Protocol of the Session on January 31, 2002

[Rabbach (CDU): Zur Sache!]

Wir kommen zur Sache, selbstverständlich! – Hinsichtlich der Frage von Herrn Wieland, wo denn der Wissenschaftssenator

bleibe, möchte ich es doch damit halten, dass man erst das Parlament zu Wort kommen lässt und dann der Senat auftritt. Dabei soll es doch wohl auch bleiben.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Keine Frage: Die Verabredung der Koalitionsvereinbarung zur Umstrukturierung der Hochschulmedizin und die Absicht, die Medizinische Fakultät der Freien Universität aufzugeben, steht gegenwärtig im Zentrum der politischen Debatte in Berlin. Sowohl die Schließungsabsicht als auch der Protest gegen diese Pläne haben Berlin auf den Grund der Tatsachen geführt. Berlin ist ein Sanierungsfall, und dieser Sanierungsfall ist u. a. dadurch eingetreten, dass in vielen Bereichen notwendige Strukturentscheidungen viele Jahre verzögert, unzureichend umgesetzt oder gar nicht angegangen wurden.

Die notwendige politische Auseinandersetzung und die Artikulation der verschiedenen Interessen darf jetzt aber nicht wieder zu neuen Blockaden führen, sondern die freigesetzte Energie muss endlich auf den richtigen Punkt gelenkt werden. Und dieser Punkt kann auch aus meiner Sicht nur heißen, die Qualität von Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin sowie die hohe Leistungsfähigkeit der Krankenversorgung zu erhalten, weil sie einen der Standortvorteile Berlins ausmachen.

Der Ausgangspunkt der Koalitionsvereinbarung war ja gerade die These, dass Berlin nicht länger die finanziellen Rahmenbedingungen sichern kann, um die anerkannte Leistungsfähigkeit der Hochschulmedizin in den vorhandenen Strukturen zu gewährleisten. Das betrifft sowohl die notwendigen Investitionen wie auch die dauerhaft erforderlichen konsumtiven Zuschüsse. Dennoch ist der Inhalt und auch die Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung verkürzt, wollte man die Aussagen zur FU-Medizin isoliert betrachten. Leitziel des Senats für die Hochschulmedizin in Berlin ist es, diesen Wissenschaftsbereich insgesamt straffer und effizienter zu strukturieren. Die wirklich leistungsfähige Forschung soll stärker als bisher identifiziert und gesichert werden. Die Ausbildungskapazität soll erhalten bleiben.

Aus diesen genannten Gründen, nämlich der drohenden Haushaltsnotlage und der Notwendigkeit von schmerzhaften Reformen, sind die den Senat tragenden Parteien der Überzeugung, dass die Hochschulmedizin in Berlin weitere Strukturveränderungen und neuerliche Einsparbeträge zur Konsolidierung des Berliner Haushalts erbringen kann und muss. Ich betone, dass die Universitätsmedizin insgesamt angesprochen ist – nicht die FU-Medizin allein.

Der Senat will konzentrieren und bündeln, um die aufgewendeten Mittel des Landes so optimal wie möglich einzusetzen. Die Leistungsfähigkeit der Hochschulmedizin muss quantitativ und qualitativ erhalten werden, denn wir brauchen diese Leistungsfähigkeit für die Zukunft der Stadt und insbesondere für die Sicherung und Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie die Akquisition von Drittmitteln und neuer privater Investitionen in Zukunftstechnologiebereiche. Die Zielsetzung muss gerade sein, mit geringerer Belastung für das Land ähnlich herausragende Ergebnisse wie bisher zu erzielen, d. h. sich den Strukturwandlungen im Gesundheitswesen insgesamt zu stellen, Anschluss an die internationale Entwicklung zu halten und die ökonomischen Ressourcen der Forschungspotentiale der Hochschulmedizin voll zu erschließen.

