Protocol of the Session on January 31, 2002

Welche sonstigen vertraglichen Beziehungen bestanden oder bestehen zwischen Aubis und deren Nachfolge- oder Tochterunternehmen und der BGB? Bestanden oder bestehen Rechte Dritter an Tochter- oder Nachfolgeunternehmen der Aubis? Wenn ja, worin bestehen diese?

7. Auf welchen Grundlagen, wie und mit welchem Ergebnis wurde die „Auffangaktion 1999“ durchgeführt?

8. Welcher finanzielle Schaden ist dem Land Berlin bzw. der BGB mittelbar oder unmittelbar durch das Kreditgeschäft mit der Aubis und seinen Folgen entstanden oder in Zukunft zu erwarten, und wer kann für solche Schäden in Haftung genommen werden?

9. Wann und in welchem Umfang wurde seitens der AubisGruppe oder deren Rechtsbeistände Einfluss auf die Kreditvergabeentscheidungen der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank oder anderer Gesellschaften der Bankgesellschaft Berlin genommen? Ist es zu Interessenskonflikten von Funktionsträgern oder anderer Mitarbeiter oder Beauftragten der beiteiligten Unternehmen oder Personen gekommen? Wer profitierte von den Beeinflussungen und wem entstand ein Nachteil?

(A) (C)

(B) (D)

B. Parteispenden an die CDU im Zusammenhang mit Kreditvergaben der BGB

1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Gewährung des Kredites und den Spenden im Gesamtumfang von 40 000 DM für die CDU, die der Geschäftsführer der Aubis an den Vorstandsvorsitzen der Berlin Hyp gezahlt hat?

Wurden mit der Spende, ihrer Annahme oder Verteilung gesetzliche oder sonstige Bestimmungen außer Acht gelassen?

2. Welche weiteren veröffentlichten, veröffentlichungspflichtigen oder sonstigen Spenden an die CDU hat es gegeben, bei denen auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte den Verdacht ergeben, dass sie geeignet waren, geschäftliche Entscheidungen der BGB bezogen auf größere Kreditengagements zu beeinflussen und wer hatte wann hiervon Kenntnis?

3. Wie wurde mit den unter 1. und 2. genannten Spenden von der CDU bzw. Mitgliedern der CDU verfahren, wie wurden diese verteilt und verbucht? Welche Quittungen wurden dafür ausgestellt und inwieweit wurden sie steuerlich verwendet?

Welche anderen Verpflichtungen wurden durch die Weitergabe der Gelder abgegolten?

In welchem Umfang gab oder gibt es Sonderkonten oder Kassenbestände, die nicht deklariert wurden?

4. Welche Geschäftszwecke verfolgte oder verfolgt der bpiVerlag, wer war oder ist an ihm oder seiner Tätigkeit beteiligt, wer sind die Gesellschafter und Treuhänder des Verlages?

C. Fondsgeschäfte

1. Welche Immobilienfonds wurden wann, mit welchen Volumina (Einlagen/Kredit) mit welchen Garantien und Prospektzusagen zu welchem Zeitpunkt für welchen Zeitraum aufgelegt und welche Gremien bzw. Verantwortlichen der BGB entschieden auf welchen Grundlagen darüber und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Inwieweit, wann und in welchem Umfang wurden dabei Bestimmungen des Kreditwesengesetzes oder sonstige Vorschriften außer Acht gelassen? Welche Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen sind dafür bereits eingestellt bzw. werden vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen verlangt und sind sonst zu erwarten?

2. In welchem Umfang wurde das Risiko notleidender Kredite in die Fonds verlagert?

3. In welchem Umfang, wann und aus welchem Grunde wurden persönlich haftende Gesellschafter von Immobilienfonds der BGB von Haftungen freigestellt? Welche Gremien und Funktionsträger der BGB waren wann damit befasst und wer hatte im Übrigen wann Kenntnis hiervon?

4. Welche Fonds wurden wann welchem begrenzten Personenkreis (Exklusivfonds) zu welchen Bedingungen, auf wessen Betreiben und mit wessen Kenntnis angeboten? In welchem Umfang und durch wen wurden in Exklusivfonds eingebrachte Immobilien mit öffentlichen Mitteln gefördert?

5. Gab oder gibt es im Zusammenhang mit den Immobilienfonds Vereinbarungen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften?

6. Wie hat sich die BGB gegenüber Fondsanlegern verhalten und welchen Aufwand hat sie betrieben, wenn sich die prospektierten bzw. zugesagten Ertragserwartungen nicht einstellten?

7. Welcher Schaden ist dem Land Berlin, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, und der BGB mittelbar und unmittelbar durch Fondsgeschäfte entstanden, in Zukunft zu erwarten und wer kann für solche Schäden in Haftung genommen werden?

