Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 713), mit sofortiger Wirkung – für die Dauer von zwei Jahren – zwei Vertreter/-innen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/ -innen.
1. Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Behörden und den Bezirken partnerschaftlichen Umgang zu fördern und Mobbing innerhalb der Berliner Verwaltung vorzubeugen, indem
a) zur Vorbeugung von Mobbing in allen Verwaltungen die Instrumente der Personalführung und -entwicklung sowie der Gesundheitsförderung überprüft und ggf. mit dem Ziel erweitert werden, im täglichen Leitungsverhalten eine wirksame Mobbingprävention zu garantieren.
b) vorhandene Verfahren überprüft und ggf. neue Verfahren entwickelt werden, um mit aufgetretenen Mobbingfällen ergebnisorientiert umzugehen und – falls gewünscht – die Anonymität derer zu sichern, die Mobbingfälle zur Anzeige bringen,
c) in der Verwaltungsakademie und im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung verstärkt Kurse zur Aufklärung über partnerschaftlichen Umgang und Mobbing angeboten werden,
d) das Thema Mobbing und Umgang mit Mobbing ein wichtiger Bestandteil von Führungskräfteschulungen und Führungskräfteentwicklungsprogrammen wird,
e) bei Auswahlverfahren von Führungskräften der Umgang mit möglichen Mobbingopfern und -täter/-innen thematisiert wird,
2. Der Senat wird weiterhin aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Behörden und den Bezirken Mobbingopfer der Berliner Verwaltung verstärkt zu unterstützen, indem
a) in allen Verwaltungen auf Landes- und Bezirksebene Servicestellen für Konfliktmanagement eingerichtet werden, in denen ggf. unter Einbeziehung externen Sachverstands besonders geschulte Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Behörde, im Regelfall Personalentwickler/-innen oder Gesundheitsberater/-innen, Beratungen und Informationen über Hilfeangebote in Konflikt- und Mobbingfällen geben und vermitteln können,
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, gegenüber der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit weiterhin darauf hinzuwirken, dass für Langzeitarbeitslose mit minimalen Vermittlungschancen durch die Zusammenführung von Mitteln der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorrangig in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern geschaffen werden. Sollte auf dieser Grundlage ein entsprechendes Programm durch die Bundesregierung beschlossen werden, wird der Senat aufgefordert, sich sofort daran zu beteiligen.
Solange es eine bundesgesetzliche Regelung im Sinne der Zusammenfassung von aktiven und passiven Leistungen nicht gibt, wird der Senat aufgefordert, in Kooperation mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, den bezirklichen Jobcentern und durch eine landesweite Steuerung die Voraussetzungen für ein eigenes Programm mit ca. 2 500 Stellen zu schaffen. Hierfür sollten, wie schon bei den im September 2006 begonnenen vier Modellprojekten, sog. Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante die Grundlage sein. Dieses Programm sollte auf den Kriterien Freiwilligkeit, Entlohnung, orientiert an tariflicher Bezahlung, und einer mehrjährigen Laufzeit beruhen. Landesseitig werden in das Programm die vom Land zu tragenden Kosten der Unterkunft sowie ESF-Mittel als Kofinanzierung eingebracht. In das Programm sollen die Erfahrungen mit den laufenden Modellprojekten eingearbeitet werden.
Die Beschäftigungsverhältnisse sollen in erster Linie für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Ältere Langzeitarbeitslose (über 55 Jahre), Langzeitarbeitslose mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen sowie Langzeitarbeitslose, die sich seit mindestens zwei Jahren im Alg-IIBezug befinden und nachweisbar (über Bewerbungen etc.) keine mittelfristige Perspektive im ersten Arbeitsmarkt haben.
Die öffentlich geförderte Beschäftigung darf nicht dazu genutzt werden, bestehende reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu ersetzen oder zu verdrängen. Die Einsatzfelder sollen mit den Sozialpartnern abgestimmt werden.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, gegenüber der Regionaldirektion folgende Verbesserungen der Serviceleistungen der Jobcenter durchzusetzen:
1. Die gegenwärtig praktizierte Teamberatung der Kundinnen und Kunden der Jobcenter soll durch Einzelberatung ersetzt werden.
