Protocol of the Session on February 14, 2008

Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz (V): Ökologisches Wirtschaften entlastet die Umwelt und rechnet sich

Das Abgeordnetenhaus setzt sich dafür ein, dass Unternehmen möglichst umweltfreundlich produzieren und sparsam mit den natürlichen Ressourcen umgehen. Hierzu sind neben ordnungsrechtlichen Vorgaben auch marktwirtschaftliche Anreizinstrumente einzusetzen. Bewährte Maßnahmen wie das Öko-Audit und vergleichbare anerkannte Umweltmanagementsysteme und das ÖKOPROFIT-Projekt sowie ähnliche Initiativen sind weiter zu unterstützen und zu fördern. Unternehmen, die nach EU-Öko-Audit oder DIN ISO 14001 oder vergleichbaren Zertifikaten bzw. im Rahmen von Umweltmanagementsystemen zertifiziert sind, sollen bei der Auftragsvergabe und in der öffentlichen Beschaffung bevorzugt werden.

Der Senat wird beauftragt, folgende Maßnahmen für eine Stärkung des ökologischen Wirtschaftens umzusetzen:

1. Das Umweltentlastungsprogramm II im Rahmen der EFRE-Förderung 2007 bis 2013 soll auch weiterhin die Finanzierung von Umweltentlastungsmaßnahmen mit den zusätzlichen Schwerpunkten bei Gewässerschutzmaßnahmen , erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ermöglichen. Auch die Wirtschaftsförderung hat den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung zu entsprechen. Daher sind EU-Fördermittel gemäß der EU-Strukturfondsverordnung auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsparametern zu vergeben.

2. Das Projekt „Klimaschutz und Beschäftigung“ ist weiterzuführen. Im Rahmen des Projekts ist ein „Masterplan Energetische Gebäudesanierung“ zu erstellen.

3. Im Rahmen der Umweltallianz ist die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu intensivieren. Im Mittelpunkt sollen dabei nicht nur Vollzugserleichterungen, sondern auch der Dialog und neue Akzente der Öffentlichkeitsarbeit stehen. Neben den bisherigen Partnern der Umweltallianz sollen Hochschulen miteinbezogen werden. Ziel ist der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen.

4. Regionale Wirtschaftskreisläufe sind zu stärken, indem die Bildung regionaler Netzwerke zwischen Wissenschaft und KMU angeregt und das Potenzial der öffentlichen Hand zur Schaffung regionaler Nachfrage besser ausgeschöpft wird. Das Land Berlin soll verstärkt Branchen fördern, die ihre wirtschaftlichen Vernetzungen und einen hohen Anteil ihrer Wertschöpfung in der Region haben.

5. Mit den landeseigenen Unternehmen sind Umweltpartnerschaften abzuschließen, in denen sich diese zu verbindlichen Zielen und Maßnahmen verpflichten.

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus zum 30. Juni 2008 und zum 30. Juni 2009 zu berichten.

Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz (VII): Baustoffe nur aus nachhaltiger Produktion

Der Senat wird beauftragt, durch verbindliche Beschaffungsregeln und Ausführungsvorschriften sicherzustellen, dass nur Holz und Holzprodukte einkauft und verwendet werden, die aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Entsprechende Produkte müssen mindestens das international anerkannte und anspruchsvolle FSC-Siegel (Forest Stewardship Council) oder gleichwertige Siegel tragen. Diese Vorgaben sind für alle Berliner Verwaltungen und die Eigen- und Beteiligungsbetriebe verbindlich anzuwenden.

Bei der Planung und Bauausführung sind nur solche Materialien vorzusehen bzw. zu verwenden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie eine hohe Lebensdauer aufweisen und nicht aus Kinderarbeit stammen. Baustoffe sollen stofflich oder energetisch verwertbar sein. Bauteile oder Produkte aus Tropenholz sind nur dann zu verwenden, wenn sie gemäß FSC oder gleichwertig zertifiziert sind und wenn zudem kein verfügbares heimisches Holz vergleichbare, für die entsprechende Anwendung notwendige Eigenschaften hat.

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus erstmals zum 30. Juni 2008 bezüglich der Umsetzung der Beschlusspunkte Bericht zu erstatten.

Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz (III): Nicht nur der Preis zählt: Ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen stärker berücksichtigen

Der Senat wird beauftragt, neben den wirtschaftlichen zukünftig auch ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten verbindlich zu berücksichtigen. Bei Beschaffung von Geräten oder Maschinen sind immer die im Energieverbrauch günstigsten zu erwerben. Das bedeutet auch, dass die ökologisch effizientesten Fahrzeuge beschafft oder geleast werden sollen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, der von ICLEI (The International Council for Local Environmental Initiatives) initiierten europaweiten Kampagne für nachhaltige Beschaffung PROCURA + beizutreten, an der inzwischen über 35 Städte und Gemeinden teilnehmen, darunter Barcelona, Turin, Mulhouse und Zürich. Ziel der Kampagne ist es, erprobte Verfahren zur Umsetzung nachhaltiger Beschaffung zur Verfügung zu stellen und

dies für die wichtigsten anzuwendenden Umweltkriterien öffentlich zu dokumentieren. Der Anwendungsbereich umfasst alles, von der Stromausschreibung über die Beschaffung von IT-Geräten, die Verwendung von Baumaterialien bis hin zu ökologisch wertvollen Verpflegungsleistungen in öffentlichen Einrichtungen (Kita, Kantinen, Krankenhäuser etc.).

Ausschreibungsverfahren nach der EU-Vergaberichtlinie sind so zu gestalten, dass ökologische Anforderungen sowohl an die zu beschaffenden Produkte oder Dienstleistungen wie auch an den Produzenten bzw. Leistungserbringer zu einem Drittel als zuschlagsentscheidende Kriterien genannt werden. Alle zugehörigen Ausführungsvorschriften sind bis Juni 2008 entsprechend anzupassen und auch für die Eigen- und Beteiligungsbetriebe verbindlich anzuwenden.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus zum 30. Juni 2008 zu berichten.

Anwendung des Mietspiegels 2007

Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausschließlich den Berliner Mietspiegel anwenden.

Grundsätze für den Mietspiegel 2009 erweitern

Das Abgeordnetenhaus spricht sich dafür aus, dass der Mietspiegel 2009 – unter Berücksichtigung der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze – im größtmöglichen Konsens zwischen allen Beteiligten, einschließlich der Mieter- und Vermieterverbände, erarbeitet wird.

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Vorbereitung und Erstellung des Mietspiegels 2009 die folgenden Kriterien zu berücksichtigen:

Die energetische Beschaffenheit des Gebäudes ist in einer Weise darzustellen, die für die Mieterinnen und Mieter nachvollziehbar und überprüfbar ist. Der energetische Bauzustand ist als eigenständiges Merkmal auszuweisen.

Die Anzahl der Leerfelder sollte nach Möglichkeit durch eine ausreichende Datenerhebung deutlich verringert werden.

Der Mietspiegel muss weiterhin als rechtssicheres Instrument zum Schutz vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen anwenderfreundlich genutzt werden können. Bei der Festlegung der Spannen ist eine möglichst geringe Breite anzustreben.

Die Belastung des Wohnumfeldes durch Verkehrslärm ist hinreichend zu berücksichtigen. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Anwendung des Mietspiegels soll unter Berücksichtigung der aktuellen amtlichen Erkenntnisse über Straßen-, Bahn- und Fluglärm gebildet werden können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2008 über den erreichten Stand zu berichten.

Fachkräfte für Berlin

Der Senat wird aufgefordert, den tatsächlichen Fachkräftebedarf für Berlin vor allem in der Industrie, der Wissenschaft und den definierten Wachstumsclustern Gesundheitswirtschaft, Verkehrswirtschaft und Kommunikations-, Medien- und Kulturwirtschaft festzustellen. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung soll der Senat gemeinsam mit der IHK und Berlin Partner gezielte Maßnahmen zur Befriedigung des Fachkräftebedarfs ergreifen.

Hierzu gehören:

Geeignete Betriebe werden verstärkt aufgefordert, ausreichende Aus- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Die Maßnahmen sollen vor allem arbeitslosen Berlinerinnen und Berlinern mit vorhandenen Ausbildungen eine Chance geben, sich so fortzubilden, dass sie offene Stellen besetzen können, um produktiv an der Entwicklung des Berliner Wirtschaftsstandorts teilzuhaben.

Daneben sollen die Berliner Unternehmen verstärkt auf qualifizierte Arbeitslose mit höherem Alter hingewiesen werden.

Die Möglichkeiten der Verbundausbildung sollen verstärkt genutzt werden.

Die ermittelten Bedarfe an Fachkräften sollen kurzfristig ggf. über eine gezielte Anwerbekampagne gedeckt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 29. Februar 2008 zu berichten.

Vermögensgeschäft Nr. 1/2008 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des Grundstücks Barstr. 35, 36, 36 A, 37 A, 38, 38 A, 39, 39 A/Mecklenburgische Str. 16, 17, 18 in Berlin-Wilmersdorf zu den im Kaufvertrag vom 31. August 2007 zur Urkundenrolle Nr. M 347/2007 des Notars Klaus Mock in Berlin vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 3/2008 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt die Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf die Käufer der Grundstücke.

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2006

Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2006.