Das ist schon interessant – in der Opposition auf Landesebene will die CDU den Rechtsanspruch ab Geburt sofort gesetzlich verankern, auf Bundesebene wurde mit der Forderung nach dem Betreuungsgeld der Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen erst mal blockiert. Und den Rechtsanspruch ab 1 Lebensjahr wollte die CDU der SPD am liebsten gar nicht zugestehen. Unsere Aufforderung an die Berliner CDU ist deshalb ganz klar: Machen Sie den gleichen Druck auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Bundes-CDU und den anderen Ländern. Sorgen Sie dafür, dass der Rechtsanspruch für die unter Dreijährigen bundesweit vor 2013 kommt.
Und machen sie auf Bundesebene ebenfalls Druck, dass jetzt auch zügig die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten geregelt wird. Denn, meine Damen und Herren, ihrer gewachsenen Bedeutung als Bildungseinrichtungen kann die Kita nur gerecht werden, wenn sich die Rahmenbedingungen entscheidend verbessern. Die erhöhten zeitlichen Anforderungen durch das Bildungsprogramm, die Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch und die Zusammenarbeit mit den Eltern müssen evaluiert und in der Personalausstattung berücksichtigt werden. Für diese berechtigten Forderungen des Kitabündnis und des vom Landeselternausschuss initiierten Volksbegehren wollen wir die ab 2009 versprochenen Mittel für die Betriebskosten nutzen.
Besonders beglückwünschen möchte ich Sie aber zum Inhalt Ihres Antrags. Mit dem Rechtsanspruch auf den Krippenplatz ab Geburt bekennen Sie sich klar und eindeutig zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege und damit – so verstehe ich es zumindest – gegen das von konservativen Kreisen der CDU und der CSU geforderte Betreuungsgeld. Ich gratuliere zu diesem konsequenten Schritt und der offensichtlichen Erkenntnis, dass Kinder von klein auf neben und ergänzend zu Mutter und Vater soziale Kontakte zu anderen und Lern- und Bildungsangebote brauchen.
Sie begründen den Rechtsanspruch in der Hauptsache damit, dass die Eltern die Erziehung der Kinder besser mit der Erwerbsarbeit vereinbaren können. Das finden wir auch sehr wichtig. Genauso wichtig ist uns aber, dass Kinder aus armen und sozial benachteiligten Familien möglichst früh in Kitas oder Tagespflege die Anregungen und Lernmöglichkeiten erhalten, die ihnen ihre Eltern oft nicht bieten können. Wir wollen nicht, dass Kinder durch die sog. Herdprämie von der frühen Förderung ausgeschlossen werden. Deshalb sind Bündnis 90/Die Grünen gegen das von der CDU/CSU geforderte Betreuungsgeld. Deshalb sind wir für einen bundesweiten Rechtsanspruch ab der Geburt und deshalb haben wir als ersten Schritt für Berlin bereits im letzten Jahr den Kitagutschein drei plus vorgeschlagen.
Fachlich scheinen sich da ja alle Fraktionen hier im Hause einig zu sein; warten wir ab, ob sich bei der Abstimmung dann auch eine Mehrheit findet. Zu befürchten ist allerdings eher, dass die Koalitionsfraktionen wieder viele Be
gründungen finden, warum sie unseren Anträgen nicht zustimmen können, obwohl Linkspartei wie SPD auf Bundesebene durchaus für diese Forderungen eintreten.