2. Die Kundenfreundlichkeit der Jobcenter soll generell durch die direkte telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeiter/-innen verbessert werden. Das gegenwärtig als telefonische Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden aller Jobcenter eingerichtete Servicecenter soll dabei nur noch für allgemeine Fragen zuständig sein.
4. Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen soll u. a. durch die verstärkte Einbeziehung der Integrationsfachdienste (s. Drs 15/5425), verbessert werden.
5. Die Betreuung der Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund soll durch interkulturelle Schulung der Beschäftigten und interkulturelle Öffnung der Jobcenter verbessert werden.
Darüber hinaus fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf zu prüfen, inwieweit in Anlehnung an entsprechende Regelungen im SGB XII (§ 116) auch für Leistungsbezieher/-innen nach dem SGB II Widerspruchsbeiräte eingerichtet werden können. Gegebenenfalls soll der Senat prüfen, inwieweit bei anderen Bundesländern die Bereitschaft besteht, erforderliche gesetzliche Voraussetzungen über eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II (in Verbindung mit § 67ff. SGB X) zu unterstützen.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den Trägervertretungen sowie Geschäftsführungen der Jobcenter darauf hinzuwirken, dass
bis zum 30. April der bundesweit geltende Betreuungsschlüssel für erwerbsfähige hilfebedürftige Leistungsempfänger/-innen von 1:75 bzw. 1:150 erreicht und dabei die Personalausstattung in den Jobcentern an die erhöhte Zahl der Bedarfsgemeinschaften angepasst wird. Alle Möglichkeiten, Mitarbeiter/-innen aus dem Stellenpool bzw. über Außeneinstellungen einzustellen, sind zu nutzen;
generell die mit den Mitarbeiter/-innen der Jobcenter abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge in unbefristete Verträge umgewandelt werden;
zeitnah ausreichende Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter/-innen der Jobcenter durchgeführt werden, die den Anforderungen an Beratung und Kundenfreundlichkeit entsprechen.
Der Senat wird aufgefordert, sich weiterhin gegenüber der Bundesregierung und in Kontakt mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages dafür einzusetzen, dass bei der voraussichtlichen Weiterveräußerung die Bundesdruckerei als eigenständiges Unternehmen mit ihren gegenwärtig über 1 300 Arbeitsplätzen in Berlin-Kreuzberg erhalten bleibt und in diesem Zusammenhang gesichert wird, dass die Produktion von Hochsicherheitsdokumenten weiterhin bei der Bundesdruckerei verbleibt.
Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung ein Projekt zu initiieren mit dem Ziel, eine Musterausstattung für ein sozialräumlich organisiertes Jugendamt zu entwickeln. Diese Musterausstattung soll Mindeststandards für eine Personalausstattung in qualitativer und quantitativer Hinsicht (Leitungs-, sozialpädagogische Fach- und Verwaltungskräfte) sowie für eine materiell-technische Ausstattung beinhalten.
Der Senat muss jetzt handeln – umgehend die Zukunft der Hörberatungsstelle Neukölln in der Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung sichern!
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2007 ein Konzept für die Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen in Berlin zu erarbeiten, das beide Standorte in Friedrichshain-Kreuzberg und in Neukölln erhält.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt dem Verkauf der 94,99-prozentigen Beteiligung der IBB-Holding GmbH (IBB-Holding) an der GSG sowie der Option der IBB-Holding zum Erwerb des Geschäftsanteils des Landes Berlin in Höhe von 5,01 % an der GSG an die Erwerbergesellschaften des Konsortiums, bestehend aus der Orco Property Group und dem Morgan Stanley Real Estate Fund V International den Bedingungen des den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses vorgelegten, am 22./23. Mai 2006 zur Urkundenrolle Nr. N 158/2006 des Notars Ralph Negelein in Berlin geschlossenen Optionsvertrags einschließlich des Nachverhandlungsergebnisses vom 16. März 2007 sowie des Entwurfs eines Trägervertrags für die Übernahme der Trägerschaft bei GA-Fördermaßnahmen zu.
1. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Kaufpreisminderung aufgrund negativer Zinsentwicklung (Punkt III, 2., 3. Absatz, 3. Spiegelstrich; verändert durch Nachverhandlung, Anlage 7, Punkt 1) zulasten des bei der IBB verbleibenden Betrags in Höhe des Buchwerts der GSG geht und sich der an den Landeshaushalt abzuführende Betrag somit in gleichem Umfang erhöht.