Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es tatsächlich mit Experten aus dem Bereich der Statik, der Architektur, der Kostenschätzungen und dem Bereich derjenigen zu tun, Herr Brauer, die sich mit einer kulturellen Zwischennutzung auseinander setzen. Diese Experten geben einzelne Schätzungen zu einzelnen Bereichen, die sie interessieren, in besonderer Weise ab. Dieses müssen wir dann zur Kenntnis nehmen. Es kommt darauf an, dass wir uns fachlich, sehr qualifiziert und sehr intensiv mit der immobilienökonomischen Machbarkeitsstudie und den Grundlagen für die dort genannten Zahlen auseinander setzen. Dies wäre ein seriöses Vorgehen. Das werden wir auch tun!
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Matuschek. – Bitte, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Wie können Sie es aus Ihrer fachpolitischen Sicht als Bausenatorin mehr oder weniger unwidersprochen lassen, dass durch die jetzt vorzunehmende Art des Abrisses erst die bautechnischen Zwänge geschaffen werden, die einen späteren Neubau durch die Nichtnutzbarkeit der Fundamente und eine spätere Baufeldfreimachung der verteuern? Dadurch wird es erst richtig teuer. Wie können Sie das aus der fachpolitischen Sicht der Bausenatorin verantworten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Deshalb haben wir ein zweistufiges Verfahren gewählt! Wir haben nicht gleich mit der Ausschreibung des Abrisses begonnen, sondern zunächst im Wege der Befassung von Fachleuten die Frage, in welcher Weise abgerissen werden soll, einer intensiven, fachtechnischen Überprüfung unterzogen und sind zu einem Ergebnis gekommen, das nunmehr Gegenstand der Ausschreibung ist. Das ist etwas kompliziert und hat etwas lange gedauert – das gebe ich gern zu –, ist aber insbesondere aus fachlichen Erwägungen heraus gut begründet. Es geht hier nicht darum, gegebenenfalls für die Frage der Variante eine Situation zu wählen, die auf den ersten Blick günstiger sein könnte. Es kommt bei einem außerordentlich komplizierten, in der Nähe des Wassers gelegenen Grund darauf an, eine sichere Methode zu finden. Das hatte für mich auch aus fachlicher Sicht Vorrang.
1. Warum hat der Senat nicht den erneuten Verkauf des ehemaligen Rundfunkgeländes in der Nalepastraße für 1 € – oder für 350 000 €, wie man gestern entnehmen konnte – verhindert, obwohl es ausgearbeitete Pläne des Landes für eine wirtschaftliche Entwicklung des Areals als Berliner Medienstandort gab?
2. Welche Unterlagen zur Entscheidung haben die neuen Länder als bisherige Eigentümer des Geländes davon überzeugt, dass der neue Käufer nicht genauso illiquide ist wie der vorherige?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können viel im Senat, wir können aber nicht alles. Wir können nicht einen Anteil von 8,5 % in einen Anteil von 51 % an dieser Liegenschaft verwandeln. Wir haben uns bemüht, den Verkauf noch aufzuhalten. Die übrigen Länder hatten nach einer Zeit von mittlerweile fast zehn Jahren vergeblicher Bemühungen zum Verkauf jetzt endgültig genug davon, zumal diese Liegenschaft im Jahr 1,5 Millionen € Unterhalt kostet.
Der Senat steht diesem Verkauf distanziert gegenüber. Er hatte keine Möglichkeit, ihn zu verhindern. Die übrigen Länder wurden auch dadurch überzeugt, dass der Käufer den Preis, der allerdings nicht übermäßig hoch war, bereits vor dem Kaufakt hinterlegt hat.
Der Käufer wird noch bis zum 15. November seine Bonität belegen müssen. Man wird sehen, ob ihm dieses gelingt. In dem Fall, dass es ihm gelingt, wird der Übergang von Nutzen und Lasten zum 1. Januar 2006 sein, so dass wir ab dann auch keinen Unterhalt mehr zu zahlen haben.
Das Land wird auch danach darauf achten, dass die umfangreichen Denkmalauflagen und Ähnliches von dem Käufer eingehalten werden. Nachdem die Sache gegen unseren Willen so abgelaufen ist, können wir nur wünschen, dass der Käufer die Potenz besitzt, um mit dieser Liegenschaft vernünftig umzugehen. – Danke schön!
Herr Sarrazin! Lag beim Verkauf ein Nutzungskonzept und eine Investitionsverpflichtung des Käufers vor? Und stimmt es, dass der Käufer bereits jetzt Kündigungen gegenüber den bisherigen Nutzern ausgesprochen hat?
Außer der Kaufpreisbelegung und dem angekündigten Bonitätsnachweis lag kein ausgearbeitetes Konzept zur Nutzung vor. Dies hat die Mehrheit der Eigentümer auch nicht weiter beeindruckt, da die Liegenschaft nicht in ihrer Belegenheit ist.