Selbstverständlich muss berücksichtigt werden, dass in der Universitätsmedizin in den letzten zehn Jahren bereits mehrfach umstrukturiert wurde und bereits erhebliche Mittel eingespart wurden. Herauszufinden, wie dieses Ziel nun hochschul-, forschungs- und gesundheitspolitisch sinnvoll umgesetzt werden kann, ist die Aufgabe der nächsten Zeit. Entsprechend den Hochschulverträgen für 2003 bis 2005 und im Sinne des Ihnen vorliegenden Antrages der Koalitionsfraktionen wird der notwendige Umstrukturierungsprozess durch eine Expertenkommission in Kooperation mit dem Wissenschaftsrat begleitet. Interdisziplinärer, externer Sachverstand, die Erfahrungen und Kenntnisse der betroffenen Universitätsklinika sowie eine enge Anbindung an das Parlament sollten nach meiner Auffassung das Verfahren kennzeichnen.

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Sen Dr. Flierl

Bereits in der nächsten Woche werden der Regierende Bürgermeister und der Wissenschaftssenator mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrates und Vertretern der beiden Universitäten zusammenkommen, um über Aufgabe, Zusammensetzung und Verfahren des zügig zu installierenden Gremiums zu beraten. Die Empfehlungen dieses Gremiums sollen dann vom Wissenschaftsrat begutachtet werden und einen Entscheidungsprozess im Abgeordnetenhaus noch in diesem Jahr ermöglichen.

Das geplante Aufgeben der Medizinischen Fakultät der Freien Universität und die Umwandlung des UKBF in ein Versorgungskrankenhaus haben überaus komplexe Auswirkungen auf das fachliche, personelle und finanzielle Beziehungsgeflecht in den betroffenen Bereichen von Lehre, Forschung und ambulanter sowie stationärer Krankenversorgung. Die Prüfungen und die Planung für ein neues Strukturgesetz müssen diese Vernetzung im System berücksichtigen, wenn die Ziele Einsparung und Erhalt der Leistungsfähigkeit tatsächlich erreicht, aber ebenso unerwünschte Nebenwirkungen vermieden werden sollen.

Daraus folgt für mich zwingend, dass die Expertenkommission bei ihrer Arbeit den gesamten Bereich der Hochschulmedizin von FU und HU, die erkennbaren Strukturprobleme der Krankenversorgung im Bereich der Universitätsklinika sowie die forschungspolitischen Auswirkungen betrachten muss. Nur so können die Folgen einer Schließung der Medizinischen Fakultät der FU seriös abgeschätzt und zukunftsfähige Strukturen geschaffen werden.

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Unter der Voraussetzung, dass sich die Expertenkommission die strategischen Ziele des Senats – d. h. die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Hochschulmedizin in Berlin und die Erbringung relevanter struktureller Einsparungen – zu Eigen macht, sollte es nach meiner Auffassung auch zur Aufgabe der Expertenkommission gehören, in die Debatte gebrachte Alternativen zur vorgesehenen Schließung des UKBF aufzunehmen, ernsthaft zu prüfen und entsprechende Empfehlungen vorzulegen. [Vereinzelter Beifall bei der PDS und der SPD]

Wie im Koalitionsvertrag ausgeführt, geht es um effektivere Strukturen in der Hochschulmedizin, nicht um Schließung als Selbstzweck, um Revanche oder was sonst auch immer. Lassen Sie mich, weil die Diskussion in den letzten Tagen dadurch bestimmt war, auch sagen, dass nach meiner Auffassung beides gilt: Politik, die keine Alternativen zulässt, riskiert ihre eigene Zukunft. Politik aber, die erst gar keine Ziele setzt und vor dem Status quo kapituliert, gibt sich nicht weniger auf.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Mit den angestrebten Veränderungen in der Hochschulmedizin soll nicht allein ein Konsolidierungsbeitrag für den Haushalt erbracht werden, sondern letztlich geht es um weitergehende Ziele wie die Sicherung eines leistungsfähigen Netzwerkes von biomedizinischen Forschungseinrichtungen und die Sicherung und Weiterführung von leistungsfähigen Forschungsprojekten in Berlin. Es geht um die quantitative und qualitative Sicherung der nach UniMed-Gesetz festgelegten Ausbildung im Fach Humanmedizin und Zahnmedizin. Es geht um die Sicherung der notwendigen regionalen Krankenversorgung, und es muss uns auch um eine Konzentration und rasche Überprüfung der Investitionen im Bereich der Hochschulmedizin im Rahmen der strukturellen Grundsatzentscheidungen gehen.

