Protocol of the Session on July 12, 2007

Für den Senat und die meisten Mitglieder dieses Hauses ist der Grund meiner Erklärung vermutlich irrelevant. Für mich ist er es nicht. Das möchte ich Ihnen mitteilen.

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Frau Kollegin! – Jetzt hat sich noch der Kollege Ziller gemeldet und das Wort. Womöglich folgen noch weitere Erklärungen. – Bitte schön, Herr Ziller, Sie haben das Wort.

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu meinem Abstimmungsverhalten möchte ich Folgendes erklären: Der eben entschiedene Verkauf der Landesbank setzt ein dunkles Kapitel Berliner Geschichte fort. Wir verschenken die Landesbank quasi an einige wenige Fondszeichner und Profiteure des Bankenskandals der damaligen Koalition aus SPD und CDU. Dabei ist noch nicht einmal klar, dass der Kaufpreis genügt, alle Schäden der Risikoabschirmung zu begleichen. Der Zwang zur Privatisierung der Landesbank ist von der EU vorgeschrieben. Wir sollen heute nachvollziehen, was uns großkoalitionärer Größenwahn gepaart mit Korruption und Berliner Filz in den Neunzigerjahren hinterlassen hat. Das ist nicht das Ende des Skandals und schon gar kein Erfolg verantwortungsvoller Politik.

Als wäre dies nicht genug, muss diese in dieser Legislaturperiode vom Finanzvolumen her wohl einmalige Entscheidung nun kurzfristig und ohne die Möglichkeit einer ausreichenden Prüfung und Absicherung stattfinden.

[Volker Thiel (FDP): Er hat doch keine Ahnung!]

Der rot-rote Senat hat sich im Vorfeld geweigert sicherzustellen, dass beispielsweise das Konto für jeden verbindlich wird. Die von uns beantragte Änderung des Sparkassengesetzes wurde mit Ihrer Mehrheit abgelehnt. Stattdessen wurde ein Antrag beschlossen, der nun dazu führen müsste, dem Verkauf nicht zuzustimmen.

Herr Kollege! Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das beim besten Willen keine Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten darstellt, sondern ein allgemeiner politischer Diskurs ist.

[Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion und der FDP]

Wir sind großzügig. Ich weiß auch vorher nicht, was Sie sagen werden, aber das geht zu weit. Bitte kommen Sie zu der Frage, warum Sie wie abgestimmt haben!

Es muss mir doch möglich sein darzulegen, wie ich zu meiner Entscheidung gekommen bin. Dazu trägt das bei.

Genau gesagt, ist dies nicht der Fall.

[Heiterkeit]

Fahren Sie fort, aber halten Sie sich daran, Ihr Abstimmungsverhalten zu erklären.

Ich brauche auch nicht mehr lange. Vielleicht haben Sie noch etwas Geduld.

Die Entscheidung sollte fallen, obwohl die Zustimmung von drei großen Finanzgremien noch aussteht, die große Beratungsapparate haben. Wir Parlamentarier sollen dies alles quasi ohne Beratung innerhalb von einer Woche – nach Änderung des Zeitplans – prüfen.

Die bisherigen Erfahrungen mit Berliner Privatisierungen sind negativ. Da es nicht meine Absicht ist, etwas zu verhindern, habe ich mich auf den Versuch dieses Verfahrens eingelassen. Leider wurden meine Befürchtungen bestätigt, und es ist dem Senat nicht gelungen, alle Fragen vernünftig zu beantworten. Über den Inhalt der Fragen darf ich leider nicht reden, da es alles geheim ist, aber ich finde, es wäre dem Senat möglich gewesen, und es wäre nicht nötig, auf Fragen zum Vertragstext mit dem Vertragstext zu antworten.

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, nicht gegen den Verkauf zu stimmen, aber unter diesen Bedingungen ist es mir nicht möglich zuzustimmen. Daher habe ich mich enthalten. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Ziller!

Dirk Behrendt (Grüne) und Anja Kofbinger (Grüne) [schriftliche Erklärung zur Abstimmung gem. § 72 GO Abghs] :

Der Verkauf der Bankgesellschaft zu den vorgelegten Bedingungen kann nicht unsere Zustimmung finden. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Käuferin und den Kaufpreis.

Die in den Parlamentsanträgen Drucksachen 16/0133 – Änderung des Sparkassengesetzes – und 16/0277 – Sicherung sparkassentypischer Bankdienstleistungen – ausgedrückte Forderung nach einem Girokonto für alle und dem Erhalt der Präsenz in der Berliner Fläche haben im Veräußerungsgeschäft allerdings keine Berücksichtigung gefunden. Die hiergegen ins Feld geführten, bekannten Einwände der Europäischen Union beschäftigen sich ausschließlich mit der – ebenfalls wünschenswerten – langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze der verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem Erhalt des Unternehmenssitzes in Berlin. Die sich demnach bietende Möglichkeit der langfristigen Sicherung von preisgünstigen und bürgernahen Bankdienstleistungen für die Berlinerinnen und Berliner wurde leichtfertig vergeben.

