Hierzu soll in Verhandlungen mit den Berliner Verkehrsbetrieben und der S-Bahn Berlin GmbH darauf hingewirkt werden, dass ein verbilligtes Sonderticket eingeführt wird, das in der Woche außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten nicht vor 10.00 Uhr morgens genutzt werden darf. Am Wochenende ist eine ganztägige Geltungsdauer vorzusehen.
Der Senat wird aufgefordert, sich bei der BVG und S-Bahn GmbH dafür einzusetzen, dass die Verkehrsunternehmen auch zukünftig eine Sozialkarte für Berlin anbieten.
Diese soll ein einkommensabhängiges, selbst kalkuliertes Angebot sein, dass ohne zusätzliche Zuschüsse des Landes Berlin Sozialhilfeempfängern und finanziell ähnlich Gestellten den Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten ermöglicht und damit den Verkehrsunternehmen Kunden und entsprechende Einnahmen sichert.
Der Preis dieser einheitlichen Sozialkarte ist der Leistungsfähigkeit des berechtigten Personenkreises angemessen zu gestalten.
Wahl eines Vertreters der Berliner Arbeitgeberverbände als Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), für die Dauer von zwei Jahren mit sofortiger Wirkung folgenden Vertreter der Berliner Arbeitgeberverbände zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin: