Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat Verhandlungen mit dem Ziel aufnimmt, den Gesellschaftsanteil Berlins an der RundfunkOrchester und -Chöre GmbH an den Mitgesellschafter Deutschlandradio zu übertragen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat umgehend den durch die vorzeitige Auszahlung von Zuwendungen entstandenen Zinsschaden ermittelt und gegenüber dem Zuwendungsempfänger geltend macht.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat und die Betriebe nach dem BerlBG weiterhin nicht bereit sind, bei der Vergütungsbemessung und der Gewährung weiterer Vergünstigungen für die Führungskräfte unterhalb des Vorstands den Vorteilen der Sonderstellung der Betriebe im Wirtschaftsleben hinreichend Rechnung zu tragen.
Es missbilligt ferner, dass sich die Verringerung des Personalaufwands bei diesem Personenkreis bisher noch nicht mit dem nötigen Nachdruck vollzieht.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in geeigneter Weise auf die Betriebe einwirkt, damit diese
die Bezüge und weitere Vergünstigungen für die Führungskräfte unterhalb des Vorstands aufgrund der wirtschaftlichen Sonderstellung der Betriebe zurückhaltender bemessen und
bei der weiterhin notwendigen Verringerung der Personalaufwendungen die AT-Angestellten in vollem Umfang einbeziehen und auch hier den Personalabbau vorantreiben.
Es erwartet ferner, dass der Senat sich nicht länger der notwendigen Überarbeitung der Leitlinien für die Vergütungsstruktur von Führungskräften der Anstalten des öffentlichen Rechts nach dem BerlBG verschließt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Berliner Wasserbetriebe das sog. Cafeteria- System, das die Gewährung von Wahlleistungen zusätzlich zur
die Mängel bei den Beschreibungen der Aufgabenkreise behebt und tarifgerechte Bewertungen und Einreihungen vornimmt,
Vergütung vorsieht, ersatzlos entfallen lassen und die Bereitstellung eines Dienstwagens an Angestellte der 2. Führungsebene gesondert regeln.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt die wettbewerbseinschränkenden Vergabeverfahren der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bei der Vergabe von Bauleistungen mit Werten unterhalb der EUSchwellen-werte.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BSR und die BWB wettbewerbseinschränkende Vergabeverfahren künftig ausschließen. Es erwartet ferner, dass der Senat in geeigneter Weise auf die BSR und die BWB einwirkt, damit diese Anstalten auch für Bauleistungen mit Werten unterhalb der EUSchwellenwerte transparente, diskriminierungsfreie Vergabeverfahren sicherstellen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Berliner Wasserbetriebe das Seminarhotel Blossin so bald wie möglich veräußern. Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2006 über die Ergebnisse zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Justiz im Hinblick auf die in § 3 des Berliner Stiftungsgesetzes niedergelegte Verpflichtung zur ungeschmälerten Erhaltung des Stiftungsvermögens für die der Rechtsaufsicht des Senats unterliegenden Stiftungen geeignete Kriterien und Maßstäbe für die Anlage des Stiftungsvermögens entwickelt und in Form eines Merkblatts publiziert, um einen
vergleichbaren Vermögensschwund wie bei der Stiftung „Luftbrückendank“ bereits im Vorfeld verhindern zu helfen.
Es erwartet ferner, dass die erbetene Übersicht über den Vermögensstand – und dessen Anlage – für weitere vergleichbare Stiftungen vorgelegt wird.
dem Abgeordnetenhaus einen Bericht darüber vorlegt, wie unverzüglich Maßnahmen zur Einstellung der Vorarbeiterzulagen eingeleitet und in der angekündigten Projektgruppe „Organisationsstrukturen und Ablauforganisation“ vorangetrieben werden.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung eine einheitliche, verbindliche und zeitgemäße, d. h. IT-gestützte Regelung zur haushaltsmäßigen Überwachung der Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen schafft. Neben den Darlehen nach dem SGB XII sind hierbei nunmehr auch die Darlehen nach dem SGB II, die in der Finanzierungszuständigkeit des kommunalen Trägers liegen, einzubeziehen.