Die Weiterentwicklung der Organisationsformen der Hochschulmedizin ist auch im Lichte des verschärften Wettbewerbs und der Veränderungen der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen dringend erforderlich. Mir ist bewusst, dass die zum Teil jahrelangen Diskussionen zu immer neuen Planungen und deren faktisch laufenden Überprüfungen auch zu Enttäuschungen führen können – dies umso mehr, als speziell zur Weiterentwicklung der Hochschulmedizin in Berlin in den vergangenen Jahren bereits mehrere Expertenkommissionen ihre Empfehlun

gen abgegeben haben. Sehr verehrter Herr Wieland! Umso bedauerlicher ist es natürlich, dass die bereits im vergangenen Jahr beschlossene Expertenkommission nicht eingesetzt wurde,

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Warum wohl?]

denn dann wären wir in der Debatte bereits erheblich weiter.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Nur am Rande: Sie werden sich erinnern, dass mit der Verabschiedung der Hochschulverträge 2003 bis 2005 und den darin verabredeten Kürzungen in der Hochschulmedizin in Höhe von 60 Millionen DM die Kliniken aufgefordert waren, darzustellen, wie diese Einsparungen zu erbringen sind. Ich muss konstatieren, dass wir auf diese Vorlagen bis heute warten, und es stimmt tatsächlich nicht sehr ermutigend, sich für Alternativen stark zu machen, wenn diese Vorlagen immer noch nicht da sind.

[Beifall bei der PDS]

Auslöser für geforderte Strukturmaßnahmen waren immer die knapper werdenden Ressourcen der Krankenkassen im Versorgungsbereich und des Landes zur Finanzierung der erforderlichen konsumtiven und investiven Mittel, aber auch und gerade zunehmend überregionale Einflüsse der Gesundheitspolitik. Ich nenne nur die anstehende Einführung eines flächendeckenden Systems von Fallpauschalen im Rahmen der DRGs. Auf die damit verbundenen Veränderungen müssen sich alle Einrichtungen auf den damit verbundenen Wettbewerb rechtzeitig einstellen. Daran führt kein Weg vorbei.

Lassen Sie mich deshalb bei dieser Gelegenheit auch einige generelle Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Situation der Hochschulmedizin in Deutschland nennen, die unverändert Gültigkeit haben: Die Klinika haben eine maßgebliche Bedeutung für die Hochleistungsmedizin der regionalen und überregionalen Krankenversorgung. Sie sind nicht nur wegen ihrer Größe und ihrer Geräte und Personalausstattung, sondern auch wegen ihres Fächerspektrums und der hohen Anzahl von Patienten mit besonders schwierigen Erkrankungen durch ein spezifisches Aufgaben- und Leistungsprofil gekennzeichnet.

Zugleich betont der Wissenschaftsrat, dass Änderungen der Rahmenbedingungen in der Hochschulmedizin insbesondere des Finanzierungssystems der Krankenversorgung die zeitnahe Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der die Hochschulmedizin bestimmenden Strukturen erforderlich macht. Dafür sind auch für die künftige Entwicklung der Fakultäten in Deutschland und ihrer Klinika Leitlinien zu beachten, um gerade die akademischen Aufgaben auf einem hohen Leistungsniveau sicherstellen zu können und die Wettbewerbsfähigkeit in der Krankenversorgung zu gewährleisten.

Der Wissenschaftsrat plädiert so für eine klare organisatorische Trennung und Zuordnung der Aufgaben in Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung einschließlich einer Transparenz und Trennung der Budgetkreisläufe. Die bisherigen Weisungs- und Verantwortungsstrukturen sind weiterzuentwickeln, und zwar so, dass eine eindeutige Abgrenzung zwischen Trägerund Betriebsverantwortung sowie zwischen Aufsichts- und Geschäftsführungskompetenz erfolgt.

