Protocol of the Session on July 12, 2007

Dabei hat sich jedoch auch gezeigt, dass es keine schwerwiegenden Fragen zum eigentlichen Vertrag und zum Vermögensgeschäft an sich, sondern eher zu den Begleitumständen gegeben hat wie z. B. die Frage, wie die Kunstgegenstände in der Bank bewertet sind und Ähnliches.

[Zurufe von den Grünen]

Angesichts dieser Sachlage haben wir uns zum Glück einvernehmlich entschlossen, die heutige Sondersitzung durchzuführen. Ich bin der Auffassung, das Geschäft an sich rechtfertigt, dass wir uns heute zu einer derartigen Sondersitzung eingefunden haben, da die von den Abgeordneten in Anspruch genommene Beratungszeit auch im Verhältnis zum Schaden stehen muss, der eventuell durch einen Zinsverlust entstehen könnte.

[Zuruf von Volker Ratzmann (Grüne)]

Denn von dem Tag an, Herr Ratzmann, wo alle anderen Vollzugsbedingungen erfüllt sind – und Sie vielleicht im Urlaub wären –, wenn die Genehmigungen von BaFin, vom Kartellamt und von der Luxemburgischen Finanzaufsicht erfolgen würden und das Abgeordnetenhaus noch nicht zugestimmt hätte, von diesem Tag an würde die Zinsuhr ticken, und zwar pro Tag mit 450 000 €.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Zurufe von der Linksfraktion – Zurufe von den Grünen]

Dieses Risiko durften wir nicht eingehen. Ich bin froh, dass wir gemeinsam einen Weg gefunden haben, das vorher zu beschließen.

Interessant ist, dass im Vorfeld der Beratungen im Parlament und zuvor in den Ausschüssen das Vermögensge

schäft an sich die Debatte in der Öffentlichkeit nicht so geprägt hat, sondern die Fragestellung nach dem haushaltsrechtlichen Umgang mit dem Verkaufserlös. Das ist das zentrale Thema, das zurzeit viele Menschen beschäftigt. Diese Fragestellung ist nicht Gegenstand des Vermögensgeschäftes, sondern sollte im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen, gerade im Nachtragshaushalt 2007 und der darauffolgenden Haushaltsberatung, geregelt werden.

Der Verkaufserlös – und damit meine ich die 4,6 Milliarden € – soll zur Abdeckung der vom Land Berlin übernommenen Immobiliendienstleistungsrisiken genutzt werden. Den Verkaufserlös einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen, erscheint uns die sinnvollste und transparenteste Lösung zu sein. Die Rücklage soll zur Bedienung der Ansprüche aus der Risikoabschirmung genutzt werden. Solange sie für diesen Zweck nicht genutzt wird, dient sie quasi als internes Darlehen und führt automatisch in der Zwischenzeit zur Reduzierung des Kreditbedarfes. Aktuell haben wir einen durchschnittlichen Zinssatz in Höhe von 4,8 Prozent. Das würde konkret heißen, dass wir in der Höhe der noch nicht genutzten Rücklagen ungefähr vier, fünf Prozent Zinsen einsparen würden, wenn wir diesem Verfahren folgen würden. Damit würde man dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit folgen. Das ist meiner Meinung nach ein transparentes Verfahren. Wir wissen, dass es weitere Vorschläge gibt, ob ein Sondervermögen Sinn macht oder nicht. Wir werden sie sicher zu späterer Zeit beraten. Wir sind in dieser Hinsicht offen. Wenn Sie uns darlegen können, dass es wirtschaftlich mehr Sinn macht, dann reden wir darüber. Doch erst einmal finde ich diesen Weg über eine zweckgebundene Rücklage richtig.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu der stillen Einlage machen. – Die Zahlung der stillen Einlage an die Landesbank ist seinerzeit durch einen Kapitaleinsatz des Landes Berlin erfolgt. Deshalb ist es folgerichtig und konsequent, dass der Ablösebetrag der stillen Einlage auch wieder in den Haushalt zurückfließt.

Eine der Vollzugsbedingungen im Vertrag ist die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Der Senat hat seine Arbeit gemacht, und zwar hat er sie gut gemacht.

