Aufgabe des Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“ gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zwecks Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel – Möbelhaus –
Der Senat wird aufgefordert, Qualifizierungsmöglichkeiten für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Schulleitungsmitglieder zu schaffen. Insbesondere sind Möglichkeiten für die Einrichtung von Weiterbildungsstudiengängen für Führungspersonal an Berliner Schulen an Berliner Universitäten und die Kooperationsmöglichkeiten mit dem Land Brandenburg zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dem Abgeordnetenhaus ist darüber bis zum 30. November 2004 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, sich auch im Rahmen der Verhandlungen um ein Zuwanderungsgesetz für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen, die es ermöglicht, langjährig Geduldeten einen Aufenthaltstitel zu gewähren.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden
Gemäß § 1 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 sowie §§ 4 und 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vom 8. November 1990 (GVBl. S. 2246), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540) wurden für die Dauer von sieben Jahren gewählt, ernannt und vereidigt:
Wahl einer Person des öffentlichen Lebens zum Mitglied des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 (GVBl. 2002 S. 332) für das ausgeschiedene Mitglied Hella Dunger-Döper für den Rest der Amtsperiode des Rundfunkrates folgende Person des öffentlichen Lebens zum Mitglied des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg:
Der Senat wird aufgefordert, die Planungsregionen für die verschiedenen Fachplanungen in Berlin zu vereinheitlichen.
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses (siehe Anlage) enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2001 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in fünf Sitzungen den Jahresbericht 2003 des Rechnungshofs von Berlin über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2001 – Drs 15/1657 – und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drs 15/2126 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, zu folgenden für das Ja lu
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die notwendigen Standardisierungsbeschlüsse unverzüglich trifft und umsetzt. Dabei ist die Grundsatzentscheidung zu berücksichtigen, server- und desktopseitig den Einsatz von Linux- und Open-Source-Software
an Stelle des bisher eingesetzten Betriebssystems und der bisher eingesetzten Anwendungssoftware zu prüfen (Auflagenbeschluss Nr. 26). Zudem ist auf die Verwendung offener und nach ISO standardisierter Schnittstellen zu achten.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen der Fortentwicklung der IT-Planungsübersicht zu einem Projekthaushalt auch über das Ergebnis der Prüfung der Übernahme der IT-Verfahren anderer Bundesländer berichtet.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat bisher immer noch nicht ausreichend geprüft hat, ob mit veränderten Prüftechniken bei Zahlungsverfahren wirtschaftlicher Nutzen zu erzielen sei.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat erneut innerhalb der von der Verfassung gesetzten Frist nur eine verkürzte Haushalts- und Vermögensrechnung 2001 vorgelegt hat, die zudem unvollständige und falsche Darstellungen enthält und daher eine Bestätigung der Richtigkeit des Zahlenwerks nicht zuließ.
Es missbilligt ferner, dass der Senat die Vervollständigung der Haushalts- und Vermögensrechnung noch nicht einmal bis zum Beginn der parlamentarischen Beratung über die Entlastung abgeschlossen hat.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt des Weiteren, dass der Senat in der Vorlage zur Beschlussfassung über die Haushalts- und Vermögensrechnung 2001 entgegen § 82 LHO den Finanzierungssaldo nicht aufgeführt hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat gemäß Artikel 94 Abs. 1 VvB fristgerecht und künftig wieder unter Beachtung der §§ 80 bis 87 LHO vollständig Rechnung legt.
Es erwartet ferner, dass der Senat in Zukunft spätestens zum Beginn der parlamentarischen Beratung über die Entlastung
über nach Rechnungslegung bekannt gewordene Fehlbuchungen und deren Auswirkungen auf das Abschlussergebnis unaufgefordert berichtet und
Der Senat wird aufgefordert, die Haushalts- und Vermögensrechnung künftig zusätzlich als eine für das Abgeordnetenhaus auswertbare Datenbank bereitzustellen.