D. Sonstige Großkreditgeschäfte im Immobilienbereich der BGB

1. Wie viele durch einen Kreditausschuss bewilligte Kredite wurden notleidend? Welche Kredite wurden wann und mit welchen Volumina durch welche Institute der BGB ohne Eigenkapital und/oder ohne persönliche Haftung des Kreditnehmers von einem Kreditausschuss bewilligt und in welchem Umfang wurden davon Kredite notleidend?

2. In welchem Umfang wurden von der Berlin Hyp bis zur gesetzlichen Beleihungsgrenze bewilligte Kredite von anderen Töchtern der BGB aufgestockt?

3. Welche Gremien und Entscheidungsträger der BGB waren mit der Genehmigung und Ausreichung der einzelnen Kredite befasst und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Wurden dabei Gesetze oder sonstige Bestimmungen außer Acht gelassen?

4. Welcher finanzielle Schaden ist dem Land Berlin bzw. der BGB mittelbar und unmittelbar durch derartige Kreditgeschäfte entstanden oder in Zukunft zu erwarten und wer kann für solche Schäden in Haftung genommen werden?

E. IBG/IBAG

1. Wann wurde welcher Wertberichtigungsbedarf der IBG zum Jahresabschluss 2000 von wem festgestellt und welche Risiken liegen ihm zugrunde?

2. Auf Grund welcher gutachterlichen Stellungnahmen und sonstigen Erkenntnisse wurde die Aufteilung der zuvor bei der IBG zusammengefassten Bereiche in welchem Umfang in IBG und IBAG durch wen wann beschlossen? Auf welcher Grundlage wurde welche Summe für die privat gehaltenen Anteile der Bavaria vor dem Verkauf der IBAG bezahlt? Welcher Preis musste insgesamt für die Bavaria gezahlt werden?

3. Wer hat wann auf welcher Grundlage die Beteiligung der IBAG an der Groth-Holding betrieben?

4. Welchen Umstrukturierungsüberlegungen und welchen Transaktionsplänen beim Verkauf der IBAG hat der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG zugestimmt? Inwieweit wurde von diesem Aufsichtsratsbeschluss abgewichen und wer trägt hierfür die Verantwortung?

5. Auf welcher Grundlage, in wessen Verantwortung wurde der Verkauf der IBAG an die Greico vorbereitet und durchgeführt und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon? Welche Stellungnahmen auf welchen Grundlagen gab wann die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC gegenüber der BGB ab? Wann, von wem und mit welchen Folgen wurde das Bundesaufsichtamt für das Kreditwesen über die beabsichtigte Transaktion informiert?

6. Welche Kosten haben die Ausgliederung und der versuchte Verkauf der IBAG bislang insgesamt mittelbar und unmittelbar für die BGB und das Land Berlin verursacht?

7. Wie und auf welcher Grundlage kam die Entscheidung über die Rückabwicklung des Verkaufs an die Greico zustande und welche weiteren Kosten sind zu erwarten?

F. Ermittlungen und Sonderprüfungen

Welche Ermittlungen haben Staatsanwaltschaften mit welchen Ergebnissen in den Komplexen A–E geführt und welche Untersuchungen und Prüfungen hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit welchen Ergebnissen veranlasst und durchgeführt?

G. Finanzielle Zuwendungen und andere Vorteile

Welche Provisionen, andere Zuwendungen und Vorteile direkt oder indirekt von Kreditnehmern der BGB aus der Immobilienbranche an Mitarbeiter der BGB hat es gegeben, die dazu geeignet waren, geschäftliche Entscheidungen der BGB zu beeinflussen, und wer hatte wann hiervon Kenntnis?“

(A) (C)

(B) (D)

H. Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei der LBB

1. Welche Aufsichts-, Prüfungs- und Ermittlungsbehörden waren mit straf- oder ordnungsrechtlich relevanten Vorwürfen gegen Angestellte, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder Landesbank befasst? Weshalb und unter welchen Voraussetzungen wurden Ermittlungs- oder Prüfungsverfahren gegen Mitarbeiter und Vorstände der Landesbank Berlin eingestellt?

Welche Personen waren an den Entscheidungsprozessen zur Einstellung in welcher Art und Weise beteiligt?

2. Welche Umstände waren dafür ursächlich, dass es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten bei Mitarbeitern der Landesbank gekommen ist?

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2000 für die Hauptverwaltung

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache 15/4 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen für die Hauptverwaltung in folgender Aufteilung:

Ausgaben 550,4 Mio. DM Verpflichtungsermächtigungen 543,4 Mio. DM.

Bewerbung Berlins für die Austragung der Leichtathletik-WM 2005

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Entscheidung des Senats, sich für die Austragung der Leichtathletik-WM zu bewerben, da die Sportstadt Berlin mit zahlreichen modernen Sportstätten ideale Voraussetzungen für die Austragung derartiger internationaler Veranstaltungen bietet.

Im Falle der Entscheidung für Berlin berichtet der Senat über den Stand der Vorbereitungen und die Rahmenbedingungen bis 30. März 2002.