Protocol of the Session on June 21, 2007

Ralf Körner

Dr. Heike Krieger

Johann Müller-Gazurek

Dr. Hans-Peter Rueß

Natascha Wesel

Berliner Aktivitäten von Scientology prüfen!

Der Senat wird aufgefordert, seine Aktivitäten zur Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Freizeiteinrichtungen über Scientology und andere konfliktträchtige Anbieter auf dem Psycho- und Lebenshilfemarkt sowie die Vermittlung von grundlegendem Orientierungswissen über Merkmale und Strukturen solcher Anbieter zu verstärken. U. a. soll der Senat sein Aufklärungs- und Informationsmaterial (z. B. Informationsblätter über Scientology) aktualisieren, in einer insbesondere Jugendliche ansprechenden Weise aufbereiten und den Zugang zu diesen Materialien erleichtern (z. B. über das Internet). Dieses Material soll vorrangig Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Familienberatungsstellen und anderen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, in deren Umfeld verstärkte Aktivitäten derartiger Organisationen festzustellen sind. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Notwendigkeit besteht, zusätzliche Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Lehrerinnen und Lehrer zur Thematik anzubieten.

Der Sektenbericht ist zu aktualisieren und regelmäßig zur Mitte einer Legislaturperiode fortzuschreiben. Die Ein

richtung einer geeigneten und niedrigschwelligen Anlauf- und Beratungsstelle auf Landesebene für alle Fragen, die Sekten und andere konfliktträchtige Anbieter auf dem Psycho- und Lebenshilfemarkt betreffen, ist zu prüfen.

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus in geeigneter Weise bis zum 31. Dezember 2007 über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.

Leitlinien für die City West

Der Senat wird aufgefordert, für die City West in Kooperation mit den betreffenden Bezirken Leitlinien für ein integriertes Entwicklungskonzept vorzulegen. Hierbei sind die städtebaulichen, wirtschaftlichen, verkehrlichen und stadtstrukturellen Potenziale aufzuzeigen. Die vorhandenen Wissenschaftsstandorte sind in die Konzeption einzubeziehen. Die Konzeption soll auch Aussagen zur Entwicklung der öffentlichen Räume und des Stadtbildes treffen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum September 2007 zu berichten.

Verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulanfangsphase schaffen – Einrichtung jahrgangsgemischter Lerngruppen an allen Grundschulen ab 2008/09 sichern

Der Senat wird aufgefordert, alle personellen und sächlichen Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung der Schulanfangsphase zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die verbindliche Einführung jahrgangsgemischter Lerngruppen zum Schuljahr 2008/09.

Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung gewährleistet, dass jede Schule zum Schuljahresbeginn tatsächlich über die personelle Ausstattung für die Schulanfangsphase verfügt, die ihr gemäß Ausstattungsrichtlinien zusteht.. Dabei ist sicherzustellen, dass die DaZ-Mittel und die Fördermittel für Lernbehinderte vollständig in die Schulanfangsphase gehen und in Verantwortung der Schulen für entsprechenden individuellen Förderbedarf verwendet werden. Mit der Erhebung der Lernausgangslage zu Beginn der Schulanfangsphase sind auch der spezifische individuelle Förderbedarf für jedes Kind zu ermitteln und davon ausgehend die Personalausstattung der jeweiligen Schule zeitnah zu verstärken.

Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung prüft Möglichkeiten einer besseren Ausstattung mit Erzie

her/-innen für die jahrgangsgemischten Gruppen in der Schulanfangsphase zum Schuljahr 2007/08, sodass mehr Wochenstunden (bisher ca. 10 Stunden) für eine gemeinsame individuelle Förderung der Kinder durch einen Lehrer/eine Lehrerin und einen Erzieher/eine Erzieherin zur Verfügung stehen.

Für Schulen, deren Schulkonferenz eine Verschiebung der Einführung der Altersmischung auf das Schuljahr 2008/09 beschlossen hat, prüft die für Bildung zuständige Senatsverwaltung, welche spezifische Unterstützung die betreffende Schule gegebenenfalls benötigt.

Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung prüft, inwieweit das bestehende Fortbildungsangebot qualitativ und quantitativ dem Bedarf entspricht, gewährleistet, dass die vom LISUM angebotenen Fortbildungen genutzt werden können, und organisiert darüber hinaus erforderliche Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen.

Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung überprüft, inwieweit die Ausstattung mit Räumen für die Schulanfangsphase und den Ganztagsbetrieb an den Schulen den Vorgaben entspricht, eine Doppelnutzung von Räumen für Unterricht und außerunterrichtliche Förderung und Betreuung nicht erfolgt und Veränderungsbedarf hinsichtlich der Vorgaben besteht.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2007 über den Stand der Einrichtung jahrgangsgemischter Gruppen und die beantragten zeitlichen Verschiebungen zu berichten sowie über die Maßnahmen zur Sicherung der Rahmenbedingungen für die Schulanfangsphase und die flächendeckende Einrichtung jahrgangsgemischter Lerngruppen.

Schutz vor Passivrauchen im Berliner Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus erklärt seinen Willen, im Parlamentsgebäude ein umfassendes Rauchverbot durchzusetzen. Die Rechte der Fraktionen sind hierbei zu beachten. Der Präsident wird gebeten, entsprechende Schritte zu veranlassen.

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und ggf. im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns einzusetzen. Inhalte der entsprechenden Regelungen sollten sein:

Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn bildet die allgemeine Untergrenze der Entlohnung und gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Ausgestaltung der Entlohnung oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns bleibt Aufgabe der Tarifver

tragsparteien, ebenso wie die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit von Tariflöhnen.

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2004

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2004 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2004 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung.

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in drei Sitzungen den Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs von Berlin – Drs 15/5141, rote Nr. 15/3522 B – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2004 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drs 15/5544, rote Nr. 15/3522 C – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textzif- fern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Haushalts- und Vermögensrechnung 2004

T 42 – T 64

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die nach wie vor unvollständige Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung durch den Senat, insbesondere im Hinblick auf die Begründung für die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke und die fehlende Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und den Bestand des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig wieder unter Beachtung der §§ 80 bis 87 LHO vollständig Rechnung legt.

Es erwartet ferner, dass der Senat künftig eine korrekte Nachweisung über den flächenmäßigen Bestand des Grundvermögens vorlegt.

2. Zentrales Personalüberhangmanagement (ZeP)

T 73 – T 81

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt,

dass das ZeP die Abbauraten des Personalüberhangs gegenüber den bisherigen Ergebnissen deutlich steigert,

dass das Berichtswesen des ZeP transparenter gestaltet wird und künftig auch jährliche Entwicklungen ausgewiesen werden.

Es erwartet ferner, dass der Senat dem Hauptausschuss über Umfang und finanzielle Ergebnisse der Übergangseinsätze regelmäßig berichtet.

3. Personalverwendung Polizei

T 112 – T 122

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

darlegt, wie viele Vollzugskräfte jeweils im Innendienst in den Stabsbereichen Personal, Haushalt sowie Öffentlichkeitsarbeit, den Bereichen Dienstleistungen und in der Zentralen Serviceeinheit eingesetzt werden,