Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2005 darüber zu berichten, welche Verwaltungsvorschriften es im Land Berlin gibt und was seit der Änderung der Befristung von Verwaltungsvorschriften in § 6 Abs. 5 AZG in der Fassung des Zweiten Verwaltungsreformgesetzes vom 25. Juni 1998 an auf fünf Jahre befristeten Verwaltungsvorschriften einzelner Senatsverwaltungen oder auf zehn Jahre befristeten Verwaltungsvorschriften des Senats weggefallen ist oder neu erlassen wurde.
Wahl a) von Vertretern der Berliner Arbeitgeber- verbände b) von Vertretern der Berliner Gewerkschaften c) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie eines Vertreters für Umweltbelange zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Fachhochschule Berlin sowie deren Stellvertreter
Wahl a) einer Vertreterin der Berliner Gewerkschaften zum Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin b) eines Vertreters der Berliner Gewerkschaften zum Stellvertreter des Mitgliedes des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Ausnahmegenehmigungen auf dauerhafte Wochenstundenerhöhungen für teilzeitbeschäftigte Dienstkräfte im öffentlichen Dienst erleichtern und unbürokratisch entscheiden
Zum 30. Juni 2005 ist dem Abgeordnetenhaus ein Bericht über die Umsetzung des Beschlusses vorzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, die Finanzierung der beiden Job-Points in Neukölln und Marzahn-Hellersdorf sicherzustellen, damit beide über das Jahr 2005 hinaus fortbestehen können.
I Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften sicher, dass künftig die privaten Contractingpartner nicht nur die Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel) modernisieren, sondern möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchführen. Angestrebtes Ziel ist es, schrittweise alle öffentlichen Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard zu bringen.
II. Der Senat wird aufgefordert, den Abschluss von Energiesparpartnerschaften auch in seinen Unternehmensbeteiligungen deutlich auszuweiten. Dazu hat er sicherzustellen, dass bei allen Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) und bei allen Gesellschaften, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, der Ab
schluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und ökonomisch sinnvoll – umgehend realisiert wird. Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der spezifischen Rahmenbedingungen von AöR und landeseigenen Gesellschaften (Abschreibungsmöglichkeiten, Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln.
Der Senat wird aufgefordert, in Fortführung und Beschleunigung des erfolgreich eingeschlagenen Weges der Rechtsvereinfachung und des Abbaus von Bürokratie bis zum 31. Juli 2005 eine Internet-Plattform einzurichten, über die die Öffentlichkeit Vorschläge und Beschwerden zu Verwaltungsvorgängen übermitteln kann. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger am Bürokratieabbau beteiligt werden.
Die Ergebnisse dieser Datenbank sollen zum Anlass genommen werden, die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften gezielt zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern oder ersatzlos aufzuheben. Dies soll gesamtstädtisch gesteuert werden.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein Beteiligungskonzept der BVG vorzulegen. Im Beteiligungskonzept ist die grundsätzliche Strategie der BVGBeteiligungspolitik zu erläutern und darüber hinaus für jedes Beteiligungsunternehmen – analog zu den „Finanz- und fachpolitischen Vorgaben für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin – darzulegen.