Ingrid Gülzow (auch benannt als Richterin im Falle § 12 Satz 2 des Berliner Richtergesetzes) Martin Taegener Dr. Reinhard Nothnagel Gabriele Albrecht-Glauche Wolfgang Düe Dr. Matthias Zieger
Wolfgang Alban Heidelore Gregor Sabine Scherzer-Schelletter Dr. Ursula Hantl-Unthan Heike Bienzle Peter Schmidt-Eych
Wahl von sechs Abgeordneten und vier in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen, davon eine mit Erfahrung in der Mädchenarbeit, zu stimmberechtigten Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses und von weiteren sechs Abgeordneten und vier in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen, davon eine mit Erfahrung in der Mädchenarbeit, zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern
Karla Borsky-Tausch Renate Harant Dr. Sonning Augstin Axel Rabbach Ramona Pop Bärbel Holzheuer-Rothensteiner
Wahl von je einem Abgeordneten jeder Fraktion zu Mitgliedern und je einem Abgeordneten zu Stellvertretern des Musikschulbeirats
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden
Gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin wird ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge bei der Berliner Bankgesellschaft und ihren Tochterunternehmen einschließlich möglicher Zussammenhänge zwischen Kreditvergaben und Parteispenden sowie der durch die Geschäftspraxis der Bankgesellschaft Berlin und ihrer Tochterunternehmen entstandenen finanziellen Schäden für das Land Berlin eingesetzt.
1. Welche Konzepte mit welchen Unterlagen hat die Aubis, d. h. alle Gesellschaften, an denen die Herren Klaus Wienhold und/oder Dr. Christian Neuling als Gesellschafter und/ oder als Geschäftsführer maßgebend unmittelbar oder mittelbar über weitere Gesellschaften beteiligt sind oder waren, wann wem vorgestellt, umfangreiche Wohnungsbestände in den neuen Bundesländern erwerben zu können?
2. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt wurden Kredite von der Bankgesellschaft, das heißt Bankgesellschaft Berlin AG und deren Tochterunternehmen – im Folgenden BGB genannt – gegenüber Aubis zugesagt?
3. Wie wurde zum jeweiligen Zeitpunkt der Kreditbewilligung die Wirtschaftlichkeit des entsprechenden Vorhabens und die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer beurteilt? Welche gutachterlichen oder sonst sachverständigen Stellungnahmen wurden dabei zugrunde gelegt? Wann wurden Stellungnahmen von wem und auf wessen Veranlassung erstellt? Auf welcher Grundlage wurden die Kredite wann von wem mit welchen Empfehlungen versehen, bewilligt und in welchen Tranchen an wen ausgereicht?
4. Welche Gremien und Entscheidungsträger der BGB waren mit der Kreditvergabe befasst, und wer hatte im Übrigen Kenntnis von der Bewilligung?
5. Welche Gremien und Entscheidungsträger der BGB waren mit der Genehmigung und Ausreichung der einzelnen Tranchen befasst, und wer hatte im Übrigen Kenntnis davon?
6. Auf welcher Basis, wie und mit welchem Ergebnis kam es zur Übernahme von Beständen der Aubis durch die BGB?
Welche sonstigen vertraglichen Beziehungen bestanden oder bestehen zwischen Aubis und deren Nachfolge- oder Tochterunternehmen und der BGB? Bestanden oder bestehen Rechte Dritter an Tochter- oder Nachfolgeunternehmen der Aubis? Wenn ja, worin bestehen diese?