Eine Beratung ist nicht gewünscht. Zum Antrag der Fraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 16/0305 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich die Ablehnung, im Fachausschuss gegen die Stimmen der Grünen und der FDP und im Hauptausschuss gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von CDU und FDP.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und die FDP. Gegenstimmen? – Das sind SPD und die Linke sowie die CDU. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen kann es nicht geben.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/445 empfiehlt der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der Grünen die Annahme mit Änderung. Wer so gemäß der Drucksache 16/445 und Drucksache 16/552 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind FDP, CDU, SPD und die Linkspartei. Gegenstimmen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Dann ist das einstimmig bei Enthaltung von den Grünen beschlossen.
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Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 16/0561 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/0442
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Antrages in neuer Fassung. Wer so gemäß Drucksache 16/561 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die FDP, CDU, SPD, die Grünen und die Linke. Gegenstimmen kann es nicht geben. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen sehe ich auch nicht.
Beschlussempfehlungen StadtVerk und Haupt Drs 16/0560 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/0444
Eine Beratung wird auch nicht gewünscht. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP die Annahme mit Änderungen. Wer so gemäß den Drucksache 16/444 und 16/0560 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, die Grünen und die Linke. Gegenstimmen? – Das müsste die FDP sein. – Danke! Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen sehe ich nicht.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen jeweils einstimmig, im Fachausschuss bei Enthaltung der CDU, die Annahme mit Änderung. Wer so gemäß den Drucksachen 16/0501 und 16/0562 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Danke! Die Gegenprobe! – Einstimmig ist das so beschlossen. Enthaltungen gibt es nicht.
Die lfd. Nr. 13 war Priorität der Fraktion der Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 4 d. Die lfd. Nr. 14 hatten wir zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 7 behandelt. Die lfd. Nr. 15 steht wiederum auf der Konsensliste.
3 Jahre nach der EU-Osterweiterung: Masterplan zum Abbau der Zugangsbeschränkungen für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer!
Wie sie alle wissen, nähern wir uns dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die für viele sicherlich mit den Themenbereichen Klimawandel, EU-Verfassungsvertrag und der Berliner Erklärung anlässlich des 50. Jahrestages der Römischen Verträge verbunden sein wird. Letztere gilt als Bestandsaufnahme der gemeinsamen Werte und bisher erreichten Ziele der Union und fasst so den Konsens und die Grundlage zukünftiger Entscheidungen der 27 Mitgliedstaaten zusammen. So sehr die Grundaussagen dieser Erklärung zu unterstützen sind, so stellt sich doch die Frage, wie es im Detail um den deutschen Einsatz und Beitrag steht, das propagierte Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten weiter voranzubringen. Gerade im Hinblick auf die sich just zum dritten Mal jährende EU-Osterweiterung existiert ein Thema, wo wir als Liberale eindeutig Handlungsbedarf sehen: die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer.
Entgegen der sonstigen Rhetorik und Handlungen auf EU-Ebene existieren aufgrund der flexiblen Regelungen des Beitrittsvertrages eine zeitlich befristete Ungleichbehandlung zwischen alten und neuen EU-Mitgliedsländern in Form der Zugangsbeschränkung der Arbeitsmärkte für Arbeitnehmer. Dies sollte gewährleisten, dass die Mitgliedsländer über einen befristeten Zeitraum selbst über die Öffnung ihrer heimischen Märkte entscheiden können, anstelle diese Kompetenz der Kommission zu übertragen.
Länder wie Schweden, Großbritannien und Irland haben ihre Arbeitsmärkte von Anfang an geöffnet und durch ihre positive Erfahrung mit solch einer gezielten Öffnung und Zuwanderung entsprechende Änderungen in Spanien, Portugal und Finnland bewirkt. Anders als erwartet kam es zwar zu größeren Migrationsbewegungen, doch hatten diese in den jeweiligen Ländern durchaus positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Gesamtlage, da Positionen durch mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer zum ersten Mal überhaupt besetzt werden konnten. Mittlerweile hat sogar unser direkter Nachbar Polen die reziproke Anwendung dieser Beschränkung aufgegeben und zum Januar 2007 hin den nationalen Arbeitsmarkt für EU-Staaten geöffnet.
schränkt den Zugang für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer weiterhin ein und plant sowohl die Fortsetzung dieser Beschränkungen als auch die partielle Öffnung nur mancher Sparten und Sektoren. Diese kurzsichtige Positionierung schadet nicht nur dem Ansehen und Ruf dieser Länder in Mittel- und Osteuropa, sondern führt dazu, dass qualifizierte Arbeitnehmer in andere, gastfreundlichere Länder abwandern und zum Zeitpunkt der nicht aufhaltbaren Öffnung im Jahr 2011 einzig unqualifizierte Arbeitnehmer auf den nationalen Arbeitsmarkt drängen. Gerade in den Grenzregionen, die ein tägliches/wöchentliches Pendeln zulassen, ist die Qualität und Verfügbarkeit der Fachkräfte überaus wichtig, da auf diese Weise Unterbesetzungen in manchen Berufszweigen wie z. B. technische Ingenieure, IT-Fachkräfte, Mathematiker und Chemiker ausgeglichen werden können. So würde der in Berlin stark vertretene Dienstleistungssektor unmittelbar von solch einer Öffnung profitieren – insbesondere auch im Hinblick auf neue Sprachkompetenzen und Absatzmärkte.