[Zuruf von Volker Ratzmann (Grüne)]

Nun sind wir in der Verantwortung, auch unseren Beitrag zu leisten. Alle Abgeordneten hatten ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihre Detailfragen hinsichtlich des Vertragswerkes zu stellen und die Bedingungen für das Vertragswerk zu prüfen. Wir hatten auch heute im Vermögensausschuss eine sehr konstruktive Diskussion. Die Einsichtnahme im Datenraum durch meine Fraktion hat sofort klargemacht, dass wir dem Geschäft zustimmen können. Die Linksfraktion hat das genauso gesehen, die CDUFraktion hat es ebenfalls genauso gesehen,

[Zuruf von Özcan Mutlu (Grüne)]

und auch die Fraktion der FDP hat es so gesehen. Das ist eine seltene, aber erfreuliche Gemeinsamkeit bei einem so

wichtigen Gesetz. Ich hoffe immer noch auf die Einsicht grüner Abgeordneter,

[Zuruf von Volker Ratzmann (Grüne)]

dass sie sich dem auch anschließen, denn eine gemeinsame Zustimmung zu diesem Vertrag wäre ein gutes Zeichen für unsere Stadt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Kollegin Kolat! – Bevor der Kollege Goetze das Wort hat, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass jetzt, wie von den Fraktionen der SPD, der CDU, der Linksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP angekündigt, vorliegt:

Dringlicher Antrag

Verkauf der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG

Antrag der SPD, der CDU, der Linksfraktion, der Grünen und der FDP Drs 16/0735

Ich stelle fest, dass der Dringlichkeit nicht widersprochen wird. – Die dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses ist bereits Gegenstand der Tagesordnung gewesen.

Bitte schön, Herr Goetze!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun kann es den Anschein haben, dass man nach dem Vortrag von Frau Kolat der Auffassung ist, die Plausibilität des Verkaufsverfahrens wäre einem geradezu ins Auge gesprungen. Aber Sie sehen, was dabei herauskommt.

[Heiterkeit]

Das Verkaufsverfahren war nicht ganz so reibungslos, wie wir es uns gewünscht hätten. Im Januar hat die CDUFraktion eine frühzeitige Einbindung des Parlaments in den Verkaufsprozess gefordert. Der Hauptausschuss hat darüber beraten und leider mit den Stimmen von SPD- und PDS-Fraktion verhindert, dass es frühzeitig Basisinformationen für das Parlament gab. Wir haben in der Folge erlebt, wie hier im Plenum ein Nebenkriegsschauplatz eröffnet worden ist, offensichtlich wegen Herrn Gysi und anderer, die unbedingt meinten, die Linksfraktion darauf trimmen zu müssen, dass es eine große Anzahl von Nebenbedingungen für die Ausschreibung gibt. Es sollten bis hin zu Kontoführungsgebühren Bedingungen gestellt werden. Leider hat es dazu eine Beschlussfassung im Parlament gegeben. Dieses Vorhaben ist dann aber von der EU-Kommission gestoppt worden, das heißt, die beschlossenen Nebenbedingungen sind nicht in das Verkaufsverfahren eingegangen. Anschließend gab es auf unsere Anforderung hin eine Vorlage des Finanzsenators, in der er berichten sollte, wie denn sein Zeitplan für das Verkaufsverfahren aussieht und wann die Abgeordneten

eingebunden werden. Diese Vorlage besagte, dass der Finanzsenator darüber keine Auskunft erteilen wolle. Letztlich hat er sie auf Druck der Oppositionsfraktion zurückziehen müssen und hat dann in nichtöffentlicher Sitzung einige Ausführungen gemacht. Von diesen Aussagen – jeder, der dabei war, weiß es – ist nichts übrig geblieben. Der gesamte Zeitplan und das gesamte uns damals vorstellte Management sind so nicht umgesetzt worden.