Ich habe mit Interesse die ddp-Meldung gelesen, dass die Linksfraktion Berlin zu einer Modellstadt für die Lösung sozialer Probleme machen will. Laut der Fraktionsvorsitzenden Frau Blum wollen Sie sich am Wochenende auf Ihrer Fraktionsklausur „auch über weitere Maßnahmen gegen die wachsende Kinderarmut beraten. Dabei gehe es unter anderem um eine bessere Sprachförderung und einen erweiterten Zugang zu Kitas und Horten für Kinder von Arbeitslosen, die bisher nur stundenweise betreut werden“. Da empfehle ich Ihnen, unsere bereits im letzten Jahr eingebrachten Anträge „Teilhabe sichern, Kinderarmut vermeiden“, unsere KitaFög-Änderung mit dem Vorschlag des Kitagutscheins drei plus zum dritten Geburtstag für einen Teilzeitplatz und die heute eingebrachten Anträge zur Verbesserung der Sprachförderung und der Elternarbeit sowie den Ausbau der Kitas zu Kinder- und Familienzentren mit auf Ihre Klausur zu nehmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU! Der Antragsinhalt widerspricht der Begründung. Im Antragstext fordern Sie einen bedarfsunabhängigen Betreuungsplatz für alle Kinder, in der Begründung sprechen Sie davon, dass „der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz ab 2008 für alle Zweijährigen gelten sollte, von 2010 an dann ab der Geburt des Kindes.“ Da wir den Antragsinhalt beschließen, will ich mich auch auf Ihren neuen § 4 Absatz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes konzentrieren.
Kapazitätsdiskussion: Inhaltlich spricht vieles für ein schrittweises Vorgehen beim Gewähren eines Rechtsanspruchs: Zuerst bekommen die Kinder ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch. Dann sehen wir, wie sich die Nachfrage nach Betreuungsplätzen entwickelt. Danach kann der Rechtsanspruch generell auch auf unter Dreijährige Kinder erweitert werden. Problematisch wäre die folgende – Ihrem Antragsinhalt nach – mögliche Situation: Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für alle unter Dreijährigen wird sofort eingeführt und die Nachfrage würde das Angebot an Betreuungsplätzen übersteigen und Eltern bleiben dann auf ihrem Rechtsanspruch sitzen. Das kann nicht die erhoffte Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Zurzeit erfolgt im Rahmen der Bedarfsprüfung für einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige eine bevorzugte Aufnahme bestimmter Kinder und Eltern aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen: Diese Eltern sind erwerbstätig, gehen zur Schule, studieren, machen eine Ausbildung oder Umschulung oder sind auf Arbeitssuche.
Wir Liberale wollen nicht, dass diese zur Zeit bevorzugten Eltern aufgrund eines dann bedarfsunabhängigen Rechtsanspruchs für alle Eltern keine Betreuungsplätze bekommen, da die Nachfrage das Angebot übersteigt. Wir wollen nicht, dass berufstätige Eltern an ihrer Berufsausübung und arbeitslose Eltern an ihrer Arbeitssuche gehin
dert werden, weil es keine Betreuungsplätze gibt. Wir wollen, dass bei einer nicht ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen weiterhin auch die Kinder bevorzugt aufgenommen werden können, für die eine Förderung mit einem Betreuungsplatz nicht aus Gründen der Erwerbstätigkeit der Eltern, sondern aus pädagogischen und sozialen Gründen notwendig ist, damit Entwicklungsdefizite ausgeglichen werden können und die sprachliche Integration gelingt. Ein Rechtsanspruch ohne ausreichende Kapazitäten hilft weder Eltern noch Kindern. Daher wollen wir uns in der Ausschussberatung dieses Antrags auch verstärkt der Frage der notwendigen Betreuungskapazitäten für unter Dreijährige in Berlin widmen.
Qualitätsdiskussion: Das Ziel des Antrages, für alle Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf eine Betreuungsmöglichkeit zu haben, unterstützen wir – bei einer ausreichenden Zahl von Betreuungsplätzen. Aber wir wollen nicht nur auf die Quantität der Betreuung, die Anzahl der Betreuungsplätze schauen, sondern vor allem auch auf die Qualität: Wir wollen eine pädagogisch qualifizierte Betreuung in kleinen Gruppen, die den emotionalen und kognitiven Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Der Anspruch des § 4 Absatz 1 Kindertagesförderungsgesetz zielt nicht nur auf einen Betreuungsplatz, sondern auch auf eine „bedarfsgerechte Förderung“.
