Sorge tragen, dass die Betreuungszeiten in Krippen, Kitas und Horten familienfreundlicher und die Betreuungsangebote noch besser den familiären Bedarfen angepasst werden, ist auch ein Anliegen der FDP-Fraktion.
ble Kinderbetreuungseinrichtungen“ hat sich daher die FDP-Fraktion an den Senat gewandt und nach der Bedeutung flexibler Kinderbetreuungseinrichtungen, nach dem Bedarf und den Bedingungen der Träger zur Genehmigung flexibler Öffnungszeiten gefragt. Offensichtlich ist der CDU-Fraktion die Antwort zu dieser Kleinen Anfrage vom März/April 2003 entgangen, denn sie fordert in ihrem Antrag weit gehende Maßnahmen, wie Ausweitung der Regelöffnungszeiten von Krippen und Kitas und an allen Horten Früh- und Spätbetreuungen. Der CDU ist offensichtlich auch die bereits in den 90er Jahren in der Fachöffentlichkeit geführte Diskussion um flexible Betreuungszeiten entgangen, die in einem differenzierten Konzept zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots der Förderung in Tageseinrichtungen und damit im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege – Kinderbetreuungsgesetz – KitaG vom 19. Oktober 1995 – mündete.
trags, der Bedarf solle an flexiblen Betreuungszeiten beim Anmeldeverfahren festgestellt werden, längst schon erfüllt. Die Forderung, Verbundnetze zwischen den Kitas und der Tagespflege zu schaffen, ist bereits im Kitaförderungsgesetz enthalten.
gen um die Kinderbetreuungszeiten im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen, hilft es nichts, wenn man geltendes Recht im Rahmen eines Antrags neu beschließt. Es wäre vielmehr erforderlich, auf konkrete Defizite hinzuweisen und gegebenenfalls eine Evaluation zur Betreuungsflexibilität einzufordern. So wird zwar durch die Einführung von durchschnittlichen Betreuungs
zeiten, wie im Entwurf des Kitaförderungsgesetzes vorgesehen, eine Flexibilität der Betreuungszeiten im Rahmen des Leistungsanspruchs entstehen, aber bei den Kitaträgern schaffen diese Regelungen arbeitsrechtliche und finanzielle Probleme. Will man diese beabsichtigte Flexibilität nicht in Frage stellen, müssen begleitende Maßnahmen hierzu erfolgen.
Die lfd. Nr. 37 wurde im Prioritätenblock der SPD aufgerufen und die lfd. Nr. 38 gemeinsam mit der Aktuellen Stunde.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Gewünscht wird die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie und Sport, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann wird so verfahren.
Wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am Donnerstag, dem 17. März 2005 um 13 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. – Schönen Dank!
Arbeitnehmer und Familie freundlich behandeln – Jobticket und Schülerticket zu vertretbaren Konditionen erhalten!
Fachausschuss: mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP Hauptausschuss: mehrheitlich gegen CDU und Grüne abgelehnt
Fach- u. Hauptausschuss: einstimmig bei Enth. CDU und FDP mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen