Protocol of the Session on November 25, 2004

[Zuruf der Frau Abg. Oesterheld (Grüne)]

endlich die Subjektförderung. Es wird höchste Zeit, dass diese Erkenntnis sich auch in Berlin durchsetzt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr von Lüdeke! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Präsident Momper

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute also der vorläufig letzte Akt in Sachen mittelfristige Finanzplanung 2004/2008 im Plenum. Meine Fraktion hat seit Juli diesen Jahres in verschiedenen parlamentarischen Initiativen die Vorlage einer Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 eingefordert. Die Regierungskoalition hat während der vergangenen fünf Monate offensichtlich ihre Auffassung zu dieser Frage geändert. Anfänglich wurde die Vorlage noch strikt abgelehnt. Angeblich würden alle Bundesländer bei Doppelhaushalten auf eine zweite Finanzplanung verzichten. Im September wurde darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Vorlage nicht bestehe, da die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sei.

Zum Antrag der Grünen Drucksache 15/3191 – Stichwort: Wohnungspolitisches Gesamtkonzept – empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Sehe ich bei der CDU.

Zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2868 – Stichworte: Befristete Aussetzung der Belegungsbindung im sozialen Wohnungsbau – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU und der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Kann es nicht geben.

Zum weiteren Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2168 – Stichwort: Belegungsbindung I – empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2169 – Stichwort: Belegungsbindung II – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme in neuer Fassung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der PDS und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag angenommen. Enthaltungen? – Gibt es bei der Fraktion der FDP.

Die lfd. Nrn. 13 bis 17 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18:

Beschlussempfehlung

Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008 sofort vorlegen!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/3383 Antrag der FDP Drs 15/3321

in Verbindung mit

Dringlicher Antrag

Rechtliche Fragen klären und gegebenenfalls mittelfristige Finanzplanung jährlich vorlegen

Antrag der SPD und der PDS Drs 15/3429

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP, und zwar der Kollege Meyer. – Bitte sehr, Herr Meyer!

Mit dem heute vorliegenden Antrag versucht Rot-Rot offensichtlich, sich aus dieser selbst gebauten Sackgasse herauszulavieren. Wer sich jedoch mehrere Monate Zeit lässt, sein Verhalten zu überdenken, kann sich nicht Ende November mit dem Hinweis, eine Vorlage der Finanzplanung wäre bis zum 31. Dezember 2004 nicht mehr möglich, aus der Affäre ziehen.

[Beifall bei der FDP]

Durch die Gutsherrenmentalität Ihres Finanzsenators sehen Sie sich nun einer aussichtsreichen Organklage der Oppositionsfraktionen gegenüber. Statt Ihren Irrtum einzusehen und eine politische Kehrtwende zu machen, versuchen Sie, sich durch einen halbherzigen Antrag aus der Situation zu lösen. Dem kann kein Erfolg beschieden sein. Immerhin erkennen Sie mittlerweile in Ihrer Antragsbegründung an, dass es objektive Gründe für die jährliche Vorlage der Finanzplanung gibt.

Der Antrag von SPD und PDS ist nach Auffassung der FDP-Fraktion allerdings überflüssig. Der Antrag der Koalition suggeriert immer noch, dass es im Ermessen der Mehrheit des Hauses steht, ob die Planung vorgelegt wird oder nicht. Berichtspflichten, die in der Verfassung und in im Bundesrecht verankert sind, können aber nicht zur Disposition der politischen Mehrheit in einem Parlament stehen. Jeder einzelne Abgeordnete hat an Hand der Finanzplanung das Recht, vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage auch die Pflicht, sich über die mittelfristigen Planungen des Senats zu informieren. Es wäre eigentlich die Aufgabe gerade der Mitglieder der Regierungsfraktion gewesen, diese Rechte für das gesamte Parlament beim Senat einzufordern.

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Dies macht Ihr vorliegender Antrag nicht, dessen Dringlichkeit im Übrigen nicht ersichtlich ist. Die zu Grunde

Danke, Herr Senator Dr. Sarrazin! – Das Wort für die SPD-Fraktion erhält nun Frau Spranger. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer hat eben seine Auffassung dargelegt. Seiner Meinung nach hat der Senat eine jährliche Finanzplanung vorzulegen. Er hat dabei Argumente vorgetragen, die respektabel sind. Der Finanzsenator hat uns dargelegt, dass er anderer Ansicht ist. Wir haben im Hauptausschuss als Koalitionsfraktionen klar gesagt, dass wir insgesamt der Argumentation des Senats folgen und diese auch teilen. Die Argumentation des Senats ist weitaus stichhaltiger als die der Opposition.

liegende Rechtslage, die den Senat durch Bundesgesetz und Landesverfassung dazu verpflichtet, eine jährliche Finanzplanung vorzulegen, ist eindeutig. Offensichtlich anerkennen auch Sie das mittlerweile, versteckt in der Formulierung „objektive Gründe“.

Niemand, ob Rechtswissenschaftler oder Wissenschaftlicher Parlamentsdienst, hat in den letzten Monaten die Rechtsauffassung von Rot-Rot geteilt. Als Argumente gegen unseren Antrag verbleiben nach der parlamentarischen Beratung nur noch der Hinweis auf die falsche Rechtsanwendung in Rheinland-Pfalz und die kurze Frist bis zum Ende des Jahres. Der eine Hinweis kann nicht ernsthaft in die Debatte geführt werden, und das Zeitargument haben Sie durch Ihre eigene Untätigkeit selbst geschaffen.

Durch eine Zustimmung zu unserem Antrag haben Sie heute die Möglichkeit, eine erneute Bruchlandung des Finanzsenators vor dem Verfassungsgericht zu verhindern. Dies wäre auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit des Landes Berlin in Karlsruhe wünschenswert.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Meyer! – Für den Senat hat nun Senator Dr. Sarrazin das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Eines ist eindeutig, Herr Meyer, nämlich dass Sie Unrecht haben. Wenn Sie sich die Bestimmungen näher anschauen, dann stellen Sie fest, dass der Bezug im Haushaltsgrundsätzegesetz auf § 9 Abs. 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes geht. Dieses sieht nur vor, zusammen mit dem Haushalt eine Finanzplanung vorzulegen. Das ist auch sinnvoll, denn nur zusammen mit dem jeweiligen Haushalt hat die Finanzplanung ihren Inhalt und ihre Bedeutung, weil sie die parlamentarischen Entscheidungen über den Haushalt in einen weiteren Rahmen einbetten soll. Wir haben dies aktuell durch ein Rechtsgutachten bestätigen lassen. Ich stelle es Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie das wünschen. Dies ist eine klare, eindeutige Rechtslage. Wenn einige Länder – was sie gerne tun können – öfter als mit den einzelnen Haushalten Finanzplanungen vorlegen, dann ist das ihr gutes Recht.

Da ich ständig über Finanzen nachdenke, werden in meinem Haus etwa drei neue Finanzplanungen pro Woche produziert; auf meinem PC befinden sich 30; im Haus sind es 300. Ich könnte Ihnen täglich eine neue liefern. Es geht nicht darum, dass man es nicht tun will oder nicht tun kann, sondern es geht darum, verantwortungsbewusst zu handeln. Es geht nicht, dass Sie von mir eine ExcelDatei bekommen, die irgendwo bis zum Jahr 2008 fortgeschrieben ist, sondern es geht darum, dass Sie zusammen mit dem aktuellen Haushaltsentwurf vom Senat eine politische Willensäußerung bekommen, die in Zahlen gegossen darstellt, wie es in den nächsten fünf Jahren weitergeht. Die werden Sie mit dem nächsten Haushalt erhalten, wie das auch im Zusammenhang mit dem vergangenen

Haushalt der Fall war. Alles andere ist ohne jede rechtliche Grundlage und wäre aus meiner Sicht unvernünftig. – Danke schön!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

[Ritzmann (FDP): Wir bitten ums Wort!]

