Zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange – sowie deren Stellvertreter/innen – zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 4 und Abs. 5 sowie Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254), mit sofortiger Wirkung für die Dauer von zwei Jahren:
Der Senat wird aufgefordert, die Planung des zukünftigen S-Bahnhofs Buch-Süd vorerst nicht weiter zu verfolgen, wobei die baulichen Voraussetzungen für die Option einer ggf. auch späteren Realisierung dieses Haltepunktes bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 10 zu berücksichtigen sind. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Haltepunkt als Option auch längerfristig in der Planung der DBAG vorgesehen bleibt.
Zur Erschließung der Region soll ein nördlicher Ausgang am S-Bahnhof Karow, Hubertusdamm errichtet werden. Die Finanzierung soll aus Regionalisierungsmitteln vorgenommen werden. Die Anlage eines Busbahnhofs ist in die Planungen zu integrieren.
Der Senat wird aufgefordert, ressortübergreifend ein Rahmenkonzept für Kulturelle Bildung in Berlin, insbesondere für Kinder und Jugendliche, zu entwickeln.
• Bestandsaufnahme der zahlreichen Angebote der kulturellen Bildungsarbeit einschließlich der Darstellung der ressortübergreifenden Kooperationen und Netzwerke, der zur Verfügung stehenden Infrastruktur, der Gebühren und Entgelte sowie der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit;
• stärkere Gewichtung von kultureller Bildung in Schulen und Kindertagesstätten, sowie in Kinder – und Jugendfreizeitstätten;
• Verpflichtung der öffentlich geförderten Kulturinstitutionen zur Unterstützung der kulturellen Bildungsarbeit, insbesondere für Kinder und Jugendliche, u.a. durch Zielvereinbarungen, deren Umsetzung einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen ist;
• Einbeziehung von Freundeskreisen der Kulturinstitutionen, der freien Szene, von Verbänden und Vereinen sowie Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden in die kulturelle Bildungsarbeit;
• Vorstellung und Initiierung so genannter „BestPractice“-Modelle, insbesondere in der Kooperation von Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden, von Angeboten mit besonderer interkultureller, integrativer und spartenübergreifender Ausrichtung und solcher, die auf den Abbau von sozialer Benachteiligung, fremdenfeindlicher und rassistischer Diskriminierung und Gewalt zielen;
Dem Entwurf des Bebauungsplans XV-58a vom 17. Februar 2003 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ südlich der Rudower Chaussee, westlich der Wegedornstraße, nördlich des Teltowkanals, östlich der HermannDorner-Allee und für einen Abschnitt der Wegedornstraße und der Hermann-Dorner-Allee im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteile Johannisthal und Adlershof wird zugestimmt.
Dem Entwurf des Bebauungsplans XV-53b vom 4. Oktober 2005 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“, nordöstlich der Straße am Flugplatz und nördlich des Eisenhutweges sowie für die Verbreiterung der Straße am Flugplatz mit ihrer Verlängerung und die Verbreiterung des Eisenhutweges und des Eisenhutweges im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert, seinen Einfluss nach § 2 Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg auf die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg auszuüben, dass schwerbehinderte Menschen, die als langzeitarbeitslos gelten und somit Arbeitslosengeld II erhalten, gezielter zu betreuen sind.