Protocol of the Session on June 8, 2006

Maßnahmen

• Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen auf den Stadtgütern wird vertraglich ausgeschlossen.

hen.

• Die Vermarktung von Agrarprodukten der Stadtgüter in Berlin (insbesondere der ökologisch erzeugten Produkte) wird unterstützt.

• Die Verträge enthalten die Verpflichtung für alle verpachteten Güter, die Landschaft zu entwickeln und zu pflegen und damit so zu gestalten, dass sie alle ihre Funktionen übernehmen kann. Durch die positiven Auswirkungen für den Naturhaushalt und den Naturschutz gewinnt auch das Landschaftsbild. Die Erhaltung der zum Teil denkmalwürdigen Bausubstanz der Stadtgüter belebt den Tourismus und wird unterstützt.

• Die Handlungsziele werden Bestandteile künftiger Verkaufs- und Pachtverträge der Stadtgüter.

3.3 Regionale Agrarwende und Berliner Ernährungsmarkt

Der ökologische Landbau ist eine wichtige Stütze der begonnenen Agrarwende, schafft mehr Arbeit in den Dörfern und wertet die Landwirtschaft gesellschaftlich auf. Aber auch in der Stadt verbessert die arbeitsintensivere Verarbeitung und Vermarktung die Beschäftigungsbilanz. Eine weniger schadstoffbelastete und ausgewogene Ernährung dient der Gesundheit der Städter insgesamt.

Gegenwärtig liegt Brandenburg mit seinem ökologischen Landbau im Ländervergleich an führender Position. Der Absatzmarkt in Berlin ist jedoch noch steigerungsfähig. Öko-Anbau, -Verarbeitung und Vermarktung können durch enge Zusammenarbeit von Brandenburg und Berlin vorangebracht werden.

Qualitätsziele Ökologisches Wirtschaften auf dem Land ist fester Bestandteil regionaler Kreisläufe. So werden die Boden- und Wasserqualität regelmäßig verbessert bzw. erhalten und der Artenschutz gestärkt. Gleichzeitig dient der ökologische Landbau dem Klimaschutz und Naturräume werden von Immissionen entlastet.

Handlungsziele

• In öffentlichen Einrichtungen werden bis 2015 zu mindestens 15 % und bis 2030 zu mindestens 30 % Nahrungsmittel verwendet, die nach ökologischen Kriterien erzeugt wurden. Hierfür gilt mindestens der jeweilige Standard des EG-Biosiegels.

• Die Biokost-Kampagne wirbt gleichzeitig für kalorienärmere Ernährung, um die Fettleibigkeit zurück zu drängen.

Maßnahmen

• Ein Mindestanteil von 15 % bis 2015 und 30 % bis 2030 an Biokost aus überwiegend regionaler Erzeugung und von Transfair-Produkten wird in Pachtverträgen oder Zielvereinbarungen mit den Küchen und Kantinen aller öffentlichen Einrichtungen der Stadt, inklusive der Hochschulen und stadteigenen Betriebe, vereinbart. Die konsumierten Nahrungsmittel

sollen 2030 zu mindestens 25 % aus der ökologischen Landwirtschaft stammen.

• Die Kultivierung alter Kultursorten und die Haltung vom Aussterben bedrohter Tierrassen wird unterstützt.

3.4 Begrenzung des Flächenverbrauchs und Bodenschutz

Lebende funktionsfähige Böden sind für einen intakten Naturhaushalt unverzichtbar. In Berlin sind sie u. a. für die Trinkwassergewinnung im Stadtgebiet von großer Bedeutung.

Qualitätsziele Der Flächenverbrauch in Berlin ist auf ein nachhaltiges Maß gesenkt.

Handlungsziele

• Berlin orientiert sich ab sofort an der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die Flächenversiegelung von 129 ha/Tag auf 30 ha/Tag zu senken, d.h. der Flächenverbrauch des Durchschnitts der Jahre 1990-1995 wird bis 2020 auf unter ein Viertel gesenkt.

• Ab 2030 ist das Saldo der Flächenver- und Entsiegelung mindestens ausgeglic

Maßnahmen

• Die Umnutzung vormals versiegelter Flächen, sogenanntes Flächenrecycling, wird gefördert und ein eingerichteter Flächenpool dementsprechend genutzt.

• Berlin verhandelt mit anderen Bundesländern über das Ziel einer Flächenverbrauchsabgabe oder eines Lizenzmodells.

• Geeignete Brachen werden in Biotopverbundkonzepte integriert und für die Erholung und Umweltbildung zugänglich gemacht.

• Ausgewählte Stadtbrachen werden im Rahmen der Zwischennutzung von den Bürgern nach ihren Wünschen selbst gestaltet.

