Wenn es denn stimmt, dass der Gender-Ansatz wirklich etwas anderes ist als die klassische Frauenpolitik, dann kann es diesem Thema und dem Interesse dafür nur gut tun, wenn einmal andere als die klassischen Frauenpolitikerinnen und -politiker sich zu dem Thema äußern. Das können, müssen aber nicht immer Frauen sein. Dass es auch anders geht, beweist – da werden Sie mir alle Recht geben – mein Kollege Jochen Eßer, mittlerweile im Parlament der größte Crack zum Thema Gender-Budget – ein Wort, das weite Teile dieses Hauses noch nicht fehlerlos über die L
Besondere Bedeutung hat der jüngste Spross des Berliner Gender-Prozesses, der Gender-Check. Am 1. Juli, ein bisschen versteckt in der parlamentarischen Sommerpause, ist er mit tatkräftiger Hilfe des Regierenden Bürgermeisters und der Senatskanzlei auf die Welt gekommen.
Deswegen: Fachleute verschiedenster Politikrichtung traut euch an den Gender Mainstream heran, traut euch in den Mainstream hinein! Das kann euch nur gut tun, und ich werde dazu nicht mehr sprechen.
Gender Mainstreaming – das sei für all diejenigen, die die letzten Debatten nicht so aufmerksam verfolgt haben, gesagt – ist: Die konsequente Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Männern und Frauen bei allen Entscheidungen. Ich will durchaus sagen: SPD und PDS haben sich damals in der Koalitionsvereinbarung – ich habe das noch einmal nachgelesen – durchaus hohe Ziele gesetzt. Ich kann aber auch ohne Polemik sagen, dass sie diese Ziele bislang nicht erreicht haben.
Er bedeutet, es soll künftig keine Senatsvorlage mehr geben, in der nicht auch deren mögliche gleichstellungspolitische Auswirkungen und Implikationen dargestellt werden.
Wir werden darauf achten, dass diese Vorlage nicht dasselbe Schicksal erleidet wie manche ihrer gut gemeinten Vorgängerinnen. Auch wissen wir: Noch ist nicht überall, wo vorne Gender-Check draufsteht, auch später aussagekräftige Gender-Qualität drinnen. Doch die Chance ist da, wenn wir es schaffen, die zur Verfügung stehenden Ressourcen bedarfsgerecht und effizient einzusetzen.
Was waren diese Ziele in der Koalitionsvereinbarung? – Erstens: ein tatsächlich gleichberechtigtes Verhältnis zwischen den Geschlechtern in allen Arbeits- und Lebensbereichen – das kann man dort nachlesen. Zweitens: die Nutzung von Gender Mainstreaming als von der Europäischen Union vorgeschlagenes Verfahren für alle Politikbereiche, und es mit den Instrumenten Verwaltungsmodernisierung und Haushaltskonsolidierung zu verknüpfen. Drittens: die Durchsetzung als Gemeinschaftsaufgabe des Senats und in allen Fachressorts, koordiniert von der Frauenverwaltung und der zuständigen Senatorin – so stand es in der Koalitionsvereinbarung.
Wir wollen in dieser Phase der Entwicklung eine stärkere Dezentralisierung von Gleichstellungspolitik umsetzen. Wir brauchen aber weiteren Informationsaustausch und inhaltliche Koordinierung. Deshalb soll die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming mit einem Konzept weiterarbeiten, das den vorgeschlagenen Veränderungen und neuen Anforderun
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! – Es gibt Modellprojekte, und es gibt einen Senator, der sich müht. Was es aber nicht gibt, das ist ein gemeinsamer politischer Wille aller Senatorinnen
und Senatoren und des Regierenden Bürgermeisters, der dieses Thema eben noch nicht zur Chefsache gemacht hat. Diese Schwäche wird auch durch den vorliegenden Antrag nicht behoben werden. Im Übrigen ist meine Fraktion nach wie vor der Ansicht, dass eine solche Geschäftsstelle zur Senatskanzlei gehört, wenn es wirklich nicht die Frauenpolitik ist, sondern wenn es ein qualitativ neuer Ansatz ist. Nur dort kann Gender Mainstreaming auch mit anderen partizipativen Ansätzen wie z. B. dem Bürgerhaushalt zusammengebracht werden.
