Protocol of the Session on November 25, 2004

Keine Bürgschaft ohne Kontrolle!

Antrag der Grünen Drs 15/3407

an WiBetrTech und Haupt

Lfd. Nr. 34: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Förmliche Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstraße 70 im Ortsteil Kaulsdorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungsbauvorhabens

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3355

an JugFamSchulSport

Lfd. Nr. 35: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Genehmigung der im Haushaltsjahr 2003 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3387

an Haupt

) erlangen können.

(D

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-51e (WISTAZentrum) für das Gelände südöstlich der Rudower Chaussee, südwestlich der Volmerstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und nordöstlich der Magnusstraße sowie für die Albert-Einstein-Straße zwischen Magnusstraße und Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof vom 23. März 1998 wird zugestimmt.

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Reform der Sozialen Künstlerförderung

Der Senat wird aufgefordert, über den Erhalt der Kunstsammlung aus dem Bestand der Sozialen Künstlerförderung ein schlüssiges Konzept vorzulegen.

Im Interesse des Landes Berlin und der Künstlerinnen und Künstler muss dabei sichergestellt sein, dass die Exponate, so weit wie möglich, öffentlich zugänglich sein sollen.

Auch die Verwertung einzelner Werke auf dem Kunstmarkt und durch Ausleihen sollte Bestandteil des Konzeptes sein.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2005 zu berichten.

Fixerstuben um jeden Preis?

Der Senat wird aufgefordert, darüber zu berichten, welche Erfahrungen und Problemstellungen sich für das Berliner Suchthilfesystem aus den Einrichtungen der Drogenkonsumräume ergeben haben.

Insbesondere ist dabei auf folgende Fragestellungen einzugehen:

1. Wie hoch ist der Ausnutzungsgrad der Drogenkonsumräume und in welchem Verhältnis steht er zu den aufgewendeten finanziellen Mitteln?

2. Wie sind die Auswirkungen der Drogenkonsumräume auf die Verringerung der Anzahl der Drogentoten und die gesundheitliche Stabilität der Nutzer einzuschätzen und stimmen diese Ergebnisse mit den erwünschten Erwartungen überein?

3. Wie verhält sich das Preis-Leistungs-Verhältnis der Drogenkonsumräume zu den Aufwendungen für präventive Maßnahmen im Berliner Suchthilfesystem?

4. Wie bewerten die Experten des Berliner Suchthilfesystems die Auswirkungen der Drogenkonsumräume auf die Drogenszene in Berlin und ist dadurch insgesamt eine qualitative Verbesserung des Hilfesystems erreicht worden?

5. Welche finanziellen Aufwendungen werden in den nächsten Jahren notwendig sein, um die Drogenkonsumräume weiter zu betreiben, und wer wird diese Kosten tragen?

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Juli 2005 zu berichten.

Belegungsbindung II

Der Senat wird aufgefordert, über die in den Bezirken bereits durchgeführten vereinfachten Verfahren zur Freistellung von der Belegungsbindung bis zum 31. Dezember 2004 zu berichten.

Entwurf des Bebauungsplans XV-51 e (WISTA-Zentrum) für das Gelände südöstlich der Rudower Chaussee, südwestlich der Volmerstraße, nordwestlich der Albert-Einstein-Straße und nordöstlich der Magnusstraße sowie für die Albert-Einstein-Straße zwischen Magnusstraße und Volmerstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof

Bessere Ausbildungsmöglichkeiten in Familienbetrieben

Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer sowie den Wirtschaftsverbänden ein Konzept zur Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten in Familienbetrieben und Betrieben ohne Ausbildungsbefugnis, insbesondere der ethnischen Ökonomie zu erarbeiten. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Mithelfende Familienangehörige unter 25 Jahren, die in einem Familienbetrieb ohne Ausbildungsbefugnis mitarbeiten, sollen anerkannte und verwertbare Qualifizierungsmodule im Sinne der „Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsbildungsvorbereitung (§ 50 ff. Berufsbildungsgesetz

Der Erwerb dieser Qualifizierungsmodule soll durch Einbringung der Fachpraxis aus der familienbetrieblichen Tätigkeit und durch den Erwerb weiterer fachtheoretischer Qualifikationen realisiert werden können.

Durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen und deren gezielte Bewerbung sollen Betriebe ohne Ausbildungsbefugnis die Qualifikationen erwerben können, um künftig in der Lage zu sein, Ausbildungsplätze anzubieten

egen.

welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Wirtschaftsförderungen und der Wirtschaftsförderung auf Landesebene und hier insbesondere mit der Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle für Unternehmen bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (ZAK) bestehen.

In Zusammenarbeit mit den Kammern sollen Fortbildungsmaßnahmen den Betrieben angeboten werden, damit die Erlangung der Ausbildungsbefugnis der Mitarbeiter für einzelne Qualifizierungsmodule erleichtert wird. Darüber hinaus sind den Beschäftigten Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, um die fachliche Ausbildungseignung erlangen zu können.

Rechtliche Fragen klären und gegebenenfalls mittelfristige Finanzplanung jährlich vorlegen

Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert den Senat auf, auf der Ebene von Bund und Ländern eine Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen, ob im Rahmen eines Doppelhaushalts die jährliche Vorlage einer mittelfristigen Finanzplanung erforderlich ist. Dem Abgeordnetenhaus ist hierüber bis zum 1. März 2005 zu berichten.

Sofern eine solche Klärung mit dem Bund und den anderen Ländern nicht einvernehmlich oder fristgemäß zu erreichen ist, wird der Senat aufgefordert, ab 2006 dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine mittelfristige Finanzplanung jährlich vorzul

Keine Zwangsrückführungen ohne ausreichenden Impfschutz!

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen oder zwangsweisen Ausreisen von Familien in afrikanische oder asiatische Herkunftsländer durchgeführt werden, bevor von dieser Maßnahme betroffenen Kindern und Jugendlichen eine ausreichende Impfprophylaxe für das jeweilige Zielland angeboten worden ist.

Qualifizierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde über häusliche Gewalt gegen Migrantinnen, die die eheliche Gemeinschaft vor Erlangung eines selbständigen Aufenthaltsstatus beendet haben

Der Senat wird aufgefordert, beim Landeseinwohneramt Berlin Qualifizierungen über häusliche Gewalt für die Mitarbeiter/innen anzubieten, die Migrantinnen betreuen, deren Aufenthalt wegen vorzeitiger Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gefährdet ist, und dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Migrantinnen in mehrsprachigen Informationsblättern auf bestehende Beratungsstellen hingewiesen und über die bestehende Rechtslage aufgeklärt werden.

Ziel- und wirkungsorientiertes Controlling (Wirtschaftsberatung und -förderung)