Die Investitionsbank Berlin – IBB – neu aufstellen I – höhere Förderleistungen durch mehr Kundennähe!
Die Investitionsbank Berlin – IBB – neu aufstellen II – höhere Effizienz der Förderleistungen durch wirksames Fördercontrolling und Evaluierungen!
Verkaufserlös der GSG sinnvoll investieren (I): die Glanzlichter des Stadtschlosses wieder prunken lassen
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang Verwaltungskräfte aus dem zentralen Stellenpool in den Schulsekretariaten und schulischer Selbstverwaltung zukünftig eingesetzt werden können.
Der Senat wird aufgefordert, über Umgang und Wirkung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung auf der Grundlage der Berliner Positivliste zu berichten.
Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit es Änderungen bzw. einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Positivliste bedarf und welche Erfahrungen aus anderen Bundesländern genutzt werden können und sollen.
1. zu prüfen, ob und wie die Wirksamkeit von § 13 LGG verbessert werden kann, wenn er auf öffentliche Aufträge unterhalb des derzeit gültigen Schwellenwertes ausgeweitet wird,
2. ein Verfahren zur Steuerung und Kontrolle zu entwickeln, das insbesondere berücksichtigt, wie die Angaben der Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) geprüft und Sanktionen durchgesetzt werden können,
3. in dem Verfahren zur Steuerung und Kontrolle des § 13 LGG auch die entsprechenden Zuständigkeiten festzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in den Vorständen und auf den Führungsebenen von Unternehmen mit Beteiligung des Landes den Anteil der Frauen so zu erhöhen, dass diese geschlechterparitätisch besetzt sind.
Dem Verkauf des Grundstücks Taubenstraße 46/Jägerstraße 10/11 und dem Ankauf des Grundstücks Hannoversche Straße 27 wird zu den im beigefügten Kaufvertrag vom 15. Dezember 2006 zur Urkundenrolle Nr. CS 149/2006 des Notars Christian Steinke in Berlin vereinbarten Bedingungen zugestimmt.