Protocol of the Session on June 8, 2006

lfd. Nr. 17:

I. Lesung

Ich komme zu den einzelnen Fragen und möchte die Frage 1 folgendermaßen beantworten: Wir hatten im Schuljahr 2005/2006 65 243 Schüler, die ein Angebot für ergänzende Betreuung an den Berliner Grund- und Gesamtschulen wahrgenommen haben. Das sind bezogen auf die 161 410 Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, das ist die hier relevante Gruppe, die alle an der verlässlichen Halbtagsgrundschule teilnehmen – das ist die Sicherheit seit dem vorletzten Schuljahr –, 40 %, die im offenen bzw. gebundenen Ganztagsbetrieb unterkommen. Ich verzichte jetzt aus Zeitgründen auf die Differenzierung, wie

viel Früh- und Spätmodule in Anspruch genommen wurde. Sie wissen, dass wir das System modularisiert haben. Man kann eben ein Früh- oder ein Nachmittagsmodul oder Zeiten belegen. Das wird von den Eltern sehr aktiv genutzt. Die ergänzende Betreuung an den Schulen erfolgt nicht durch meine Order, sondern nach Entscheidung durch den Schulträger und selbstverständlich in Abstimmung mit der Schulkonferenz. Zusätzlich gibt es die Kooperation mit den freien Trägern. Im offenen Ganztagsbetrieb gibt es 8 406 Plätze von freien Trägern. Sie können auch noch die 1 000 Plätze bei den Schulen in freier Trägerschaft hinzufügen. Dann haben Sie rund 9 000 Plätze. Im gebundenen Ganztagsbetrieb sind das die Schulen in privater Trägerschaft. In freier Trägerschaft sind das rund 1 500 Plätze. Bei den gebundenen Ganztagsschulen in öffentlicher Trägerschaft sind es 173 Plätze. Die Mehrheit, daran besteht kein Zweifel, ist staatlich organisiert. Das ist kein Makel, sondern eine vernünftige Struktur. Dort, wo der Wunsch besteht – das sage ich jetzt zu Ihnen, Frau Dr. Barth –, mit einem stabilen freien Träger zu arbeiten, soll man das auch nutzen. Wir haben schon viel von Eigenverantwortung und von Schule gesprochen. Das muss dann eben auch gelebt und in der Schulkonferenz und vom Schulträger gewollt werden. Das Wahlrecht ist so, dass die subsidiäre Zuständigkeit der Jugendhilfe, für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen, und damit auch die Regelungen gemäß § 24 Sozialgesetzbuch VIII unangetastet bleiben.

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Ich komme zur Frage 2: Dort werden die Qualität und die Räumlichkeiten erfragt. Es ist bemerkenswert zu betrachten, woher bei der Umsetzung die kritischen Fragen kommen. Es sind immer ganz bestimmte Bezirke, die kritische Fragen stellen. Andere Bezirke sind in vielen Bereichen, obgleich sie auch Strukturen haben, wo sie etwas flexibel sein wollen, viel gelassener und erfindungsreicher, wie man bestimmte Räumlichkeiten nutzt. Natürlich ist es im Bereich Schulen und Räumlichkeiten, Horte an den Schulen, ein Prozess. Es wird dauerhaft in Berlin so sein, dass eine Schule den Hort nicht im Schulgebäude hat, sondern in einer nebenan liegenden Anlage. Wenn diese Anlage vielleicht 1 km weit entfernt ist, ist dies noch kein Beinbruch, sondern lässt sich sehr wohl regeln, dort auch hinzugehen. Das wäre übrigens ein aktiver Beitrag zur Bewegungserziehung. Das kann man hinnehmen. Ich kann nicht an allen Schulen etwas Neues macht. Das geht schon allein aus räumlichen Bedingungen heraus nicht.

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz – SchulG) – ergänzende Förderung und Betreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf ab Jahrgangsstufe 5

Antrag der CDU Drs 15/5192

In Bezug auf die beantragten Gesetzesänderungen eröffne ich die I. Lesung. Die anfragende Fraktion der CDU hat auf eine Begründung ihrer Großen Anfrage verzichtet.

Zur Beantwortung der Großen Anfrage bitte ich nun Herrn Senator Böger. – Bitte schön, Herr Böger, zur Beantwortung haben Sie das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich freue mich, dass wir heute erneut über Bildungspolitik sprechen. Horte an den Schulen – bis jetzt noch keine Erfolgsstory – so heißt die Überschrift. Auch diese Überschrift führt – das sage ich vorweg – in die falsche Richtung.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Vielen Dank! Alle sind wieder da. – Ich halte fest – auch wenn es die CDU nicht hören will, es ist aber wahr –, dass Berlin im bundesweiten Vergleich, was die Ganztagsgrundschulen betrifft, ganz weit vorn ist. Alle Daten belegen das. Das ist gut so.

Zweitens: Eltern in München, in Köln, in Frankfurt und in Hamburg wären glücklich, wenn sie dieses Angebot für ihre Kinder hätten. Es kann keine Rede davon sein, dass es keine Erfolgsstory ist. Sagen Sie von den Grünen doch einmal Ja! Sie sind sonst doch auch immer dabei.

Drittens: Es gibt eine einzige nachtragende Entschuldigung, die sich die Politik in Berlin anheften muss. Es war ein Fehler, nach der Wiedervereinigung der Stadt zunächst im ehemaligen Ostteil der Stadt die Horte von den Schulen zu bringen, Kitas einzurichten. Das war schon damals ein Fehler, weil die Entscheidung richtig war, die Horte an den Schulen zu etablieren. Es ist eben nicht alles im Bildungssystem der DDR falsch gewesen. Das war richtig. Wir haben es jetzt so gemacht. Es ist kein Zufall, dass man in den Bezirken Mitte und Folgende über die Umsetzung dieser Entscheidung keine Fragen gehört hat, weil die Kollegen dort längst mit diesem Verfahren umgehen können, viel Erfahrungen und viel Erfolg haben.

Das Land Berlin setzt zusammen mit den Schulträgern das sehr segensreiche Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003-2007“ um. Mein Haus achtet darauf, dass die Mittel, die das Land Berlin hat, gerecht aufgeteilt werden. Die Bezirke melden an, setzen um. Dies geschieht leider nicht in dem Tempo, in dem ich es gern hätte. Mein Hauptproblem in dem Jahr ist nicht die Frage, ob ich zu wenig Geld habe, sondern ob in dem Jahr tatsächlich die 68 Millionen € für das IZBBProgramm verausgabt werden. Das geht in Berlin noch vergleichsweise gut. Ich kann nur alle Schulträger ermun

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Ach, das verstehe ich falsch, Sie wollen dort über das Arbeitszeitmodell für Lehrer reden! Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, Herr Steuer: Wir haben in dieser Legislaturperiode viele Reformen angepackt und umgesetzt und sind noch nicht am Ende. Wir machen weiter. Die Frage, ob man in einem Ganztagsbetrieb tatsächlich bei dieser Aufteilung bleiben kann – Unterrichtszeit von Lehrerinnen und Lehrern, Arbeitszeit woanders – oder ob man nicht zu einer Vereinbarung zu Präsenzzeiten kommen muss, ist zu diskutieren, das gebe ich unumwunden zu. Das muss man gemeinsam mit den Organisationen be

sprechen und angehen, und zwar in der nächsten Legislaturperiode. Es gibt keinen Zweifel, dass das notwendig ist, aber in dieser Legislaturperiode finde ich es angesichts vieler Reformen richtig, dass man diese Frage zurückstellt. Dass heißt nicht, dass sie nicht wieder aufgegriffen wird.

Die Frage 7 tangiert etwas, was kein Geld kostet, sondern nur gedankliche Anstrengung, nämlich die Zusammenarbeit von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern. Bei meiner Rundreise und meinen Besuchen in den Schulen stelle ich Erstaunliches fest: Es gibt leider noch die Tendenz zu sagen, die Lehrerinnen und Lehrer sind für den Unterricht und die Erzieherinnen und Erzieher sind für die Erziehung und Betreuung zuständig. Das ist eine falsche Auffassung. Beide zusammen sind für Bildung und Erziehung in der Grundschule zuständig. In dieser Hinsicht gibt es gute Ansätze in den Schulen – wir haben auch leitende Erzieherinnen, die entsprechend freigestellt sind; sie sind auch in der Schulkonferenz vertreten –, so dass wir in einem Prozess zu einer noch besseren Kooperation kommen werden. Wir unterstützen das auch.