Durch Berlins besondere Geschichte und Bedeutung im europäischen Integrationsprozess ist es aus unserer Sicht wünschenswert, die bestehenden Positionen des Senats zu einer Lockerung bzw. Abschaffung der Zugangsbeschränkungen – wie zuletzt hier im Plenum am 22. März 2007 von Senator Harald Wolf vertreten – noch intensiver und gezielter mit den Ländern abzustimmen und auf Bundesebene zu vertreten. Durch ein starkes Auftreten Berlins unterstreicht die Stadt ihren Ansatz, faire und gleiche Bedingungen für alle Mitgliedsländer zu schaffen, um den Mitbürgern Mittel- und Osteuropas die EU als Chance und nicht wie bisher lediglich als Beschränkung und Verlust von Hoheiten zu verdeutlichen.
Unabhängig der Entwicklungen und Verhandlungen auf Bundesebene kann Berlin schon heute in Eigenregie Maßnahmen und strukturelle Vorbereitungen für die 2009 bzw. spätestens 2011 bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarktes treffen. Dabei gilt es, den geographischen Standortvorteil, die Berlin durch die Nähe zu seinen unmittelbaren Nachbarn hat und pflegt wie z. B. durch Oder-Partnerschaften, KMU-Kooperationen, und regionale Wirtschaftsförderung weiter auszubauen. Wir können uns dies für folgende Bereiche vorstellen:
Strategische Zusammenarbeit mit der IHK, um Potenziale der Arbeitnehmermigration optimal ausnutzen zu können. Gleichzeitig können auch Probleme wie Anerkennung der unterschiedlichen Abschlüsse – z. B. Meisterbrief – und Existenz von bürokratischen Hürden erörtert und frühzeitig gelöst werden. Darüber hinaus könnte Berlin gerade in diesen Ländern die klaren Vorzüge gegenüber anderen westeuropäischen Metropolen wie niedere Lebenshaltungskosten und geographische Nähe zum Heimatland thematisieren, beispielsweise auf entsprechenden Fach- und Informationsmessen.
Insbesondere müssen aber auch die Bürger behutsam auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet werden.
Durch entsprechende Informationsveranstaltungen und Imagekampagnen können so hartnäckige Vorurteile abgebaut und eine positive Stimmung und Atmosphäre verbreitet werden. Gerade die Referenden zur EUVerfassung haben gezeigt, dass elementare Entscheidungen nicht gegen, sondern mit den Bürgern getroffen werden müsse, Zeit also für Aufklärung und Wissenstransfer.
Diese Maßnahmen können helfen, Berlin auf das strukturell vorzubereiten, was spätestens 2011 anstehen wird. Das bedeutet: Je früher man sich mit dieser unausweichlichen Öffnung anfreundet und eine Arbeitnehmermigration aus Mittel- und Osteuropa nicht nur zulässt, sondern aktiv fördert, umso größer wird der Nutzen für die Region sein!
Mit solch einem „proaktiven“ Einsatz wünschen wir uns, dass die existierende Ungleichbehandlung so früh wie möglich eingestellt wird und mit der gezielten Vorbereitung einer Öffnung begonnen wird. So könnte Berlin eine Vorläuferposition übernehmen und ein klares Zeichen für die Umsetzung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Theorie i. S. der Koordination auf Bundes- und Länderebene und Praxis i. S. der konkreten Vorbereitung in der Stadt setzen. Entsprechend hoffen wir auf parteiübergreifende Unterstützung für die arbeitsmarktrechtliche Gerechtigkeit in der Europäischen Union – und für unseren Antrag!
Dieser Antrag von der FDP ist wieder einmal typisch für Sie. Ihr Antrag zielt allein auf die Arbeitgeber ab. Sie ignorieren die Probleme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die eine frühzeitige Öffnung mit sich bringen könnte.
Deshalb hat die rot-grüne Bundesregierung und 2006 die große Koalition den deutschen Arbeitsmarkt gegen Arbeitnehmer aus den mittel- und südosteuropäischen Erweiterungsländern abgeschottet. Die Überprüfung steht 2009 an, und es wird von vielerlei Kriterien abhängen, ob Deutschland das Ende der Beschränkung vorzeitig aufhebt.
Die Aufhebung der Beschränkung wird nur Erfolg haben, wenn sie Zug um Zug und unter Einbeziehung der Sozialpartner erfolgt, um keine Verwerfungen am Arbeitsmarkt hervorzurufen. Dazu gehört – und so hat es auch der DGB Berlin-Brandenburg zur Bedingung gemacht –, dass gleiche Arbeitsbedingungen und gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten muss. Dazu gehört auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, um den Wettbewerb nicht auf der Lohn-, sondern auf der Qualitätsebene zu führen. Ferner müssen die Tarifverträge angewendet werden und gleiche Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können.
Der Europäische Gewerkschaftsbund hat bereits 2005 einen offenen, aber regulierten europäischen Arbeitsmarkt gefordert, aber nur zu den von mir schon erwähnten Be
dingungen. Wenn wir heute im Abgeordnetenhaus darüber reden, so geht zeitgleich der Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes in Sevilla zu Ende, auf der die Forderung sicherlich noch einmal bekräftigt wird.
Lassen Sie uns die Entwicklungen des Arbeitsmarktes in Deutschland und in Europa analysieren und dann die richtigen Entscheidungen im Sinne der Freizügigkeit und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen. Es wird sich zeigen, ob zum 1. Januar 2009 in der gesamten EU der 27 die Arbeitnehmer-Freizügigkeit als hergestellt betrachtet werden kann.
Ich bin mir ganz sicher, dass wir diesen Antrag noch intensiv in den zuständigen Ausschüssen diskutieren werden und die Senatsverwaltung uns ihre Vorbereitungen und Maßnahmen darlegen wird, die für eine vorzeitige Öffnung notwendig sind.