Sie stellen die Frage nach dem Vorgehen der Menschenhändler. Hier liegen uns Erkenntnisse vor, einmal aus dem Schwerpunktdezernat zur Bekämpfung der Rotlichtkriminalität seitens des Landeskriminalamts – hier insbesondere die Aussagen von Opferzeuginnen – und
zum anderen die Erfahrungen der Beratungsstellen. Systematisiert ergeben sich daraus im Wesentlichen vier Vorgehensweisen der Menschenhändler. Die erste Variante besteht in der gewaltsamen Verschleppung der Opfer aus ihren Heimatländern in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Berlin und hier im Zwang zur
Die zweite Variante besteht darin, dass die Frauen in ihren Heimatländern unter Vortäuschung falscher Tatsachen angeworben werden, indem ihnen gesagt wird, dass sie hier einer Beschäftigung, zum Beispiel in den Bereichen Reinigung, Kinderbetreuung oder Gastronomie, nachgehen könnten. Wenn sie hier angekommen sind, stellt sich heraus, dass sie der Prostitution nachgehen sollen. Sie werden dann zur Ausübung dieser Tätigkeit gezwungen.
Die dritte Variante ist die gezielte Anwerbung zum Zwecke der Prostitution. Wenn sie hier sind, müssen diese Frauen allerdings häufig die Erfahrung machen, dass eine massive Änderung der Bedingungen stattfindet, unter denen sie angeworben worden sind. Auch hier wird wieder psychischer oder physischer Zwang ausgeübt.
Die vierte Variante, die zu beobachten ist: Die Frau geht eine Beziehung ein, kommt in die Bundesrepublik Deutschland und wird hier zur Prostitution gezwungen.
einmal zur Dunkelziffer, die hier extrem hoch ist, weil wir die spezifische Situation haben, dass die Opfer in der Regel in einer rechtlosen Situation sind, häufig oder in der Regel keine Sprachkenntnisse haben, keine Informationen haben, an wen sie sich wenden können. Gleichzeitig beziehen sich die Zahlen, die uns vorliegen, nur auf den derzeit noch gängigen Begriff des Menschenhandels im Sinne der §§ 180 b, 181 des Strafgesetzbuches, die sich vor allem auf den Handel in die Prostitution hinein beziehen. Durch die anstehende Gesetzesänderung auf Bundesebene werden wir zu einem erweiterten Begriff kommen. Zurzeit haben wir aber nur die statistische Erfassung in dem Begriff des Menschenhandels, der sich auf den Handel in die Prostitution hinein bezieht. Nun die konkreten Zahlen: Wir hatten im Jahr 2001 38 Ermittlungsverfahren mit 42 Opfern, im Jahr 2002 24 Ermittlungsverfahren mit 25 Opfern und im Jahr 2003 42 Ermittlungsverfahren mit 56 Opfern. 2002 waren rückläufige Zahlen zu verzeichnen, weil nach dem 11. September 2001 die Ermittlungsintensität der Polizei zurückgegangen ist. Da es sich bei dem Delikt des Menschen- und Frauenhandels um ein Delikt handelt, bei dem die Aufdeckung nur über eine hohe Kontrollintensität erfolgt, durch Razzien u. Ä., haben wir 2002 einen deutlichen Rückgang der Fälle gehabt, was nicht auf eine Verbesserung der Situation, sondern auf einen Rückgang der Ermittlungstätigkeit durch eine Verlagerung der Prioritäten bei der Polizei zurückzuführen ist. 2003 haben wir wieder eine andere Entwicklung, 42 Ermittlungen mit 56 Opfern. Insofern haben die Zahlen nur eine sehr begrenzte Aussagekraft.
Was die Frage nach der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben angeht, ist die Situation die, dass die Senatsfrauenverwaltung Mitglied der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Frauenhandel beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Die Senatsfrauenverwaltung Berlin vertritt in dieser Arbeitsgemeinschaft die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister und hat hinsichtlich dieses Themas einen sehr intensiven Kontakt sowohl mit den beteiligten Bundesministerien als auch mit den anderen Bundesländern.
Was die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben angeht, sieht es so aus, dass auf Bundesebene zurzeit die Umsetzung einmal des Zusatzprotokolls des UNOÜbereinkommens gegen die grenzüberschreitende Kriminalität und zum Zweiten des EU-Rahmenrechtsbeschlusses zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Jahre 2002 stattfindet. Es wurde schon angesprochen: Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition auf Bundesebene zur Reform der Strafrechtsnorm zum Menschenhandel ist im Bundestag am 28. Oktober einstimmig beschlossen worden und wird morgen im Plenum des Bundesrats verhandelt.
