Protocol of the Session on November 11, 2004

zum Stellvertreter:

Dr. Thomas Grandke Sabine Knapp-Lohmann Dipl.-Ing. Ulrich Spahn Sven Weickert

Zukunftsfähige Innovationspolitik für Berlin und Brandenburg

Der Senat wird aufgefordert, auf Grundlage des von ihm vorgelegten Innovationsberichtes bis zum 30. November 2004 ein Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Innovationspolitik für Berlin, aber auch der Region Berlin-Brandenburg zu erarbeiten. Dabei sind folgende Bausteine zu berücksichtigen:

A. Venture und Seed Capital-Fonds

Der Senat soll prüfen, welche Vor- und Nachteile eine Beteiligung des Landes Berlin an der Finanzierung der „BC Brandenburg Capital GmbH“ für Berlin nach sich ziehen würde. In diesem Kontext soll dargelegt werden, welche haushaltsrechtlichen Regelungen einer solchen Beteiligung entgegenstehen könnten und inwiefern auf diesem Wege durch eine entsprechende Aufgabenerweiterung der BC Brandenburg Capital GmbH Synergien für die Region Brandenburg-Berlin erzeugt werden könnten. Alternativ soll entsprechend den Schlussfolgerungen dargelegt werden in welcher Weise die im Jahre 2002 in Hamburg vorgenommene Ausschreibung einer privaten Venture Capital Institution, die als Public-Private-Partnership im Verhältnis 50:50 betrieben werden soll, ein Modell für Berlin sein könnte. Dies gilt ebenso für die „Sachsen LB V.C. GmbH & Co. KG“, die ein gemeinsames Tochterunternehmen der Sachsen LB, der TechnologieBeteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank (tbg) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) darstellt und über ein Volumen von 30 Mio.  verfügt.

B. Kooperation der Technologiestiftungen in Berlin und Brandenburg

Der Senat soll prüfen, inwiefern durch die Zusammenfassung der Technologiestiftungen beider Länder in einer gemeinsamen Holding der Einsatz von Fördermitteln intensiviert und Synergien realisiert werden können. Im Rahmen dieser Prüfung sollen haushaltsrechtliche und strukturelle Voraussetzungen für eine solche Zusammenfassung der Technologiestiftungen ermittelt und dargelegt werden und wie sich die Landesregierung Brandenburg zu einem solchen Vorschlag verhält. Darüber hinaus ist dem Abgeordnetenhaus zu berichten, welche weiteren Möglichkeiten einer intensivierten Kooperation der Technologiestiftungen bereits vor einer Zusammenführung bestehen.

C. Weiterentwicklung des Patentwesens

Es ist zu prüfen, inwiefern die Patentverwertungsagentur IPAL GmbH durch Einbeziehung der Berliner Forschungseinrichtungen einerseits und der Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen Brandenburgs gestärkt und geöffnet werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist darzulegen, inwiefern der Senat die Verbesserung der Patentverwertung zu einem Bestandteil von leistungsorientierten Zuwendungen an Forschungseinrichtungen macht und das Gespräch mit der Landesregierung Brandenburgs sucht.

Dem Abgeordnetenhaus ist zugleich darzulegen, welche Rolle die Förderung der BMBF-Verwertungsoffensive beim Aufbau einer effektiven Patentverwertung in Berlin spielt und wie derzeit bzw. künftig solche Bundesprogramme genutzt werden.

D. Anpassung der rechtlichen Vorschriften von Berlin und Brandenburg

Der Senat soll einen Vorschlag erarbeiten, wie die im Bereich der Innovationspolitik einschlägigen Rechtsvorschriften, die derzeit zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg noch unterschiedlich geregelt sind, zu vereinheitlichen sind. Dem Abgeordnetenhaus ist über den Umfang der Regelungen und den Zeitraum ihrer Anpassung sowie die Notwendigkeit des weiteren Bestehens dieser Vorschriften zu berichten.

Förderung des Fahrradverkehrs

Der Senat wird aufgefordert, die Nutzung des Fahrrads in Berlin umfassend zu fördern. Ziel ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in Berlin. Die Förderung des Fahrradverkehrs dient der besseren Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel, der Reduktion der Umweltbe

lastungen durch motorisierten Verkehr und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu bedarf es der Beseitigung struktureller Nachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern.

Zum Erreichen dieser Ziele sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:

1. Weitergehende Nutzung des ordnungsrechtlich möglichen Rahmens zur Förderung des Radverkehrs, z. B. durch:

a) vermehrte Markierung von Radstreifen und Angebotsstreifen,

b) Freigabe von weiteren Einbahnstraßen zur Nutzung in beiden Richtungen,

c) Markierung an Radwegeauffahrten und –abfahrten zur Verdeutlichung des Halteverbots,

d) Freigabe von geeigneten, straßenunabhängigen Gehwegen (zum Beispiel durch Grünanlagen, über Fußgängerbrücken) für die Mitnutzung durch Fahrräder,

e) Ausweisung von Fahrradstraßen

f) Tolerierung der Gehwegnutzung bei für das Radfahren ungeeignetem Straßenzustand in Außenbezirken und geringem Fußgängeraufkommen,

g) Zu-Grunde-Legung der Standards der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 95).

2. Sicherung der investiven Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, z. B. durch:

a) Bau von neuen bzw. zusätzlichen Fahrradabstellplätzen an allen wichtigen U- und S-Bahnhöfen sowie an ausgewählten Bus- und Straßenbahnhaltestellen,

b) Fertigstellung weiterer Fahrradrouten mit fahrradtauglichen Belägen und die Beschilderung derselben,

c) Schließung von Netzlücken des Radwegenetzes vorrangig in der Innenstadt,

d) Umsetzung des Sonderprogramms „Radwege an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen“ in Bundes-Baulast,

e) Umsetzung der Konzeption für ein „fahrradfreundliches Regierungsviertel“.

3. Schaffung der fahrzeugseitigen Voraussetzungen für die Fahrradmitnahme im ÖPNV, z. B. durch:

a) Berücksichtigung der Fahrradmitnahme bei der Bestellung neuer Fahrzeuge des ÖPNV und SPNV, z. B. durch die Einrichtung entsprechender Mehrzweckbereiche,

b) Berücksichtigung von Fahrradmitnahme bei der Ausschreibung und Bestellung von Verkehren des SPNV und ÖPNV.

4. Erarbeitung und Umsetzung eines Radverkehrsplanes, z. B. durch:

a) Festlegung eines Hauptnetzes von leistungsfähigen Verbindungen für größere Distanzen,

b) Festlegung eines ausreichend dichten Nebenroutennetzes zur Verknüpfung der bezirklichen Zentren,

c) Konzeptionelle Berücksichtigung eines ausreichend dichten Nebenroutennetzes mit einem flächendeckenden Radverkehrs-Erschließungsnetz,

d) Sicherung der Nutzung von Wegen durch Grünanlagen, Parks, Kleingartenkolonien und Wohngebieten.

5. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, z. B. durch:

a) Festlegung von baulichen Anpassungs- und Begleitmaßnahmen zur Verhinderung von Falschparken, zur Verbesserung von Sichtbeziehungen und zur Gefahrenbeseitigung bei gefährlichen Querungen,

b) Verbesserung der Verkehrserziehung.

6. Politische Unterstützung für die Förderung des Fahrradverkehrs, z. B. durch:

a) Werbung bei Wohnungsunternehmen, Haus- und Grundeigentümern sowie Sanierungsträgern für die Errichtung von mehr leicht zugänglichen, diebstahlsicheren und witterungsgeschützten Fahrradabstellplätzen,

b) Unterstützung und Initiierung von regelmäßigen Kampagnen und Aktionstagen zur Förderung des Radverkehrs und Unterstützung der diesbezüglichen Initiativen der Lokalen Agenda 21,

c) Stärkung der Kompetenzen der/des Fahrradbeauftragten des Senats.

Dem Abgeordnetenhaus ist spätestens nach Ablauf von zwei Jahren über die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Radverkehrsprogramms zu berichten.

Berliner Bildungsprogramm für alle Kitas jetzt schnell umsetzen und die dafür notwendigen Qualitätssicherungs- und Finanzierungsvereinbarungen vorlegen

Der Senat wird aufgefordert, umgehend praktische Schlussfolgerungen aus dem jetzt verbindlich vorliegenden Berliner Bildungsprogramm für Kitas zu ziehen und zu dessen schneller Umsetzung die dafür notwendigen Vorhaben und Grundlagen aus der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 29. Juli 2003 über „Bildungsprogramm für den Kindergarten“ (Drs 15/1967) zu realisieren und dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vorzulegen. Dazu gehören:

1. die Qualitätssicherungsvereinbarung für alle Träger von Kitaeinrichtungen,

2. die dafür notwendige Finanzierungsvereinbarung,