Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal als Besucher im Knast war, aber ich kann Ihnen nur empfehlen, einmal hinzugehen. Es redet sich immer so leicht am Stammtisch darüber, aber die wenigsten wissen eigentlich, wie das mit dem Vollzug hier in der Stadt und in der ganzen Bundesrepublik funktioniert.
Und die wenigsten wissen vor allen Dingen, wie es in den Berliner Knästen aussieht. Ich will hier gar keinen Zweifel aufkommen lassen: Die Zustände im Berliner Knast sind unhaltbar. Tegel ist größtenteils ein altes, dunkles Gemäuer, der geschlossene Männervollzug hoffnungslos überbelegt. Letzteres ist unser großes Problem. Das Kammergericht hat uns bescheinigt, menschenunwürdig und verfassungswidrig seien die Zustände der Unterbringung zum Teil – eine Feststellung, für die sich eigentlich jedes Justizministerium, jede Senatsverwaltung für Justiz in Grund und Boden schämen müsste.
Aber genauso, wie dieses Verdikt eine vollzugspolitische Bankrotterklärung ist, ist auch der Neubau einer Justizvollzugsanstalt immer auch ein Stück weit eine gesellschaftspolitische Bankrotterklärung. Dieses um so mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass fast 60 % der Insassen bundesdeutscher Justizvollzugsanstalten schon einmal in selbiger gewesen waren und dass wir uns demographisch im Rückwärtsgang befinden. Es kann also nicht daran liegen, dass wir einfach mehr Menschen werden in dieser Stadt, und es kann auch nicht daran liegen, dass es immer wieder Menschen sind, die noch nie etwas mit dem Justizvollzug zu tun hatten. Aber was funktioniert da nicht an diesem System? – Die Beantwortung dieser Frage wird unser Problem nicht kurzfristig lösen, aber wir müssen es in Berlin schnell lösen.
ein überschaubarer Zeitraum, aber teuer. 87 Millionen € Baukosten sind veranschlagt, und wer die Berliner Veranschlagungen für Baukosten kennt, der weiß, dass das wahrscheinlich eher die untere Marke auf einer nach oben offenen Skala sein wird. Und dazu noch einmal 19 Millionen € per annum an laufenden Kosten.
Oder – zweitens – wir schaffen es, die Überbelegung anders abzubauen und auch zukünftig mit den bestehenden Kapazitäten klar zu kommen bzw. diese zu ertüchtigen. Das erfordert Kreativität und ist nicht immer populär, kostet aber nur ein Bruchteil dessen, was jetzt für den Neubau des Knastes vorgesehen ist.
Für die Eingeweihten stellt sich die Frage seit langem, und seit langem scheint es eine Pressure-Group zu geben, die den Neubau will. Das sind Teile der Senatsverwaltung, insbesondere die Spitze, und unsere populistischen Wegsperrapologeten von der Konservativen.
Die wenigen Kriminologen, die sich noch mit Strafvollzug beschäftigen, plädieren seit langem für einen anderen Weg: andere Sanktionen, Ausnutzung der bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten, ausreichend Personal für die Behandlung im Knast.
87 Millionen € – wissen Sie eigentlich, wie viele Lehrerinnen und Lehrer man nur für die Hälfte dieses Geldes einstellen könnte? –
87 Millionen € werden für den Neubau eines Knastes in Ansatz gebracht, weil wir angeblich 650 neue Haftplätze brauchen. Das sind Planspiele ohne nachprüfbare Grundlage. Und das ist unser Problem: 87 Millionen € für den märkischen Sand zuzüglich laufende Kosten. Es gibt kein Konzept, kein Ziel, wie man den Vollzug insgesamt mit einem Neubau, einer Haftanstalt vor den Toren Berlins überhaupt gestalten will. Wo sind die schönen Folienvorträge, die Herr Sarrazin schon für weit weniger Geld anfertigen lässt? Wo sind die Untersuchungen der Senatsverwaltung, die ihre Annahme über die Zunahme der Gefangenenzahlen stützt? Brauchen wir tatsächlich 650 neue Haftplätze, die uns noch einmal rund 20 Millionen € für den laufenden Betrieb kosten werden? Können wir nicht mit einem Bruchteil des Geldes besser auf die Situation reagieren? Das alles ist von Ihnen nicht beantwortet, und die Fragen, Frau Schubert, sind seit Jahren gestellt. Ohne diese Fragen zu beantworten, ohne ein Konzept zu haben, wie der Vollzug in Zukunft aussehen soll, und zwar für die ganze Stadt, kommt mit der Entscheidung für den Neubau zu der vollzugs- und gesellschaftspolitischen Bankrotterklärung dann auch noch eine justizpolitische hinzu. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Ratzmann! – Das Wort zur Beantwortung erhält nun Frau Senatorin Schubert! – Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Der Strafvollzug hat zwei wesentliche gesetzliche Aufgaben zu erfüllen: Er muss dafür Sorge tragen, dass die Allgemeinheit durch den Vollzug der Freiheitsstrafe vor weiteren Straftaten geschützt wird, und er soll die Gefangenen befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. – Herr Abgeordneter Ratzmann! Ich könnte mir vorstellen, dass Sie genügend Phantasie haben, dass Sie auch ohne bunte Folien klarkommen, wenn man Ihnen verbal etwas vorträgt. Wenn nicht – strengen Sie sich an!
Um es vorweg zu nehmen: Die Berliner Justizvollzugsanstalten sind sicher. Dies haben wir für die geschlossenen Anstalten in den letzten Jahren mit erarbeiteten Sicherheitsanalysen gezeigt. In den letzten Jahren wurde viel investiert, um in den Anstalten moderne Sicherheitstechnik zu installieren. Strafvollzug bedeutet aber nicht, dass Gefangene während ihrer Haftzeit nur sicher unterzubringen sind; er muss immer der Rückfallvermeidung dienen und dafür sorgen, dass die Persönlichkeitsdefizite des einzelnen Gefangenen, die Ursache seiner Straftaten sind, aufgearbeitet werden. Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit sind deshalb kein Widerspruch, wie viele immer wieder glauben machen wollen, sondern sie ergänzen sich.
Der Berliner Justizvollzug hat im Interesse einer wirksamen Rückfallvermeidung ein breit angelegtes System unterschiedlichster Behandlungsmaßnahmen entwickelt. Diese sind miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt. Ich lege die wesentlichen Elemente dieses Systems dar: Berlin hat als eines der ersten Bundesländer eine Einweisungsabteilung eingeführt, die seit nunmehr 15 Jahren erfolgreich arbeitet. Jeder Gefangene im geschlossenen Vollzug durchläuft diese Einrichtung. Psychologen und Sozialarbeiter erstellen nach einer Exploration des Gefangenen eine an seinen straftatverursachenden Defiziten orientierte Vollzugsplanung und weisen ihn in den für die wirksame Bearbeitung seiner Problematik zuständigen Bereich ein.
Berlin hat im Übrigen bundesweit eine führende Stellung bei der sozialtherapeutischen Behandlung von Straftätern. In der sozialtherapeutischen Anstalt in Tegel werden rund 200 Gefangene mit schweren Persönlichkeitsdefiziten und erheblicher Rückfallgefährdung von gut ausgebildeten Psychologen und Sozialpädagogen behandelt. Wir haben dort vor einigen Jahren eine spezielle Einrichtung für Sexualstraftäter eingerichtet. Dort werden international erprobte Behandlungsprogramme durchgeführt, die auch wissenschaftlich evaluiert werden.
In der JVA Tegel wird besonderes Augenmerk auf die Behandlung zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilter Personen gelegt. Dies ist notwendig, weil nirgendwo sonst eine schrittweise Integration so wichtig ist wie bei dieser Gruppe von Gefangenen. Wenn hier nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall Vollzugslockerungen angeordnet werden, dient dies nicht dazu, entsprechenden Wünschen der Gefangenen entgegenzukommen.
Lockerungen sind Teil der Behandlung. Sie müssen sich in die Vollzugsplanung einpassen und der Erreichung des Vollzugsziels dienen.
Berlin hat von allen Ländern die höchste Quote der im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen. Jeder vierte Gefangene in Berlin befindet sich in einer Anstalt des
offenen Vollzugs. Im Bundesdurchschnitt ist es nur jeder zehnte. Der offene Vollzug ermöglicht es geeigneten Gefangenen, – –
Nur Sie, Herr Dr. Felgentreu, wissen, wie wichtig das ist. Aber es ist auch schön, wenn einer klatscht.
Das sind nur einige Beispiele dafür, was ein behandlungsorientierter Strafvollzug in der Praxis bedeutet und wie wir ihn verstehen. Natürlich überprüfen wir in Zusammenarbeit mit den Anstalten die Wirksamkeit unserer Angebote. Hierzu schließen wir mit ihnen Zielvereinbarungen ab. Über den Stand der Zielerreichung lassen wir uns regelmäßig berichten.
Wir halten ein umfangreiches Fortbildungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugs vor, das wiederum auf die in den Anstalten bestehenden Bedürfnisse abgestimmt wird. Allerdings werden all diese Anstrengungen mittelfristig ins Leere laufen, weil wir vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Belegung in unsren Anstalten schlechterdings keinen Platz mehr für die angemessene Betreuung der Gefangenen haben. Strafvollzug – das haben Sie auch festgestellt, Herr Ratzmann – setzt voraus, dass Gefangene menschenwürdig untergebracht werden. Nur so lassen sich Subkultur und Unterdrückung im Gefängnis vermeiden, also Strukturen, die jedes Resozialisierungsbemühen im Keim ersticken würden. Eine menschenwürdige Unterbringung ist die Grundbedingung dafür, dass Gefangene am Vollzugsziel mitarbeiten und für die notwendigen Maßnahmen überhaupt erreichbar sind.
Dies gilt für die bestehenden Anstalten ebenso, wie es für die neue Anstalt in Großbeeren gelten wird. Mit der neuen Anstalt werden wir deshalb zum einen sicherstellen, dass das bislang Erreichte überhaupt gehalten werden kann, indem wir den bestehenden Anstalten den notwendigen Spielraum zurückgeben, ihre Behandlungs-, ihre Ausbildungs-, ihre Arbeits- und Beschäftigungsprogramme auch weiter durchführen zu können. Wir werden die neue Anstalt aber auch so konzipieren, dass sie das Behandlungsangebot des Vollzugs erweitern wird. So werden die Gefangenen eine angemessene sozialpädagogische Betreuung erfahren. Die Anstalt wird aber nicht die Aufgabe haben, die Angebote der anderen Anstalten nochmals vorzuhalten. Die Behandlung von Sexualstraftätern oder hochgefährlichen Gewalttätern wird weiterhin in der JVA Tegel bleiben.
Der Aufgabenschwerpunkt der neuen Anstalt wird darin liegen, Strafgefangene mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren an Arbeitsformen heranzuführen, die denen in Freiheit entsprechen. In dieser Frage muss der Vollzug in der Tat sein Spektrum erweitern. Die traditionelle Struktur der Arbeit der Gefangenen im Vollzug ist bisher geprägt durch handwerkliche Tätigkeiten, die aber auf dem freien Arbeitsmarkt immer weniger nachgefragt werden. Der Vollzug wird sich mit der immer größeren Bedeutung
der Dienstleistungssektoren auseinander zu setzen haben, wenn er auch in Zukunft seinem verfassungsmäßigen Resozialisierungsauftrag nachkommen will. Hier bietet die neue Anstalt in Großbeeren uns neue Chancen. Wir werden sie von Beginn an so planen und konzipieren, dass zukunftsfähige Unternehmen mit dem Vollzug eng kooperieren können. Wir wollen, was die Gestaltung der Werkhallen und Betriebseinrichtungen betrifft, schon in der Planungsphase mit möglichen Kooperationspartnern aus der freien Wirtschaft zusammenarbeiten. Wir wollen dabei auch gute Verkehrsanbindungen der Anstalt an Autobahn und Eisenbahn für unseren Resozialisierungsauftrag nutzen. Ich kann mir vorstellen, dass wir in der Anstalt Großbeeren gemeinsam mit privaten Unternehmen das Catering für Fluggesellschaften übernehmen oder in der Anstalt einen großen Wäschereibetrieb für die umliegenden Hotels oder andere Einrichtungen unterhalten. Wir werden uns in den nächsten Monaten verstärkt damit befassen, nachdem erste Gespräche mit privaten Unternehmen bereits gelaufen sind – selbstverständlich ohne aus dem Blick zu verlieren, dass Strafvollzug eine hoheitliche Aufgabe ist und bleiben wird. Deshalb darf die Arbeit der Gefangenen auch in der neuen Anstalt nicht der Gewinnsteigerung einzelner Unternehmen allein dienen, sondern ist in die von mir beschriebenen Resozialisierungskontexte einzubinden. Von unserem Modell müssen beide Seiten profitieren, der Strafvollzug, indem die Gefangenen nach der Haftentlassung gute Vermittlungschancen erhalten, und der private Unternehmer, der in der Anstalt kostengünstig produzieren kann.