Darüber hinaus weist der Wissenschaftsrat auch darauf hin, dass die spezifischen Leistungsspektren der Hochschulklinika mit den besonderen Vorhaltekosten und dem Versorgungsauftrag in künftigen Vergütungssystemen dargestellt werden müssen. Und dies erfordert gerade, dass die Berücksichtigung der Schwere der Erkrankung, des Schwierigkeitsgrad der Behandlung und der Multimorbidität der Patienten auch in diesem Vergütungssystem Ausdruck finden muss. Wir wissen alle, dass es hier ein strukturelles Problem gibt, gerade die Hochschulmedizin auf diese Umstellung mit den DRGs vorzubereiten.

Darüber hinaus empfiehlt der Wissenschaftsrat, den Zuschuss des Landes für Forschung und Lehre künftig nach belastungs- und leistungsbezogenen Kriterien zu bemessen. Er sollte als eigenständiges Budget für die akademischen Aufgaben der Fakultät zugewiesen und von dieser gesondert verteilt werden.

(A) (C)

(B) (D)

Sen Dr. Flierl

Der Wissenschaftsrat weist weiter darauf hin und gibt damit eine Vielzahl von Anregungen für unsere Expertenkommission, die auf einen leistungsgerechten Ausbau hochschulmedizinischer Einrichtungen orientieren – so zum Beispiel komplementäre Schwerpunktbildung auf den Gebieten Forschung, Lehre und Krankenversorgung, zwischen den Einrichtungen, besonders bei räumlich benachbarten hochschulmedizinischen Einrichtungen, auch zeitweise Ausgliederungen von Einrichtungen könnte hierzu gehören –, um so die Anbindung und Vernetzung zu stärken.

Um die Dramatik des Umbruchs zu skizzieren, seien noch folgende Zahlen angeführt; denn es ist unstrittig, wie auch jüngst in der Diskussionen erwähnt, dass mit der Einführung der DRGs in Deutschland die Zahl der Betten und auch die Zahl von Krankenhäusern rückläufig sein werden: Pauschal gehen die Universitätsklinika in Deutschland davon aus, dass wegen dieser Veränderung Ertragsausfälle zwischen 10 und 30 % zu befürchten sind. Die Frage ist also, wie die einzelnen Häuser mit diesem Problem umgehen und ob sie sich rechtzeitig auf das veränderte Fallzahlensystem einstellen. Der Wettbewerb wird dann zwischen 2004 und 2007 verstärkt Wirkung zeigen. Dies hat selbstverständlich auch in Berlin Auswirkungen und wird im Rahmen der von der Koalition beschlossenen vorgezogenen Fortschreibung des Krankenhausplanes zu klären und zu entscheiden sein.

Und da hier Bundesvergleiche angeführt wurden, möchte ich darauf auch nicht verzichten und auf die Debatte hinweisen, die im Rahmen der Kultusminister der Länder über die Staatszuschüsse für konsumtive Zwecke an die Universitätsmedizin geführt wird. Vielleicht ist hier auch ein bundesweiter Vergleich wichtig. Zu der Ermittlung der einzelnen Komponenten für eine angemessene Finanzausstattung wird auf der Ebene der KMK gegenwärtig die Einführung von Kostennormenwerten erörtert. Diese Normenwerte sollen die sogenannte Grundausstattung für die Hochschulmedizin festlegen. Da gibt es dann Pauschalen – Aufwand pro Studierenden in der Humanmedizin –, aber neben diesen Grundausstattungsetat kommt es vor allem darauf an, welche sogenannten Ergänzungsausstattungen dazu kommen. Denn dies sind genau die Mittel, die für Forschung und damit auch als Voraussetzung für die erfolgreiche Drittmitteleinnahme anzusehen sind.

