Protocol of the Session on June 8, 2006

• Verkehrsmindernde Planung neuer Standorte für großflächige Bebauung und Anpassung des Flächennutzungsplans.

• Wiedernutzung brachgefallener erschlossener Grundstücke.

• Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung.

• Geschwindigkeitsreduzierung durch Tempolimit u.a. durch Ausweitung von Spielstraßen, Tempo 30Zonen.

• Flächendeckende Ausweisung von Fahrradspuren, sofern nicht qualitativ hochwertige und sichere Fahrradwege vorhanden sind.

• Verbesserung der Anschluss- und Umsteigebeziehungen im ÖPNV.

• Tangentiale Ableitung des Kfz-Verkehrs durch LSA-Beeinflussung.

• Verbesserung von Ampelschaltungen für Fahrrad- und Fußverkehre.

• Verbesserung und Erweiterung der Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV.

• Mobilitätserziehung an Kitas und Schulen.

• Marketingoffensive für den ÖPNV.

• Einrichtung eines Mobilitätsbeirates.

• Bau des BBI-Singleflughafens bei Schließung von Tempelhof und Tegel.

• Erweiterung des Tramnetzes.

• Verbesserter Zugang mobilitätseingeschränkter Bevölkerungsgruppen zu Verkehrsmitteln und bessere Nutzungsmöglichkeiten (Ausstattung der Bahnhöfe mit behindertengerechten Zugängen, Anteil der behindertengerechten Busse und Bahnen.

• Fahrscheinangebot für sozial Schwache.

• Reduzierung der Reisezeitunterschiede im ÖPNV zwischen den Stadträumen.

• Rück-Verlagerung eines relevanten Güterverkehrsanteils von der Straße auf die Schiene.

• Rückbau von Straßen, die ihrer Auslastung entsprechend zu groß angelegt sind.

IV. Berlin in der märkischen Landschaft – Ressourcen nachhaltig nutzen

1. Problembeschreibung

Die Stadt- und Umlandentwicklung führte und führt zu einer fortschreitenden Zersiedelung diesseits und besonders jenseits der Stadtgrenze. Die Besiedelung im engeren Verflechtungsraum kann zwar von den Instrumenten der gemeinsamen Landesplanung BrandenburgBerlin gesteuert, aber hinsichtlich Ihres Umfanges nur eingeschränkt begrenzt werden.

Der Fortzug gut situierter Mittelschichten entzieht Berlin Steuereinnahmen (dies wiegt besonders schwer, solange Berlin ein eigenständiges Bundesland bleibt). Er führt zu sozial entmischten Innenstadtquartieren und verursacht wachsende Verkehrsströme. Damit einher gehen auch Belastungen der natürlichen Umwelt.

2. Leitbild

Als Gegengewicht zur Globalisierung hat sich Berlin mit Brandenburg auf seine regionalen Potenziale besonnen. Die städtische und regionale Entwicklung geschieht im Einklang mit der Natur. Regionale Wirtschaftskreisläufe greifen ineinander.

Die Siedlungsschwerpunkte im engeren Verflechtungsraum Berlin befinden sich im Einzugsbereich der Bahnlinien in der Region. Berlin ragt als Siedlungsstern in die märkische Landschaft. Ebenso hat der engere Verflechtungsraum Berlins zusammenhängende GrünFlächen, die weit in die Innenstadt hineinragen. Diese zusammenhängenden Freiflächen haben wie die stadtnahen Landschaften insgesamt eine hohe Naturqualität und die kulturellen Traditionen der Landschaftsstruktur bewahrt oder neu entwickelt. Alle Siedlungsgebiete und

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Landschaftsräume sind mit dem öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen.

Nachhaltige Landwirtschaft mit den Schwerpunkten regionale Vermarktung, ökologischer Landbau, Landschaftspflege, umweltfreundlicher Tourismus und weiterer Dienstleistungen gibt dem ländlichen Raum ein wirtschaftliches Rückgrat und trägt so zur besseren Entwicklung der Region bei.

Eine hohe Wasserqualität ermöglicht die uneingeschränkte Nutzung zur Versorgung der Berliner Bevölkerung, zur stadtnahen Erholung und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Die Parks, Freiflächen und vor allem die städtischen und stadtnahen Wälder wirken klimatisch ausgleichend, sie sind ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen und dienen der Erholung und der Geselligkeit. Sie fördern das Wohlbefinden und die Bindung der Einwohner an die Stadt. Die Stadtflucht hat aufgehört. Grün und Landschaft sind in und um Berlin wichtige Standortvorteile. Sie liefern somit bedeutsame Beweggründe für Unternehmen und andere Organisationen, sich in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg anzusiedeln oder auch weiterhin hier zu wirken.