Was die Frage des Kontaktes des Käufers mit den Mietern angeht, war der Verkäufer auf dem Gelände und hat sich mit einigen Mietern unterhalten. Tatsächliche Verfügungen im Rahmen des geltenden Mietrechts kann er erst dann treffen, wenn er auch Eigentümer ist. Was er dann beabsichtigt, ist uns unbekannt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Sarrazin! Sie haben Recht, dieses Verfahren ist nicht sehr glücklich gelaufen. Wir verhält sich der Senat, wenn sich angesichts des jetzt deutlich werdenden Verkaufs der Verdacht ergibt, dass es sich um unlauteres beziehungsweise dubioses Geschäftsverfahren handelt,
Es sind mit dem Kauf keine weiter gehenden Auflagen verbunden. Wenn der Käufer sich entscheidet, im Rahmen geltenden Rechts Teile weiterzuverkaufen, werden wir ihn nicht daran hindern können. Im Übrigen ist uns der Käufer derartig unbekannt, dass wir zu der Frage, ob er möglicherweise unsolide sei, gegenwärtig keine Aussagen machen können.
die Auffassung des Taxiverbandes Deutschland – TVD –, wonach die seit Jahren anhaltende Pleitewelle im Berliner Taxigewerbe zumindest auch auf den völlig überholten gesetzlichen Ordnungsrahmen speziell des Personenbeförderungsgesetzes mit seiner kostentreibenden Überregulierung zurückzuführen ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Sie sprechen in Ihrer Anfrage von kostentreibender Überregulierung, die der deutsche Taxiverband geltend gemacht haben soll. Uns gegenüber hat er dies nicht getan. Ich konnte aber Presseberichten entnehmen – ich glaube, darauf bezieht sich Ihre Frage –, dass einerseits die Freigabe der Taxifarbe, andererseits die Frage der Werbung an den Taxen gemeint ist und möglicherweise eine Absenkung der Gebühren gefordert wird.
Aus Sicht des Senats muss ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass die Rahmenbedingungen nach einem Bundesgesetz, nämlich nach dem Personenbeförderungsgesetz zu gestalten sind und dass es auf Landesebene nur wenige Möglichkeiten gibt, davon abzuweichen. Ich sage Ihnen auch, dass wir uns bei solchen Entscheidungen, wo gegebenenfalls Abweichungen möglich sein könnten, an den Interessen des Berliner Taxigewerbes orientieren.
Wir wissen, dass zunächst der Gebührenrahmen bundesgesetzlich geregelt ist. Hier besteht nach meiner Einschätzung und aus Sicht des Senats kein Handlungsbedarf. Wir bewegen uns mit den Gebühren in Berlin innerhalb des Rahmens und halten sie für angemessen. Sie sind keinesfalls in einer Größenordnung zu verzeichnen, die bisher in erheblichem Umfang zu Klagen, die wir konstatieren könnten, Anlass gegeben haben.
Die Taxifarbe Hellelfenbein ist ebenfalls bundeseinheitlich geregelt. Wir könnten gegebenenfalls Ausnahmen von einer solchen Farbgebung zulassen, folgen hier aber vor allen Dingen dem Petitum der Berliner Taxigewerbevertretungen, die sich immer wieder für die Beibehaltung dieser Farbe eingesetzt haben, vor allen Dingen auch deshalb, weil sie möchten, dass ein einheitliches Erscheinungsbild, eine Identität der Taxen in Berlin mit dieser Farbe als einheitliches Erkennungsmerkmal vorhanden ist und bleibt.
Die Begrenzung der zugelassenen Werbung ist ebenfalls bundeseinheitlich geregelt. Sie ist auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig. Im Rahmen der Möglichkeiten, hier im Land etwas regeln zu können, haben wir von einer Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht und Werbung auch auf Dachträgern zugelassen. Wir haben mit den Vertretungen des Taxigewerbes verabredet, dass diese Ausnahme bis zum Ende dieses Jahres befristet ist. Wir werten zurzeit gemeinsam aus, ob es dabei bleiben soll. Wir sind daran interessiert, hierzu auch die Meinung der Ber
liner Taxifahrerinnen und Taxifahrer zu hören. Bisher wurde uns gegenüber deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Werbemöglichkeiten keine entscheidende Möglichkeit ist, Einkommen zu erzielen. Vielmehr wird eher das Beibehalten des einheitlichen Erscheinungsbildes des hellelfenbeinfarbenen Taxis bevorzugt, das nicht umfassend durch Werbung verstellt, beklebt oder unkenntlich gemacht werden soll.
Ich glaube, dass wir hier den öffentlichen Darstellungen des Bundestaxiverbandes nicht folgen müssen. In Berlin setzen wir darauf, zu diesen Fragen enge Abstimmungen mit dem Taxigewerbe vornehmen zu können. Wir tun dies, und ich glaube, dass wir dies in angemessener Art und unter Berücksichtigung der Interessen des Berliner Taxigewerbes tun.
Der TVD hat in seiner Initiative offenbar auf Datenmaterial zurückgegriffen, das er aus anderen Bundesländern zur Verfügung hat, die das etwas lockerer sehen. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie auch weiterhin Initiativen – die man auch über den Bundesrat einbringen und damit eine Führerschaft übernehmen könnte –, die einen Abbau der Überregulierung in diesem Bereich zum Ziel haben, nicht unterstützen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Ich bin gern bereit, bundesweite Initiativen zu ergreifen, aber wir müssen hier sehen: Welches Interesse artikulieren die Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer? – Wenn hier von einem Bundesverband aus Erfahrungen irgendwoher etwas gefordert wird, dann drückt dies noch lange nicht das Interesse der hier tätigen Kolleginnen und Kollegen aus, die in Berlin Taxi fahren. Lassen Sie uns zunächst dieses Interesse vertreten, bevor wir eine Initiative zur einheitlichen Farbgestaltung oder der Werbung an Taxen ergreifen, die möglicherweise dem Interesse der Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer entgegenstehen würde. So etwas kommt für mich nicht in Frage.
Der Kollege Buchholz von der Fraktion der SPD hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Kollege Buchholz!