3. dafür Sorge zu tragen, dass die Vergabe von Regionalisierungsmitteln transparent gestaltet und an Leistungskriterien im ÖPNV geknüpft wird.
Der Senat wird aufgefordert, den bereits eingeschlagenen Weg fortzusetzen, verbindliche Regelungen über Bearbeitungs- und Wartezeiten in den Zielvereinbarungen festzulegen (Beispiele hierfür sind die Kraftfahrzeugzulassungsstelle und die Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten). Dieses Instrument eines verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagements soll auf weitere geeignete Bereiche und Produkte so ausgeweitet werden, dass die Bereiche mit einem hohen Anteil von Kundinnen- und Kundenkontakten Vorrang haben. Überall dort wo es möglich ist, werden intra- und interkommunale Leistungsvergleiche (Benchmarks) vorgenommen. Im Sinne der Kundinnen- und Kundenorientierung sollen die Warte- und Bearbeitungszeiten regelmäßig veröffentlicht werden.