Protocol of the Session on November 8, 2007

1. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht über die Möglichkeit der Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch Einführung des dänischen Smiley-Systems in der Lebensmittelwirtschaft vorzulegen. In dem Bericht sind insbesondere folgende Fragen zu prüfen:

Welche Voraussetzungen und speziellen Bedingungen lagen in Dänemark bei der Einführung des Smiley-Kennzeichnungssystems vor?

Über welchen Zeitraum wurde das System implementiert?

Welche positiven und negativen Erfahrungen wurden seit der Einführung des Systems gemacht?

Welche Positionen nehmen die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, die IHK, der Verband der Lebensmittelkontrolleure, die Lebensmittelwirtschaft und ihre Verbände zu einem Informationsinstrument wie dem Smiley-System ein?

Welche rechtlichen Erfordernisse müssten erfüllt sein, um ein solches Smiley-System in Berlin einzuführen?

2. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert,

anhand eines Bezirks die Konsequenzen der Einführung eines solchen Smiley-Systems für die Lebensmittelüberwachung in den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämtern modellhaft darzustellen,

darzulegen, ob es rechtlich und technisch bereits heute möglich ist, die Prüfungsberichte der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Bericht zu 1. und 2. soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 29. Februar 2008 vorgelegt werden.

Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz (I): Atomenergie bleibt draußen, stattdessen mehr Strom aus erneuerbaren Energien und Lieferverträge mit verpflichtender Energieeinsparung

Der Senat wird beauftragt sicherzustellen, dass für alle Gebäude, die dem Land Berlin gehören oder von ihm genutzt werden, Stromlieferungen zukünftig mindestens zu 50 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und mindestens zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Die KWK-Mindestquote kann durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Atomstrom darf weiterhin nicht bezogen werden.

Mit allen Lieferverträgen für landeseigene Gebäude werden die Lieferanten leitungsgebundener Energien (Strom, Gas, Fernwärme) zu einer jährlichen Energieeinsparung von mindestens 1 Prozent verpflichtet. Die Energieeinsparung umfasst dabei ausschließlich zusätzliche Maßnah

men des Energieversorgers. Diese Vorgabe wird bei allen künftigen Energiebezugsverhandlungen und -ausschreibungen berücksichtigt, laufende Verträge werden entsprechend nachverhandelt.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. Dezember 2007 über die Umsetzung der Maßnahmen zu berichten und dann regelmäßig alle zwei Jahre.

Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz (IV): erfolgreiches Ressourcensparen an Schulen und Kitas unterstützen

Der Senat wird beauftragt, die erfolgreichen Projekte zum kind- und jugendgerechten Erlernen des sparsamen Umgangs mit Energie fortzuführen und möglichst flächendeckend in Berlin einzuführen. Eine Ausweitung der Projekte auf Einsparungen von Wasser und Abfall ist nach Möglichkeit vorzunehmen.

Der Senat setzt sich gegenüber den Berliner Schulen dafür ein, die Fifty-fifty-Projekte oder vergleichbare Initiativen zum Energiesparen deutlich auszudehnen. Ziel ist die freiwillige Mitwirkung aller Berliner Schulen an Maßnahmen zum Energiesparen bis zum Beginn des Schuljahres 2010/2011. Der Senat und die Bezirksämter haben sicherzustellen, dass die erreichten Einsparungen auch tatsächlich an die einzelnen Schulen und Kindertagesstätten weitergereicht werden.

In Berliner Kitas sind Projekte innerhalb des Berliner Bildungsprogramms im Bereich naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser und zur Vermeidung von Abfall zu initiieren. Für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Erzieherinnen und Erzieher sind die Weiterbildungsangebote für Umweltbildung auszubauen.

Außerdem ist eine fachkompetente Beratung zur Konzeptionierung und pädagogischen Umsetzung der Energie- und Ressourceneinsparprojekte an Schulen und Kitas sicherzustellen.

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus zum 30. Juni 2008, 30. Juni 2009 und 30. Juni 2010 zu berichten.

Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

I. Das Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 21. August 2007 beschlossenen Änderung des Berliner Flächennutzungsplans zu.

Bahnflächenentwicklung Neukölln/Tempelhof

(Neukölln/Tempelhof-Schöneberg)

Anlage:* Änderungsblatt einschließlich Legende

II. Das Abgeordnetenhaus stimmt der „Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die Bestandteil der Anlage ist.

Die Anlage ist Bestandteil der Drucksache 16/0779.