Nachdem die Vergabeentscheidung getroffen worden ist, ist der Vertrag schnell kopiert worden. Er wurde in den Datenraum des Abgeordnetenhauses gelegt, aber immer noch gab es keine zusätzlichen Informationen für die Abgeordneten. Erst auf Wunsch der CDU-Fraktion im Hauptausschuss musste darüber informiert werden, wann welche Bedingungen zu erfüllen seien, damit die Kaufpreiszahlung erfolgen könne. Erst damit konnte die öffentliche Debatte über den Zeitpunkt einer Beschlussfassung beendet werden. Beendet werden konnte sie aber nicht durch ein vernünftiges Vorgehen der Koalitionsfraktionen. Der haushaltspolitische Sprecher der SPDFraktion hat seine Vorstellungen über eine schnelle Beschlussfassung über die Presse lanciert, mit den Oppositionsfraktionen ist darüber jedoch nicht gesprochen worden. Wir haben daraus die Konsequenz gezogen, dass wir neben den Informationen des Senats auf externe Informationen zurückgegriffen haben, um den Vertrag zu prüfen. Etwas anderes ist nicht möglich gewesen, denn die Vorbereitung durch die Verwaltung und namentlich den Finanzsenator war denkbar schlecht.

[Beifall bei der CDU]

Trotz allem: Der Vertrag selbst ist sehr übersichtlich, er umfasst gut 50 Seiten. Im Wesentlichen sind darin Vorschriften enthalten, was alles passiert, wenn Käufer und Verkäufer ihren Pflichten nicht nachkommen. Es gibt Garantieerklärungen und anderes, das bei solch einem Verkauf durchaus üblich ist. Inhaltlich reduziert es sich darauf, dass ein Aktienpaket verkauft wird. Der Vertrag ist plausibel. Nach unserer Auffassung gibt es keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass unübliche oder nachteilige Regelungen zulasten des Landes Berlin getroffen worden sind. Insbesondere die Nachfragemöglichkeiten haben uns überzeugt. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesem Vertrag zustimmen. Wir haben uns auch für eine schnelle Beschlussfassung ausgesprochen, wir haben dies auch wegen der Zinsvorteile vorgeschlagen. Deshalb ist es richtig und konsequent, dass wir uns heute zu dieser Sondersitzung zusammengefunden haben. Die CDUFraktion wird heute zustimmen.

[Beifall bei der CDU]

Die Frage lautet jedoch: Was passiert mit dem Verkaufserlös? Wir sind der Auffassung: Die Bank muss die Bank finanzieren. Wir wollen den kompletten Verkaufserlös als Gegenfinanzierung für die Risiken aus der sogenannten Risikoabschirmung einstellen, und falls nach der Abwicklung dieser Risikoabschirmung ein Überschuss verbleibt, soll der dann in den Landeshaushalt – aber erst dann – übertragen werden. Wir sind für ein transparentes System. Deshalb präsentieren wir Ihnen heute einen Gesetzent

wurf, der in den Folgewochen in den Fachausschüssen beraten werden muss. Der Gesetzentwurf sieht ein transparentes Verfahren unter Einbindung des Rechnungshofes vor, damit wir, die Abgeordneten, aber auch die Öffentlichkeit nachvollziehen können, was aus der Risikoabschirmung mit welchen Mitteln wie abgelöst wird.

Gestatten Sie mir eine Nebenbemerkung: Der immer wieder zitierte Vorwurf, die Bankgesellschaft hätte uns bislang Unsummen gekostet, ist ausdrücklich falsch. Der Senat hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage deutlich gemacht, was die Bankgesellschaft dem Land Berlin bislang gebracht hat – 1,6 Milliarden € seit 1994 – und was die Bankgesellschaft einschließlich der Kapitalzuführung 2001 das Land gekostet hat: knapp 1,9 Milliarden €. Damit beträgt die Differenz 300 Millionen €.

[Joachim Esser (Grüne): Was?]

So die Aussage des Senats. Sie können das nachlesen. – Deshalb stehen wir zwar vor einem langen Weg, um die Risikoabschirmung über die Bühne zu bringen, das Land Berlin wird auch noch Gelder zahlen müssen, wir sagen aber, dass sich das alles aus dem Verkaufserlös finanzieren lässt, aus einem transparenten Sondervermögen samt Zinseinnahmen. Deshalb sehen wir es als zwingend an, dass dieses Sondervermögen errichtet wird.

[Beifall bei der CDU]

Dieses Sondervermögen ist auch deswegen notwendig, weil dem Land Berlin im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung Vermögenswerte zufallen. Auch diese gehören in das Sondervermögen. Denken Sie an die Fonds. Zu Recht hat der Finanzsenator in den vergangenen Monaten Fondsanteile gekauft und zwar in der Größenordnung einer dreistelligen Millionensumme. Diesen Fondsanteilen stehen Werte gegenüber. Die Fonds sind nicht wertlos, darin befinden sich Immobilien. Dieses Vermögen ist in den vergangenen Monaten im allgemeinen Haushalt verschwunden. Wir müssen erst noch nachvollziehen, wo es eigentlich geblieben ist. Dieses Fondsvermögen gehört aber aus unserer Sicht in die Finanzierung nach dem Motto „Bank finanziert Bank“, was wir Ihnen hier vorschlagen. Es kann nicht sein, dass wir mit dem Sondervermögen Fonds ankaufen, die Grundstücke jedoch in das allgemeine Landesvermögen kommen und für irgendetwas genutzt werden. Das darf nicht sein. Ich hoffe deshalb, dass das von uns vorgeschlagene Modell konsensfähig ist und dass wir es klar und transparent gemeinsam mit dem Rechnungshof errichten. Dann kann niemand mehr behaupten, er wisse nicht, was dort passiere.

[Beifall bei der CDU]

Der Umgang mit dem Verkaufserlös hat eine zweite Dimension. Mit der Rücklage, die der Finanzsenator jetzt etablieren möchte, gelangen wir in eine finanztechnische Problematik. Aus der Rücklage und insbesondere aus der stillen Beteiligung, die wir ebenfalls dem Sondervermögen zuschlagen wollen, will der Finanzsenator den laufenden Haushalt finanzieren und positiv gestalten. Wir haben den Eindruck, Herr Finanzsenator, dass Sie den Haushaltsüberschuss 2007 nur deshalb zustande bringen,

weil Sie trotz zusätzlicher Mehrausgaben – die Sie eigentlich hätten vermeiden müssen, insofern haben Sie da versagt –, trotz zusätzlicher Mehreinnahmen in den Jahren 2007 und 2008 nur über die Rückgabe der stillen Beteiligung aus dem Verkauf der Bankgesellschaft einen ausgeglichen Haushalt präsentieren können. Das machen wir nicht mit. Wir wollen Klarheit. Bank soll Bank finanzieren. Aber Bank soll nicht Ihre zusätzlichen Ausgaben finanzieren, und sie soll auch nicht eine Sanierung des Haushalts vortäuschen, die in Wahrheit nicht stattfindet.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Wir sind einen weiteren Schritt vorangekommen in der Abwicklung des Problems Landesbank Berlin bzw. Bankgesellschaft. Wir sind einen weiteren Schritt mit dem heutigen Verkauf vorangekommen in der Aufarbeitung dessen, was der CDU-Fraktion politisch seit Jahren stark geschadet hat. Wir sind leider in den vergangenen Monaten und Jahren nicht vorangekommen mit dem, was auch die Sozialdemokratische Partei bei diesem Problem Bankenskandal mit zu verantworten hat. Da ist lamentiert worden. Da hat man sich vor einer klaren Aussage gedrückt. Und man hat sich den Realitäten verweigert. Wir haben immer deutlich gemacht: Wir stehen zu der Aufarbeitung dieses Problems. Wir hätten uns das von anderen gewünscht. Es hat nicht stattgefunden. Wir werden daher heute auch unsere Verantwortung wahrnehmen und diesem Vermögensgeschäft zustimmen.

[Beifall bei der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Goetze! – Für die Linksfraktion hat nunmehr der Kollege Wechselberg das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir ziehen heute einen Schlussstrich unter den größten Bankenskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte.

[Zurufe von den Grünen – Volker Ratzmann (Grüne): Was?]

Am Ende wird der tiefe Fall der Berliner Bankgesellschaft das Land Berlin um ein bedeutendes Wirtschaftsunternehmen bringen, einen Vermögensschaden von mindestens 7 Milliarden € verursachen und viele Tausend Menschen den Arbeitsplatz gekostet haben. Dass Sie das nicht begriffen haben, Herr Kollege Goetze, worin dieser Schaden besteht, das finde ich einigermaßen erschütternd.