Protocol of the Session on May 18, 2006

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme in neuer Fassung. Wer so gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/5139 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Danke schön! Zur Sicherheit die Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das einstimmig so angenommen.

Die lfd. Nrn. 32 bis 33 sind durch die Konsensliste erledigt.

Lfd. Nr. 34:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 15/5110

Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Ich stelle somit fest, dass das Haus von den Verordnungen Kenntnis genommen hat.

Die lfd. Nrn. 35 bis 38 stehen auf der Konsensliste.

Lfd. Nr. 39:

Antrag

Tempo-30-Regelungen im übergeordneten Straßennetz aufheben

Antrag der FDP Drs 15/5107

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen.

Die Fraktion der FDP würde ihren Redebeitrag gern zu Protokoll geben. Wünschen dies auch die anderen Fraktionen? – Das ist offenkundig nicht der Fall. Danke schön!

Lassen Sie mich zu diesem Antrag zwei Bilder von

Berlins Straßennetz vermitteln. Das erste beschreibt eine Vision und das zweite die heutige Realität: Ein ausgebautes Stadtautobahnsystem, ein leistungsfähiges und in sich stimmiges Hauptverkehrsstrassnetz mit Tempo 50-, in einigen Fällen auch Tempo-70-Regelungen, ein tiefbautechnisch intaktes und auf dem heutigen Stand der Straßenverkehrstechnik befindliches Straßennetz, Tempo-30Regelungen in dafür geeigneten reinen Wohngebieten.

Dies ist eine Vision, und ich wünsche mir für Berlin,

dass sie Realität wird, denn die Realität sieht leider völlig anders aus: ein rudimentäres Stadtautobahnsystem, ein ebenso rudimentäres Hauptverkehrsstraßennetz, das zunehmend durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenbahneinbauten usw. durchlöchert wird und an vielen Stellen mangelhafte Anbindungen an das Umland aufweist, ein zunehmender – auch technischer – Verfall der Straßen, und zwar aller Kategorien und mit zunehmenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in Form der „normativen Kraft“ der Schlaglöcher oder der Tempo-30-Schilder als Folgen einer scheiternden Infrastruktur- und Verkehrspolitik.

Es ist klar, welches Bild und welches Ziel die FDP

Fraktion vor Augen hat. Deshalb hat sie diesen gegen die Tempo-30-Regelungen im Berliner Hauptverkehrsstraßennetz gerichteten Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht.

Meine Fraktion betrachtet die zunehmenden Tempo

limits im Hauptverkehrsstraßennetz als Anzeichen für infrastruktur- und verkehrspolitischen und letztlich auch wirtschaftspolitischen Niedergang. Berlin gehört wirtschaftspolitisch zu den Schlusslichtern in Deutschland. Tempolimits im Hauptverkehrsstraßennetz sind nicht Ausdruck einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik, denn

eine solche muss die Umwelt- und Sicherheitsbelange, vor allem aber die Wirtschaftsbelange der Stadt, ihrer Bewohner, Unternehmer und Unternehmen sehen. Dieser Aspekt tritt jedoch immer mehr in den Hintergrund der Verkehrspolitik des rot-roten Senats.

Berlin degeneriert zur Stadt der Ruhe, des Verkehrs

im Zeitlupentempo, wobei mehr Menschen beim Sturz von der Leiter zu Schaden kommen als im Straßenverkehr. Dabei war Berlin einmal die Stadt des Tempos, auch und gerade im Straßenverkehr. Hinter den zunehmenden Tempo-30-Regelungen steht im Kern die Vision von der Stadt als risikofreiem und staatlich beaufsichtigtem Erholungspark, nicht als Ort der Wirtschaft, des Wandels und des Wagens – durchaus im doppelten Sinne des Wortes gemeint. Diese Vision lehnen wir ab. Wir wollen funktionsfähige Straßen in einem baulich und technisch einwandfreien Zustand und mit flüssigem Verkehr. Das ist unser Beitrag zur Sicherheit und zur Umwelt.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Die lfd. Nr. 40 ist durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 41:

Antrag

Verankerung von Missbilligungen in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses

Antrag der Grünen Drs 15/5109

Dieser Antrag wurde bereits vorab an den Rechtsausschuss überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest. Eine Beratung ist heute nicht mehr vorgesehen.

Die lfd. Nr. 42 war die Priorität der Fraktion der FDP unter dem Tagesordnungspunkt 4 b. Die lfd. Nrn. 43 und 44 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkte 45 und 47 waren Priorität der Grünen unter Punkt 4 a.

Lfd. Nr. 46:

Antrag

Berlin kann mehr: „Aktionsprogramm Innere Sicherheit“, Teil IV – Erweiterung der Befugnisse der Berliner Polizei

Antrag der CDU Drs 15/5115

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, wozu ich keinen Widerspruch höre.

Die Beschlussvorlagen unter den Tagesordnungspunkten 48 und 49 stehen auf der Konsensliste.

Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, dem 8. Juni 2006 um 13.00 Uhr statt.

Die Sitzung ist geschlossen.

[Schluss der Sitzung: 20.59 Uhr]

Anlage 1

Liste der Dringlichkeiten

Zu lfd. Nr. 3: Dringlicher Antrag

Beendigung der Anschlussförderung nicht auf dem Rücken der Mieter/-innen

Antrag der Grünen Drs 15/5142

Lfd. Nr. 3 A a: Dringliche II. Lesung

Achtes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 15/5130 Antrag der SPD, der CDU, der Linkspartei.PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/5038