In der letzten Zeit haben wir zwischen diesen vier Variationen eine Verschiebung in der Häufigkeit feststellen müssen. Die erste Variante, die gewaltsame Verschleppung in die Bundesrepublik Deutschland, tritt im Berliner Raum in der letzten Zeit seltener auf, während die anderen Varianten zunehmen, insbesondere die dritte und die vierte Variante. Wir stellen zum Zweiten eine Verschiebung von der Anwendung physischer Gewalt zur verstärkten Anwendung psychischer Gewalt fest, um Forderungen durchzusetzen. Das reicht vom Entzug der Pässe bis zur Bedrohung von Angehörigen in den Herkunftsländern. Die Opfer sind durch diese physische und psychische Gewalt häufig so eingeschüchtert, dass sie eher in Kauf nehmen, für die Täter weiterzuarbeiten, als sich der Polizei zu offenbaren und damit das Risiko einzugehen, dass die Drohungen der Zuhälter und Menschenhändler Wirklichkeit werden. Das ist der Punkt, wo die Kooperationsvereinbarung zwischen den Beratungsstellen und der Polizei, die wir im Jahre 2003 abgeschlossen haben, bedeutsam wird, weil sie eine entsprechende Maßnahme des Opferschutzes, die Kompetenzvermittlung und Kooperation zwischen der Polizei und den Beratungsstellen, gewährleistet und damit versucht, einen maximalen Schutz für die Frauen zu gewährleisten und entsprechend auch die Strafverfolgung zu effektivieren.
Sie fragen weiter, welche Bedeutung der Heiratshandel spiele. Der Begriff des Heiratshandels wird für durchaus unterschiedliche Phänomene verwendet. Insofern muss man differenzieren. Wir haben einmal das Thema Scheinehen. Nach den Erfahrungen, die uns in Berlin vorliegen, wird diese Form eher selten zum Zwecke des
Mit In-Kraft-Treten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 besteht die Möglichkeit, einem ausländischen Opfer von Menschenhandel für die Dauer der Teilnahme an einem Strafverfahren als Zeugin oder Zeuge eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Ist der Zeugin bzw. dem Zeugen auf Grund einer Gefährdung die Rückkehr in das Herkunftsland nach Prozessende nicht möglich, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.
Nach bisheriger Einschätzung wird das neue Aufenthaltsgesetz für Opfer von Frauenhandel zumindest in Berlin keine wesentliche Verbesserung bringen, da bereits jetzt die Weisungslage entsprechend gut ist. Wenn wir allerdings eine gesetzliche Regelung haben, so hat das einen höheren Wert als eine Weisungslage. Es wird künftig darauf zu achten sein, dass die Situation der betroffenen Frauen in den noch ausstehenden Erarbeitungen der Verwaltungsvorschriften eine angemessene Berücksichtigung findet.
Menschenhandels angewandt, allerdings gelegentlich, um den Aufenthaltsstatus einer hierher verbrachten Frau zu legalisieren. Heiratshandel im Sinne der so genannten Katalogehen – das Eingehen einer Ehe durch den Kauf oder das Bestellen einer Frau über Katalog oder Internet zum Zwecke der anschließenden Ausbeutung – und andere Formen der Heiratsmigration sind schwer zu unterscheiden. Hier eine genaue Differenzierung vorzunehmen, ist aber auch mit entscheidend, um zu einer Strafverfolgung dieser Form zu kommen.
Der Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft ist vom Umfang her bislang nicht erfasst, weil er noch kein eigenständiger Straftatbestand ist. Dieses wird sich mit dem Strafrechtsänderungsgesetz ändern. Wir wissen aber aus Erfahrung, auch zum Thema Schwarzarbeit, dass dieses eine bedeutsame Erscheinung im Rahmen von illegaler Beschäftigung ist.
Welche Personalkapazitäten werden von Seiten des Landes Berlin zur Bekämpfung des Menschen- und Frauenhandels eingesetzt? – Beim Landeskriminalamt sind 35 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Rotlichtkriminalität beschäftigt. Im Rahmen temporärer Schwerpunktsetzung gibt es weitere Einsätze aus anderen Dienststellen. Bei der Staatsanwaltschaft sind sechs Staatsanwälte und -anwältinnen in der Organisierten Kriminalität mit diesem Thema befasst. Andere Fälle von Menschen- oder Frauenhandel, die nicht unmittelbar der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden können, werden von anderen allgemeinen Abteilungen bearbeitet. Darüber hinaus sind eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Senatsverwaltungen für Soziales, Justiz und Inneres, beim Migrationsbeauftragten und selbstverständlich bei der Senatsverwaltung für Frauen mit diesem Thema befasst.