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Die Fragen 8 bis 12 beziehen sich auf die Kritik an den Nachmittagsangeboten. Die CDU fragt, wie viele Verträge es gibt. Ich sage Ihnen pauschal: Wir haben seitens des Senats ein Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule. Das werden Sie noch diskutieren. Der Senat hat Rahmenverträge zur Kooperation mit freien Trägern und Sportverbänden abgeschlossen. Ich höre immer wieder, wir sollten uns nicht in Einzelheiten einmischen, sondern Rahmen vorgeben. Ich bin der Überzeugung, dass der Senat mit diesen Rahmenverträgen das rechtliche Fundament für Initiative geboten hat.

tern, die Bebauungsplanunterlagen zu besorgen und einzureichen. Wir genehmigen das und achten darauf, dass ein Mindestraumprogramm eingehalten wird. Wir können nicht einer Schule alles geben. Wenn ein Schulträger mehr ausbauen will, kann er es tun, muss es aber auch finanzieren. Es ist in diesem Programm nicht vorgesehen, dass Unterrichtsräume doppelt genutzt werden. Es ist aber vorgesehen –, ich habe dies in mehreren Schulen in Mitte, Hellersdorf, Treptow und Köpenick gesehen – dass man eine Mensa für verschiedene Dinge nutzt.

Ich komme zu Frage 4. Insgesamt stehen uns 160 Millionen € zur Verfügung. Ich bin davon überzeugt, dass sich durch die Umsetzung des Programms in Investitionsmaßnahmen in den Schulen sehr deutlich Verbesserungen zeigen werden, die auch – wie ich weiß – sehr gern angenommen werden.

Die Frage 5 bezieht sich auf Kritik von den Eltern. Diese gibt es. Es gibt auch ohne Frage nicht in jeder Schule den entsprechenden Erzieherinneneinsatz, obgleich die Stellen da sind. Es ist noch eine Aufgabe, in allen Schulen das Verständnis dafür zu wecken, dass in einer gebundenen Ganztagsgrundschule – in dieser insbesondere – eine andere Rhythmisierung des Unterrichts erfolgt, und nicht zu sagen: bis 13 Uhr Unterricht, und am Nachmittag machen wir Betreuung. Im offenen Ganztagsbetrieb ist es auch sehr wohl möglich, Erzieherinnen und Erzieher im Unterricht einzusetzen. – Hier in Berlin haben wir eine sehr schöne Tagung, den Ganztagsschulkongress veranstaltet. Einige von Ihnen waren dort vertreten, persönlich und mit Flugblättern. Das war alles in allem ein sehr fruchtbarer Kongress. Es herrschte eine dichte Arbeitsatmosphäre. Dort haben zehn Schulen ihren Weg vorgestellt. Ich hätte auch 50 Grundschulen bitten können, Wege vorzustellen. Es war sehr deutlich, dass noch nicht jede Schule begriffen oder in ihrem Kollegium umgesetzt hat, welche Potentiale es gibt, um Erzieherinnen und Erzieher vernünftig einzusetzen und die personellen Rahmenbedingungen optimal auszunutzen. – Zu den räumlichen Bedingungen hatte ich vorhin schon etwas gesagt.

Fragen darf man alles, aber Frage 6 bezieht sich auf etwas, was die CDU gar nicht ernst gemeint haben kann. In Frage 6 möchte die CDU mich ermutigen, eine weitere Strukturreform einzuleiten. Sonst kritisiert sie immer, ich mache zu viel.

[Zuruf des Abg. Steuer (CDU)]

Ich weise auf noch etwas hin, was ich vorhin möglicherweise vergessen habe: Es gibt viele Möglichkeiten des privaten Engagements, des Einsatzes von Bürgerinnen und Bürgern in den Schulen – nicht als Ersatz für Lehrkräfte. Bei der Gelegenheit lobe ich ausdrücklich eine Initiative des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller und einer ehemaligen Kollegin, Frau Volkholz. Sie organisieren Lesepatenschaften. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, um die Initiative in den Schulen zu stärken und Kinder zu stützen, ohne dass es den Staat unmittelbar Geld kostet. Das heißt nicht: Ersatz der Erzieherinnen durch private Initiative. Hier gibt es noch viele Möglichkeiten, sich einzusetzen, beispielsweise für Musikschulen, Sportvereine, Künstler, Theater, Tanzschulen, Bibliotheken und Museen.

[Zuruf von Sen Dr. Flierl]

Die Kultur liegt mir, das wissen Sie ja, wenn wir unter vier Augen sprechen, sehr am Herzen.