3. Teilbereiche

3.1 Regionalparks

Für Berlin wurde erstmals 1909 der Plan eines “Wald- und Wiesengürtels für Groß-Berlin” vorgestellt. Heute existieren acht Regionalparks z.T. mit Berliner Flächen im Randgebiet und hauptsächlich in den angrenzenden Brandenburger Gemeinden: Krämer Forst, Naturpark Barnim, Barnimer Feldmark, Müggel-Spree, Flutgrabenaue, Teltow Park, Potsdamer Havelseen, Döberitzer Heide. Diese stadtnahen Naherholungsgebiete sind von hohem ökologischen Wert und durch den öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Wegen ihrer Nähe zu Berlin haben sie zugleich besondere wirtschaftliche Entwicklungschancen. Diese gilt es in den Ländern Berlin und Brandenburg wahrzunehmen und ressortübergreifend zu unterstützen (vgl. auch Handlungsfeld Wirtschaften und Arbeiten VI).

Qualitätsziele Die acht Regionalparks sind der Berliner Bevölkerung gut bekannt. Ihre Organisationen arbeiten für eine wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der naturräumlichen Gegebenheiten und unterstützen den sanften Tourismus. Regionale Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Vereinen und Verbänden werden in diese Entwicklung eingebunden.

Handlungsziele

• 50 % der Berliner kennen den Begriff des Regionalparks und können mehrere der berlinnahen Regionalparks namentlich nennen. Sie verbinden damit interessante Ausflugsziele in einer naturnahen Landschaft, die gut mit dem ÖPNV zu erreichen sind.

Maßnahmen

• Die Arbeit des Dachverbands der Regionalparks und der Regionalparkvereine wird unterstützt. Berlin und die Berliner Bezirke arbeiten in den Regionalparks und im Dachverband aktiv mit.

• Die Angebote zur Fahrradmitnahme im ÖPNV werden erweitert.

• Verhandlungen über die Wiederöffnung von geschlossenen Bahnstationen an befahrenen Strecken werden mit dem Verkehrsverbund aufgenommen.

• Werbekampagnen für umweltverträglichen Tourismus in den Regionalparks werden u.a. durch die Berlin Tourismus Marketing GmbH unterstützt.

• Aktivitäten für den Naturschutz und zur Landschaftsentwicklung auf den Berliner Flächen der Regionalparks werden unterstützt.

• Die Privatwirtschaft wird in die Aktivitäten in den Regionalparks offensiv eingebunden. Privatwirtschaftliches Engagement für eine nachhaltige Entwicklung wird gesellschaftlich honoriert und politisch unterstützt.

3.2 Stadtgüter

Die Stadtgüter sind Flächen, die seit Jahrhunderten landwirtschaftlich genutzt werden. Sie dienen heute auch der Flächenbevorratung sowie der Erholung. Von den acht Stadtgütern sind bereits die drei südlich von Berlin gelegenen mit Landpacht- und Erbbaurechtsvertrag verpachtet. Die nördlichen Stadtgüter sind ebenfalls zur Pacht ausgeschrieben. Der städtische Einfluss auf diese landwirtschaftlich geprägten Flächen soll durch das Eigentumsrecht langfristig gewahrt und gezielt zur Steuerung der Entwicklung dieser Grundstücke eingesetzt werden.

Qualitätsziele Die Stadtgüter werden dauerhaft landwirtschaftlich bewirtschaftet und zusätzlich zur Umweltbildung und stadtnahen Erholung genutzt. Sie tragen sich ohne öffentliche Zuschüsse. In Teilen werden sie für ökologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung genutzt. Die Belange von Natur- und Umweltschutz werden auf den Flächen der Stadtgüter gefördert (vgl. Abgeordnetenhaus Drs.

Handlungsziele

• Die Umstellung auf ökologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung ist bis 2015 für mindestens 15 % der Flächen und bis 2030 für mindestens 30 % der Flächen vollzogen.

• Mehrere Stadtgüter werden regelmäßig oder dauerhaft zur Umweltbildung genutzt und stehen beispielsweise an ausgewählten Besuchertagen für Berliner und Brandenburger Bürger offen.