Protocol of the Session on June 8, 2006

Wir Grünen fordern stattdessen: Strukturreformen in den sozialen Sicherungssystemen müssen Steuererhöhungen vorausgehen. Für eine nachhaltige Konsolidierung braucht man wirksame und konjunkturschonende Maßnahmen zum Abbau von Subventionen. Dazu zählen nach

unserer Auffassung die Umsetzung des steuerlichen Abzugverbots bei Betriebsverlagerungen ins Ausland, die Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung von Kerosin und der Umsatzsteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Flügen. Wir fordern immer noch, endlich eine gerechte Besteuerung von Vermögen in Deutschland wiederherzustellen. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte nach Marktwert besteuert werden, und auch bei der Grundsteuer brauchen wir endlich eine vernünftige Reform. Hier benötigen wir eine aktuellere und realistischere Bewertung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, nämlich des Grund und Bodens.

Wir wollen ein Paket schnüren, aber wir brauchen ein anderes, ein besseres Paket. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam das vorliegende Paket ablehnen. – Herzlichen Dank!

Ich rufe als Priorität der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die lfd. Nr. 21 auf:

gen stimmen wir in der Sache zu, auch wenn wir auf unterschiedlichem Wege zu dem Ergebnis kommen.

Zu Recht sind die Menschen in unserem Land von den Leistungen der großen Koalition enttäuscht – eine Maus nach der anderen wurde von ihr bislang geboren. Statt die Möglichkeiten zu nutzen, die eine große Koalition zur strukturellen Reform hat, bleiben gerade die Strukturen unangetastet. Man fühlt sich an den aufgeklärten Absolutismus des 18. Jahrhunderts erinnert, während dessen die Idee populär wurde, jedes neue Problem mit der Einführung einer neuen Steuer zu lösen. Das Ergebnis: Dieses Steuerpaket ist Flickwerk und stellt keine nachhaltige Besserung der steuerlichen Einnahmebasis der öffentlichen Hand dar.

[Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Gaebler (SPD)]

21 Milliarden € soll die Mehrwertsteuererhöhung an Einnahmen erbringen. Das ist die Sollzahl für die Buchhaltung. Die Realität muss sich nach dieser Sollzahl richten. Wir alle wissen, wie viele Milliarden € bereits heute dem Fiskus durch die Lappen gehen, weil der Umsatzsteuerbetrug in diesem Land bereits riesige Ausmaße angenommen hat. Sicher ist heute indes, dass die Mehrwertsteuererhöhung um 3 % die – trotz konjunktureller Erholung – nach wie vor schwache Binnennachfrage abwürgen wird. Das ist insbesondere für Berlin verheerend. Nach Jahren der Schrumpfung ist Berlin – dank Rot-Rot – zwar immer noch Schlusslicht in Deutschland, hat sich aber im Schatten des Bundestrends seit kurzem immerhin so stabilisieren können, dass Herr Wolf inzwischen schon davon träumt, die Konjunkturwelle der großen Koalition werde ihn ohne Probleme wieder auf den Senatorensessel schwemmen.

Jetzt könnte man natürlich sagen, die große Koalition hat die konjunkturelle Belebung im Jahre 2006 gegeben, die große Koalition wird sie im Jahre 2007 nehmen. Wirtschafts- und finanzpolitische Rahmenbedingungen eignen sich aber schlichtweg nicht für den politischen Basar. Sicher ist auch, dass das von der Bundesregierung verabschiedete Steuerpaket die Umverteilung von unten nach oben weiter verschärfen wird, weil es vor allem die Menschen treffen wird, die keine andere Wahl haben, als das Geld, das sie haben, auszugeben. Nun bekommen sie auf einen Schlag 3 % weniger an Gütern und Dienstleistungen dafür. Hinzu kommen die weiteren Kürzungen – beim Kindergeld, die Verschärfungen bei Hartz IV usw. Das Paket ist ökonomisch gefährlich und sozial unausgewogen, um es freundlich auszudrücken. Das Placebo der SPD – die Reichensteuer, die schon im Wahlkampf ein Placebo war – hat sich inzwischen in Luft aufgelöst. Das bisschen, das dadurch hereinkommt, ist nur ein Zehntel dessen, was ohnehin lächerlich gering war.

[Beifall bei den Grünen]

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Frau Kollegin Paus! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion bittet um sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit abgelehnt.

lfd. Nr. 4 b und 4 e:

Bericht gemäß § 19 Abs. 1 UntAG des 1. Untersuchungsausschusses

Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden

Bericht Drs 15/4900

in Verbindung mit

Dringlicher Entschließungsantrag

Aus dem Fall Bankgesellschaft lernen – politische Verfilzung aufbrechen, Staatswirtschaft beenden!

Entschließungsantrag der FDP Drs 15/5213

Bevor wir in die Besprechung eintreten, erteile ich dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses das Wort zu einem zusätzlichen mündlichen Bericht mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Zimmermann! Sie haben das Wort.

[Zurufe]

Wir werden darauf hingewiesen: Die Regierungsbank ist sehr leer – bei einem derart wichtigen Punkt. Aber der Finanzsenator ist anwesend.

Der neue Vorstandschef Dr. Rupf hatte Anfang 1997 dann auch zunächst die Liquidation der Berliner Bank für betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet. Ohne eine weitere Beratung dieser Analyse und ohne eine grundlegende Neubestimmung der Unternehmensziele hat die BGB – die Bankgesellschaft – jedoch die expansive Geschäftspolitik im Wesentlichen fortgeführt. Statt den BGB-Konzern 1997 radikal zu sanieren, ging der Vorstand ab 1997 zur Erzielung höherer Erträge im Fondsgeschäft und ab dem Folgejahr 1998 im Kapitalmarktgeschäft voll in das Risiko. Der Bankgesellschaftskonzern war 1998 bereits in einer erheblichen existentiellen Schieflage, falls die Konjunktur im Heimatmarkt nicht schnell und nachhaltig anspringen würde.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses Bankgesellschaft war es, die Ursachen für den Bankenskandal offenzulegen und die Verantwortung für den – leider – größten Bankenskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu klären. Die Vorgänge, die wir aufzuklären hatten, sind hochkomplex. Die Ursachen sind vielfältig und vielschichtig. Demgemäß war dieser Untersuchungsausschuss auch der aufwändigste der Berliner Parlamentsgeschichte.

Dieser Bericht zeigt die wesentlichen Gründe für den Bankenskandal auf. Er beschreibt differenziert die Ursachen und nennt klar und schonungslos die Verantwortlichkeiten. Er bezieht aus meiner Sicht sein Gewicht daraus, dass er einstimmig bei Enthaltung der CDU beschlossen wurde.

Die Geschichte der Bankgesellschaft 1994 bis 2001 lässt sich nicht allein auf Irrtümer und Fehleinschätzungen zurückführen, wie sie die meisten Verantwortlichen einräumten, um ihr Handeln ansonsten für rechtschaffen oder gar für segensreich zu erklären. Was die Bankgesellschaft im Jahre 2001 an den Rand des Ruins getrieben und das Land Berlin zu einer atemberaubenden Rettungsaktion veranlasst hat, hatte seine Ursachen in krassem Missmanagement, in politischem Versagen, in organisierter Verantwortungslosigkeit und auch in krimineller Energie.

Erstens: Die Gründung der Holding war sowohl in der rechtlichen Konstruktion als auch in der Unternehmensbewertung mit schwerwiegenden Fehlern behaftet, von denen sich die Bank bis 2001 nicht erholt hat. Die Einbringungswerte der Teilbanken waren unrealistisch sowohl der Höhe nach als auch in der Relation zueinander. Der Grund dafür war eine zu hohe Bewertung der Berliner Bank. Die unrealistisch hohe Bewertung der Berliner Bank sorgte von Beginn an für Expansionsdruck im gesamten Konzern.

Die Konzernbildung war das gewollte Startsignal für Ertragssteigerungen in lukrativen Geschäftsfeldern, zu denen ab 1995 zunehmend das Immobilienfondsgeschäft gehörte. Da mit der Bankenfusion zwangsläufig eine Ausweitung des Geschäftsvolumens verbunden und auch beabsichtigt war, vergrößerte sich zugleich das Risiko für das Land Berlin, über die nunmehr als Konzernbank agierende Landesbank in Anspruch genommen zu werden. Diesem Risiko hätte durch gesetzliche Begrenzung der Gewährträgerhaftung Rechnung getragen werden können. Dies wäre rechtlich auch möglich, wenn nicht sogar geboten gewesen. So aber hat die Konstruktion das Entstehen von Milliardenrisiken und die Schieflage der Bank entscheidend begünstigt. Ob als Gewährträger oder als Mehrheitsaktionär, das Land Berlin trug fortan sämtliche Geschäftsrisiken der Bankgesellschaft.

Zweitens: Die verfehlte Geschäftspolitik der verantwortungslosen Bankvorstände hat nicht nur zu einer, son

dern zu mehreren Krisen geführt – 1996, 1998 und 2000. Durch eine verfehlte Geschäftspolitik haben die Vorstandsvorsitzenden der Berliner Bank und der Landesbank – Steinriede und Moser – als Doppelspitze der Holding den Konzern bereits Ende 1996 in schweres Fahrwasser manövriert. Der Versuch, die Berliner Bank mit der Landesbank zu einem schlagkräftigen Konzern zusammenzuschmieden und zur Spitzengruppe der deutschen Banken aufzuschließen, war 1996 bereits gescheitert. Spätestens Ende 1996 ließen die Geschäftsergebnisse erkennen, dass die Berliner Bank grundlegend konsolidiert und die Geschäftsziele korrigiert werden mussten.

Drittens: Die Immobilienfonds der IBG/Bavaria wirkten als ruinöses Schneeballsystem aus Erträgen und Risiken. Das gewerbliche Immobiliengeschäft war ein ungebremster und fehlgesteuerter Wachstumsmotor des Konzerns. Die Verantwortung des Landes Berlin für den Konzern und die wirtschaftliche Verflechtung der LBB in das Fondsgeschäft waren bewusst eingesetzte Instrumente für dessen Finanzierung und für den Vertriebserfolg durch die Risikominimierung für die Anleger zu Lasten der Bankgesellschaft. Die Hauptverantwortung für die Gestaltung und Ausstattung der geschlossenen Immobilienfonds tragen der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der IBG und der Vorstand der Landesbank, die im Zusammenwirken die Entscheidungen über die Einführung der Rundum-sorglos-Fonds herbeigeführt haben – namentlich Dr. Hubertus Moser, Ulf-Wilhelm Decken, Jochem Zeelen und Dr. Manfred Schoeps.

Eine zentrale Rolle nicht nur bei der Fondskonstruktion und der Fondsverwaltung, sondern im gesamten Fondsgeschäft der IBG schlechthin spielte die Rechtsanwaltskanzlei Köning, Kärgel & Lauritzen. Ab 1999 wurde zusätzlich zur Vermeidung von KWG-rechtlichen Problemen der Bank das so genannte Nemesis-Finanzierungssystem eingeführt, mit dem beweglich verfügbare Finanzmittel für die Fondsproduktion über eigens dafür gegründete Gesellschaften in das Firmengeflecht der IBG geleitet wurden. Mit diesen Gesellschaftskaskaden und der fortgesetzten Kreditstückelung sollte vermieden werden, dass diese Finanzierungsgesellschaften der IBG unter die KWG-rechtlichen Bestimmungen eines Finanzdienstleisters fielen. De facto aber fungierte die IBG da

Sechstens: Es bedurfte keiner Beweiserhebung, um festzustellen, dass die Aufsicht über die Bankgesellschaft, die Gewährträgerversammlung für die Landesbank, die Staatsaufsicht, die Aufsichtsräte, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Ergebnis versagt haben. Die Entwicklung der Bankgesellschaft in die existenzgefährdende Krise des Jahres 2001 vollzog sich über mehrere Jahre, ohne dass die Aufsichtsgremien der Banken ein nachhal

tiges Umsteuern der Geschäftspolitik der Vorstände und Geschäftsführungen des Konzerns erwirkt haben. Vielmehr bietet sich das Bild, dass über Jahre die gleichen Probleme festgestellt wurden – steigende Personal- und Verwaltungskosten, steigende Risikovorsorge – und neue Konzepte und Gegenmaßnahmen angemahnt und seitens der Vorstände angekündigt wurden, ohne dass es zu den erforderlichen, durchgreifenden Veränderungen gekommen wäre.

Die Aufsichtsräte der Bankgesellschaft Berlin, insbesondere der Bankgesellschaft AG und der Landesbank, vermochten es trotz teilweise erkennbaren Bemühens nicht, die Vorstände zu einer konsequenten Korrektur der verfehlten Geschäftspolitik zu veranlassen, und haben daher ihre Aufsichtsfunktion nicht in dem erforderlichen Maß wahrgenommen.

Eine Anmerkung zu den Konsequenzen: In der Folge des Skandals ist bereits viel geschehen. Die Bankgesellschaft ist heute eine andere als noch im Jahr 2001. Sie ist reorganisiert und saniert und wird von verantwortungsbewussten Vorständen solide geführt. Jetzt – nahezu zeitgleich mit der Vorlage unseres Berichts – hat der Vorstandsvorsitzende, Herr Vetter, den Schlussstrich unter die alte Bankgesellschaft gezogen.

mit als Bank innerhalb der Bank. Zusammengefasst war der IBG ein Obligo von nahezu 15 Milliarden DM zuzurechnen. Bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne des Schutzzwecks des Kreditwesengesetzes wäre die Möglichkeit der Kreditgewährung an die IBG erheblich geringer und infolgedessen eine derartige Expansion des Fondsgeschäfts nicht möglich gewesen. Die Verantwortung für dieses verhängnisvolle Finanzierungssystem trägt maßgeblich die Kanzlei Köning, Kärgel & Lauritzen. Sie haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld aus der Bank geradezu herausgepumpt werden konnte.

