Protocol of the Session on June 29, 2006

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Beschlussempfehlung GesSozMiVer Drs 15/5317 Antrag der SPD und der Linkspartei.PDS

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/5190 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/5317.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der CDU die Annahme des Gesetzes mit Änderungen. Wer so gemäß den Drucksachen 15/5190 und 15/5317 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – FDP, Regierungsfraktionen und Grüne. Danke schön! Die Gegenprobe. –

Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU so mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 B:

Dringliche II. Lesung

Großen Lauschangriff aus dem Berliner Polizeigesetz streichen – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/5320 Antrag der Grünen Drs 15/4207

Hierzu auch Änderungsantrag Drucksache 15/5320-1.

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III gemäß Drucksache 15/5320 unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucksache 15/5320-1.

Der Ausschuss empfiehlt zum Antrag der Fraktion der Grünen einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme in neuer Fassung. Wer so gemäß der Drucksache 15/5320 und der soeben beschlossenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Danke schön! Gegenprobe! – Niemand! Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen mit Regierungsmehrheit so beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 C:

a) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin – VSG Bln)

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/5321 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/5195

b) Dringliche Beschlussempfehlung

Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich eröffne die II. Lesungen und schlage vor, die Einzelberatung der jeweils zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/5197 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung gemäß Drucksachen 15/5323 und 15/5398.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt zur Verfassungsänderung einstimmig die Annahme mit Änderungen. Wer der Änderung der Verfassung gemäß den Drucksachen 15/5197 und 15/5323 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Zur Sicherheit die Gegenprobe! – Niemand! Enthaltungen? – Niemand! Dann ist das einstimmig so angenommen. Damit ist das Quorum der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu einer Änderung der Verfassung erreicht.

Zur Aufhebung des Enquetegesetzes empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Grünen die Annahme. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Regierungsfraktionen, CDU, FDP. Gegenprobe! – Die Grünen. Enthaltungen? – Keine! Dann ist das gegen die Stimmen der Grünen mit großer Mehrheit so angenommen.

Wer der Änderung der Geschäftsordnung gemäß Drucksache 15/5199-1 und den Maßgaben gemäß Drucksache 15/5325 zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Zur Sicherheit die Gegenprobe! – Keine! Enthaltungen? – Keine. Dann Mehrheit aller Stimmen so angenommen.

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/5322 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/5196

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/5195 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/5321.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes gemäß den Drucksachen 15/5195 und 15/5321 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Zur Sicherheit die Gegenprobe! – Niemand! Enthaltungen? – Niemand! Dann ist das einstimmig vom Haus angenommen.

Wer der Änderung der Geschäftsordnung gemäß Drucksache 15/5196 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle Fraktionen. Zur Sicherheit die Gegenprobe! – Niemand! Enthaltungen? – Niemand! Dann ist das einstimmig so angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 D:

a) Dringliche II. Lesung

Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/5323 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS und der FDP Drs 15/5197

b) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Enquetekommissionen des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 7. Dezember 1970 (GVBl. S. 1974), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260)

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/5324 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS und der FDP Drs 15/5198

c) Dringliche Beschlussempfehlung

Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/5325 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS und der FDP Drs 15/5199

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 10 E:

Dringliche II. Lesung

Zehntes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/5326 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/5200

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/5200.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer der Änderung des Landeswahlgesetzes gemäß der Drucksache 15/5200 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. – Danke! Zur Sicherheit die Gegenprobe! – Keine! Enthaltungen? – Keine! Also einstimmig vom Hohen Haus so angenommen.