1. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Kaufpreisminderung aufgrund negativer Zinsentwicklung (Punkt III, 2., 3. Absatz, 3. Spiegelstrich; verändert durch Nachverhandlung, Anlage 7, Punkt 1) zulasten des bei der IBB verbleibenden Betrags in Höhe des Buchwerts der GSG geht und sich der an den Landeshaushalt abzuführende Betrag somit in gleichem Umfang erhöht.
2. Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrolle über die Erfüllung der Privatisierungsauflagen (Punkt III, 3) und über die im „Optionsvertrag über den Verkauf der Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mbH“ vorgesehenen Vertragsstrafen federführend durch den Senat und nicht durch die IBB erfolgt. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2007 zu berichten, wie er die Kontrolle auszuüben gedenkt. Über evtl. Verstöße gegen die Privatisierungsauflagen ist dem Abgeordnetenhaus unaufgefordert und zeitnah zu berichten.
3. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Vermietungsbemühungen des neuen Eigentümers der Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mbH hinsichtlich leer stehender Gewerbemietflächen und über seine Maßnahmen zur Vermeidung strukturellen Leerstands in den nächsten fünf Jahren jeweils zum 30. September zu berichten.
4. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die TU einen neuen, formal korrekten Mietvertrag mit einer Laufzeit bis 30. April 2037 bei im übrigen gleichbleibenden Konditionen bekommt. Für den anschließenden Zeitraum bis 31. Dezember 2044 soll im Rahmen des Privatisierungsvertrags eine Verpflichtung des Investors aufgenommen werden, den Mietvertrag über den 30. April 2037 hinaus bei gleichbleibenden Konditionen bis mindestens 31. Dezember 2044 fortzusetzen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt die Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB). Die Entnahme der 1 868 m2 großen Teilfläche des Grundstückes AlbrechtAchilles-Str. 59, 60, 61, 62, 63 und 64 erfolgt zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die Entnahme dieser Teilfläche aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Grundstücksteilfläche auf den Käufer.
Die Änderungen im Bestand des Sondervermögens durch die Entnahmen der Flächen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.
Teilfläche des Grundstückes Berlin-Charlottenburg/willmersdorf, Albrecht-Achilles-Str. 59 bis 64; Teil
des Flurst. 259, Teilfläche 1 868 m2, in der Anlage zu dieser Vorlage mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, A beschrieben; Lagebezeichnung: AlbrechtAchilles-Str. 59/60.
Der Senat wird aufgefordert, sein Konzept zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Angeboten der Berliner Bäder als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Abstimmung mit den Berliner Bäderbetrieben, den Bezirken und dem Berliner Landessportbund als Vertretung der Vereine und Verbände fortzuschreiben. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere dargestellt werden:
die allgemeine Unternehmenssituation der Berliner Bäderbetriebe (AöR) und Maßnahmen zu ihrer Optimierung,
das Konzept zur Entwicklung regionaler Angebots- und Betreiberstrukturen unter besonderer Berücksichtigung des Angebots von gemeinnützigen Vereinen, Bäder in Eigenregie zu betreiben,
der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf und Überlegungen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Bäderinfrastruktur unter Berücksichtigung des Einsatzes von Mitteln aus nationalen und europäischen Programmen,
das Unternehmenskonzept und die konkreten Aktivitäten der BBB-Infrastruktur GmbH & Co. KG unter dem Aspekt der Gewinnung von privaten Investoren für die Sanierung und den Betrieb von Bädern,
eine Darstellung der öffentlichen Zuwendungen, die zur Sicherung des dauerhaften Betriebs und des Erhalts der Berliner Sommer-, Frei- und Hallenbäder notwendig sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Höhe der Mittel auszuweisen, die zur Kompensation der Ausfälle durch Kita-, Schul- und Vereinssport (nach Berliner Sportfördergesetz) notwendig erscheinen.
Der Senat wird aufgefordert, die Neuordnung der Berliner Flughäfen mit dem Ziel der Konzentration des gesamten Flugverkehrs auf den Standort Schönefeld umzusetzen. Der Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) als Single-Standort für die Region ist von herausragender wirtschafts- und verkehrspolitischer Bedeutung. Deshalb ist weiterhin alles zu unterlassen, was den rechtlichen Bestand der Planfeststellung für den Standort Schönefeld in Frage stellen könnte. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die beschlossenen Landesentwicklungspläne als den gesetzlichen Grundlagen der Planfeststellung für BBI.
Die innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof werden im Zuge des Ausbaus von BBI für jeglichen Flugbetrieb geschlossen und deren planungsrechtliche Festlegungen werden aufgehoben. Der Betrieb auf dem Flughafen Tempelhof wird zum 31. Oktober 2008 eingestellt, der Betrieb in Tegel endet spätestens ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme des BBI.
Der Senat wird aufgefordert, für das Gelände des bisherigen Flughafens Tempelhof ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln und dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorzulegen. Dabei ist die stadtklimatische Funktion der Freifläche als Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten. Die bisher erstellten Konzeptstudien sind mit einzubeziehen.
Für den Bereich des Flughafens Tegel sind die im Planwerk Westraum festgeschriebenen Entwicklungslinien fortzuführen und zu konkretisieren.
Die Konzeptentwicklung für beide Standorte soll auf einem breiten öffentlichen Diskussionsprozess unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Bezirke, der Bevölkerung Berlins und aller gesellschaftlichen Kräfte beruhen, die aus historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gründen ein Interesse an der Zukunft dieser Standorte haben. Zudem ist eine internationale Ideenwerkstatt zur Ausgestaltung der Konzepte einzurichten.
Der Senat wird aufgefordert, weiterhin mit der Landesregierung Brandenburg gemeinsam Sorge dafür zu tragen, dass die Luftverkehrskonzeption für die Region umgesetzt wird und keine Konkurrenzstandorte zum BBI in Brandenburg genehmigt werden.