Der Opferschutz ist ein zentrales Thema bei der Bekämpfung von Menschenhandel und von Frauenhandel. Er ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch zentral für den Erfolg von Strafverfolgungsbemühungen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zentral, dass eine realistische Einschätzung der Gefährdungssituation vorgenommen wird. Die Einschätzung der Gefährdungssituation von Opferzeuginnen geschieht unter Nutzung aller polizeilichen Erkenntnisquellen in enger Zusammenarbeit mit den Opferberatungsstellen. Je nach Gefährdungsgrad werden individuelle Maßnahmen des Opferschutzes ergriffen, bis hin zur Einbindung in das Zeugenschutzprogramm. Die Einschätzung der Gefährdungslage ist auch entscheidend für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis nach Prozessende. Nach derzeitiger Weisungslage erhalten Opfer von Frauenhandel, die bereit sind, als Zeugin in einem Strafverfahren auszusagen, für die Dauer dieses Verfahrens eine Duldung nach § 55 Abs. 3 Ausländergesetz. Nach Prozessende muss die Frau die Bundesrepublik wieder verlassen, es sei denn, dass ihr auf Grund ihrer Aussage im Herkunftsland individuell konkrete Gefahren für Leib
Zurzeit wird die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und somit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Opferzeugen, die geduldet werden, durch ein entsprechendes Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit ermöglicht.
Die Teilnahmevoraussetzungen für Qualifizierungsmaßnahmen – eine weitere Frage von Ihnen – sind sehr unterschiedlich und differenziert, so dass hierzu keine allgemeine und generelle Antwort möglich ist. Mit dem InKraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes muss die Bundesagentur für Arbeit nach Durchführung einer Vorrangprüfung der Tätigkeit zustimmen. Da die Vorrangprüfung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Umständen deutlich erschweren kann, werden wir uns von Seiten der Senatsverwaltung für Frauen im Rahmen unserer Mitarbeit in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Frauenhandel dafür einsetzen, dass die eine tatsächliche Arbeitsaufnahme erleichternde Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit weiter gelten wird.
Sie fragen weiter und abschließend danach, welche Gewinne aus dem Menschenhandel seit 2000 in Berlin sichergestellt oder im Rahmen von Strafprozessen rechtskräftig abgeschöpft worden sind und wie diese Mittel verwendet worden sind. Hierbei muss man unterscheiden zwischen den im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Polizei sichergestellten Vermögenswerten und der im Strafverfahren rechtskräftig erfolgten Gewinnabschöpfung.
Herr Senator, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich bitte die Fraktionen – von mir aus gesehen – auf der rechten Seite des Hauses um mehr Ruhe, damit wir alle verstehen, wie die Antwort des Senats genau lautet. – Danke schön!
Ausgehend von der Berliner Fachkommission gegen Frauenhandel hat sich in den Berliner Verwaltungen insgesamt ein verstärktes Problembewusstsein entwickelt, die Zusammenarbeit wurde zwischen den verschiedenen Stellen intensiviert. Das gilt auch für die Unterstützung nichtstaatlicher Initiativen und die Zusammenarbeit mit ihnen. Hier ist die gut entwickelte Kooperation zwischen Polizei und Opferberatungsstellen hervorzuheben.
Wir begrüßen das ausdrücklich und danken allen Beteiligten. Besonders möchte ich den drei Projekten Ban Ying, ONA und Hydra danken, aber auch Weiterbildungsprojekten wie dem Frauencomputerzentrum. Wir sehen beträchtliche Fortschritte in der Bekämpfung des Frauenhandels wie des Menschenhandels durch Polizei und Staatsanwaltschaft, und wir unterstreichen: Verbrechensbekämpfung in diesem Bereich darf gegenüber anderen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit nicht in den Hintergrund gedrängt werden.
Die Zahlen weichen in der Regel schon allein deshalb ab, weil die Rückgewinnungshilfe für die Geschädigte Vorrang hat bzw. vor dem Verfall zu Gunsten des Staates den entsprechenden Vorrang hat. Durch das Landeskriminalamt sind im Jahr 2002 Vermögenswerte in Höhe von 35 379 € sowie zwei nicht bewertete Pkw sichergestellt worden. Im Jahr 2003 waren es 244 796 €. Die rechtskräftigen Gewinnabschöpfungen in 2001 betrugen 214 153 € – und zwei Kraftfahrzeuge. Die abgeschöpften Gewinne fließen in den Justizhaushalt.
Es ist wohl deutlich geworden, dass Berlin seit Mitte der 90er Jahre eine Vielzahl von Aktivitäten gegen Menschen- bzw. Frauenhandel ergriffen hat. Wir haben wesentliche Maßnahmen zur Gewährleistung des Opferschutzes, zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen und damit auch zur Verbesserung der Vorraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung geschaffen.
Das war nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Senatsverwaltungen mit der Polizei und den nichtstaatlichen Organisationen – den Opferhilfsorganisationen – möglich. In diesem Sinne möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für diese gute Zusammenarbeit bedanken. Ich hoffe, dass wir diese Zusammenarbeit auch mit einer breiten Unterstützung des Abgeordnetenhauses im Interesse der Betroffenen bei der Bekämpfung dieser gravierenden und eklatanten Menschenrechtsverletzungen erfolgreich fortsetzen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Für die nun folgende Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit bis zu zehn Minuten zur Verfügung. – Es beginnt die SPDFraktion. Frau Neumann hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bereits darauf hingewiesen worden: Heute denken wir ganz besonders an die Zurückdrängung der Gewalt gegen Frauen. Wir tun das nicht nur heute, sondern immer wieder auf’s Neue. Wir tun es, solange es Gewalt und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frauen gibt. Gestern hatten wir eine Anhörung zum Thema Zwangsheirat. Dies ist auch eine brutale Form von Gewalt gegen Frauen.
Heute diskutieren wir über die Große Anfrage zum Menschenhandel in Berlin. Das tun wir in dem Bewusstsein, dass es vor allem um Frauen- und Mädchenhandel geht. Wir bedanken uns bei dem Senat und besonders bei Herrn Senator Wolf für die ausführliche und detaillierte Antwort.
Eine weitere Intensivierung erwarten wir von den Gesetzesänderungen zur Reform der strafrechtlichen Vorschriften gegen den Menschenhandel. Diese wurden durch Beschlüsse der Vereinten Nationen und der Europäischen Union initiiert. Vor knapp einem Monat, am 28. Oktober 2004, hat der Bundestag sie einstimmig – ich betone: einstimmig – beschlossen. Am Freitag sollen sie im Bundesrat behandelt werden.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis: In § 240 Strafgesetzbuch wird die Zwangsverheiratung ausdrücklich als besonders schwerer Fall der Nötigung aufgenommen. Ich bin nicht sicher, ob das ausreicht. Das wird im Rahmen der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg zu prüfen sein. Mit strafrechtlichen Bestimmungen allein kommen wir aber nicht weiter. Auch Änderungen des Aufenthaltsrechts sind zu prüfen. Ich warne aber davor, dieses Thema zu einem Kampf der Kulturen aufzubauschen.
Schwerpunkt des Frauen- und Menschenhandels ist Gewalt gegen Frauen, um sie zur Prostitution zu zwingen. Entsprechend den internationalen Vorgaben wird mit der Änderung des Strafrechts künftig unterschieden zwischen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Insgesamt sind die neuen Vorschriften gerade für den Menschenhandel zur Ausbeutung der Prostitution umfassender und präziser als bisher und führen vor
Es ist deutlich geworden, dass Menschenhandel kein quantitativ unbedeutendes Ausnahmedelikt ist. Das zeigen schon die offiziellen Zahlen. Jeder und jede weiß zudem, dass mit einer riesigen Dunkelziffer gerechnet werden muss. Menschenhandel und Zwang zur Prostitution sind ein ins Gewicht fallender und lukrativer Wirtschaftszweig, ein Zweig der organisierten Kriminalität insgesamt. Die Verknüpfungen etwa mit Geldwäsche und Drogendelikten sind nicht zu übersehen. Wenn wir den Menschenhandel erfolgreich zurückdrängen, können wir auch die anderen genannten Bereiche organisierter Kriminalität besser bekämpfen. Das sollte uns etwas wert sein. Bei der Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte und Manager wird auf den möglichen volkswirtschaftlichen Nutzen geachtet. Warum wird nicht ein Aufenthaltsrecht für die akzeptiert, die durch ihre Anzeige und Aussagebereitschaft nicht nur einen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung leisten, sondern mittelbar ganz erhebliche volkswirtschaftliche Schäden abzuwenden helfen?
allem zur Vereinheitlichung auf internationaler Ebene. Wir versprechen uns dadurch ein schärferes und wirksameres Vorgehen gegen die Akteure und Nutznießer des Menschenhandels.
Wir dürfen aber die Augen nicht vor der ursächlichen Rolle verschließen, die Männer als Freier in diesem kriminellen Geschäft spielen.