Das Geschäft kann zudem nicht losgelöst von der Vorgeschichte der Bankgesellschaft Berlin betrachtet werden, die unter anderem zwei Untersuchungsausschüsse des Hauses beschäftigte und den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden einer Regierungspartei vor Gericht brachte. Dem Eindruck, mit dieser Veräußerung habe diese Geschichte zum Wohle des Landes Berlin einen guten Abschluss gefunden – der bei einem einstimmigen Votum des Hauses für den Verkauf nahe läge –, gilt es entgegenzuwirken.

Clara Herrmann (Grüne) und Benedikt Lux (Grüne) [schriftliche Erklärung zur Abstimmung gem. § 72 GO Abghs] :

Mit dem heutigen Vermögensgeschäft zur Veräußerung der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG und der weiteren im Kaufvertrag geregelt drei Vermögensgeschäfte an den DSGV wird das unrühmliche Kapitel Bankenskandal zu einem wichtigen Zwischenschritt gebracht. Festzuhalten bleibt allerdings, dass auch nach zwei Untersuchungsausschüssen noch Aufklärungsbedarf besteht und die Verantwortlichen noch nicht alle zur Verantwortung gezogen worden sind. Es bekennen sich noch nicht alle Beteiligten zu ihrer Verantwortung an dem Skandal, insbesondere von der Berliner SPD wären deutliche Worte angezeigt. Von einem Schlussstrich zu sprechen ist also nicht angebracht, den wird es erst geben, wenn die Risikoabschirmung fällig geworden ist. Ob der Verkaufserlös für die Deckung der Risikos ausreichen wird, weiß heute niemand. Auch deshalb ist mir die Zustimmung zu dem Geschäft nicht leicht gefallen.

Ich muss mich darauf verlassen, dass vonseiten des Senats mir alle Unterlagen im Datenraum zur Verfügung gestellt worden sind und es keine weiteren geheimen schriftlichen oder mündlichen Absprachen gibt. Ich muss mich auf den Wahrheitsgehalt aller bisherigen Aussagen des Senats, insbesondere des Finanzsenators verlassen.

Das Parlament ist heute gezwungen vor den notwendigen Zustimmungen zum Kaufvertrag u. a. der Kartellbehörde eine Position zu fassen, angemessen wäre eine umgekehrte Reihenfolge. Meine Zustimmung bezieht sich auf die

mir vorgelegten Unterlagen; sollte es durch Einsprüche anderer Behörden zu Änderungen kommen, ist der heutige Beschluss wirkungslos. Vor diesem Hintergrund ist das gewählte Verfahren „unsauber“. Das Haus selbst hat sich durch die vorzeitige Sondersitzung nicht ausreichend Zeit genommen, den Vertrag in aller Sorgfalt zu prüfen und seine Kontrollfunktion im vollsten Umfang wahrzunehmen.

Ein transparente Umgang ist der einzig mögliche Garant Spekulationen in der Öffentlichkeit und letztlich auch Skandale zu vermeiden, deshalb lehne ich Geheimhaltungen ab.

Ich habe dem Verkauf der Landesbank Berlin heute nach zahlreichem Abwiegen zugestimmt, da aufgrund von EUVorgaben die Bank bis zum Jahresende verkauft sein muss und mit dem DSGV mein Wunschkäufer den Zuschlag erhält. Damit erhalten die Privatbanken keinen Eingriff in die Säule der Sparkassen. Die einzige derzeit noch mögliche Alternative – der Börsengangs birgt unüberschaubare Risiken und ist für mich daher nicht gangbar.

Der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 8.März. 2007 Drucksache 16/0277 ist nicht umgesetzt worden. Ich fordere den Senat und die Koalitionsfraktionen auf, die darin geforderten Tatbestände, u. a. das Girokonto für alle und die andauernde Filialpräsenz in der Fläche, durch eine Änderung des Sparkassengesetzes, welches Rot-Rot im Vorfeld durch Ablehnung eines entsprechenden Antrages Drucksache 16/0133 meiner Fraktion verhindert hat, fest zu verankern. Einer solchen Änderung des Sparkassengesetzes steht nichts im Wege, daher werden wir dieses erneut Beantragen.

Es gibt gute Gründe für den Verkauf. Der ist, als Folge des Berliner Bankenskandals, heute nahezu alternativlos gewesen. Noch lange werden die Berlinerinnen und Berliner die Last der korrupten Machenschaften der Vergangenheit zu tragen haben. Daher ist der Protest gegen den Bankenverkauf auch legitim. Dessen sollten wir uns bei weitreichenden Entscheidungen des Parlamentes stets bewusst sein – auch bei dieser.

Heidi Kosche (Grüne) [schriftliche Erklärung zur Ab- stimmung gem. § 72 GO Abghs]:

Der Berliner Bankenskandal geht in eine weitere Phase. Dass die Berliner/-innen ihre Sparkasse verkaufen müssen, ist das Ergebnis des Berliner Bankenskandals. Das Vermögen ist weg – es bleiben Risiken und Schulden für das Land Berlin. Die Schuld dafür tragen alle die, die der Konstruktion und dem Verlauf der Berliner Bankgesellschaft zugestimmt haben, an welchem Platz auch immer!

Der heutige Verkauf der Aktien der Sparkassen Holding soll über einen nicht allgemein öffentlichen Vertrag und in einer nicht öffentlichen Plenarsitzung erfolgen. Das wichtigste Vermögensgeschäft der Stadt Berlin, das ein Endpunkt der landeseigenen Bankgesellschaft als Folge

des Berliner Bankenskandals darstellt, muss öffentlich sein. Das gilt für den wesentlichen Teil des Vertrages!

Bis vor einigen Tagen war ich der Auffassung, dass der Käufer, der DSGV, es wert ist, eventuelle Risiken des Verkaufsvertrages oder des -prozesses für das Land Berlin in Kauf zu nehmen – weil der Käufer der Wunschkandidat ist. Ich wollte das Risiko mittragen und verantworten, einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Vertrag zuzustimmen, obwohl ich geheime Verträge ablehne. In diversen Zusammenkünften meiner Fraktion wurden einige Fragen beantwortet. Aber auch hier bot sich das gleiche Bild: Die Liste der Fragen wurde immer länger, auch bei denen, die sich schon länger mit der Bankgesellschaft befassen.

Ich war mehrfach im Datenraum und habe den Vertrag mit den Anlagen bearbeitet. Aber mit jedem weiteren Lesen türmten sich bei mir mehr Fragen auf, als ich vorher hatte. Und meine Gewissensbisse wurden immer größer. Mir wurde die Zeit gekürzt, weiter den Vertrag zu bearbeiten und mir Expertisen einzuholen. Die öffentliche Bewertung soll ausgeschlossen bleiben, deswegen stimme ich heute nicht zu.

Elisabeth Paus (Grüne) [schriftliche Erklärung zur Ab- stimmung gem. § 72 GO Abghs]:

Ich habe dem Verkauf der Landesbank Berlin Holding AG an den DSGV zugestimmt, weil unter den gegebenen Rahmenbedingungen – es gibt die Pflicht zum diskriminierungsfreien Verkauf bis zum 31. Dezember 2007, nur unter dieser Auflage hat die Europäische Kommission dem Land Berlin 2004 die Genehmigung zur Risikoabschirmung in Höhe von 21,6 Milliarden € erteilt – nach meiner Einschätzung der beste Käufer mit dem besten Angebot den Zuschlag erhält.

Ich bin froh, dass sich mit dem Verkauf der Landesbank Berlin an den DSGV der milliardenschwere Flurschaden, den der von CDU und SPD zu verantwortende Berliner Bankenskandal angerichtet hat und an dem das Land Berlin noch bis zum Jahre 2025 abzuzahlen haben wird, nicht ausweitet auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Der Einbruch der Privatbanken in das Sparkassenlager wird mit dieser Entscheidung nicht stattfinden. Das DreiSäulen-Modell des deutschen Bankensektors aus Genossenschaften, Privatbanken und Sparkassen ist – zumindest für die nächste Zeit – gesichert.

Mit dieser Abstimmung über den Kaufvertrag ist aber weder der Bankenskandal abgeschlossen, noch stellt meine Zustimmung eine nachträgliche Billigung der Risikoabschirmung dar.

Ebensowenig billige ich damit das Hopplahopp-Verfahren, in dem das Abgeordnetenhaus dieses Vermögensgeschäft behandelt und heute abgestimmt hat. Bis heute liegen die notwendigen Genehmigungen des Bundeskartellamtes, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und der luxemburgischen Commission de Surveilliance du

Secteur Financier (CSSF) nicht vor. Aber nur wenn sie vorliegen, wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Wird die Genehmigung seitens der Behörden an vertragsändernde Bedingungen geknüpft, muss ohnehin das Abgeordnetenhaus erneut über das Vermögensgeschäft entscheiden. Es wäre der Sache und der Würde des Parlamentes angemessen gewesen, über den Verkauf erst bei Vorlage der Genehmigungen – wenn nötig im Rahmen einer Sondersitzung – zu entscheiden. Verlautbarungen über mögliche zu verantwortende Zinsverluste wegen Fristversäumnissen – Fünf-Tages-Klausel – sind ausweislich des Vertrages falsch. Dass die Finanzverwaltung die allgemeinen Opportunitätskosten für jeden Tag der – aus welchen Gründen auch immer – Nicht-Rechtskräftigkeit des Vertrages pseudokonkret auf 400 000 € beziffert, obwohl über die Frage, wie die vereinnahmte Kaufsumme verwendet wird – ob zur kurzfristigen Schuldentilgung oder, wie es richtig wäre, im Rahmen eines sog. Sondervermögens zur Finanzierung der im Rahmen der Risikoabschirmung zu tragenden Einnahmeausfälle – noch gar nicht entschieden worden ist, finde ich außerdem zumindest fragwürdig.

Ebenfalls nicht erledigt ist meine Kritik an dem von RotRot 2005 beschlossenen Sparkassengesetz. Denn anders als von Rot-Rot immer behauptet war, ist es möglich, das Sparkassengesetz zum Wohle der schwächeren Bevölkerungskreise zu verändern und zum Beispiel das „Konto für jede und jeden“ gesetzlich zu sichern. Die von der EU-Kommission geäußerte Kritik am Verfahren war harsch, aber sie bezog sich, das kann heute aufgrund der uns neu vorgelegten Unterlagen eindeutig gesagt werden, an keiner Stelle auf die stärkere Verankerung von sparkassentypischen Leistungen.

Özcan Mutlu (Grüne) und Anja Schillhaneck (Grüne) [schriftliche Erklärung zur Abstimmung gem. § 72 GO Abghs] :

Nach reiflicher Überlegung und weiterhin mit erheblichen Zweifeln am Verfahren und einigen der Begleitumstände haben wir uns entschlossen, dem Antrag auf Verkauf der LBB an den DSGV zuzustimmen. Die Zweifel, ob angesichts des Verfahrens eine Zustimmung überhaupt möglich sein kann, begründen sich wie folgt.

Erstens – Nichtöffentlichkeit des Verfahrens: Mit Ausnahme weniger Details in den Anlagen zum Verkaufsvertrag war bei Einsicht in die Akten nichts zu entdecken, das rechtfertigen würde, der Öffentlichkeit das Wissen um die vertraglich vereinbarten Regelungen vorzuenthalten. Dass dennoch der gesamte Vorgang in allen Einzelheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgewickelt werden soll und diese sich höchstens in Spekulationen über das umfangreichste Verkaufsgeschäft, dass das Land Berlin jemals getätigt hat, ergehen können, ist nicht akzeptabel. So wird es den Bürgern/-innen unmöglich gemacht, sich unabhängig eine Meinung über die Entscheidungen der von ihnen gewählten Mandatsträgern/-innen und der Landesregierung zu bilden.

Zweitens: Das Parlament wird gezwungen, vor Einholen der Genehmigungen durch Kartellbehörde etc. zu beschließen. Der Bedeutung des Geschäftes angemessen wäre eine andere Reihenfolge gewesen. Der heutige Beschluss und unsere Zustimmung können sich rein logisch nur auf den vorliegenden Vertragstext beziehen. Sollte eine der in die Genehmigung des Geschäftes eingebundenen Behörden oder Institutionen eine Genehmigung bzw. Zustimmung von einer Veränderung der Bedingungen abhängig machen, erwarten wir, dass das Parlament ein weiteres Mal mit dem Vorgang befasst wird. Sinnvoll wäre es also gewesen, zunächst die nötigen Genehmigungen abzuwarten und dann das Parlament unverzüglich zusammentreten zu lassen.

Drittens: Das sogenannte „Konto für jedermann“, eine zentrale Forderung unsererseits, aber auch Bestandteil eines Beschlusses, der mit Koalitionsmehrheit gefasst wurde, ist nicht verankert. Wer heutzutage vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird, hat dadurch mehr als nur finanzielle Nachteile. Deswegen ist es längst überfällig, durch die Sparkasse Berlin ein derartiges Angebot zu schaffen. Da der Vertrag keinerlei Verpflichtung enthält, dies zu tun, muss nun als nächster Schritt tatsächlich – wie von Bündnis 90/Die Grünen immer angestrebt – die entsprechende Regelung im Sparkassengesetz geschaffen werden. Dies zeigt auch der Brief der EU-Kommissarin Kroes vom März eindrücklich.