Das erhalten Sie nachher, am Schluss der Rederunde.

[Ritzmann (FDP): Warum nicht jetzt?]

Das erkläre ich Ihnen gleich. Sie können es aber auch in der Geschäftsordnung nachlesen. – Jetzt hat erst einmal Frau Spranger das Wort!

Die Klärung der rechtlichen Fragen ist wichtig. Wir sind daran sehr interessiert. Die Praxis der Bundesländer – das wurde vielfach erwähnt – ist unterschiedlich. Sechs Bundesländer machen es so wie Berlin; zwei Bundesländer machen eine jährliche Finanzplanung; andere arbeiten mit Eckdaten, die eigentlich nur eine Fortschreibung sind. Das zeigt, dass eine Klärung erfolgen muss. Interessant ist, dass politische Couleur dabei in den anderen Bundesländern überhaupt keine Rolle spielt. Wir wollen eine einheitliche Regelung. Deswegen haben wir heute einen Antrag vorgelegt. Der Senat wird damit aufgefordert, auf Ebene des Bundes und der Länder eine Klärung herbeizuführen.

Aber was macht nun die Opposition? – Herr Meyer erklärte im Hauptausschuss – es ist üblich, wenn man einen Antrag einbringt, zu erklären, was man damit bezweckt –, er wolle eine jährliche Finanzplanung noch bis zum 31. Dezember 2004, und wenn wir dem nicht folgten, gehe er vors Verfassungsgericht. Deutlicher und unmissverständlicher kann man sich nicht ausdrücken. An einer Klärung der Frage auf politischer Ebene sind weder Sie, Herr Meyer, noch die FDP oder die anderen Oppositionsparteien jemals interessiert gewesen.

[Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Wechselberg (PDS)]

Inhaltliche Fragen interessieren Sie nicht. Der Koalition wird vorgeworfen, sie verweigere sich, über das Jahr 2007 hinaus eine Finanzplanung vorzulegen. Zumindest die Hauptausschussmitglieder wissen aber, dass wir vor vier Wochen eine rote Nummer zur Kenntnis genommen haben, in der in einem haushaltswirtschaftlichen Rund

Frau Spranger

Durchschaubar ist die Absicht, die Sie mit Ihrem Antrag verfolgen. In den Hauptausschussberatungen haben Sie unser Ansinnen schlichtweg abgelehnt und gesagt, das seien alles nur Ideen der Opposition, um Sand ins Getriebe zu streuen. Nachdem Sie nun merken, das Ganze könnte schief gehen, weil Sie vor dem Verfassungsgericht vielleicht schlechte Karten haben, kommen Sie mit einem so netten Anträgchen. Da kann ich nur sagen: Netter Versuch, zu spät, zu wenig und leider zu durchschaubar. Darauf werden wir nicht hereinfallen und auch nicht eingehen.

Wenn Herr Sarrazin nun sagt: Ich habe mindestens 300 Varianten sozusagen auf Knopfdruck verfügbar –, dann fragt man sich natürlich, warum er nicht irgendwann einmal auf den Knopf drückt und eine Variante herauszieht.

Das kann ich Ihnen genau sagen: schlicht und ergreifend deshalb, weil es natürlich nicht damit getan ist, irgendwelche Zahlenspielereien zu machen, sondern weil hinter einer solchen Finanzplanung auch ganz klare Strukturentscheidungen stehen müssen. Diese Entscheidungen wollen Sie nicht treffen. Diese Entscheidungen wollen Sie nicht offen legen. Und über diese Entscheidungen wollen Sie nicht reden. Genau darüber wollen wir aber mit Ihnen reden und streiten. Deswegen brauchen wir eine jährliche Finanzplanung.