Deshalb sind wir schon etwas erstaunt, dass Sie heute einen Antrag vorlegen, der eindeutig hinter den Koalitionsvertrag zurückfällt und aus dem die Sorge spricht, dass der Senatsbeschluss hierzu eine Eintagsfliege war, dass die verwaltungsinternen Strukturen – das ist der Grund, weshalb Sie diesen Antrag geschrieben haben – gefährdet sind, weil die Fachverwaltungen sich an der Umsetzung von Gender Mainstreaming eben nicht finanziell beteiligt haben. Insofern versucht der Antrag, über den wir jetzt reden, aus der Koalitionsvereinbarung zu retten, was zu retten ist. Ein Antrag zu einer fest verankerten Strategie von Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern, zu einer Gemeinschaftsaufgabe des Senats, zu einer Herzensangelegenheit, zu einer Chefsache des Regierenden Bürgermeisters, ein solcher Antrag, liebe Frau Neumann, würde wahrlich anders aussehen. Das wissen Sie auch.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! In Ihrem Antrag – dem Antrag der Linkspartei.PDS und SPD – geht es um die qualifizierte Fortsetzung des Gender-Mainstreaming-Prozesses im Land Berlin. Ich teile dieses Anliegen. Uns liegen zahlreiche Berichte vor, und die belegen auch, dass sich etwas ändern muss. Der Prozess in Berlin läuft seit 2002, und in einzelnen Bezirken werden konkrete Projekte umgesetzt. Ich möchte den geschätzten Kolleginnen und Kollegen zwei Beispiele nennen.
Beim ersten Beispiel aus dem Bezirk SchönebergTempelhof geht es um Gender Mainstreaming in der Stadtbibliothek. Das Projekt hat u. a. eine geschlechterspezifische Datenanalyse des Ausleihverhaltens zum Ziel. Ich persönlich finde, mit einem solchen Projekt kann man etwas anfangen. Es erscheint mir zielführend, und bei der Datenerhebung hat sich herausgestellt, dass es tatsächlich ein unterschiedliches Verhalten gibt: Frauen nutzen das Angebot offensichtlich häufiger als Männer. – Ich finde es dann gar nicht verkehrt, wenn man sich hier zum Ziel setzt, die Männer davon zu überzeugen, dieses Angebot stärker wahrzunehmen und dazu auch konkret ein Konzept vorzulegen. Das ist ein gutes Beispiel für einen positiven Gender-Mainstreaming-Ansatz. Andere Bezirke können das nachahmen. Das Verfahren kann man übertragen, es ist praktikabel, und es lässt sich im Übrigen auch gut evaluieren. Man kann also gut die Frage beantworten, ob tatsächlich eine Änderung eingetreten ist.
Was ist heute der Stand der Dinge? – In der vergangenen Woche hat dazu eine Veranstaltung mit Expertinnen stattgefunden, die allesamt ein ambivalentes Resümee gezogen haben. Einerseits hat der Senat sich zur Strategie von Gender-Mainstreaming verpflichtet und hat Modellprojekte initiiert und durchgeführt und auch verglichen mit anderen Verwaltungen in der Bundesrepublik – das sei hier durchaus zugestanden – einiges in Bewegung gesetzt. Andererseits – so wurde dort ausgeführt – fehlt es der rot-roten Politik an einem geschlechterdifferenzierten Gesamtblick. Das kommt zum Beispiel darin zum Ausdruck, dass es den mehrfach angekündigte Gender-Check – er stand in der Koalitionsvereinbarung, er stand bereits in einem hier diskutierten Antrag, er wurde bereits auf einer Senatspressekonferenz angekündigt – bis heute nicht gibt. Einerseits hat sich der Senat auf ein interessantes Modellprojekt zu Gender-Budget verständigt – mit durchaus diskussionswürdigen Ergebnissen –, andererseits hat es aber Haushaltsentscheidungen gegeben, die eindeutig zu Lasten von Frauen gehen wie z. B. die Heraufsetzung der Kitagebühren oder die Kürzungen beim zweiten autonomen Frauenhaus, aber kein Senatsmitglied und keine Vertreterin der rot-roten Koalition hat sich für die geschlechterpolitischen Auswirkungen dieser Entscheidungen interessiert. Das ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass es bis heute keine gleichstellungspolitischen Zielsetzungen gibt, die jedoch für die Umsetzung von Gender Mainstream
Jetzt das zweite Beispiel aus Neukölln: Dort ging es darum, in einem Workshop mit allen dort Beschäftigten eingehend nach Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Behandlung von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen und Bürgerinnen bzw. Bürgern zu suchen. Die Punkte waren: Personalsituation und Arbeitsgestaltung, Kundenbedienung und -beratung und die räumliche Situation. – Ich könnte mich jetzt allein über diese Punkte trefflich mit Ihnen streiten, aber das will ich gar nicht. Das Ergebnis dieses Workshops war jedenfalls erhellend. Die Erkenntnisse, die dort gewonnen wurden, sind geradezu sensationell, und Bürger und Bürgerin werden sich hier wohl schon einmal die Augen
Hier liegt die Crux, das ist für die Koalition der wunde Punkt bei diesem Projekt: Es gibt einzelne Fortschritte – bezeichnenderweise bei der Senatsverwaltung für Frauen –, es gibt einzelne neue Mitstreiter wie z. B. Herrn Feiler von der Senatsverwaltung für Finanzen.
Erstens: Zur besseren Kundinnen- und Kundenlenkung werden bei Auskünften regelmäßig Hinweise auf lange Wartezeiten bei Sprechstunden gegeben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe auf als Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die – Und den folgenden Punkt empfinde ich nun als den Knaller. –
Viertens: Weitere Sitzmöglichkeiten für wartende Bürgerinnen und Bürger sind vom Verwaltungsamt zugesagt worden.
Gesetz zur Herstellung von Transparenz bei den Vorstandsvergütungen der Berliner Anstalten und den Geschäftsführungsvergütungen bei Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen (Vergütungs- und Transparenzgesetz)
Das sind Selbstverständlichkeiten. So hat eine bürgerfreundliche Verwaltung generell zu funktionieren. Ich kann nicht erkennen, was dieses Projekt im Rahmen von Gender Mainstreaming zu suchen hat.
Beteiligungscontrolling erweitern Deshalb sage ich ganz klar – und gebe Ihnen Recht: Dieser Prozess bedarf dringend einer Qualifizierung. Antrag der Grünen Drs 15/4189
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Herr Kollege Ratzmann. – Bitte schön!
Dass Ihr Antrag allerdings dazu beiträgt, wage ich zu bezweifeln, denn ich befürchte, Gender Mainstreaming wird zu einem bürokratischen Monster und nicht zu einem aktiven Prozess, der etwas fördert und wirklich dazu da ist, die Gleichstellung von Mann und Frau voranzubringen. Wir brauchen in diesem Prozess auch mal den gesunden Menschenverstand. Es kann nicht sein, dass wir ihn ausschalten. Ich erinnere an unsere Diskussion, als es um MDQM ging. Es waren ca. 70 % Knaben und 30 % Mädchen, die an diesen Maßnahmen teilnahmen. Plötzlich hieß es: Huch! Wieso denn eigentlich? – Dazu kann ich nur sagen: Wenn man weiß, dass der Anteil der Jungen an der Schulabbrecherquote wesentlich höher ist, muss man einfach logisch schlussfolgern, dass es die Jungen vielleicht nötiger haben oder – anders ausgedrückt – dass die Mädchen schlauer sind. Spannender wäre es, einmal danach zu fragen, warum die Berufschancen für gut ausgebildete Mädchen und Frauen geringer sind. Diese Frage interessiert mich an dieser Stelle wesentlich mehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 1. August 2005 gilt das Gesetz zur individualisierten Offenlegung von Vorstandsgehältern, das festschreibt, dass Vorstände in Aktiengesellschaften nachweisen bzw. offen legen müssen, welche erfolgsabhängigen und festen Bestandteile in ihren Gehältern enthalten sind. Damit stellt sich aber auch die Frage, warum das, was für privatrechtlich organisierte Unternehmen gilt, nicht auch für Unternehmen gelten soll, die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind bzw. vollständig öffentlich organisiert sind.
