• Maßnahmen zur Sensibilisierung, Qualifizierung und des Zusammenwirkens der Fachkräfte in Jugendhilfe, Schule, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens und der Polizei insbesondere im Verdachtsfall,
• Maßnahmen der gezielten Information der Öffentlichkeit u. a. über Informations- und Beratungsstellen,
• eine Prüfung der erweiterten Möglichkeiten des SGB VIII mit dem Ziel, den Jugendämtern mehr Möglichkeiten zu gewähren, um Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdungen durchsetzen zu können, als auch die Verpflichtung, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Bei der Entwicklung des Konzepts sollen Erkenntnisse und Erfahrungen der Jugendämter und der Einrichtungen der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe einbezogen werden. Des weiteren soll darauf eingegangen werden, inwieweit die Sozialraumorientierung erweiterte Möglichkeiten für eine Verbesserung des Kinderschutzes bieten kann.
Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken darauf hinzuwirken, dass im Ergebnis der Evaluierung und Weiterentwicklung des Berliner Not- und Krisendienstsystems auch zukünftig ein mädchenspezifisches Angebot im Rahmen der Not- und Krisendienste für Kinder und Jugendliche erhalten bleibt. Dem Abge
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 23. August 2005 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-B4d für das Gelände zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Stadtbahn sowie Abschnitte der Grunerstraße zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße, der Voltairestraße zwischen Stadtbahn und Alexanderstraße und der Alexanderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, vom 18. Juli 2003 zu.
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2004 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache Nr. 15/4225 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge teilen sich wie folgt auf:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt die Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und nimmt die Veräußerung des Grundstückes Berlin-Mitte, Behrenstr. 42, zu den den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses in der Vorlage – zur Beschlussfassung – dargestellten Konditionen zustimmend zur Kenntnis. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf den jeweiligen Käufer.