Viertens: Die Konzernsteuerung wies schwerste Mängel auf. Die Bank wurde bewusst als Allfinanzkonzern und groß konzipiert. Die dazu nötigen Unternehmensstrukturen wurden ihr aber verweigert. Die Mehrmarkenstrategie und die weitgehende Selbstständigkeit der Teilbanken bis 1999 verhinderten ein konzernweites Controlling. Der Konzern ist von den mächtigen Teilbanken bewusst ungesteuert gelassen worden.

Fünftens: Wirtschaftsprüfer tragen Mitverantwortung. Die IBG und ihr Prüfer BDO waren bereits seit 1997 von mehreren Seiten mit schweren Bedenken gegen die Fondskonstruktionen – insbesondere die Mietgarantien und die Berechnung der Rückstellungen – konfrontiert. Gleichwohl hat die BDO an ihrer Prüfungs- und Testierpraxis festgehalten. Sie hat spätestens ab dem Jahr 1997 maßgeblich zur Verschleierung der Risiken beigetragen.

Beispiel McKinsey: Das Gutachten über das Risikomanagement von der Unternehmensberatung McKinsey vom 20. Juli 1999 – als es lichterloh brannte – beziffert zwar das Risikopotential im Immobilienbereich, empfiehlt aber keine grundlegende Änderung der Geschäftspolitik, sondern schlägt lediglich einige organisatorische Maßnahmen zur Risikobetreuung vor. Dieses Gutachten enthält sogar die ausdrückliche Feststellung, dass die IBG in der Vergangenheit stets attraktive Erträge erwirtschaftet habe, und empfiehlt, dass das Fondsgeschäft mit Anpassungen im Produktdesign konsequent fortgeführt werden sollte.

Im Ergebnis folgten BDO und McKinsey damit nicht nur der Sichtweise der Bankvorstände, sondern legitimierten sie zudem. Die Vorstände hielten die Feststellungen der Wirtschaftsprüfer den kritischen und mahnenden Stimmen zur Abwehr und Beschwichtigung entgegen. Sie waren ein wesentlicher Träger des Kartells des Überzeugtseins, dass die Risiken nicht existierten.

Zur strafrechtlichen Verantwortung noch einige Anmerkungen: Die Justiz und nicht das Abgeordnetenhaus hat zu entscheiden, welche Beteiligten sich strafbar gemacht haben. Die Arbeit der Ermittlungsgruppe ist abgeschlossen. Alle Hauptbeteiligten des Skandals stehen vor Gericht, oder es ist Anklage gegen sie erhoben worden. Insofern decken sich die Ergebnisse der Ermittlungsbehörden mit unseren Erkenntnissen.

Das System der Bankgesellschaft hatte viele Väter, die in unterschiedlicher Weise Verantwortung tragen. Die Fakten im Bericht belegen, dass Klaus-Rüdiger Landowsky als Vorstandschef der Berlin-Hyp, als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der IBG, als Immobilienbeauftragter des Konzerns und als Mitglied des Konzernvorstands für die Entwicklung der Bankgesellschaft bis zur Existenzkrise nachweislich eine tragende, prägende Rolle gespielt hat. Er ist eine Schlüsselfigur des Skandals.

Die Zeit reicht nicht, um hier die bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Konsequenzen zu beschreiben. Es ist Aufgabe der Fraktionen, daraus etwaige Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich könnte einiges nennen, was die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften betrifft, den Haftungsrahmen und Ähnliches. Es ist aber nicht mehr die Zeit dazu.

Zum Abschluss möchte ich persönlich, aber auch im Namen des Ausschusses ganz herzlich den Mitgliedern des Ausschussbüros danken, allen voran Herrn Hoffmann, der die Geschäfte souverän und erfahren geleitet hat, aber auch Herrn Keßler, Herrn Rama und Frau Spangenberg,

Durch die Annahme der Aubis-Spende von den Herren Wienhold und Neuling war der Bankenskandal immer eng mit der Berlin-Hyp, deren Vorstand und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Landowsky, verknüpft, und zwar zu Recht. Er war einer der handelnden Bankvorstände. Außer Landowsky waren bei der Bankengründung und im Aufsichtsrat die Herren Pieroth, Palm, Kurth, Branoner und Buwitt von der CDU beteiligt.

Die SPD war sogar personell noch stärker mit der Bank verstrickt, auch wenn sie keinen Bankvorstand hatte. Von Ihnen waren es die Herren Meisner, Reuter, Staffelt, Niklas, Kern, Nagel, Strieder, Böger und Frau Fugmann-Heesing. Die SPD ist demnach mindestens ebenso für den Bankenskandal verantwortlich wie die CDU. Es war ein Kind der großen Koalition, und es ist höchste Zeit, dass auch die SPD die Verantwortung für diesen Skandal übernimmt.

ohne deren Mitarbeit dieses Ergebnis so nicht möglich gewesen wäre. – Herzlichen Dank für die Arbeit!

[Allgemeiner Beifall]