Protocol of the Session on March 23, 2006

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2003 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2003 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2003 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung.

Bericht

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Haushalts- und Vermögensrechnung 2003

T 44 – T 69

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die nach wie vor unvollständige Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung durch den Senat, insbesondere im Hinblick auf die Begründung für die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig wieder unter Beachtung der §§ 80 bis 87 LHO vollständig Rechnung legt.

Es missbilligt ferner, dass der Senat wie in den Vorjahren eine fehlerhafte Vermögensrechnung vorgelegt und erkennbare Abweichungen weder aufgezeigt noch erläutert hat.

3. Bearbeitung von Sozialhilfevorgängen

T 105 – T 109

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die bezirklichen Sozialämter weiterhin alle Anstrengungen unter

nehmen, um Einnahmen aus der Aufarbeitung der Altakten vollständig zu erheben und Schäden für den Landeshaushalt zu vermeiden.

Es erwartet, dass der Senat künftig wieder eine korrekte Vermögensrechnung vorlegen wird.

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat eine fehlerhafte Nachweisung über die Eventualverbindlichkeiten vorgelegt hat. Es erwartet, dass künftig eine korrekte Nachweisung erstellt wird.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat endlich eine korrekte Nachweisung über den flächenmäßigen Bestand des Grundvermögens vorlegt.

Es missbilligt ferner, dass der Senat trotz Zusage die Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs nicht beantwortet hat.

Es erwartet, dass der Senat seine Zusage nunmehr zeitnah und vollständig umsetzt.

2. Anteil der Frühestpensionierungen

T 87 – T 97

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat sich in geeigneter Weise für eine Änderung der Beamtenversorgung zur

Erhöhung der Wartezeit auf mindestens zehn Jahre und

Absenkung der Mindestversorgung

einsetzt.

Der Senat hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass vor Beendigung der Probezeit die gesundheitliche Eignung der Beamten im jeweiligen Einzelfall durch den Amtsarzt festgestellt wird.

Des Weiteren erwartet das Abgeordnetenhaus, dass der Senat das Landesverwaltungsamt anweist, die Einkommensverhältnisse der Versorgungsempfänger, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in unregelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Jahre) mittels speziellem Fragebogen zu überprüfen. Dem Landesverwaltungsamt ist auch aufzugeben, welche Sanktionsmöglichkeiten gegen auskunftsunwillige Versorgungsempfänger zu ergreifen sind.

Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus über die eingeleiteten Maßnahmen bis zum 30. November 2006 zu berichten.

4. Investitionsbeiträge für stationäre Einrichtung T 117 – T 124

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat umgehend Art und Umfang der zum Investitionsbetrag gehörenden Aufwendungen über die allgemeinen Regelungen des Berliner Rahmenvertrags für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales hinausgehend konkretisiert und vereinbart bzw. bei nicht erzielbarer Einigung mit den Vertragspartnern unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage Berlins von der Möglichkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung Gebrauch macht. Es erwartet ferner, dass auf dieser Basis (und ITunterstützt) schnellstmöglich Investitionsbeträge einrichtungsindividuell neu ermittelt und vereinbart werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist über diese Punkte und den Ergebnissen der Unterarbeitsgruppe 10 bis zum 30. Juni 2006 zu berichten.

5. Förderung eines Sekretariats einer internationalen Vereinigung

T 125 – T 130

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Förderung fortsetzt, wenn das erhebliche Interesse Berlins hieran sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung im Rahmen der Antragsprüfung nachvollziehbar begründet wird; dabei ist gegebenenfalls eine Abstimmung mit dem Bund als Zuwendungsgeber herbeizuführen.

6. Anstieg des Rückstandes bei der Bauunterhaltung von Straßen

T 148 – T 153

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat und die Bezirksämter den für den Substanzerhalt zwingend notwendigen Straßenunterhaltungsbedarf ermitteln und eine bedarfsgerechte Bauunterhaltung der Straßen vornehmen.

7. Neuordnung der Krematorien

T 154 – T 160

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das für die Erneuerung der Einäscherungsanlagen wie für die Schließung des Krematoriums zuständige Bezirksamt Mitte zu den Feststellungen im

Jahresbericht – insbesondere zur Wirtschaftlichkeit der Anlagenerneuerung – bisher noch nicht Stellung genommen hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Mitte die erforderliche Stellungnahme unverzüglich vorlegt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat sicherstellt, dass der künftige Landesbetrieb auf Grundlage einer Bedarfsprognose die mögliche Entwicklung entscheidender Variablen, Varianten der Bedarfsentwicklung sowie eine sich ändernde Angebotsstruktur berücksichtigt und seine Leistungen möglichst wirtschaftlich erbringt.

8. Bewilligung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung

T 168 – T 177

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen den Berliner Verkehrsbetrieben eine „einmalige Sonderzuwendung“ von 300 000 € zur Deckung der Ausbildungsvergütung von 100 Auszubildenden für die Monate September bis Dezember 2002 gewährt hat, die rechtlich unzulässig war.

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen unter Missachtung ihrer eigenen Verwaltungsvorschriften zur Berufsausbildungsförderung 261 Arbeitslosen die Kosten der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung von 121 000 € erstattet hat.

9. Beteilungsgesellschaften der Berliner Hochschulen

T 186 - T 196

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die an der Multimedia Hochschulservice Berlin GmbH (MHSG) beteiligten Hochschulen die Auflösung der Gesellschaft betreiben, sofern bis zum 31. Mai 2006 kein von den Gesellschaftern gemeinsam beschlossenes und tragfähiges Geschäftskonzept vorgelegt wird, das die Erreichung des Gesellschaftszwecks mit effizientem Einsatz der bereitgestellten Fördermittel gewährleistet.

Es erwartet ferner, dass der Senat hierzu bis zum 30. Juni 2006 einen Sachstandsbericht vorlegt, der sich auch darauf erstreckt, wie sichergestellt wird, dass im Fall einer Auflösung der MHSG nicht verwendete Fördermittel zurückgezahlt werden.

10. Mitfinanzierung der ROC GmbH