Die tagtäglichen Dreharbeiten für oft internationale Produktionen auf den Straßen Berlins und an besonderen Orten sind ein lebendiger Beleg dafür und bilden selbst mittlerweile eine weitere Attraktion. Zur Beschreibung des
Erfolges möchte ich nachfolgend einige Schlagworte bilden: Berlin ist Filmstandort Nummer 1 in Deutschland. Berlin ist Zentrum der Filmschaffenden. Die Filmstadt Berlin hat internationale Bedeutung. Berlin hat Europas größte und modernste Studiolandschaft.
Die wirtschaftlichen Effekte für Berlin sind bedeutend. Durch die Filmförderung konnten in den letzten Jahren erhebliche wirtschaftliche Effekte erzielt werden. So wurde durchschnittlich jährlich etwa das Dreifache der Fördersumme in der Region ausgegeben. Davon hat nicht nur die Filmbranche, sondern auch das Dienstleistungs- und Handwerksgewerbe profitiert, von den Hotels bis zum Bäcker- und dem Baugewerbe, also umfassend hat sich das positiv für den Wirtschaftsstandort Berlin ausgewirkt. Wir haben eine riesige Nachfrage, die Studios reichen schon lange nicht mehr aus. Das ist ein riesiger Erfolg für den Filmstandort Berlin.
Auch kulturell hat die Filmförderung beachtliche Erfolge vorzuweisen. Der Oscar-Gewinner von Donnersmarck wurde auch vom Medienboard gefördert. 2006 und 2007 waren alle deutschen Wettbewerbsbeiträge der Berlinale auch Medienboard-geförderte Filme. 2007 gewann „Vier Minuten“ des jungen Berliner Produzententeams Kordes und Kordes den Deutschen Filmpreis in Gold.
Die Bilanz der Filmförderung darf also als rundum positiv bezeichnet werden. Die in 12 Jahren vergebenen 234 Millionen € Fördermittel haben für Umsätze von rund 680 Millionen € gesorgt. Die geförderten Filme haben seit 1994 weit mehr als 2 000 nationale und internationale Preise und Auszeichnungen erhalten. Besonders freut es mich, dass viele Produktionen so erfolgreich waren, dass sie ihre Fördermittel zurückzahlen konnten, damit wieder neue Produktionen stärker gefördert werden konnten.
Frage 3: Welche Überlegungen stellt die EU-Kommission zu künftigen Filmförderleitlinien an? Welche Auswirkungen sieht der Senat für den Filmstandort BerlinBrandenburg? – Die EU-Kommission überprüft zurzeit die Zulässigkeit von Territorialisierungsverpflichtungen im Bereich Filmförderung. Die EU-Kommission hat hierzu eine Studie in Auftrag gegeben. Erst nach Evaluierung der Studie und Diskussionen mit den Mitgliedsstaaten wird man tatsächlich sehen können, welche Position die EU-Kommission einnehmen wird und welche Auswirkungen das haben wird. Im Juni 2007 hat die EUKommission die Förderrichtlinien der Medienboard bis Ende 2009 notifiziert. Damit besteht hier Planungssicherheit. Aber ich bin sicher, dass die zuständige EU-Kommissarin auch ein Interesse daran hat, dass im Sinne und im Interesse des europäischen Films eine Filmförderung weiter notwendig sein darf und dies dann mit den EURichtlinien in Einklang zu bringen ist.
Frage 4: Welche Strategie verfolgt der Senat zur weiteren Stärkung des Medienstandorts Berlin-Brandenburg? Wie kann das Profil der Region im Wettbewerb mit anderen Standorten weiter geschärft werden? – Berlin wird natio
nal und international als Kreativ- und Kulturmetropole wahrgenommen. Die Hauptstadtregion hat in den letzten Jahren eine enorme Anziehungskraft auf die Kreativen in Medien, Kunst und Kultur entwickelt. Von dieser Anziehungskraft profitiert vor allem die Medienbranche selbst. Berlin kann zu Recht Capital of Talent genannt werden, es ist die Hauptstadt der jungen kreativen Köpfe. Dementsprechend liegt eine der Berliner Stärken in der Produktion von neuen Inhalten, z. B. von digitalem Content.