[Zuruf von Sen Dr. Flierl]

Nein, nein, Herr Kollege, nicht nur unter vier Augen. – Auch der Kultursenator weiß, dass mir das am Herzen liegt. Wir machen auch viel. – Soll ich jetzt, lieber Herr Kultursenator, über die hervorragenden Projekte unserer

Viertens, meine Kolleginnen von der Grünen-Fraktion, muss es auch ökologisch, ernährungswissenschaftlich wertvoll sein. Auch hier haben wir dank einer Initiative, die ich und mein Haus mit der damaligen Ernährungsministerin gestartet haben, eine Stelle in unserem Haus, die exakte Richtlinien ausarbeitet, wie richtige Schulernährung aussieht. Das wird angenommen. Wir sind auch in diesen Fragen weit voran. Aber wenn ich mir bestimmte Diskussionen betrachte, haben manche das noch nicht ganz begriffen. Da wird immer gesagt: Gesundes Essen kann man nur in der Eigenküche machen. – Welch ein Quatsch! Das stimmt nicht. Es gibt sehr gute, ökologisch und ernährungswissenschaftlich ausgebaute Cateringsysteme. Das müssen die Eltern kontrollieren. Wir werden sicher in der nächsten Legislaturperiode die Frage behandeln müssen, wie wir das mit dem Essensgeld machen, ob man dort einen einheitlichen Satz zuschießt oder nicht. Das steht noch an. Aber man braucht, wie gesagt, noch ein bisschen Arbeit für die nächste Legislaturperiode.

Danke schön, Herr Senator! – Für die gemeinsame Besprechung steht den Kollegen je Fraktionen eine Redezeit von bis zu 10 Minuten zur Verfügung. Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Steuer von der CDU-Fraktion, der das Wort hat. – Bitte schön, Herr Steuer!

Opern in Zusammenarbeit mit den Schulen sprechen? Soll ich die wunderbare Kooperation der Berliner Philharmoniker mit den Schulen erwähnen? Wollen wir gemeinsam in die Philharmonie gehen, wenn die Schulorchester dort aufspielen? Weil musisch-ästhetische Erziehung elementarer Bestandteil von Erziehung ist, wird in Berlin zum Glück für uns beide eine Menge getan. Wir bieten auch die Räume dafür.

[Zuruf des Abg. Ritzmann (FDP)]

Danke schön! Ich bin immer froh, wenn von der FDP substantielle Beiträge kommen. Ich habe mich gefreut, obwohl ich es gar nicht verstanden habe. Das war vielleicht gut so.

[Gelächter bei der CDU]

In Frage 11 wird gefragt, wie viele Kooperationsverträge mit freien Trägern es für Hortbetreuung in eigener Regie gebe. 65 Schulen haben solche Verträge mit freien Trägern geschlossen. Das sind im Vergleich zu rund 370 Grundschulen nicht viele. Ich bin der Auffassung, dass man in dieser Hinsicht mehr tun kann, wenn es gewünscht wird. Wir haben entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen.

Zur Frage 12: Wie viele Kinder- und Schülerläden wegen der Übertragung der Horte an die Schulen schließen müssen, ist uns nicht bekannt. Wir haben eine Hortübergangsvereinbarung gemäß § 10 Abs. 5 der Schulrahmenvereinbarung geschlossen. Damit wurde den freien Trägern die Möglichkeit eröffnet, statt Hortplätzen vorschulische Plätze anzubieten.

In Frage 13 wird nach der Weiterentwicklung gefragt. Der Staat gibt Rahmenverträge vor. Ansonsten muss man Eigenverantwortung ernst nehmen. Eigenverantwortung heißt, dass die Schulen das selbst tragen.

Die Frage 14 bezieht sich auf die Betreuung für Kinder ab 14 Jahre. Wie Sie wissen, Herr Steuer, gibt es in dieser Hinsicht keinen bundesrechtlichen Anspruch. In Berlin gibt es jedoch nach § 19 Abs. 6 Schulgesetz bis Jahrgangsstufe 6 einen Rechtsanspruch auf ergänzende Betreuung, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auch hier sind wir im Bundesvergleich sehr weit. Ich räume aber ein – wenn Sie nach großen Zielen fragen –, dass ein ganztägiges Angebot nicht nur in der Grundschule, sondern auch in den Oberschulen oder in den Gemeinschaftsschulen durchgängig sehr wünschenswert wäre. Das ist eine Perspektive, die man zukünftig entwickeln kann.

In Frage 15 fragen Sie nach etwas ganz Wichtigem. Neben den Erziehungsaufgaben ist die Frage des Essens nicht nur aus dem Bedürfnis, den Hunger zu stillen, wichtig, sondern Essen ist auch Teil von kultureller Erziehung in Schulen. Gemeinsam vernünftig zu essen ist sehr wichtig. Zweitens soll es auch schmecken.

[Zurufe von den Grünen]

Drittens soll es bezahlbar sein.

[Frau Jantzen (Grüne): Gesund!]

Im Ganzen kann man die Große Anfrage der CDU so beantworten: Die Horte an den Schulen sind eine Erfolgsstory, aber gleichwohl gibt es noch viele Möglichkeiten zur Verbesserung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]