3.5 Grünflächen, Kleingärten und naturnahe Flächen

Freiflächen, Kleingärten und vor allem die städtischen und stadtnahen Wälder wirken klimatisch ausgleichend und sind wichtige Lebensräume für Flora und Fauna. Sie dienen der Erholung und sind insbesondere für Kinder ein wichtiger Erfahrungsraum. Auf die Bedeutung der interkulturellen Gärten wird auch im Handlungsfeld I Das soziale Leben in der Stadt gestalten eingegangen. Natürliche Lebensräume und Grünflächen in der Stadt zu schützen, zu erhalten und zu pflegen erhöht die Qualität der Stadt für ihre Bewohner und Besucher.

Qualitätsziele Viele miteinander verbundene Grünflächen bilden ein grünes Netz mit Fuß- und Radwegen, auf dem sich die

Bewohner dieser Stadt erholen und außerhalb der verkehrsbelasteten Straßen fortbewegen können.

Die Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien sind ökologisch ausgerichtet und die Belange des Artenschutzes stärker berücksichtigt. Vorhandene Grünflächen sollen in der Stadt nicht verringert, sondern wo möglich z.B. durch die Nutzung ehemaliger Friedhofsflächen erweitert werden. Stadtklima und Wohnlichkeit werden in den verdichteten Gebieten verbessert.

Handlungsziele

• In Ortsteilen, die die Richtwerte für wohnungsnahes (6 m²/Einwohner) oder für siedlungsnahes Grün (7 m²/Einwohner) nicht erreichen, wird bis zum Jahr 2015 der Grünanteil um mindestens 10 % erhöht oder es wird für sie ein entsprechender Wertausgleich geschaffen.

• 20 % der Landesfläche werden unter Schutz gestellt.

• Die Wartezeit auf einen Kleingarten in Berlin beträgt höchstens ein Jahr.

Maßnahmen

• Die Möglichkeiten des Grundstückkaufs oder Grundstücktauschs insbesondere von großen Grundstückseigentümern wie Eisenbahnvermögensverwaltung, Haupt- und Bundesvermögensverwaltung, Liegenschaftsämtern der Bezirke werden zur Verbindung von Grünflächen und für einen Biotopverbund geprüft und, wo möglich, genutzt.

• Die Neuanlage und Pflege der Grünanlagen wird in den Bezirken über möglichst breite Partizipation organisiert, z.B. im Rahmen des Quartiersmanagements.

• Bauflächen, die wegen der veränderten Bevölkerungs- und Gewerbe-Entwicklung nicht mehr benötigt werden, werden, wo möglich, zu Grünflächen umgewidmet.

• Berlin hält seine Wälder und auch die stadteigenen Waldflächen in Brandenburg dauerhaft im öffentlichen Eigentum und bewirtschaftet sie nach ökologischen Kriterien. Die naturgemäße Waldwirtschaft nach dem zertifizierten FSC-Modell wird fortgesetzt.

• Innerstädtische Kanalufer und auch bereits verbaute Uferbereiche werden, wo möglich, durchgängig begehbar gemacht und begrünt.

• Die vorhandenen gewässerbegleitenden Grünzüge und Wege verbleiben grundsätzlich im öffentlichen Eigentum.

• Das Grünanlagengesetz wird novelliert und Grünanlagen sind dabei in Kategorien einzustufen (intensiv-extensiv) und im Gesetz festzuschreiben. Teilflächen größerer Parkanlagen werden als naturnahe Flächen entwickelt. Hierbei ist auch die Ausgleichskonzeption des Landschafts- und Artenschutzprogrammes zu berücksichtigen.

• Die breite Öffentlichkeit wird für den Artenschutz im bebauten Bereich sensibilisiert, Architektenbüros, Baufirmen und Hausbesitzer werden informiert.

• Der Senat unterstützt durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Flächenbereitstellung und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik) die Einrichtung interkultureller Gärten als Orte für den Natur- und Umweltschutz sowie der sozialen Integration in der Region. So sollen bis 2015 die Bezirke nach Möglichkeit jeweils zwei gärtnerisch geeignete Flächen zur Verfügung stellen. Der Zugang zu diesen Flächen wird durch ein angemessenes Verfahren und die öffentliche Bekanntmachung dieser Nutzungsmöglichkeit vereinfacht und beschleunigt. Geeignete Stadtbrachen werden auch im Rahmen der Zwischennutzung zur Verfügung gestellt (vgl. Abschnitt II 3.1).

3.6 Schonende Gewässernutzung

Berlin ist zu ca. 7 % mit Gewässern bedeckt. Dem Wasser verdankt die Stadt ihre Gründung, ihre Charakteristik und ihr Landschaftsbild. Die Flüsse und Seen sind wichtige Faktoren für Attraktivität und Urbanität. Zudem bezieht Berlin sein Trinkwasser aus der eigenen Fläche und ist auch deshalb auf eine gute Gewässerökologie und eine schonende Gewässernutzung angewiesen.

Qualitätsziele Die sehr gute Wasserqualität in Berlin ermöglicht dauerhaft eine Nutzung zur Trinkwassergewinnung sowie zur Erholung. Lebensräume für Flora und Fauna werden erhalten oder neu geschaffen.

Handlungsziele