Zur Stärkung der Medienbranche wird folgende Strategie verfolgt: Berlin festigt seine Position als kreative Metropole. Berlin ist bereits jetzt ein nachgefragter Partner in internationalen Kooperationen für das Thema Kreativität und Medien. Durch die Aufnahme in das Netzwerk Creative Cities der UNESCO als Stadt des Designs und durch die Bildung eines europäischen Netzwerks der kreativen Metropolen wird Berlin diese Position festigen.
Die Vernetzung der Medienbranche untereinander und mit anderen Branchen sowie mit Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden ist im Hinblick auf die Struktur der Berliner Medienwirtschaft mit vielen kleinen Unternehmen entscheidend. Der Senat fördert die Vernetzung durch Kooperationsprojekte, durch gemeinsame Plattformen im Internet und durch die Finanzierung von themenbezogenen Netzwerken.
Der Senat unterstützt die Branchen der Creative Industries bei der Vermarktung und regt gemeinsame branchenbezogene bzw. branchenübergreifende Projekte an. Gerade im Bereich der Creative Industries ist es wichtig, Existenzgründungen durch Beratungsangebote intensiv zu unterstützen. Der von der IBB durchgeführte Businessplanwettbewerb sowie die Messe Degut bieten eine gute Basis für Existenzgründer.
Durch die Digitalisierung befindet sich die Medienbranche in einem durchgreifenden Umstrukturierungsprozess. Berlin nutzt die Chancen, die sich aus diesem Prozess ergeben, z. B. waren wir Pilotregion für die Einführung des digital-terrestrischen Fernsehens DVB-T. Die Digitalisierung der Rundfunkfrequenzen kann auch für neue digitale Anwendungen und Inhalte genutzt werden. Auch beim Thema Handy-TV ist Berlin wieder vorn mit dabei. Ein erstes Versuchsprojekt lief schon zur Fußballweltmeisterschaft im letzten Jahr.
Für den Kreativbereich wird der Senat noch in diesem Jahr einen Venture-Capital-Fonds unter Einbindung von EFRE-Mitteln auflegen.
Insgesamt ist der Senat also gut aufgestellt, jedem aus der Medienbranche ein passendes Angebot für sein individuelles Bedürfnis zu machen.
Frage 5: Welche Chancen bieten sich für die Stadt durch die Digitalisierung und die zunehmende Konvergenz der Medien? – Die Digitalisierung und die Konvergenz in den Medien verändern die Medienlandschaft. Für eine Stadt
wie Berlin, die selbst im Umbruch ist, öffnen sich damit große Chancen, weil Neues entsteht. Überproportional gute Chancen hat Berlin daher bei den durch die Umstrukturierung entstehenden neuen Unternehmen. Viele Ansiedlungen und Neugründungen im Bereich der Spartenkanäle und der sogenannten Web-2.0-Angebote sind der Beweis. Hinsichtlich der Spartenkanäle möchte ich LETTRA erwähnen, der sich in der Medienstadt Adlershof ansiedeln wird, wobei wir uns gegen nationale Konkurrenz, Hamburg z. B, durchgesetzt haben.
Die Digitalisierung führt dazu, dass die Bürger unter immer mehr Übertragungswegen auswählen können: über Kabelnetze kann nun auch telefoniert werden, über herkömmliche Telefonnetze wird ein breites Fernsehangebot verfügbar, Fernsehen und Internet sind auch von mobilen Endgeräten zu empfangen. Die Herausforderung an die Medien liegt darin, Inhalte zu entwickeln, die für den Nutzer attraktiv sind und für die auch bezahlt wird. Der Ballungsraum Berlin bietet gute Voraussetzungen dafür, neue Infrastrukturen aufzubauen. Hier hat die Digitalisierung des Kabelnetzes begonnen. Die ersten Erprobungen mit mobilem Fernsehen in Deutschland sind in Berlin realisiert worden.
Frage 6: Wie beurteilt der Senat die Entwicklung des Zeitungsmarkts und des Verlagsstandorts Berlin? Welche Auswirkungen auf den Verlagsstandort Berlin erwartet der Senat durch das Engagement international agierender Medienunternehmen? – Frage 7: Sieht der Senat Handlungsbedarf beim Recht der Presse, Fusionskontrolle, insbesondere im Hinblick auf Cross-media-Aktivitäten großer Medienunternehmen? – Der Zeitungsmarkt Berlin ist im Vergleich zu anderen Städten sehr vielfältig. Das allgemeine Problem sinkender Anzeigeneinnahmen wurde gemeistert. Besonders erfreulich hat sich die Verlagsbranche entwickelt. Berlin hat sich wieder an die Spitze der deutschen Verlagsstädte gesetzt. Dies betrifft sowohl die Anzahl der Verlage, die bei etwa 400 liegt, als auch die jährlich publizierten Neuerscheinungen. Die Anzahl der Unternehmen im sonstigen Buch- und Pressemarkt hat sich von 3 500 im Jahr 2001 auf 4 400 im Jahr 2005 erhöht. Einen Meilenstein stellte im Jahr 2004 die Rückkehr der Verlagsgruppe Ullstein an ihren Stammsitz dar.
Die jüngste Entscheidung der Axel-Springer-AG, „Bild“ und „Bild am Sonntag“ künftig in Berlin herauszugeben, ist ein weiteres Signal für die Verlagsstadt Berlin. Und nicht zu vergessen: Mit „Vanity Fair“ startete von Berlin aus ein Titel einer großen internationalen Verlagsgruppe. In konvergierenden Märkten, in denen eine starke Konkurrenz der Zeitungsverleger mit Online-Diensten, Fernsehveranstaltern und anderen Inhalteanbietern besteht, kann die Notwendigkeit entstehen, das Pressefusionsrecht anzupassen. Zurzeit wird allerdings kein Handlungsbedarf gesehen. Der Senat ist insbesondere nicht der Auffassung, Gesetze im Hinblick auf Einzelfälle anzupassen, wenn manchem der konkrete Handlungsspielraum nicht gefällt, die Regel an sich aber durchaus aus gutem Grund aufgestellt wurde. Die Erfahrungen mit internationalen Investo
Zu II. Zukunft der dualen Medienordnung und Freiheit der Information: Auch da eine Vorbemerkung: Die Fragen zeigen sehr deutlich, dass es eine isolierte Berliner Rundfunkpolitik nicht geben kann, vielmehr kommt es darauf an, Berliner Positionen in die Verhandlungen mit den anderen Ländern und gemeinsam mit ihnen in die Verhandlungen mit der EU-Kommission einzubringen.
Frage 8: Nach der Einigung mit der EU im Beihilfeverfahren: Welche Regelungen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hält der Senat für erforderlich, insbesondere im Hinblick auf neue oder veränderte digitale Angebote? – Zu den zentralen Punkten, die die Ländergemeinschaft nach der Einigung mit Brüssel im Beihilfestreitverfahren in deutsches Rundfunkrecht umzusetzen hat, gehört eine konkretere Fassung des Auftrages für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Länder setzen dabei – entsprechend dem in Deutschland bewährten System – neben staatsvertraglichen Vorgaben auch auf Selbstverpflichtungen seitens der Anstalten. In Deutschland gilt nach unserem Verfassungsrecht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Entwicklungsgarantie bedeutet das Recht auf Teilhabe an neuen Entwicklungen. Die Länder haben bei der Einigung mit Brüssel – von dort letztlich akzeptiert – daher immer die Wichtigkeit der Technologieneutralität betont, wonach die vom Auftrag umfassten Programmangebote über alle – auch neu hinzukommende – Übertragungswege gesendet werden dürfen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in der Lage sein, inhaltlich wie verbreitungstechnisch konkurrenzfähige Angebote zu machen. Denn nur wenn er sein Publikum erreicht, kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllen. Dies hat jüngst auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen und ausdrücklich bestätigt.
Frage 9: Welchen Anforderungen muss nach Ansicht des Senats das künftige Gebührenmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk insbesondere im Hinblick auf neue Verbreitungswege (PC, DVB-H) genügen? – Wenn ein neues Gebührenmodell Sinn machen soll, muss es besser als das derzeitige folgenden Anforderungen genügen, nämlich aufkommensneutral sein – ein Gebührenaufkommen von derzeit 7,1 Milliarden € jährlich ist zu erreichen –, weiterhin den privaten und den nicht privaten Bereich umfassen – Private und Gewerbliche tragen zum Gebührenaufkommen derzeit im Verhältnis 9:1 bei –, sozial gerecht und von gesellschaftlicher Akzeptanz getragen sein und aufgrund eines möglichst einfachen Erhebungsverfahrens keinen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Daneben muss es den rundfunk- und finanzverfassungsrechtlichen sowie datenschutz- und europarechtlichen Vorgaben genügen. Die in der Diskussion stehenden Modelle wie Haushaltsabgabe oder Finanzierung aus
Zurzeit finden hierzu Beratungen der Länder statt. Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der Rundfunkkommission am 17. Oktober 2007.
Frage 10: Wie beurteilt der Senat die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle privater Anbieter (Pay-TV)? Welche Chancen bieten solche Modelle? Welche Mindeststandards sind aus Sicht des Senats erforderlich, um daneben ein hinreichendes unverschlüsseltes Angebot für die Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer zu sichern? – Digitalisierung und Konvergenz führen dazu, dass auf immer mehr Wegen Rundfunkinhalte empfangen werden können und dass neue Nutzungsformen möglich werden. Zwar wird der Transport mit der Digitalisierung billiger, attraktive Inhalte aber bleiben knapp. Insgesamt führt das dazu, dass die bisherige Rundfunkordnung in vielerlei Hinsicht unter Druck gerät und die Trends des sich entwickelnden Marktes nur schwer prognostizierbar sind. Letztlich entscheidet die Akzeptanz beim Verbraucher, welche Inhalte als Pay-TV-Angebot verbreitet werden können. Jedenfalls sollte auf offene Standards und neutrale Technologien geachtet werden.
Wichtig bleibt ferner ein frei empfangbares Grundangebot aus öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen. Dies muss auch garantiert werden, sonst geht es in die falsche Richtung.
Frage 11: Wie bewertet der Senat den Marktauftritt von Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreibern (Telekom u. a.) als neue Rundfunkveranstalter? Welche medienrechtlichen Konsequenzen sind nach Auffassung des Senats hieraus zu ziehen? – Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreiber üben nicht nur dort Einfluss aus, wo sie selbst als Rundfunkveranstalter auftreten oder Übertragungsrechte erwerben, wie es bei der Bundesliga geschehen ist. Sie nehmen auch zunehmend dadurch Einfluss, dass sie Programmpakete zusammenstellen und gegenüber den Endkunden vermarkten. Ihre bisher neutrale Wahrnehmung der Netzfunktion wird damit infrage gestellt. Selbst wo sie nicht selbst an Programmen beteiligt sind, haben sie das Interesse, bezahlte Inhalte gegenüber frei empfangbaren bevorzugt zu behandeln. Daher ist eine Fortentwicklung der Regeln notwendig, die sich bisher im Wesentlichen auf die Kanalbelegung beschränken. An ihre Stelle müssen neue Formen der Plattformregulierung treten, die einen chancengleichen Zugang der Veranstalter auch in der digitalen Welt sichern. Dies ist auch Gegenstand des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Es ist vorgesehen, dass der Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten noch in diesem Jahr unterzeichnet wird.
Frage 12: Wie beurteilt der Senat das gegenwärtige System der Frequenzzuweisung auf internationaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene? Welche Überlegungen stellt die EU-Kommission zu den geplanten Leitlinien für eine europäische Frequenzpolitik an? Wie können im Rahmen einer europäischen Frequenzpolitik die Prinzipien der kulturellen und Meinungsvielfalt gesichert werden? – Der Senat beurteilt das gegenwärtige System der Frequenzzuweisung in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Grünbuch der EUKommission zur Frequenzpolitik als grundsätzlich geeignet, auch im Zeitalter der Digitalisierung und der Entwicklung neuer Dienste zu sachgerechten Entscheidungen zu kommen. Frequenzpolitik hat nicht nur technischer und wirtschaftlicher Effizienz zu folgen, sondern muss auch Ziele des Allgemeinwohls beachten, zu denen – von Europa durchaus anerkannt und nachgerade gefordert – auch ein frei empfangbarer Rundfunk gehört. Aufgrund der Vielfältigkeit der europäischen Kulturlandschaft und ihrer notwendig jeweils nationalen Ausgestaltung bedeutet dies, dass den Mitgliedstaaten ein ausreichender Entscheidungsspielraum verbleiben muss, Frequenzspektrum zur Erreichung von Zielen des Allgemeinwohls einzusetzen. In Deutschland werden wir auch bei der Frequenzverteilung die duale Rundfunkordnung gegenüber anderen Nutzerinteressen schützen und verteidigen.
Frage 13: Welche Anforderungen sind an einen neuen Rechtsrahmen für Kommunikationsnetze und -dienste zu stellen? Wie kann im Rahmen der zu überarbeitenden Telekommunikationsrichtlinie der EU die Pflichtaufgabe des Landesgesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt erhalten werden? Wie wird sichergestellt, dass die Mitgliedsstaaten auch künftig Regeln für TKDienste und Netzbetreiber aufstellen können, insbesondere zur Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs? – Das Richtlinienpaket der EU steht jetzt zur Revision an. Ein erster Kommissionsentwurf wird noch 2007 erwartet. Der Termin hierfür ist mehrfach verschoben worden. Die Neuregulierung wird nicht vor 2009/2010 in Kraft treten. Es gibt die Tendenz, Frequenzen, die bisher im analogen Bereich für den Rundfunk genutzt wurden, künftig als digitale Dividende anderen Zwecken der Telekommunikation zuzuführen und sogar einen Frequenzhandel oder eine Versteigerung von Frequenzen zuzulassen. Dieser rein ökonomische Ansatz wird von den Ländern wie von den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern einhellig abgelehnt. [Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den Grünen]
Frequenzen als reine Ware zu sehen, die es ohne Wettbewerbsverzerrung unter allen zu verteilen gilt, die sich dafür interessieren, halte ich für den falschen Ansatz. Damit gerät die Gestaltungsmöglichkeit der Mitgliedstaaten für eine vielfältige Rundfunklandschaft in Gefahr.
Der Senat ist ferner der Auffassung, dass bei der Novellierung des TK-Pakets die bisher in Artikel 31 der Uni
versaldienstrichtlinie vorgesehene Möglichkeit erhalten bleiben muss, zur Sicherung der programmlichen Vielfalt im Kabel Vorschriften für die Kanalbelegung zu erlassen. Diesem Interesse des Allgemeinwohls trägt auch die 2007 in Kraft getretene novellierte Fassung des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg Rechnung.
In einer Knappheitssituation muss für meinungsrelevante Inhalte ein diskriminierungsfreier Zugang sichergestellt werden. Im Interesse der Vielfalt muss verhindert werden, dass etwa Sender für Home-Shopping oder Gewinnspiele vom Netzbetreiber bevorzugt eingespeist werden und das für die Zuschauer erreichbare Angebot dominieren.
Frage 14: Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Struktur der Medienaufsicht, bestehend aus den 15 Landesmedienanstalten, der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich und der Kommission für Jugendmedienschutz ?
Frage 15: Sieht der Senat Reformbedarf angesichts der sich rasant verändernden Medienlandschaft und der bundes- und zum Teil europaweit agierenden Medienunternehmen? Hält der Senat eine Zusammenführung von Zuständigkeiten der Länder für sachgerecht? Wenn ja, welche Aufgaben sollte oder könnte eine zentrale Stelle der Landesmedienanstalten wahrnehmen? – Zu den Fragen 14 und 15: Bei der Reform der Landesmedienanstalten geht es um eine Neuordnung der Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten und der bisher schon bestehenden Kommissionen. Neue Regelungen für bundesweit angebotene neue Übertragungstechniken (DAB, DMB, DVB-H) müssen gefunden werden. Zwischen den Ländern besteht Einigkeit, dass für bundesweite Angebote ein einheitliches Zulassungs- und Aufsichtsregime geschaffen wird. Auch dies ist Gegenstand des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der – wie bereits gesagt – bis Jahresende von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden soll.
Zur Organisation der Zulassung und Aufsicht hat sich die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten auf folgende Grundsätze verständigt: Die Entscheidungen sollen durch Kommissionen getroffen werden, die als Organ der Landesmedienanstalt, bei der ein Antrag auf Zulassung eingeht, tätig werden. Dies entspricht der geltenden Rechtslage bei KEK und KJM; damit entfallen Modelle wie das einer „Medienanstalt der Länder“ oder einer „Schwerpunktanstalt“, das heißt einer Landesmedienanstalt, die für bestimmte Sachverhalte – z. B. Jugendschutz – ausschließlich zuständig erklärt wird, oder einer „Vorsitzanstalt“, das heißt, die Zuständigkeit rotiert.
Folgende Kommissionen sollen gebildet werden: die Kommission für Zulassung, Zuweisung von Übertragungskapazitäten und Aufsicht, bestehend aus den 14 Direktoren der Landesmedienanstalten, die Kommission für Auswahlentscheidungen bei mehreren – zugelassenen –
Antragstellern für die Zuweisung einer Übertragungskapazität, bestehend aus den Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) mit unverändertem Aufgabenbereich, bestehend aus sechs Sachverständigen – wie bisher – und sechs Direktoren der Landesmedienanstalten – im Wechsel – unter Vorsitz eines der Sachverständigen, dessen Stimme bei Stimmgleichheit den Ausschlag gibt und die Kommission für Jugendschutz, KJM, die unverändert bleibt. Die Konferenz der Direktoren als „Revisionsinstanz“ der KEK entfällt. Für die Kommissionen wird von den Landesmedienanstalten eine gemeinsame Geschäftstelle eingerichtet.
Frage 16: Welche Erwartungen knüpft der Senat an eine reformierte Medienaufsicht? – Der Senat erwartet von der Neuregelung ein effizienteres Verfahren der Zulassung und Aufsicht durch die Vermeidung von Zuständigkeitsstreitereien zwischen den Landesmedienanstalten und den bisher damit verbundenen Reibungsverlusten. Die Anbieter sollen Planungssicherheit, weniger verschiedene Ansprechpartner und die Nutzer Schutz vor unzulässigen Angeboten erhalten.
Es kann sicher trefflich darüber gestritten werden, ob eine stärkere Zentralisierung – etwa in Form einer Medienanstalt der Länder – die bessere Lösung wäre;
angesichts des Einstimmigkeitsprinzips für staatsvertragliche Entscheidungen der Ministerpräsidenten war sie jedenfalls nicht durchsetzbar.