Förmliche Aufgabe des Sportstandortes „Genossenschaftsstraße“ im Ortsteil Adlershof, Bezirk Treptow-Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau
5. Gemeinsame Politik mit Brandenburg und den angrenzenden Woiwodschaften weiter entwickeln: Die Zusammenarbeit mit den grenznahen westpolnischen Woiwodschaften ist auszubauen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen. Hierbei ist eine enge Kooperation mit dem Land Brandenburg zu organisieren.
6. Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa zur Kernaufgabe machen: In den einzelnen Senatsverwaltungen sind die notwendigen personellen und strukturellen Voraussetzungen haushaltsneutral zu schaffen, um die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa auf der Fachebene in den Senatsverwaltungen entsprechend zu intensivieren.
7. Informationsoffensive Pro Europa: Berlin muss mit einem umfassenden Informationsangebot auf die Hoffnungen, aber auch auf die bei manchen noch bestehenden Befürchtungen eingehen. Hierbei sind die vorhandenen Strukturen zu nutzen, z. B. Informationen in Schulen, aber auch einzelne proaktive Maßnahmen, die sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger richten, zu forcieren.
Der Senat wird aufgefordert, den polnischen Woiwodschaften weitere Unterstützung beim Aufbau einer europafähigen Verwaltung anzubieten. Dies beinhaltet insbesondere die zur Verfügungsstellung von Verwaltungsfachleuten, die polnische Mitarbeiter in der Beantragung, Verwaltung und Abrechnung von EUFörderprogrammen schulen.
Der Senat wird aufgefordert, die Kooperation mit den neuen EU-Mitgliedsländern insbesondere durch folgende Aktivitäten zu vertiefen:
1. Handelsbeziehungen weiter entwickeln: Ziel der Wirtschaftspolitik Berlins muss es sein, die Wirtschaftsbeziehungen mit den östlichen Nachbarn zu intensivieren. Die Berliner Institutionen, insbesondere die Wirtschaftsförderung, sollen künftig vorrangig diesem Ziel verpflichtet werden.
2. Verkehrsinfrastruktur in Richtung Osten ausbauen: Berlin muss auf Bundes- und EU-Ebene die Entwicklung der Verkehrswege in Richtung Mittel- und Osteuropa vorantreiben. Berlin hat ein hohes Interesse daran, sowohl die Schienen- als auch die Straßenverbindungen nach Poznań–Warszawa, nach Szczecin, nach Gdańsk und nach Wrocław–Kraków zügig auszubauen.
3. Die Partnerschaft mit osteuropäischen Hauptstädten intensivieren: Die Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften und -netzwerke sind gezielt zu vertiefen. Dazu gehören insbesondere Gespräche auf Regierungsebene, um die partnerschaftliche Atmosphäre der Kooperation zwischen den Hauptstädten zu festigen. Dabei haben die Beziehungen Berlin–Warszawa besonderes Gewicht.
4. Angebote an die neuen Mitgliedsstaaten unterbreiten: Berlin kann und soll die Beitrittsländer bei der Integration in die EU unterstützen. Die begonnene Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungen soll verstetigt und insbesondere für Polen intensiviert werden. Darüber hinaus sind EU-Fördermittel wie zum Beispiel im Rahmen des Twinning-Programms so weit wie möglich in Anspruch zu nehmen.
8. MOE-Strategie konkretisieren: Das vom Senat bereits verabschiedete Positionspapier zur Zusammenarbeit Berlins mit Mittel- und Osteuropa ist mit konkreten Maßnahmen umzusetzen. Über die Ergebnisse soll im Herbst 2004 dem Abgeordnetenhaus berichtet werden.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt die neuen Perspektiven durch die Erweiterung der Europäischen Union. Mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie Malta und Zypern ist die Teilung des europäischen Kontinents endgültig überwunden. Die Erweiterung der EU bedeutet eine neue Dimension der europäischen Integration für Frieden und Stabilität in Europa.