Wie allseits bekannt, sind die Berliner Haftanstalten des geschlossenen Vollzugs so überbelegt, dass in großen Bereichen der aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Anstalten Tegel und Moabit eine gemessen an den Anforderungen des Artikels 1 des Grundgesetzes menschenwürdige Unterbringung nicht mehr gewährleistet ist. Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung von Juni 2004 dazu eine eindringliche Aussage getroffen, eine dem geforderten Standard entsprechende Unterbringung zu garantieren und zugleich ausreichend Haftplatz für die Zukunft zu schaffen. Das erfordert die Errichtung eines Neubaus für den geschlossenen Männervollzug in der Größenordnung von 650 Plätzen. – Herr Ratzmann! Diese 650 Plätze zusätzlich auf den Flächen von Tegel zu erstellen, würde bedeuten, dass wir dort mehr als 1 700 Gefangene haben. Eine solche Anstalt ist nicht zu organisieren, ist nicht zu regieren und ist auch nicht mehr sicher.
Nicht umsonst hat der Anstieg der Anzahl der Gefangenen, der bundesweit zu verzeichnen ist und der auch seine Ursachen hat – nämlich darin, dass in den letzten zehn Jahren die Strafgesetze ständig verschärft worden sind und das Strafmaß ständig erhöht worden ist, was selbstverständlich seine Auswirkungen auf die entsprechenden Belegungsziffern hat –, dazu geführt, dass alle Bundesländer neue Anstalten bauen mussten. Ich bin darüber nicht glücklich. Ich würde auch lieber einen Kindergarten bauen oder ein Krankenhaus restaurieren, und ich würde lieber eine Schule sanieren und dort investieren.
Aber leider hat uns der Gesetzgeber das so nicht erlaubt, und wir müssen reagieren. Wir können nicht abwarten, bis niemand mehr resozialisiert werden kann, weil die Anstalten, die jetzt schon überaltert sind, so gefüllt sind, dass dort keine Möglichkeiten der Ausbildung, der Behandlung, der Fortbildung und auch der Arbeit gegeben sind. Deswegen müssen wir neu bauen.
Der bauliche Allgemeinzustand der Anstalten ist dabei noch unberücksichtigt. Wir haben versucht zu vermitteln, wie es dort aussieht, und in unsere Anstalten eingeladen. Einige sind schon dort gewesen. Es sind zu wenige. Man muss sich wirklich einmal vor Ort ansehen, wie es in Tegel und Moabit zugeht, um zu wissen, dass das nicht die Anstalten der Zukunft sein können. Von Großbeeren verspreche ich mir auch, dass wir dann, wenn wir dort Platz für neue Behandlungsformen finden, etwas mehr Luft in Tegel und Moabit bekommen und dass man diese Anstalten, die mehr als 100 Jahre alt sind, endlich in einen Zustand versetzt, dass dort auch ein humaner Strafvollzug möglich ist.
Die in Berlin bestehenden Projekte zur Haftvermeidung sind in ihrem Potential weitgehend ausgeschöpft. Im Jahr 2004 wurden durch das Projekt „Arbeit statt Strafe“ zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen rund 140 000 Tagessätze getilgt. Das sind 383 Haftplätze auf das ganze Jahr gesehen. Mehr ist zurzeit dort nicht zu leisten. Und das liegt nicht etwa daran, dass die freien Träger nicht ausreichend Unterstützung bekommen haben, um hier weitere Arbeiten durchführen und die Leute begleiten zu können, sondern daran, dass bei einem Klientel von 5 200 Gefangenen, wie wir sie in dieser Woche in Berlin hatten, nicht alle für Ersatzmaßnahmen geeignet sind. Es gibt einfach Leute, vor denen man die Gesellschaft schützen muss. Wir haben mit unserem Anteil von 25 Prozent im offenen Vollzug eigentlich ausgereizt, was auszureizen geht. Selbst wenn wir Ihrer Ansicht folgen würden, Herr Ratzmann, dass man vielleicht mit Zweidrittelvollstreckung, durch bessere Resozialisierungsmöglichkeiten in den Anstalten noch den einen oder anderen aus den geschlossenen in den offenen Vollzug oder vielleicht früher in die Freiheit entlassen könnte, wäre diese Anzahl von Gefangenen, die wir damit erreichen könnten, mitnichten in der Lage, die Überbelegung zu kompensieren.
Deswegen: All das, was Berlin tun kann, tut es längst. Es macht Ersatzfreiheitsstrafen ziemlich unmöglich. Wir haben nur sehr wenige, die da sitzen. Wir versuchen es mit Arbeit, mit offenem Vollzug, mit Vermittlung von Arbeit für die im offenen Vollzug Sitzenden. Wir versuchen, mit neuen Sanktionsmöglichkeiten eventuell noch den einen oder anderen zu erreichen. Wir versuchen es auch mit einer Erweiterung des Überstellungsübereinkommens, dass man auch Gefangene gegen ihren Willen ins Ausland überstellen kann, nämlich in ihre Heimatländer, um sie dort die Haftstrafen verbüßen zu lassen, zu denen sie verurteilt worden sind.
Aber auch das – so haben wir ausgerechnet – würde nicht dazu führen, dass wir die jetzige Überbelegung damit kompensieren könnten. Machen Sie bitte Ihre Augen auf, wir tun in Berlin schon so viel. Das ist so, dass wir gerade das Sicherheitsrisiko noch im Griff haben. Aber noch mehr in den offenen Vollzug zu lassen, ohne dass dafür die notwendigen Behandlungen und Therapien gegeben sind, ist nicht vertretbar.
Deswegen brauchen wir Platz. Und wir haben den Platz in Großbeeren. Wenn Sie es auch als märkischen Sand bezeichnen, es ist dort unser Grundstück, es kostet uns nicht mehr, jedenfalls nicht die Kosten, die dort für das Eigentum zu entrichten wären. Wir haben dort die Genehmigungsverfahren durchgeführt. Wir haben keine Bürgerinitiativen, die hier in Berlin an jeder Stelle, wo wir die Leute unterbringen würden, zusätzlich entstehen würden. Ich glaube, das Einzige, was hier auf lange Sicht greift, ist die Anstalt in Großbeeren. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin Schubert! – Für die nun folgende Besprechung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Es beginnen die Antragsteller. Das Wort hat Herr Kollege Ratzmann für Bündnis 90/Die Grünen! – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Schubert! Die Worte hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Ich glaube, Sie haben nicht richtig verstanden, was wir eigentlich zum Ausdruck bringen wollten mit dem, was wir in der Großen Anfrage niedergelegt haben.
Sie haben, wenn ich richtig mitgelesen habe, kaum eine der dort gestellten Fragen beantwortet. Wir haben Sie gefragt, wie Sie das Personal finanzieren wollen, das wir brauchen. Wir haben Sie gefragt, wie ein Vollzugssystem der Zukunft aussehen soll. Wir haben gefragt, wie viel Geld Sie bereitstellen wollen, um in den maroden Strukturen der Berliner Justizvollzugsanstalten tatsächlich einen humanen Strafvollzug herzustellen. All diese Fragen, die wir gestellt haben, haben Sie nicht beantwortet.