Personalschlüssel: Welche Gruppengröße ist sinnvoll bei unter Zweijährigen? Wissenschaftler sowie die EU empfehlen ein Betreuungsverhältnis von 1:3, da Kinder in diesem Alter zum einen besonders aufnahmefähig sind und zum anderen eine sehr intensive Betreuung und Bindung benötigen. In Berlin haben wir ein Betreuungsverhältnis von 1:6 in der Ganztagsförderung und 1:9 bei einer Halbtagsförderung – und das ohne Einbeziehung von Ausfallzeiten wie Fortbildung, Urlaub oder Krankheit. Eine frühkindliche Förderung benötigt auch ein den Entwicklungserfordernissen der Kleinstkinder angemessenes gutes Betreuungsverhältnis. Hier müssen wir noch viel Arbeit investieren, damit wir den Kindern in den wichtigen ersten Lebensjahren ihre Bildungschancen sichern. Ohne weitere finanzielle Ressourcen jedoch ist eine exzellente frühkindliche Bildung nicht zu bekommen. Daran sollten wir uns alle fraktionsübergreifend spätestens bei den nächsten Haushaltsberatungen erinnern.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann ist das so. Die Reden werden abgegeben.
Die lfd. Nr. 8 hatten wir bereits im Zuge der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen.
Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Petitionsgesetzes für die Zeit vom 14. November 2006 bis 13. November 2007
Dazu gibt es den mündlichen Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses. – Bitte schön, Herr Hillenberg!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt hat der Finanzsenator gerade den Raum verlassen. Ich hoffe, er meint es nicht persönlich, weil ich auch noch ein paar Worte an ihn richten wollte. Sie wissen alle, es wird erwartet, dass ich dazu etwas sage, aber es wird nicht so schlimm sein, wie Sie vielleicht alle denken, aber ein paar Dinge muss man hier schon ansprechen.
Am 17. September 2006 hatten wir die Wahl. Ich wollte Ihnen dieses Datum einmal in Erinnerung rufen, damit Sie sehen, wie der Petitionsausschuss in diesem Hause arbeitet, denn die 15. Wahlperiode hat noch bis zum 24. Oktober – also länger als fünf Wochen nach der Wahl – gedauert. Dann gab es die Konstituierung am 26. Oktober. Bereits am 14. November hat sich der neue Petitionsausschuss zusammengefunden, der nunmehr aus 13 Mitgliedern dieses Hauses besteht. Ich hatte am Anfang eine gewisse Skepsis und dachte: Mensch, die große Anzahl der Petitionen, etwa 2 000 im Jahr, ist das von 13 Mitgliedern zu schaffen? – Es hat sich im Ergebnis herausgestellt, dass die Arbeit effektiver und meines Erachtens auch schneller vorangegangen ist. Es gibt nicht mehr so viele, die bestimmte Dinge bearbeiten. Die Arbeit ist konzentriert auf wenige, und da konzentriert man sich schon auf das Wichtige, so finden wir. Wir haben von der Warte her mit 13 Mitgliedern eine effektive und straffere Arbeitsweise gefunden. Es war also eine gute Entscheidung.
Ich will Ihnen nicht vortragen, was alles im Bericht steht. Ich gehe davon aus, die meisten von Ihnen haben ihn gelesen oder zumindest einmal überflogen. Das ist zu so später Stunde nicht der Gegenstand des Berichts – vielleicht nur ein paar Eckdaten: Wir hatten bis zum heutigen Tag 50 Sitzungen. Wenn das hier die 25. Sitzung des Plenums ist, dann merken Sie daran, dass wir die doppelte Anzahl an Sitzungen haben. In diesem Tempo wird es auch weitergehen, weil wir jede Woche tagen, wie immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Um unsere Arbeit auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, führen wir so wie bisher die Sprechstunden auch in den Einkaufszentren durch. Bisher waren es sechs. In der letzten Legislaturperiode waren es insgesamt 23. Ich glaube, dass wir diese Zahl wieder erreichen werden. In den 39 Sitzungen, die wir im ersten Jahr gehabt haben, wurden 2 085 Petitionen bearbeitet. Für mich ist dabei erfreulich, dass die Anzahl der positiven oder teilweise positiven Entscheidungen, wo wir also helfen konnten, sich zwar nur geringfügig, aber immerhin von 25 auf 27 Prozent erhöht hat. Das ist ein Ergebnis unserer Arbeit, und darauf sind wir auch stolz.
