Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat Krediteinnahmen auf Grund der Vorgriffsermächtigung künftig im Haushaltsplan des Folgejahres veranschlagt und im Ist des Folgejahres nachweist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat das IT-Finanzierungsmodell auf der Grundlage des Verursacherprinzips weiterentwickelt und ihm bis zum 30. November 2004 berichtet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat zum 30. November 2004 die notwendige Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Projekts ITIS vorlegt.
Es erwartet, dass der Senat ihm bis zum 30. September 2004 über seine nunmehr angekündigten Prüfungen berichtet.
umgehend das Arbeitsmaterial aktualisiert und in analoger Anwendung des bei der Unfallkasse Berlin üblichen Verfahrens praxisbezogene Regelungen zur rechtzeitigen Beweissicherung von Unfallschäden trifft. Die Amtsärzte sind ebenfalls entsprechend zu informieren,
in Anlehnung an die Verfahrensweise der Unfallkassen ein Konzept entwickelt, wie eine möglichst einheitliche und zeitnahe ärztliche Begutachtung und Bewertung der Unfallfolgen sichergestellt werden kann.
Es erwartet ferner, dass der Senat umgehend die Chancen einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes prüft, um zu erreichen, dass das Unfallruhegehalt nicht mehr lebenslang unverändert weitergezahlt wird, wenn die gesundheitlichen Folgen des Dienstunfalls sich vermindert haben oder weggefallen sind. Dem Abgeordnetenhaus ist hierüber zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2004 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Energiekosten im Rahmen des Facility-Managements der landeseigenen Gebäude gesenkt werden können.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat alle Forderungen aus der Kostenteilungsvereinbarung auch hinsichtlich der „Ostfälle“ umgehend einzieht und im Schadensfalle die Haftungsfrage prüft. Dem Hauptausschuss ist bis 31. August 2004 über den Stand der Abrechnung aus der Kostenbeteiligungsvereinbarung zu berichten.
nicht für ein gesetzeskonformes Verfahren bei den Vereinbarungen mit den Krankenkassen über eine pauschalierte Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger gesorgt hat,
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Justiz nicht rechtzeitig und konsequent stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen hat, um die Stiftung zur Einhaltung der nach § 3 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes bestehenden Verpflichtung, das Stiftungsvermögen ungeschmälert zu erhalten, zu veranlassen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat sicherstellt, dass die Stiftung „Luftbrückendank“ (und ggf. auch andere, in gleicher Weise betroffene Stiftungen), den eingetretenen Vermögensverfall beim Stiftungskapital sukzessive wieder ausgleicht. Um das Stiftungsvermögen wieder aufzufüllen und weiteren Vermögensverlusten entgegenzuwirken, ist nun durch stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass aus laufenden Erträgen in angemessener Höhe Eigenkapitalzuführungen getätigt werden.
Es erwartet ferner, dass der Senat Kriterien erarbeitet, die eine objektivierte Bewertung von Anlageformen des Stiftungsvermögens ermöglichen. Als Maßstab einer solchen Bewertung sollten die für die Anlage von Mündelgeldern nach dem BGB geltenden Bestimmungen dienen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2004 zu berichten. Dieser Bericht soll zugleich eine Übersicht über den Vermögensstand - und dessen Anlage - weiterer vergleichbarer Stiftungen enthalten.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Jugend zuständige Senatsverwaltung durch Vereinbarung überhöhter Fachleistungsstundensätze für ambulante Hilfen zur Erziehung finanzielle Nachteile verursacht hat.
8. Erhebung von Einnahmen aus einer Kostenteilungsvereinbarung mit gesetzlichen Krankenkassen T 164 – 169
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
über Jahre gegen das Gebot der rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung bei der Einziehung von Forderungen aus einer Kostenteilungsvereinbarung mit gesetzlichen Krankenkassen verstoßen ha
dass es ohne Eingreifen des Rechnungshofs zu einer Abrechnung von Forderungen gegenüber den Krankenkassen aus dieser Kostenteilungsvereinbarung hinsichtlich einer Vielzahl von im Ostteil Berlins gelegenen betreuten Unterbringungsformen für psychisch Kranke nicht gekommen wäre
ungeachtet der vorangegangenen Beanstandungen des Rechnungshofs die getroffenen Vereinbarungen nicht gekündigt hat, sodass auch ab dem Jahr 2002 weiterhin jährliche Mehrbelastungen in Millionenhöhe für den Landeshaushalt entstehen,
erforderliche Erhebungen zu den betroffenen Personenkreisen freiwillig krankenversicherter Sozialhilfeempfänger und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt nicht veranlasst hat.
die erforderlichen Erhebungen zu den betroffenen Personenkreisen der freiwillig versicherten Sozialhilfeempfänger durch hrt und die finanziellen Auswirkungen prüft.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu verantwortenden erheblichen Mängel bei der Vorbereitung und Abwicklung der Fördermaßnahmen, die den zielgerichteten Mitteleinsatz in der Anfangsphase des Quartiersma haben.
Es erwartet, dass der Senat im Rahmen des Quartiersmanagementverfahrens die verbindlichen zuwendungsrechtlichen Regelungen künftig strikt beachtet, vor allem indem er bei jedem Einze
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Phosphatglasdosimetrie weder die angekündigte „DVtechnische Handhabung“ realisiert noch die jeweiligen Tarife angehoben hat. Es erwartet eine zügige Um