Insofern versteht sich unser Gesetzesantrag von selbst, und man fragt sich, warum nach dem Beschluss, den dieses Haus vor nunmehr fast einem Jahr gefasst hat, nämlich im September 2004, ein solches Gesetz nicht bereits auf den Weg gebracht worden ist. Sie erinnern sich vielleicht: Damals haben wir uns in diesem Hause darüber auseinander gesetzt, dass in den öffentlichen Unternehmen mehr Transparenz herrschen soll. Eine der Forderungen, die wir damals beschlossen haben, sah vor, dass die Vorstandsgehälter – differenziert nach festen und leistungsabhängigen Bestandteilen – publiziert werden sollen. Das war eine der Forderungen, die dieses Haus an den Senat gerichtet hat. Der Senat hatte auch zugesagt, dass er sich darum bemühen wird, und hat es erst einmal mit einer Selbstverpflichtung versucht. Aber es ist ziemlich schnell klar geworden, dass das mit der Selbstverpflichtung nicht klappen wird
Die FDP-Fraktion will den Gender-MainstreamingProzess umsetzen. Wir wollen ihn unterstützen, und zwar nicht nur, weil die Europäische Union das so verordnet. Ich befürchte jedoch, dass es dabei zu viel Bürokratie gibt. Wir brauchen konkrete Projekte. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Beispiel noch einmal lobend erwähnen: Frau Senatorin Knake-Werner, Ihr Gender Mainstreaming in der Krebsvorsorge! – Herr Wilke hatte es vorhin erwähnt, und es war von Frau Baba etwas süffisant beachtet worden. Deshalb sage ich deutlich: Das ist ein vorbildliches Projekt. Hier müssen wir weitermachen. In diesem Sinne: Weiter mit dem Gender-MainstreamingProzess!
Wir wollen ins Betriebegesetz, wo es hingehört, für die Unternehmen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind, hineinschreiben, dass die einzelnen Bestandteile der Managergehälter veröffentlicht werden. Wir wollen in der Landeshaushaltsordnung festlegen, dass diejenigen Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, künftig auch Vorsorge dafür treffen, dass die Gehälter der Vorstände veröffentlicht werden. Wenn wir diesen Weg gehen, dann schließen wir uns nur dem an, was mittlerweile in der Bundesrepublik auf dem richtigen Weg ist. Es ist an der Zeit, endlich mit der Geheimniskrämerei, was mit der Ausstattung der Vorstandsposten passiert, Schluss zu machen. Es muss mit der Geheimnistuerei um das, was sich die Einzelnen in die Tasche stecken, Schluss gemacht werden, wo wir immer hinterher anfangen zu schreien, was da wieder ausgemacht wurde. Prävention,
Kontrolle im Vorfeld und Veröffentlichung müssen sein. Dann sind wir auch in der Lage, wirksam zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dieses Landes nicht umsonst Geld in die Hand nehmen müssen, um Vorstände zu bezahlen. – Vielen Dank!
und dass die Vorstandsleute nicht bereit sein werden, ihre Vorstandsgehälter offenzulegen. Ich glaube, dass wir gut daran tun, das, was der rot-grüne Bundesgesetzgeber auf Bundesebene auf den Weg gebracht, hier im Land Berlin für die öffentlichen Unternehmen nachzuvollziehen.
Warum hat der Bundesgesetzgeber das denn gemacht? – Der Hauptgedanke in diesem Bereich war der Schutz von Anlegerinnen und Anlegern, die das Recht haben sollten zu erfahren, was diejenigen, die oben in den Vorstandetagen sitzen, letztlich verdienen, d. h. was bekommen sie ab von den Gewinnen und Umsätzen, die die Unternehmen erwirtschaften. Wer sind denn hier im Land die Shareholder der öffentlichen Unternehmen? – Das sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes Berlin. Wir stellen den öffentlichen Unternehmen jährlich Millionen zur Verfügung, um sie abzusichern. Ich finde, die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht darauf zu erfahren, was die Herren – es sind meist Herren, die in den oberen Vorstandsetagen sitzen – verdienen. Da ist nichts Böses dabei. Wir haben immer wieder Diskussionen hier im Land über die Ausstattung von Vorstandsposten gehabt oder darüber, was die Einzelnen verdienen sollen. Niemand stellt in Frage, dass sie angemessen verdienen sollen, aber wir wollen wissen, was sie verdienen und als Kontrollorgan der öffentlichen Hand im Parlament mitbestimmen. Was für private Unternehmen recht ist, kann für die öffentlichen nur billig sein.