Vielleicht drei Dinge aus dem Bericht, die uns alle einmal zum Nachdenken anregen sollten. Erster Punkt – das Ladenöffnungsgesetz: Sie können sich vielleicht noch daran erinnern, das war das große Thema gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode. Alles mit der heißen Nadel gestrickt, alle haben nur geguckt: Sind die Geschäfte an den vier Adventssonntagen vor Weihnachten offen? – Dabei ist vergessen worden, dass es auch Trödelmärkte in dieser Stadt gibt. Die sind, wie Sie wissen, hinten heruntergefallen. Sie, die vorher jeden Sonntag ihrem Geschäft nachgehen konnten, waren mit einem Mal außen vor. Wir haben uns erst ganz bitter beim Bezirk CharlottenburgWilmersdorf beschwert, bis wir selbst – als Mitglieder des Petitionsausschusses, denn wir sind auch Bestandteil dieses Hauses – gemerkt haben, dass wohl auch wir mit geschlafen hatten. Unsere Kritik war also ungerechtfertigt. Wir selbst mussten auf unseren eigenen Tisch gucken und die Fraktionen darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz geändert werden sollte, was auch geschehen ist. Jetzt gibt es noch drei Tage im Jahr – Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag –, wo es keine Märkte gibt. Ich glaube, das ist auch okay. Aber diesbezüglich mussten wir nacharbeiten.
Zweiter Punkt – Giftschlangen in einem Hochhaus: Das ist eigentlich kaum vorstellbar, gerade bei einem WBS 70, dass das überhaupt Gegenstand einer Petition, Gegenstand eines Vermietungsvorhabens ist. Das ist aber doch so. Im Norden unserer Stadt hat eine Wohnungsbaugenossenschaft in einer Wohnung ein Gewerbe zugelassen und jemandem versprochen, er könne dort Giftschlangen züchten. Für mich und für uns alle völlig unwahrscheinlich und unfassbar! Aber die Gesetzeslage in Berlin war zum damaligen Zeitpunkt so, dass das für gewerbliche Zwecke nicht ausdrücklich verboten war. Wir haben inzwischen in diesem Hause einen einstimmigen Beschluss gefasst: Der Senat wird aufgefordert, hier nachzuarbeiten. – Wir glauben, dass das spätestens in zwei, drei Monaten erfolgt. Wir warten auf die Vorlage des Senats. Dann wird auch dieses der Geschichte angehören, und wir werden eine vernünftige Regelung haben.
Da wie immer das Thema Ausländerrecht ein großer Schwerpunkt unserer Arbeit ist, gestatten Sie mir, ein Beispiel zu nennen. Die älteren Mitglieder des Hauses wissen aus der letzten Legislaturperiode, das ist der Bereich, der bei uns immer kritisch betrachtet wurde. Wir haben jetzt mit Herrn Schaddach aus der Fraktion der SPD einen, der dieses Thema mit einer sehr sorgfältigen Behutsamkeit und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Was mich besonders stolz macht, war schon immer, dass wir unsere Entscheidungen überwiegend einstimmig fällen. Bis zum heutigen Tag ist noch nicht eine einzige Entscheidung nicht einstimmig gefasst worden. Alles, was wir bisher besprochen und beschlossen haben, erfolgte einstimmig. Nur eine Petition von Herrn Schaddach, die noch aus der letzten Legislaturperiode kam, Sie erinnern sich vielleicht noch daran: Ein 16-jähriges armenisches Mädchen, ein Vierteljahr vor Beendigung der zehnten
Klasse, also des Schulabschlusses, wurde nach Armenien abgeschoben. Sie selbst hatte eine lupenreine Weste, war eine fleißige Schülerin, hatte relativ gute Schulnoten, aber nicht so ihre Eltern, nicht so ihr Bruder. Sie musste dafür büßen. Es hieß dann auf Nachfrage – wie kann das sein, musste das unbedingt ein Vierteljahr vorher sein, hätte man ihr nicht noch den Schulabschluss ermöglichen können? – bei der Innenverwaltung, das könne sie auch in Armenien machen, das ist dort auch möglich. Wir haben weiter recherchiert, und siehe da, in Armenien war das nicht machbar, dass sie ihren Abschluss der zehnten Klasse dort vernünftig und nach deutschem Recht gültig machen konnte. Wir haben dann nachgehakt und letztendlich auch erreicht, dass das Mädchen – auch mit Initiative der Schule und ihrer Lehrerin – wieder einreisen und in Deutschland den Abschluss der zehnten Klasse machen konnte. Ein seltener Fall, ein sehr erfolgreicher Fall, dass wir trotz Abschiebung wieder eine Einreise und den Abschluss der zehnten Klasse erreicht haben! Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man mit solchen Fällen umgehen kann.
Obwohl die Zeit schon vorgerückt und knapp ist, gestatten Sie mir noch, zwei aktuelle Dinge kurz anzusprechen. Nach vielen Diskussionen im Deutschen Bundestag über das Thema „Opferrente für Opfer aus der ehemaligen DDR“: Sie kennen das wahrscheinlich, drei Jahre musste man gesessen haben, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Dann gab es die verschiedensten Anträge. Letztendlich hat sich die große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt, dass man nun bereits denjenigen, die aus politischen Gründen sechs Monate in der DDR gesessen haben, unter den ökonomischen Bedingungen, die sie jetzt haben, also nicht für jeden, sondern man muss in einer finanziell schweren Situation sein, eine Rente in Höhe von 250 € pro Monat gewähren kann. Und siehe da, die Verwaltung – das Landesamt für Gesundheit und Soziales – war überrascht, wie viele Fälle es 18 Jahre nach dem Ende der DDR doch noch gibt – bis zum heutigen Tag 8 537. Natürlich sind diejenigen, die jetzt einen Antrag stellen, nicht mehr diejenigen, die das jüngste Alter haben, sondern wenn man bedenkt, dass sie damals vielleicht 40 oder 50 oder noch älter waren – das ist 20 Jahre her –, dann sind sie jetzt schon alle knapp 80. Viele von denen leben auch nicht mehr. Das heißt, bei denen, die jetzt die Hoffnung haben, schnell noch eine Rente zu bekommen, ist Zeit gefragt. Deshalb haben wir jetzt den Präsidenten des Landesamtes und auch die Senatorin gefragt, was sie getan haben, um die Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Bis zum heutigen Tag sind 3 111 Anträge bearbeitet worden. Das ist eine gute Zahl, aber für uns nicht zufriedenstellend, denn wir hätten gerne, dass die Fälle bis zum Sommer dieses Jahres abgearbeitet sind. Wir hoffen, dass sich der Präsident an den Finanzsenator wendet, denn das ist eine kurzfristige Geschichte, vielleicht im Überhang Leute zu finden, um diese Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Das ist auch im Interesse der Menschen und im Interesse der Humanität, dort aktiv zu werden und eine Unterstützung zu geben. Herr Dr. Sarrazin! Ich hoffe, dass sich der Präsident an Sie
wendet und dass Sie dann ein Herz für diejenigen haben, die in der DDR ein schweres Leid getragen haben.
Der zweite Punkt – da bitte ich Sie alle um Unterstützung – ist das Thema Mobbing. Sie werden sich daran erinnern, ich will das nicht weiter ausführen, da geht es auch nicht so um persönliche Dinge, sondern uns als Petitionsausschuss geht es eigentlich darum: Wenn wir die Aufgabe haben – und die haben wir ja –, nicht nur die Verwaltung, sondern auch den Senat zu kontrollieren, dann müssen wir auch die Möglichkeit haben, zu tagen und uns Mitarbeiter der Verwaltung als Zeugen kommen zu lassen und zu befragen, ohne dass der Senat dabei ist.
Das hat der Senat anders gesehen. Er wollte dabei sein, wenn seine Mitarbeiter eine Aussage tätigen, die den Senat vielleicht nicht ganz so gut dastehen lässt. Das haben wir mit einem wissenschaftlichen Gutachten untersuchen lassen und feststellen müssen, dass es sehr schwer ist, den Senat auszuschließen bzw. nicht dabei haben zu wollen. Es ist nicht so, dass er jedes Mal dabei ist, aber wir meinen schon, gerade wenn wir den Senat kontrollieren wollen, dass er nicht unbedingt mit am Tisch sitzen muss.
Um das zu erreichen, brauchen wir Ihre Unterstützung. Das heißt, wir müssen, wie damals in der letzten Legislaturperiode bei den landeseigenen Gesellschaften und Kapitalgesellschaften, wo wir in disziplinarischen Dingen nachgreifen wollten, die Verfassung und das Petitionsgesetz ändern. Das ist auch hier vonnöten. Da es um eine Stärkung des Parlaments geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeiner der Parlamentarier etwas dagegen haben könnte – dass der Senat das anders sieht, mag durchaus sein. Wir sind Parlamentarier und sollten unsere Stärke ausbauen, deshalb hoffe ich, bei Ihnen ein offenes Ohr zu finden. Sie haben alle von uns einen Brief bekommen mit dem Hinweis auf einen einstimmigen Beschluss. Hier bitte ich um Ihre Unterstützung.
Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick: Ich will Sie darüber informieren, dass wir im Herbst dieses Jahres Gastgeber der europäischen regionalen Ombudsleute und Vorsitzenden der Petitionsausschüsse sein werden. Hier gilt mein Dank dem Präsidenten, der uns die Möglichkeit gibt, in diesem Haus zu tagen, und finanzielle Unterstützung gibt.
Des Weiteren gilt mein Dank dem Regierenden Bürgermeister, der uns bereits zugesagt hat, uns abends zu empfangen. Wenn wir schon bei der Danksagung sind, gestatten Sie mir, den Mitgliedern meines Ausschusses – ich sage bewusst meines Ausschusses, da ich ihm mit Leidenschaft vorsitze – zu danken, dass wir so hervorragend zusammenarbeiten. Das war in der letzten Legislaturperiode nicht immer der Fall. Ich kann wirklich sagen, dass sich alle Mühe geben. Es ist ein offenes, herzliches und gutes Klima. So soll es auch sein, und wir können nur hoffen, dass es bis zum Ende der Legislaturperiode so bleibt.
Mein besonderer Dank gilt aber einer Frau, einer Persönlichkeit dieses Hauses, die inzwischen in Rente gegangen ist. Sie hat es verdient, hier besonders erwähnt zu werden. Ich rede von der ehemaligen Leiterin meines Büros, Frau Stange, die inzwischen in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen ist. Sie wissen, wie ich bin, dass ich ab und zu mit dem Kopf durch die Wand gehe, wenn mir etwas gegen den Strich geht. Glauben Sie mir, wenn diese Frau nicht gewesen wäre und mich nicht häufiger zur Seite genommen hätte, wäre es mit den Eskapaden wohl noch verrückter geworden. Es ist gut, dass ich sie hatte. Sie fehlt mir jetzt schon. Es tut mir leid, dass ich eine so tüchtige Frau nicht mehr habe. Wollen wir hoffen, dass die Stelle mit einer äquivalenten Person besetzt wird. – Frau Stange! Ihnen und Ihrem Büro von dieser Stelle herzlichen Dank, und Ihnen danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Hillenberg! Dieser Dank gilt auch allen anderen Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie den für den Ausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Abgeordnetenhauses.
Eine Besprechung ist nicht vorgesehen. Der Bericht wurde damit vorgelegt, besprochen und einvernehmlich zur Kenntnis genommen.
Die lfd. Nr. 11 steht auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 12 hatten wir bereits mit der Aktuellen Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen. Auch die lfd. Nr. 13 steht auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 14 war Priorität der Linksfraktion unter dem Tagesordnungspunkt 4 b. Die lfd. Nr. 15 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4 e. Weiterhin finden Sie auf unserer Konsensliste die Beschlussempfehlung unter dem laufenden Tagesordnungspunkt 16.