Interessant hier der Vergleich, dass bei untersuchten 33 Universitätsklinika in Deutschland erhebliche Unterschiede existieren. So schwanken die konsumtiven Zuschüsse zwischen 30 Millionen Euro bis über 160 Millionen Euro pro Universitätsklinikum. Natürlich müssen da die Unterschiede im Leistungsspektrum berücksichtigt werden, die Frage, ob vorklinik-theoretische Institute oder auch Versorgungsaufwendungen berücksichtigt wurden oder nicht. Aber im Durchschnitt wird ein Universitätsklinikum in Deutschland 1999 mit 75 Millionen Euro bezuschusst. Interessant ist nun, dass unsere beiden Universitätsklinika, die Charite´ und das UKBF, entweder mit in der Spitzengruppe liegen, wie die Charite´ mit 153 Millionen Euro – also zu den drei bestfinanziertesten Universitätsklinika in Deutschland gehört – oder aber wie das UKBF im oberen Mittelfeld rangiert. Der Senat wird auch diese Kriterien und Vergleiche bei seinen Planungen berücksichtigen müssen.

Hinsichtlich der referierten Empfehlungen des Wissenschaftsrates sollten nach Auffassung des Senats zukünftig insbesondere folgende Anregungen umgesetzt werden:

Erstens: Lehre und Forschung einerseits und die Krankenversorgung andererseits sollen betriebswirtschaftlich und administrativ klar unterschieden werden. Dazu soll eine materielle Trennungsrechnung auf der Planung getrennter Wirtschaftspläne für Forschung und Lehre unter der Federführung der Fakultäten sowie eines Kassenbudgets für den Bereich der Krankenversorgung verbindlich eingeführt werden.

Zweitens: Der Bereich der Krankenversorgung wird daraufhin überprüft, ob mit dem Ziel erhöhter Wirtschaftlichkeit und Transparenz weitere Teile förmlich ausgegliedert werden sollen. Auch dazu sollen weitere neue Vorschläge unterbreitet werden.

Drittens: Das Management und die betrieblichen Entscheidungen der Klinika sollten professionalisiert werden. Dabei sollen die Klinikumsvorstände grundsätzlich durch hauptamtliche Funktionsträger auf Zeit zusammengesetzt werden.

Schließlich viertens: Der Senat strebt an, dass gegenüber privaten Leistungserbringern wettbewerbsfähige Tarifund Arbeitszeitmodelle verhandelt werden, wobei das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeitregelung im Krankenhauswesen berücksichtigt werden soll.

Neben diesen allgemeinen Strukturfragen stehen wir vor einer Vielzahl weiterer Fragestellungen, die insbesondere auch die Charite´ betreffen, also etwa die notwendigen Investitionen an der Charite´ oder die Frage der Nutzung und der Zukunft des Bettenhochhauses dort oder die Frage, welche Art von Kooperation und ob dies in Mitte geschieht mit dem Bundeswehrkrankenhaus angestrebt werden soll. Ausdrücklich will ich mich für die Sicherung und Fortführung des Reformstudienganges Medizin aussprechen. [Beifall bei der PDS]

Auch die Frage, wie die Zukunft des Beteiligungskonzeptes der Charite´ aussieht, sollte die hochschulmedizinische Debatte in Zukunft mit bestimmen.

Wie ich Ihnen gezeigt habe, werden nicht allein finanzielle Aspekte und nicht nur die unterstellte Exekution eines Schließungsbeschlusses die Diskussion der nächsten Zeit bestimmen, sondern es gibt eine Reihe davon unabhängiger struktureller Fragen und Handlungsoptionen zu erörtern, die insgesamt für die Sicherung sorgen müssen, dass die hohe Qualität der Hochschulmedizin in Berlin künftig gewährleistet wird. Im Interesse der Hochschulmedizin und der Stadt Berlin, auch unserer politischen Debatte hier im Parlament, rufe ich sie zu einer aktiven Mitwirkung an der Erarbeitung einer solchen Konzeption auf. Dann, bin ich sicher, wird auch die Hochschulmedizin eine gesicherte Zukunft haben und ihren Platz im überregionalen Wettbewerb behaupten können. – Danke schön!

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Flierl! – Wir kommen jetzt zur zweiten Runde. Für die Fraktion der Sozialdemokraten hat das Wort Frau Dunger-Löper. – Bitte schön!