Protocol of the Session on August 31, 2006

Falls der vertragskonforme Zustand nicht erreicht wird, soll der Senat im Rahmen seines Berichtes detailliert darlegen, welche Probleme bestehen, welche Mengenströme nicht vertragskonform in welchen Anlagen entsorgt werden und welche Maßnahmen der Senat ergreifen wird, um kurzfristig die 10-jährige Entsorgungssicherheit in der vertraglich beauftragten Qualität und Menge für die betroffenen Siedlungsabfallmengen sicherzustellen. Ebenso ist über den Stand des Notfallverbundes für die MVA Ruhleben zu berichten. Innerhalb des Berichtes sind geeignete Maßnahmen zur weiteren Sicherung der 10-jährigen Entsorgungssicherheit darzulegen, die auch die Beseitigung der teilweise durch die „Lenkungsabgabe“ verdrängten Siedlungsabfälle aus dem Berliner Gewerbe umfassen.

Ein rechtlicher oder tatsächlicher Übergang der Behandlungsanlagen von PP-Partnern auf die BSR wird

Eingesammelte Wertstoffmengen gegliedert nach Bezirken,

nur erfolgen und vom Senat bzw. seinen Vertretern gebilligt, wenn sämtliche vereinbarten Vertragsbedingungen dauerhaft erfüllt sind. Dazu zählen neben den wirtschaftlichen und technischen auch die ökologischen Kennwerte der Anlagen. Das Abgeordnetenhaus ist entsprechend umfassend zu informieren.

4. Der Senat wird aufgefordert zu berichten,

welche Gewerbeabfallmengen in Berlin anfallen,

welche Kapazitäten an Berliner Gewerbeabfallsortieranlagen zur Verfügung stehen bzw. geplant sind,

wie die Verwertungsquoten nach GewerbeAbfV eingehalten werden und

welche tatsächlichen Verwertungswege bekannt sind.

Gleichzeitig ist zu prüfen, ob im Rahmen einer Amtshilfe mit dem benachbarten Land Brandenburg eine Vereinbarung möglich ist, dass dort zumindest diejenigen Sortieranlagen, die Berliner Gewerbeabfälle behandeln, auf den Input sowie Qualität und Verbleib der Outputströme geprüft werden. Es ist auch zu prüfen, welche Auswirkungen die Aufhebung der so genannten „Hat-Hat“-Regelung in Berlin für Sammlung und Transport von Gewerbeabfällen mit sich bringen würde.

5. Der Senat wird aufgefordert zu berichten, wie die zukünftige Entsorgung von Klärschlämmen erfolgen soll. Im Bericht sind Angaben über die prozentualen Anteile je Entsorgungsanlage aufzuführen. Die in 2005 genutzten Entsorgungsanlagen sind konkret mit Bundesland, Standort und Betreiber zu benennen, ebenso ist der „Anteil am Gesamtaufkommen (%)“ und „entsorgte KS-Menge in Mg 2005“ anzugeben. Außerdem sind die Transferfaktoren/Abluft für die Leitparameter Quecksilber, Cadmium, Zink, PAK für die jeweilige Anlage anzugeben.

Die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken führt in der Regel zu erheblichen Schadstoffimmissionen über den Luftweg, weil die Rauchgasreinigung dieser Anlagen für die Mitverbrennung schadstoffhaltiger Klärschlämme weniger geeignet ist. Der Senat hat darzulegen, wie die Verwertung von Berliner Klärschlämmen in Verbrennungsanlagen, die die Grenzwerte der 17. BImSchV für Müllverbrennungsanlagen einhalten, deutlich gesteigert werden kann. Der Senat soll bis zum Auslaufen des Vertrages mit dem SVZ prüfen, ob die Klärschlämme in einer Monoverbrennungsanlage verwertet werden können. Bei dieser Prüfung ist die Ökobilanz, insbesondere aber die Emission von Schadstoffen bei der energetischen Verwertung zu beachten.

6. Der Senat wird aufgefordert zu berichten, welche Ergebnisse das Pilotprojekt „Gelbe Tonne Plus“ (GTP) gebracht hat und welche Schlussfolgerungen daraus

gezogen werden. Nachweise über gesammelte Mengen, Anteil der erfassten Nicht-Verpackungen, Anteil der zusätzlich erfassten trockenen Wertstoffe sowie der Elektro-Kleingeräte fehlen bisher. Auch die Sortierleistungen der neu errichteten Sortieranlagen müssen zur Beurteilung des neuen Systems bekannt gemacht werden. Besonders interessant ist, wie sich die Einführung des neuen Systems GTP auf die Qualität der Wertstoffe und die Reduzierung des Restmülls ausgewirkt hat.

Für eine bessere Beurteilung der Eignung der GTP wird der Senat beauftragt, jährlich eine Bilanzierung des Systems vorzulegen, die spätestens im April für das jeweilige Vorjahr vorzulegen ist. Die Bilanzierung soll mindestens enthalten:

Anzahl der zum Ende des Jahres angeschlossenen Standorte und Wohneinheiten,

Ausgestelltes Gefäßvolumen und Leerungsintervall,

Anteil der gem. Verpackungsverordnung erfassten lizensierten Verpackungen (in % und Mg/a),

Anteil der stoffgleichen Nichtverpackungen (in % und Mg/a),

Anteil der sonstigen trockenen Wertstoffe (in % und Mg/a),

Anteil der Elektrokleingeräte (in % und Mg/a),

Anteil der Fehlwürfe (in % und Mg/a).

