Aber wir haben jetzt einen Dissens in Bezug auf die Frage, soll es eine Rechtsverordnung sein oder ein Landesgesetz. Ich selbst bin einem Landesgesetz gegenüber offen. Es ist abzuwägen, was uns mehr in die Hand gibt, nicht weil ich in irgendeiner Weise ein Misstrauen gegen
Ich habe mit dem außerparlamentarischen Spektrum gesprochen, das seit Jahren auf diesem Gebiet tätig und aktiv ist, dem wir die Arbeit der Härtefallkommission
zum großen Teil verdanken. Diese Leute haben gesagt, ihr könnt diesen oder jenen Weg gehen, Hauptsache, dass ihr inhaltlich eine vernünftige Verordnung oder ein vernünftiges Gesetz macht, mit dem wir in Zukunft gut leben können. Darauf kommt es in der Sache an.
Um noch einmal allen zu verdeutlichen, worum es geht, worüber wir hier reden, warum diese Kommission so wichtig ist, erzähle ich, was mir heute auf den Tisch gekommen ist. Es ist ein Härtefall, in dem ich gebeten wurde, eine entsprechende Lösung einzuleiten oder über das Gremium oder wie auch immer zu finden. Es geht um einen 18-jährigen jungen Mann, der ausreisepflichtig ist und abgeschoben werden soll, im Moment aber durch die Stadt irrt. Er hat eine Familie, eine schwerkranke Mutter, die schwer traumatisiert ist – das hat das Zentrum für Folteropfer nachgewiesen –, die Familie ist auch anderweitig durch die Kriegsereignisse betroffen. Die Jugendhilfeeinrichtung tut, was sie kann, um dieser Familie zu helfen. Es ist ein Härtefall, wir müssen sehen, dass wir für diese Familie eine Lösung finden. Ich denke, auch der Kommission ist in Zukunft der Weg offen mit Hilfe einer Rechtsverordnung oder eines Gesetzes. – Danke!
die derzeitige Innenverwaltung hätte, in dieser Frage ganz und gar nicht – ich glaube, wir können uns über eine gute Rechtsverordnung schnell einigen –, ich hätte vielmehr Misstrauen, was die Perspektiven betrifft. Was, wenn es sich eine anders geartete Landesregierung einmal anders überlegt und am Parlament vorbei eine Rechtsverordnung schnell wieder ändert? –
Allerdings kann auch ein Landesgesetz durch Mehrheitsentscheid wieder geändert werden. Es wäre also auch als Parlament abzuwägen, was uns was bringt; die Verantwortung haben wir, das ist richtig.
Ich habe den Kollegen von den Grünen gesagt, dass wir nicht so weit auseinander sind, aber dass wir in der Koalition das Bedürfnis haben, intensiv miteinander über die Frage zu diskutieren und uns eine gemeinsame Meinung dazu zu bilden. Die Zeit hatten wir nicht, weil wir alle ein bisschen „gepennt“ haben, muss ich sagen. Am 24. August ist das Papier geschrieben worden, am 6. September ist diese Mitteilung – zur Kenntnisnahme – hier eingegangen. Dann haben wir alle zusammen ein paar Tage gebraucht, um zu realisieren, worum es geht, denn der Fall, dass wir eine solche Mitteilung bekommen, kommt nicht so oft vor. Dann sind wir aufgewacht und haben gemerkt, aha, wir könnten auch als Parlament initiativ werden. Wir müssen uns in der Koalition darüber verständigen. Wir werden in den nächsten Tagen eine Einigung finden.
Was ihr, liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen erzählt, dass wir alles verspielten, wenn wir heute nicht beschließen, ein Landesgesetz zu machen, ist so nicht wahr. Ich habe auch noch einmal in die Anlage zur Geschäftsordnung geguckt. Es gibt zwei Wege: Entweder erklärt das Abgeordnetenhaus oder der Präsident dem Senat, wir wollen ein Gesetz, oder, wenn wir uns jetzt darüber noch nicht verständigen können, ist noch nicht alles verloren, denn in der Anlage Nr. 3 zur Geschäftsordnung heißt es, dass die Gesetzgebungsbefugnis des Abgeordnetenhauses und das Initiativrecht seiner Fraktionen durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden. Was bedeutet das? – Das bedeutet, wir können als Parlament jederzeit initiativ werden, wenn wir – respektive die Fraktionen – meinen, wir wollten ein Landesgesetz.
Dieser Weg ist uns nach wie vor offen. Es wäre auch noch schöner, wenn er uns versperrt wäre. Das würde Protest von allen Seiten nach sich ziehen, glaube ich. Dann würde mit der Geschäftsordnung etwas nicht stimmen. Der Weg ist uns also nach wie vor offen, wir können nach wie vor handeln. Also lassen Sie uns das bitte noch in Ruhe bereden und ausdiskutieren. – Ich sage noch einmal: Es spricht manches für das Gesetz, es spricht auch manches für eine Rechtsverordnung.
Wir werden euch sicher informieren, wie unsere Debatten ausgegangen sind. Ihr könnt als Fraktionen immer noch handeln, wenn ihr das Bedürfnis danach habt.
Vielen Dank, Herr Präsident, für diese aufmunternden Worte! – Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hopfmann, zwei Versuchungen werde ich hier nicht erliegen. Erstens werde ich hier keine Einzelfälle vortragen, wie Sie das eben getan haben. Zum Zweiten werden wir auch nicht die Debatte um das Zuwanderungsgesetz neu aufnehmen, was ein bisschen beim Redebeitrag des Kollegen Ratzmann der Fall war. Für uns geht es darum, dass wir den Zusicherungen, die Kollegin Hopfmann gemacht hat, dass wir in den nächsten Tagen darüber informiert würden, was bei der Rechtsverordnung herausgekommen ist, dass wir das nicht mitmachen werden.
Wir wollen, dass der Senat ein Gesetz vorlegt. Man kann zwar – das weiß ich auch – die Rechtsverordnung erlassen, und das Zuwanderungsgesetz gibt dem Senat die Möglichkeit dazu, aber man muss nicht von jeder rechtlichen Möglichkeit, die gegeben ist, auch Gebrauch machen. Wir werden einfordern, dass uns ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, in dem wir Mitspracherecht haben. Wenn die Angelegenheit durch Rechtsverordnung geregelt wird, dann setzt sich der Senat dem Verdacht aus, dieses Thema im Abgeordnetenhaus im Hauruckverfahren durchsetzen zu wollen. Und das, obwohl der Senat genau weiß, dass in
Danke schön, Herr Kollege Gram! – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag Drucksache 15/3215 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das waren
Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der FDP abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der FDP seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die drei übrigen Fraktionen. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Enthaltungen? – Gibt es dazu nicht.
Ich lasse jetzt über den Antrag von SPD und PDS abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe! – Keine. Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
diesem Hohen Haus Sinn und Zweck der Härtefallkommission, Arbeitsweise und Inhalt sehr unterschiedlich beurteilt werden. Es muss eine parlamentarische Debatte darüber stattfinden können, welche Möglichkeiten die Härtefallkommission in Zukunft, aber auch welche Grenzen sie hat. Das ist meiner Fraktion sehr wichtig.
Die von uns, die sich vielleicht mit der Materie nicht so intensiv beschäftigen, werden nicht wissen, welche Machtbefugnisse eine solche Härtefallkommission hat. Sie kann im Einzelfall Anträge stellen, und dann kann entschieden werden, dass eine Vollzugsentscheidung einer Behörde ausgesetzt wird, dass eine Abschiebung nicht vorgenommen wird. Das ist der Sinn der Sache. Das ist also eine bewusst gewollte Machtbefugnis. Aber eine derartige Machtbefugnis kann nicht einfach durch Rechtsverordnung verliehen werden, die muss eine demokratische Legitimierung haben, das ist der Beschluss im Parlament.
Im Übrigen tut der Senat diesem Gremium einen Tort an, wenn er das im Hauruckverfahren in der Rechtsverordnung durchsetzt. Das gebe ich zu bedenken. In Zukunft werden dann Entscheidungen der Härtefallkommission immer den Geruch haben, als seien sie sozusagen von Senates Gnaden abgesichert. Es fehlt die demokratische Legitimierung, und das kann sich im Einzelfall auch auf die Einzelfallentscheidung auswirken.
Wir wollen wissen, was der Senat vorhat. Wir wollen Alternativen aufzeigen und dies im parlamentarischen Verfahren. Wir wollen mitdiskutieren in der Frage des Quorums, der Mehrheitsentscheidung in der Kommission. Wir wollen unseren Debattenbeitrag bei der Beantwortung der Fragen leisten, in welchen Fällen trotz entgegenstehenden Votums der Kommission dennoch die Ausreise zu erfolgen hat. Nicht immer nur, wann sie nicht zu erfolgen hat, sondern wann sie dennoch zu erfolgen hat.
Wir werden auch die Frage diskutieren dürfen, ob es überhaupt einer Härtefallkommission bedarf. In anderen Bundesländern wird derzeit diskutiert, ob das der Petitionsausschuss übernimmt. Auch das ist eine Situation, die im parlamentarischen Verfahren geregelt werden sollte.
Unser Appell an den Senat lautet: Leiten Sie das Gesetzgebungsverfahren ein, verzichten Sie auf den Weg der Rechtsverordnung, stellen Sie sich der Debatte! Entgehen werden Sie ihr sowieso nicht. – Ich danke Ihnen.
sowie den Änderungsantrag der FDP Drucksache 15/3217-1. Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist offenbar nicht der Fall. Die Beratung hierzu wird offenbar nicht mehr gewünscht.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am 28. Oktober 2004 um 13.00 Uhr statt. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Herbstferien und Ihnen einen guten Heimweg.
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden in Berlin (HundehaltG Bln)