2. Für Berlin bringt die Aufnahme der Beitrittsstaaten, insbesondere seiner unmittelbaren Nachbarn, neue politische, wirtschaftliche und kulturelle Rahmenbedingungen. Mit der EU-Erweiterung rückt Berlin vom Rand an seinen historischen Platz in die Mitte Europas. Durch die größere Europäische Union ergeben sich nicht nur neue Chancen, sondern auch eine neue Verantwortung für Berlin.
3. Die Europäische Union beweist mit der Erweiterung nach Mittel-, Ost- und Südosteuropa ihre Integrationsfähigkeit und ihr Engagement für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in Europa. Sie steht für Freiheit, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Ver
europäische Ressourcen und Programme zu nutzen. Dies betrifft vorrangig EU-Programme, die der Intensivierung der Kooperation mit Mittel- und Osteuropa dienen und insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe Interreg III,
2. Der Senat soll künftig im Jahresbericht der Europabeauftragten des Senats einen gesonderten Schwerpunkt „Kooperation mit den Staaten Mittel- und Osteuropas“ ausweisen, der die Berliner Aktivitäten auf den verschiedenen Kooperationsebenen dokumentiert und darlegt, wie die entsprechenden EU-Programme ausgenutzt wurden.
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 75 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde gewählt:
antwortung. Die europäische Integration hat sich in der Vergangenheit bewährt und muss in Zukunft vorrangiges Ziel deutscher und Berliner Politik bleiben.
4. Die Erweiterung der Europäischen Union eröffnet neue Chancen für einen intensiven Austausch über die alten Grenzen hinweg. Für Berlin und die Region wird die Wechselwirkung dieses Austausches für Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur neue Impulse bieten. Hierbei kann und soll Berlin seine besonderen historischen und aktuellen Ost-West Erfahrungen einbringen.
5. Die Erweiterung bringt politische Stabilität und wirtschaftliche Vorteile für Berlin. Die Ausweitung des europäischen Binnenmarktes stärkt den Handel mit Gütern und Dienstleistungen und schafft zusätzliche Absatzmärkte für die Wirtschaft für alle Beteiligten. Gleichzeitig tragen Investitionen in den Beitrittsländern zur Verbesserung der Infrastruktur bei. Berlin muss dazu beitragen, dass die Chancen der Grenzöffnung nach Osten zum beiderseitigen Vorteil genutzt werden.
6. Alle Berlinerinnen und Berliner, insbesondere die Staatsangehörigen der neuen EU-Mitgliedsstaaten werden aufgerufen, am 13. Juni von ihrem Wahlrecht in Berlin Gebrauch zu machen und mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des neuen Europäischen Parlaments mitzuentscheiden.
EU-Osterweiterung: Berlins Chancen nutzen (IV) – Kooperation mit Polen, Russland und den baltischen Staaten intensivieren
Der Senat wird aufgefordert, die Attraktivität Berlins für Polen und Russland zu erhöhen und dafür nachfolgende Voraussetzungen zu schaffen bzw. Maßnahmen einzuleiten:
das Internetangebot im Rahmen von www.berlin.de sollte neben Informationen in englischer und türkischer Sprache auch Grundinformationen auf Polnisch und Russisch bereitstellen;
die Intensivierung der Kooperationen mit Polen und den baltischen Staaten als neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie mit Russland ist in der Verwaltung angemessener Weise zu verankern.
Der Senat wird aufgefordert, die Kooperation mit Mittel- und Osteuropa zu intensivieren. Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Durch Qualifizierung und Weiterbildung ist die Fähigkeit der Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeiter zu verbessern,
Wahl eines Vertreters der Berufspraxis zum Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie dessen Stellvertreters
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) i. d. Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), bis zum 30. Oktober 2004, folgenden Vertreter der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. zum Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie dessen Stellvertreter: