Danke schön, Frau Kollegin Görsch! – Nun hat für die Fraktion der FDP der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön, Herr Lehmann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Beratungen zu diesem Antrag hat sich im Gegensatz zu sonstigen Initiativen sehr schnell fraktionsübergreifend gezeigt, dass es ein Problem mit den kleinen Wohnungsbordellen in Berlin gibt, was sich vor allem darin zeigt, dass diese trotz langem und unauffälligem Bestehen geschlossen werden – und das nach Einführung des Prostitutionsgesetzes. Auch wurde schnell klar, wo diese Probleme ihre Ursachen haben. Im Endeffekt handelt es sich um ein Katzund-Maus-Spiel. Das Prostitutionsgesetz holt die Prostituierten in die Legalität und räumt ihnen wichtige Rechte ein. Auf der anderen Seite bringt diese nun legale Tätigkeit in normalen Wohnungen Konflikte mit der Nutzungsordnung, die leider auch in einer lebensfremden Rechtsprechung ihre Ursachen haben.
Die Situation verschärft sich weiter dadurch, dass Gesetz und Rechtsprechung in den Bezirken mal sehr restriktiv, mal liberal gehandhabt werden. Somit ist eine Ungleichheit und letztlich auch Wettbewerbsverzerrung entstanden. Gerade bei den Wohnungsbordellen führt das zu einer massiven Schlechterstellung der Betroffenen, denn oft sind gerade Frauen die Inhaberinnen der Bordelle, sodass ihnen durch die Schließung ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage entrissen wird.
Nun bewegen wir uns nicht im rechtsfreien Raum, und die Hinweise auf rechtliche Probleme und die diesbezüglichen Urteile müssen ernst genommen werden. Andererseits wird es Prostitution immer geben, egal, wie dieses Gewerbe von der Gesellschaft betrachtet wird und welche Moralvorstellungen vorherrschen. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern, in denen Bordelle nur in Sperrbezirken erlaubt sind, zeigen, dass dadurch die Arbeitsbedingungen für die Frauen deutlich verschlechtert werden und kriminelle Machenschaften erleichtert werden. Deshalb ist eines klar: Wenn wir hier nicht zu einem tragfähigen Konsens kommen, geht das vor allem zulasten der betroffenen Frauen, die dann verstärkt in die Illegalität abgedrängt werden und mit entsprechend negativen Folgen zu kämpfen haben.
Deshalb wurde zu Recht gefordert, dass sich vor allem die Politik dieser Thematik frei von moralischen und persönlichen Vorbehalten widmen muss. Nur so kann es gelingen, die Intention des Gesetzgebers in die Praxis umzusetzen und für Gleichheit und Transparenz in der Genehmigungspraxis zu sorgen.
Auch wenn die Gemengelage durch unterschiedliche Zuständigkeiten nicht einfacher wird, müssen wir im Sinn der im Bordell Tätigen, aber auch der Betreiber, die oft auch die Frauen sind, zu einer möglichst einheitlichen Lösung kommen. Ich denke, der Zustand ist nicht länger tragbar, dass die Arbeit in einem Wohnungsbordell trotz oder wegen des Prostitutionsgesetzes erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Die im Ausschuss erfolgte Anhörung zu dieser Problematik zeigte bei den Beteiligten große Gesprächsbereitschaft. Vereinzelt gab es schon in einigen Bezirken Gespräche, wie die bestehenden Konflikte ausgeräumt werden können. Auch wenn die Ergebnisse noch nicht zufriedenstellend sind, bilden die Erkenntnisse zumindest eine Basis für den inzwischen vom Senat begonnenen Dialog. Hierbei sollte unbedingt an dem Ziel festgehalten werden, eine möglichst einheitliche und liberale Regelung zu finden, wie in den Bezirken mit den Wohnungsbordellen in Wohn- und Mischgebieten umgegangen wird.
Dass diese als grundsätzlich zulässig eingestuft werden sollen, ist zu unterstreichen. Die in den Bordellen Tätigen, aber auch die Betreiber, erhalten so die dringend nötige Rechtssicherheit. Auch wird die bis zum Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes bestehende Situation, dass die Wohnungsbordelle unauffällig in Wohn- und Mischgebieten bestehen können, wiederhergestellt.
Mit den Gesprächen wurde auch eine Debatte über die Arbeitsbedingungen in den Bordellen begonnen. Wenn hier über die Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis hinaus eine Verbesserung erreicht werden kann, ist dieses ebenfalls zu begrüßen. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Lehmann! – Der Ausschuss empfiehlt zum Antrag der Grünen die Annahme in neuer Fassung, und zwar gegen die Stimmen der Fraktion der CDU. Wer der Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/1195 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Linksfraktion, Grüne, SPD und FDP. Die Gegenstimmen! – Das ist die CDU. Ersteres war die Mehrheit. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Die lfd. Nr. 5 steht auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 6 war Priorität der Fraktion der FDP unter dem Tagesordnungspunkt 4 d.
Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) – Rechtsanspruch für einen Krippenplatz verankern
Der Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Krippenplatz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem familienfreundlicheren Berlin. Im Anschluss an den Erziehungsurlaub stellt sich für berufstätige Eltern immer noch die Frage, wer die außerfamiliäre Erziehung der Kinder übernehmen soll. Der Ausbau der Infrastruktur für Kleinkinderbetreuung ist deshalb eine dringende öffentliche Aufgabe. Das derzeitige Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahre ist in Berlin zwar gut, aber noch sehr unterschiedlich in den Sozialräumen und benachteiligt die dort lebenden Menschen außerordentlich.
Doch gute Betreuungsangebote für Kinder sind ein immer wichtiger werdender Standortfaktor für Berlin. Und gute Betreuungsangebote spielen eine Schlüsselrolle, wenn wir den Menschen Mut machen wollen, ihre Kinderwünsche zu verwirklichen, wenn wir dauerhaft Kinderarmut reduzieren wollen, wenn wir die Teilhabe an frühkindlicher Bildung für alle Bevölkerungsgruppen sichern wollen und wenn wir jungen Eltern die schwierige Balance zwischen Familie und Beruf erleichtern wollen.
Die Aufgaben der Kindertageseinrichtung als Bildungseinrichtung und als Dienstleistung für die Familie bilden dabei keinen Widerspruch, sondern ergänzen sich. Tageseinrichtungen können nur dann dazu beitragen, Fami
lie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, wenn sie beide Funktionen erfüllen. Einerseits müssen sie ausreichende Betreuungszeiten verlässlich anbieten, andererseits müssen sie gute pädagogische Qualität leisten und den Bildungsauftrag erfüllen. Darauf sind die Eltern umso mehr angewiesen, je weniger sie in der Lage sind, ihrem Kind selbst in der Familie alle wichtigen Anregungen zu vermitteln.
Insbesondere für die wachsende Zahl von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache ist der mehrjährige Besuch einer Tageseinrichtung vor dem Schuleintritt von großer Bedeutung. Denn die Möglichkeit, frühzeitig Kontakte zu deutschen Kindern und Erwachsenen zu knüpfen, kann nicht hoch genug gewertet werden und vor allem der rechtzeitige Erwerb der deutschen Sprache.
Vor diesem Hintergrund – aber auch angesichts wachsender sprachlicher Schwierigkeiten von Kindern aus bildungsfernen Familien – spielt die qualifizierte Sprachförderung als Bestandteil und grundlegendes Prinzip der vorschulischen Förderung eine zunehmend wichtigere Rolle. Denn neuere Forschungsergebnisse zeigen, wie wichtig die Bedeutung der ersten Lebensjahre für den Bildungsprozess sind. Trotz der Konzentration der gegenwärtigen Diskussion auf den Kindergarten hat die Förderung der Kinder unter drei Jahren in der Krippe in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der regelmäßige, über Jahre andauernde Kontakt der Familien in der Einrichtung wird häufig über die Freundschaften der Kinder intensiviert und durch die behutsame und kundige Moderation der Erzieherin oder der Leiterin unterstützt.
2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen darauf geeinigt, die Betreuung der unter Dreijährigen deutlich zu verbessern. Der Bund hat für den Kinderbetreuungsausbau ein Sondervermögen eingerichtet. Seit diesem Jahr stehen für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Einrichtungen und für die Kindertagespflege die erforderlichen Mittel bereit. Darüber hinaus wird der Bund die Kommunen ab 2009 bis 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden € und anschließend jährlich in Höhe von 770 Millionen € bei den Betriebskosten entlasten. Die Investitionsmittel werden unter den Bundesländern nach der Kinderzahl aufgeteilt, die Details der Gewährung der Finanzhilfen für Investitionen sind bereits einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Berlin mit einem hohen Angebot für die unter Dreijährigen muss deshalb neben dem Ausbau auch eine Verbesserung der Qualität in den der Kindertageseinrichtungen anstreben. Dabei muss das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in den Bezirken und Sozialräumen, wo noch keine bedarfsgerechten Angebote vorliegen, ausgebaut werden. Um den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur nachzuholen, ist deshalb eine gemeinsame auch finanzielle Anstrengung aller staatlichen Ebenen notwendig. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass die Qualität der Plätze den hohen Anforderungen der Eltern entspricht.
Das aktuelle Monitoring der Sozialen Stadt zeigt für viele Gebiete Wanderungsverluste und/oder eine hohe Abhängigkeit von Transfereinkommen in der Bevölkerung. Gerade hier fehlt aber den Familien noch ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätzen, um aus eigener Kraft diesen Kreislauf des sozialen Abstiegs zu durchbrechen. Nur der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kann die Planungssicherheit von jungen Familien deutlich verbessern und mehr Wahlfreiheit garantieren.
Der Ausbau der Kinderbetreuung in Berlin war und ist ein wichtiges Anliegen der SPD. Dabei haben wir sowohl die Kinder und ihren Bedarf an früher Förderung im Blick als auch die Eltern. Für uns ist der Ausbau der Betreuungsangebote ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich freue mich daher, dass es uns durch klare Kriterien bei der Vergabe der bestehenden Betreuungsangebote für die unter Dreijährigen gelungen ist, bereits heute diese Vereinbarkeit sicherzustellen. Berufstätigkeit und Arbeitssuche sind als Bedarfskriterien gesetzlich festgeschrieben. Angemeldete Ansprüche werden auch erfüllt. Dies zeigt, wir sind in Berlin beim Ausbau der Betreuungsangebote bereits weit fortgeschritten.
Liebe Kolleginnen der Union, Sie haben in ihren Antrag die Einigung auf Bundesebene erwähnt. Was sie nicht erwähnt haben, ist, dass die SPD und nicht die Union für den Rechtsanspruch gekämpft hat. Erst massiver Druck unserer Partei hat die Union auf Bundesebene bewogen, dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem zweiten Lebensjahr zuzustimmen. Die Union hatte in der Debatte ganz andere Schwerpunkte. Statt bestmöglicher Betreuung beharrt sie auf dem Betreuungsgeld, einer „Herdprämie“. Monatelang haben Sie den Gesetzentwurf blockiert, weil Sie das Betreuungsgeld unbedingt festgeschrieben haben wollten. Damit zeigen Sie klar wofür Sie stehen: Nicht für die optimale Förderung der Kinder, sondern für ein Familienbild von gestern.
Erst mit Verzögerung kann die erste Stufe der Erweiterung der bundesrechtlichen Förderverpflichtung beginnen. Es ist schon erstaunlich, dass Sie es jetzt Landesebene so eilig haben. Dort wo auch die Union Regierungsverantwortung trägt, bremst sie den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Berlin hat bereits heute mehr Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren als Niedersachsen und Hessen zusammen – eine Tatsache, die Sie in Ihrem Antrag vergessen haben zu erwähnen. Dies ist der Erfolg unserer Politik, die klare Schwerpunkte setzt.
Lassen sie mich noch einige inhaltliche Anmerkungen zu dem Antrag machen. Wenn Sie schon das Angebot ausbauen wollen, dann sollten Sie nicht zu einseitig auf die Kindertageseinrichtungen setzen. Gerade für die Betreuung der unter Dreijährigen hat die Kindertagespflege eine wichtige Funktion. Sie kann im Einzelfall sowohl den Interessen der Kinder als auch der Eltern besser entsprechen
als die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Wenn wir über diesen Antrag reden, reicht es aber nicht, allein die Quantität der Angebote in den Blick zu nehmen. Wir müssen auch über die Qualität reden.
Weder den Eltern noch den Kindern ist geholfen, wenn der Ausbau der Betreuung durch die Ausdehnung der Gruppen geschieht. Eine Vollversorgung, die zu Lasten der Qualität realisiert wird, kann und darf nicht unser Ziel sein. Wenn der Antrag der Union von frühkindlicher Bildung spricht, bleibt er vage und unbestimmt. Frühkindliche Bildung bedeutet aber Förderung von Anfang an. Dies erfordert klare Vorgaben zum Bildungsauftrag, wie sie im Berliner Bildungsprogramm beschrieben sind. Dies bedeutet aber auch die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, damit sie den neuen Herausforderungen gerecht werden können.
Ich plädiere daher nachdrücklich dafür, angesichts unserer finanziellen Spielräume nicht einseitig auf Quantität zu setzen. Ich hätte mir hier auch klare Worte im Antrag der Union gewünscht. Als Vertreterin der Regierungskoalition muss ich bescheidener sein. Ich muss den Blick fürs Machbare behalten und kann mich nicht auf die Maximalforderung zurückziehen. Die 87 Millionen €, die in den nächsten Jahren für die Betreuung der unter Dreijährigen zur Verfügung stehen, werden wir daher nutzen, um bedarfsorientiert den Ausbau der Betreuung fortzusetzen und die frühkindlichen Bildungsangebote weiter zu verbessern. Auch in Zukunft werde ich für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Verbesserung der bestehenden Angebote und dem Ausbau der Infrastruktur kämpfen.
