Interessen junger Menschen bei der Umsetzung der Hartzgesetzgebung berücksichtigen - Jugendhilfe einbeziehen
Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig vor der Erstellung des nächsten Beteiligungsberichts, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung und Beteiligungen des Hauptausschusses zu berichten, welche Unternehmen von dieser Neugestaltung erfasst werden sollen. Die Festlegung der Unternehmen mit größerer Bedeutung und die Beschreibung der aussagefähigen Kennziffern für diese Unternehmen soll im Benehmen mit dem UA Vermögensverwaltung und Beteiligungen des Hauptausschusses erfolgen.
Der Senat wird aufgefordert, auf die BVG einzuwirken, eventuelle Festlegungen Berlins hinsichtlich Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen für die BVG-Be– triebs–angehörigen und -Ruheständler sowie deren Ehegatten, Witwer und Witwen abzubauen.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt den mit dem Bundesvermögensamt Berlin geschlossenen Vertrag für die kreative künstlerische Zwischennutzung des ehemaligen Palastes der Republik.
Der Senat wird aufgefordert, bei allen noch anstehenden Ausschreibungen von Gütern der Stadtgüter GmbH eine ökologische Bewirtschaftung von mindestens zwei Stadtgütern zu ermöglichen. Sofern Angebote für die ökologische Bewirtschaftung für einzelne Güter vorliegen, sind dem Abgeordnetenhaus vor der Entscheidung in vertraulicher Sitzung die Angebote in anonymisierter Form im Vergleich zu denen bei konventioneller Bewirtschaftung vorzustellen.
Auf dieser Basis getroffene Empfehlungen des Abgeordnetenhauses sind durch den Senat als Entscheidungsgrundlage zu beachten.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von Grundstücken des Sanierungsträgers „STATTBAU GmbH“ in die Liegenschaftsfonds GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung gemäß der dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses mit der Vorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Grundstücksliste zu.
1. Der Bericht über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts (Beteiligungsbericht) ist – wie in dem Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 10. Februar 2004 über „Beteiligungsmanagement und -controlling des Landes Ber
Über die vom Senat beschlossenen zukünftigen Bestandteile des Berichts für die Gesellschaften mit größerer Bedeutung:
Über alle anderen Beteiligungen des Landes, die bisher vom Beteiligungsbericht erfasst sind, ist mindestens im bisherigen Umfang zu berichten.
2. Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung der Neuordnung des Beteiligungsmanagements und -controllings zum 31. Oktober 2004 zu berichten. Danach ist dem Abgeordnetenhaus kontinuierlich über den Fortgang der Umsetzung zu berichten. Dabei sind auch die Eigentümerstrategie und die Schwerpunktsetzungen des Senats, die formulierten Zielbilder, die Abschlüsse von Zielvereinbarungen zwischen Aufsichtsräten und Geschäftsführungen und die Etablierung eines Risikocontrollings darzustellen.
3. Dem Abgeordnetenhaus ist über die Portfolioplanung des Landes ggf. in vertraulicher Form zu berichten. Das Abgeordnetenhaus erhält eine mittel- bis langfristige Planung, die sich an den Kriterien: