Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob an Flughäfen und Bahnhöfen, des Fern- und Nahverkehrs, auch mehrsprachige Hinweise für ausländische Besucherinnen und Besucher der Stadt eingerichtet werden können.
1. Die aus der Anlage 1 ersichtlichen Gebäude werden gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) vom 4. Dezember 2002 (GVBl. S. 357), das durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin vom 7. April 2004 (GVBl. S. 173) geändert worden ist, dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) wie folgt zugeordnet:
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2003 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke gem. § 37 Abs. 4 Satz 1 LHO
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache 15/3560 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung:
Ausgaben 368,9 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen 1,4 Mio. € nachrichtlich Ausgaben gemäß Art. 89 VvB 144,0 Mio. €
Der Senat wird aufgefordert, die Grundwassersteuerungsverordnung vom 10. Oktober 2001 auf ihre Wirksamkeit und Einhaltung von siedlungsverträglichen Grundwasserständen hin zu überprüfen. Außerdem ist über den Umsetzungsstand der „Wasserwirtschaftlichen Sofortmaßnahmen“ ab dem Jahre 2001 zu berichten.
Für das gesamte Berliner Stadtgebiet sind die Einflüsse aus den Grundwasserförderungen und -anreicherungen der Wasserwerke sowie der Wasserstraßen auf die Grundwasserstände darzustellen. Die Möglichkeiten eines optimierten Einsatzes der Wasserwerke zum Schutz der Siedlungsgebiete, Parkanlagen und Waldflächen sind detailliert zu erläutern. Es ist weiterhin zu untersuchen, ob neben dem Betrieb der Wasserwerke auch Alternativen für dezentrale Grundwasserhaltungsmaßnahmen bestehen.
Der Senat hat weiterhin sicherzustellen, dass bei der Abschaltung von Wasserwerken die über Jahrzehnte künstlich abgesenkten Grundwasserstände nicht in unverträglichem Maß ansteigen. Alle Fördereinrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung sind unter den Gesichtspunkten Siedlungsverträglichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie Wirtschaftlichkeit ausgewogen und aufeinander abgestimmt zu betreiben.
Die Auswirkungen aus dem Einstellen der Grundwasserförderung im Wasserwerk Jungfernheide sind für alle betroffenen Siedlungsgebiete, d. h. insbesondere für Siemensstadt, Haselhorst, Gartenfeld und CharlottenburgNord, darzulegen und mit den Grundwasserhöhenlinien der Grundwassersteuerungsverordnung sowie den Messwerten einer vergleichenden Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Dabei sind auch die Ergebnisse privat beauftragter Gutachter zu berücksichtigen.
Da nach heutiger Planung die Grundwasserförderung des Wasserwerkes Jungfernheide zum 1. Januar 2006 eingestellt werden soll, ist in einem Bericht bis zum 30. Juni 2005 darzustellen, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Sicherung eines siedlungsverträglichen Grundwasser
Förmliche Aufgabe der Sport- und der Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG), Rudower Chaussee 4, im Bezirk Treptow-Köpenick, innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/ Adlershof zugunsten der Realisierung städtebaulicher Entwicklungsziele
Der Aufgabe der Sport- und der Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG) wird zugestimmt.
Grundstücke und Gebäude von zunächst bis zu 20 berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen zum 1. Januar 2006. Die betreffenden Schulen werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport bis zum 30. Juni 2005 benannt. Die übrigen berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen werden in das Facility-Management durch die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM GmbH) eingebracht, sobald hinreichende Erfahrungen mit den ersten 20 Schulen hinsichtlich der Effizienz gesammelt worden sind.
Die Anlage 1 zum SILB ErrichtungsG wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 31. Oktober 2002 ergänzt. Hierzu wird von der Senatsverwaltung für Finanzen eine entsprechende Gesetzesvorlage eingebracht.
2. Der BIM GmbH werden die Aufgaben der Verwaltung und Bewirtschaftung der in folgenden Bereichen angemieteten Gebäude (Anlage 2) wie folgt übertragen
Gebäude von berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen zum 1. Januar 2006 mit der Maßgabe, dass unter Einbeziehung der in Nummer 1 genannten Objekte insgesamt 20 Schulen übertragen werden,
5. Der Hauptpersonalrat und die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände werden unterrichtet.
6. Über Erfahrungen wird jeweils im Rahmen des auf die Erweiterung folgenden Jahresabschlusses der BIM GmbH berichtet.
3. Die Anmietung zusätzlicher Flächen oder die Änderung von Mietverträgen bzw. die Verlängerung ihrer Laufzeit in den oben genannten Bereichen sowie die Verlagerung von Standorten werden ab Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus unter Federführung der BIM GmbH koordiniert.
4. Die Stellen des in den oben angegebenen Liegenschaften operativ tätigen Personals (insbesondere Hausmeister, Pförtner, Hausarbeiter, Reiniger) werden ent
sprechend der unter Punkt 1 genannten Terminplanung sowie in dem in dieser Vorlage beschriebenen Umfang von den betroffenen Senatsverwaltungen auf den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) übertragen.