1. den Geschäftsbesorgungsvertrag des Landes Berlin mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision AG (PwC) über die Mitwirkung in dem Verfahren über die Übernahme von Landesbürgschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über das Vertragsende zu unterrichten;
2. die Geschäftsbesorgung über die Mitwirkung in dem Verfahren über die Übernahme von Landesbürgschaften im Wege einer Ausschreibung zu vergeben;
3. den mit dem Bürgschaftsverfahren zu beauftragenden Wirtschaftsprüfer in der Regel alle 3 bis 5 Jahre zu wechseln;
4. in der Senatsverwaltung für Finanzen und der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung die Zeichnungsvorschriften zu der Entscheidung über die Bewilligung einer Bürgschaft so zu verändert, dass zukünftig die Bewilligung einer Bürgschaft von 2,5 Mio. Euro oder mehr auf Staatssekretärsebene und die Bewilligung einer Bürgschaft von 1 Mio. Euro oder mehr von der Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter zu zeichnen ist;
5. in der Senatsverwaltung für Finanzen und der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung ein geeignetes Verfahren für die Prüfung von Bürgschaftsanträgen einzuführen, das gewährleistet, dass die zuständigen Referate eine von dem Votum der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unabhängige Bewertung vornehmen;
6. in den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft vom 17. Januar 2002, die Regelung in Teil A Nr. 8.2 dahin gehend zu ändern, dass die Bürgschaften auf höchstens 70 v. H. des Ausfalls beschränkt werden. In begründeten Ausnahmen kann die Beschränkung der Bürgschaft 80 v. H. des Ausfalls betragen;
7. zu prüfen, wie zukünftig ein Honorarsystem installiert werden kann, das gewährleistet, dass sich das Honorar nicht nur an der Höhe der zu vergebenden Bürgschaft orientiert.