Zu dem Output aus den Sortieranlagen sind folgende Angaben erforderlich:

Art, Menge und Verbleib der Sortierfraktionen, die in die (werk)stoffliche Verwertung gehen,

Art, Menge und Verbleib der Sortierfraktionen, die in die (roh)stoffliche Verwertung gehen,

Art, Menge und Verbleib der Sortierfraktionen, die in die energetische Verwertung gehen,

Art, Menge und Verbleib der Sortierreste.

Der Senat wird aufgefordert, die Ergebnisse der Bilanzierung bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) Berlin zu berücksichtigen. Da auch die stoffgleichen Nichtverpackungen bereits in der bisherigen Gelben Tonne des Dualen Systems gebührenfrei mitgesammelt werden konnten, ist zu prüfen, ob die zusätzliche Erfassung und Verwertung von weiteren trockenen Wertstoffen und Elektrokleingeräten den zusätzlichen Sortieraufwand vor allem für die Bürger und die zusätzlichen Entsorgungskosten rechtfertigt. Nur durch den lückenlosen Nachweis der Sortierquoten und der Verwertungs- und ggf. Beseitigungswege für die nachsortierten Stoffe ist eine Bewertung der Leistungsfähigkeit und der Umweltent

Der Senat wird aufgefordert, kurzfristig die notwendigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Genehmigung der Errichtung eines Riesenrads am Rande des Zoologischen Gartens im Bereich der Hertzallee bis zum 31.September 2006 zu prüfen und bei einer positiven Standortentscheidung alle erforderlichen Schritte für eine schnelle Realisierung dieses Investitionsvorhabens in die Wege zu leiten.

Der Senat wird aufgefordert, die Straßenbahnstrecke auf dem Abschnitt zwischen Grünau und Schmöckwitz dauerhaft zu erhalten und deren Betrieb weiterhin zu gewährleisten. Die Verhandlungen über einen Verkehrsvertrag mit der BVG sind mit dem Ziel zu führen, alle vorhandenen Straßenbahnstrecken weiter zu betreiben.

lastung durch dieses zusätzliche Sammelsystem möglich. Erst nach diesem Kosten-Nutzen-Vergleich auf Grundlage der Zahlen 2005 sollte entschieden werden, ob dieses System als Entsorgungskomponente bei der Fortschreibung des AWK bzw. des AWP berücksichtigt wird. Als Alternative zur Optimierung der bisher in Berlin völlig unbefriedigenden Erfassung und Verwertung von Verpackungen bei privaten Haushalten sollten Verpackungssortierungen aus dem Restmüll geprüft werden, die in Nordrhein-Westfalen bereits zu guten Ergebnissen geführt haben.

7. Zur Abfallberatung und zur Öffentlichkeitsarbeit für Bürger und Gewerbebetriebe im Land Berlin soll der Senat prüfen, die hierfür zur Verfügung stehenden DSD-Nebenentgelte ab dem Haushaltsjahr 2008 vom Land Berlin selbst zu vereinnahmen und zielgerichtet sowie effektiv einzusetzen. Diejenigen Mittel, die dann ggf. nicht zur Abdeckung des verpackungsbezogenen Beratungsaufwands der BSR zur Erfüllung des gesetzlichen Beratungsauftrags (§ 5 Abs. 6 KrW/AbfG Bln) erforderlich sind, sollen ggf. für öffentlich auszuschreibende Projekte eingesetzt werden. Diese Öffentlichkeitsprojekte sollen so konzipiert werden, dass folgende Ziele im Vordergrund stehen:

Steigerung der getrennten Sammlung von Wertstoffen,

Stärkung der öffentlichen Aufmerksamkeit und Wertschätzung für die Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung,

Gezielte Kampagnen für Siedlungsbereiche mit aktuell niedrigen Getrennterfassungsquoten,

Spezifische Kampagnen für Haushalte mit Migrationshintergrund,

Einbeziehung der Themen Abfalltrennung und – verwertung in Maßnahmen der Umweltbildung und Umweltpädagogik,

Spezielle Kampagnen, Angebote und Materialien für Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen.

8. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob bei der Abgabe von haushaltsüblichen Mengen von ElektroKleingeräten und Alt-Batterien an den Recyclinghöfen ein Umweltbonus an die Einlieferer ausgezahlt werden kann (gestaffelt nach Größe und Schadstoffgehalt). Ferner ist zu prüfen, ob zukünftig auf den Recyclinghöfen auch die kostenlose Sammelanlieferung von Elektro-Kleingeräten zugelassen werden kann, sofern sie nachweislich aus Berliner Privathaushalten stammen.

Rettung des denkmalgeschützten Eierhäuschens

Der Senat wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Liegenschaftsfonds und dem Insolvenzverwalter der ehemaligen Spreepark GmbH das denkmalgeschützte Eierhäuschen schnellstmöglich aus dem Erbpachtvertrag des

Spreeparks herauszulösen und somit einer Sanierung und öffentlichen Nutzung zuzuführen.

Riesenrad in Berlin

Erhalt der Straßenbahn in Grünau und Schmöckwitz

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2006 zu berichten.

Entwurf des Bebauungsplans I-50 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 20. Juni 2006 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-50 für das Gelände zwischen Friedrichstraße, Bahnhof Friedrichstraße und Reichstagufer sowie für das Reichstagufer zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte vom 20. April 2006 zu.

Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum

Der Senat wird aufgefordert, die Grundlagen der Mittelvergabe und Entscheidungsfindungen für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum zu überprüfen und gegebenenfalls über geplante Umstrukturierungen zur Effektivierung des Mitteleinsatzes in diesem Bereich bis zum 31. März 2007 dem Abgeordnetenhaus zu berichten.

Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

• Ausweitung der künstlerischen Gestaltungsspielräume analog zum „Münchener Modell“ und entsprechende Überarbeitung der „A Bau“.