Hochachtung, meine Damen und Herren von der CDU! Mit diesem Antrag auf Einführung eines Rechtsanspruchs für einen Krippenplatz, d. h. für eine Förderung von Kindern unter drei Jahren, sind Sie Ihrer Bundespartei weit voraus. Glückwunsch!
Es ist noch gar nicht so lange her, da war die institutionelle Förderung von Kindern unter drei für Sie in Verbindung mit der Krippenpraxis der DDR ideologisch zutiefst verabscheuungswürdig. m es gleich vorweg zu sagen: Mit uns ginge das sofort. Warum haben Sie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz eigentlich nicht auf Bundesebene beschlossen, als es um den Ausbau der Angebote für unter Dreijährige ging? Und warum haben Sie nicht dafür gesorgt, dass die Finanzmittel dafür bereit gestellt werden?
Für Sie zur Erinnerung: Für den Ausbau der Tagesförderung für Kinder unter drei will der Bund bis 2013, also im Laufe der nächsten 5 Jahre, einen Versorgungsgrad von 35 Prozent erreichen. Dafür stellt er den Ländern Investitionsmittel in Höhe von 2,15 Millionen € zur Verfügung. Berlin wird davon 87,4 Millionen € bekommen. Doch einen Rechtsanspruch auf eine Förderung der unter Dreijäh
rigen soll es auf Wunsch der CDU erst 2013/14 geben und das auch nur für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Da frage ich mich doch, wie ich das, was Sie uns heute vorgelegt haben einordnen soll?
Wie Sie wissen, hat Berlin eine im Bundesdurchschnitt vorbildliche Versorgung der betreffenden Altersgruppe von über 40 Prozent. Und Sie dürften auch wissen, dass allen Kindern, deren Eltern berufstätig sind oder sich in der Ausbildung befinden, jederzeit ein Krippenplatz zur Verfügung steht, halbtags, Teilzeit oder ganztägig. Es dürfte Ihnen auch nicht unbekannt sein, dass auch soziale, familiäre oder pädagogische Gründe jederzeit einen Anspruch begründen können. Kinder mit Sprachförderbedarf haben bereits jetzt mit Vollendung des zweiten Lebensjahres den Anspruch auf einen zumindest halbtägigen Kitaplatz. Damit geht Berlin bereits heute weit über das hinaus, was bundesgesetzlich vorgesehen und in anderen Bundeslanden üblich ist.
Eines dürfen wir auch nicht vergessen: Es kostet alles Geld! Und, meine Damen und Herren von der CDU, da müssen wir Prioritäten setzen. So wichtig und richtig ich es fände, wenn wir auch Kindern unter drei diesen Rechtsanspruch einräumen würden, uns wäre es zuerst wichtig, Geld in die Qualität, vor allem in die Personalausstattung zu stecken. Wie ich der Presse entnommen habe, scheint ja nun auf Bundesebene der Weg frei zu sein für die ab 2009 vorgesehene finanzielle Unterstützung des Bundes bei den Betriebskosten für die Tagesförderung. Doch um welchen Preis! Es scheint, die sogenannte „Herdprämie“ wird ab 2013 kommen. Mit dem „Betreuungsgeld“ – so der offizielle Begriff – sollen dann Eltern belohnt werden, wenn sie sich nicht für den Krippenplatz für ihre Kinder entscheiden! Wie sich Familien, bei denen das Geld knapp ist, entscheiden werden, ist noch völlig offen. 150 €, das ist in etwa das Kindergeld, das Alg-II-Empfänger für ihr Kind nicht bekommen, sind viel Geld!
In diesem Kontext ist Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, mit Verlaub gesagt, ein Witz und allenfalls fürs Schaufenster tauglich. Wenn Sie wirklich einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz hier in Berlin einführen möchten, dann schaffen Sie auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür!
Zunächst mal herzlichen Glückwunsch zum Timing. Wir beraten Ihren Antrag auf Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz passend zur Einigung zwischen Frau von der Leyen und Peer Steinbrück zum Betreuungsgeld vom gestrigen Abend. Damit ist nun der Weg auf Bundesebene frei für den Ausbau der Krippenplätze und die Einführung des Rechtsanspruch für Kinder unter drei ab 2013.
Das ist schon interessant – in der Opposition auf Landesebene will die CDU den Rechtsanspruch ab Geburt sofort gesetzlich verankern, auf Bundesebene wurde mit der Forderung nach dem Betreuungsgeld der Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen erst mal blockiert. Und den Rechtsanspruch ab 1 Lebensjahr wollte die CDU der SPD am liebsten gar nicht zugestehen. Unsere Aufforderung an die Berliner CDU ist deshalb ganz klar: Machen Sie den gleichen Druck auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Bundes-CDU und den anderen Ländern. Sorgen Sie dafür, dass der Rechtsanspruch für die unter Dreijährigen bundesweit vor 2013 kommt.