• Entwicklung von Qualitätskriterien zu den Produkten „Ersthausbesuch“ und „gesundheitlicher Kinderschutz“ und Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen;
• Erlass einer VO zur Umsetzung des § 9 des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes unter besonderer Berücksichtigung des Kinderschutzes;
• Überarbeitung des Leitfadens „Empfehlungen zum Aufgaben- und Kooperationsbereich Kinderschutz in Fällen von Vernachlässigung, sexueller Ausbeutung und bei häuslicher Gewalt“ sowie des Leitfadens „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – was ist zu tun?“;
• Entwicklung eines zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmten Konzeptes zur einheitlichen Erfassung und Auswertung der Daten zur Gewalt gegen Kinder (Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung) u. a. als Maßstab für die Evaluierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes;
• einmal, möglichst zu Beginn der Legislaturperiode ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin ein Kinderschutzbericht vorzulegen, der über Stand und Probleme des Kinderschutzes im Land Berlin informiert und den Abgeordneten als Entscheidungsgrundlage für entsprechende Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes dienen soll.
Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit für landeseigene Grundstücke (Liegenschaftsfonds, Bezirke, Wohnungsbaugesellschaften) eine Kündigung für Garagen auf fremdem Grund und Boden nach Auslaufen der Investitionsschutzfrist vermieden werden kann.