Protocol of the Session on January 31, 2002

Dann hat die Frau Abgeordnete Senftleben das Wort zu einer Anfrage über

Parkraumbewirtschaftung an den Oberstufenzentren in Berlin

Sehr geehrter Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Ich frage den Senat:

Trifft es zu, dass Schulleiter an den Oberstufenzentren angehalten werden, die schuleigenen Parkplätze an Lehrer und Schüler zu vermieten, und wenn ja, trifft es auch zu, dass die erzielten Einnahmen an den Senat überwiesen werden, Fehlbeträge jedoch vom Schuletat abgezogen werden?

Danke schön, Frau Senftleben. – Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Senator Böger. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Senftleben! Es trifft nicht zu, dass Schulleiter oder – wahrscheinlich meinen Sie auch – Schulleiterinnen

[Beifall bei der SPD]

angehalten sind, gewissermaßen persönlich Parkplätze zu vermieten, wie das ein besonders engagierter Schulleiter via einer Boulevardzeitung verkündet hat. Derjenige Herr ist zu einer Dienstbesprechung in das Landesschulamt eingeladen worden, um ihn aufmerksam zu machen, wie man vernünftig arbeitet.

Es ist allerdings zutreffend, dass aufgrund einer Beschlusslage des Hauptausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode die Schulen, in dem Fall also die beruflichen Schulen, gehalten sind, die vorhandenen Parkplätze zu vermieten – mit einem Entgelt, das unterschiedlich ist, ob das ein Dauerparkplatz ist oder ob man jeweils mit Zugangsberechtigung reinkommt, selbstverständlich mit Unterschieden bei Schülerinnen, Auszubildenden, Lehrkräften, freigestellt bei Schwerbehinderten etc. Es ist auch zutreffend, dass die Einnahmen in den Landeshaushalt gehen und die nicht erfolgten Einnahmen gewissermaßen als eine Sperre bei unseren Ausgaben bei dem Haushalt stehen. Das ist in der Tat so richtig. Das soll dazu dienen, dass die Schulen und auch wir angehalten sind, diese Flächen einer vernünftigen, nämlich Parkraumnutzung gegen Entgelt zuzuführen. Das ist der Sachverhalt.

Frau Senftleben hat das Wort zu einer Nachfrage!

Eine kurze Nachfrage, Herr Senator! Erscheint es dann nicht sinnvoll, im Rahmen der Eigenverantwortung von Schule, insbesondere auch der finanziellen Eigenverantwortung, den Einrichtungen die Einnahmen zu überlassen, um hier auch einen gewissen Anreiz zu schaffen, damit sie hier wirklich aktiver werden?

Danke schön! – Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Senftleben! Da haben Sie durchgängig Recht, das ist sehr sinnvoll. Ich denke, dass wir in kürzester Zeit dazu kommen werden, die Oberstufenzentren in eine weitere Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu führen. Es wird auch angestrebt, dass wir dort entsprechend Facility Management ausschreiben, und da brauchen wir uns dann überhaupt gar nicht mehr zu kümmern mit 17 Dienstanweisungen etc., dass man vorhandene Flächen wirtschaftlicher nutzt bzw. dass auch Parkplätze ein Gut sind, das einen Preis hat. Dann läuft das von nahezu alleine. Das werden wir anstreben.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Eine Nachfrage, Frau Senftleben? – Nicht mehr. – Dann haben wir den Abgeordneten Cramer zu einer Nachfrage!

Herr Böger! Wenn Parkplätze ein so hohes Gut sind, das man nicht umsonst abgeben kann, würden Sie es dann auch befürworten, dass das Gebiet um den Potsdamer Platz und rund um das Abgeordnetenhaus ebenfalls parkraumbewirtschaftet wird, damit dieses hohe Gut auch zu Einnahmen des Landes Berlin führt, oder sehen Sie sich nicht in der Lage dazu, das zu fordern?

Herr Senator Böger, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Cramer! Sie haben zwar nicht den Titel genannt, mich aber in meiner Funktion als Senator angesprochen. Und da bemühe ich mich, sehr stark darauf zu achten, dass ich mich nur zu den Fragen äußere, für die ich zuständig bin. In dem Fall kann ich Ihnen zu Ihrer Frage gern nachher beim Kaffee im Privatgespräch meine Meinung sagen, aber nicht in meiner Funktion als Bildungssenator. Ich bin dafür nicht zuständig. Im Übrigen bin ich etwas enttäuscht von Ihnen, wenn ich das sagen darf. Sie greifen hier noch darüber hinaus in die Kompetenzen der Bezirke ein. Das sollte man auch nicht tun.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Herr Abgeordneter Cramer, bitte!

Keinesfalls wollte ich in die Kompetenzen der Bezirke eingreifen. Ich habe Sie nach Ihrer Meinung gefragt. Und im Rahmen der Gleichheitsbehandlung der Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz, eben auch vor der Parkraumbewirtschaftung, habe ich Sie gefragt, ob Sie da meine langjährige Forderung unterstützen würden, dass auch die Umgebung des Abgeordnetenhauses parkraumbewirtschaftet wird, um das hohe Gut eben so auszunutzen, dass es für die Landeskasse förderlich und nicht hinderlich ist.

Das entzieht sich wahrscheinlich der Beantwortung, weil es eine in eine Frage gekleidete Feststellung war – sehr geschickt. Man kann vom Herrn Cramer da durchaus lernen. Weitere Nachfragen zu dieser Frage sehe ich nicht.

Dann hat zur Frau Abgeordnete Dr. Klotz das Wort zu einer Anfrage über

fehlende Teilnahme von Senatsmitgliedern an Veranstaltungen anlässlich des 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Bitte schön, Frau Dr. Klotz!

Ich frage den Senat:

1. An welchen Veranstaltungen anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus haben Mitglieder des Senats am 27. Januar 2002 teilgenommen?

2. Warum hat es kein Mitglied des Senats für nötig gehalten, an diesem Tag an der Kranzniederlegung in der Gedenkstätte Sachsenhausen – in deren Mittelpunkt in diesem Jahr die sowjetischen Kriegsgefangenen standen – teilzunehmen? Warum war an diesem Tag kein Senatsmitglied bei der Verleihung des German Jewish History Awards im Abgeordnetenhaus anwesend?

Die Frage wird durch den Herrn Regierenden Bürgermeister beantwortet!

(A) (C)

(B) (D)

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Klotz! Der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Herr Dr. Thomas Flierl, hatte sich bereit erklärt, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters die Kranzniederlegung am 27. Januar 2002 in der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen wahrzunehmen. Kurzfristig hat dann die Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Krista Tebbe, diesen Termin zusammen mit der Stellvertretenden Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin, Frau Martina Michels, übernommen. – An der Feierstunde aus Anlass des Gedenktages an die Opfer des Holocaust im Deutschen Bundestag am 28. Januar 2002 haben der Regierende Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Vertreter des Bundespräsidenten und Bürgermeisterin Schubert als Berliner Bundesratsmitglied teilgenommen. – Das war aber auch eine Veranstaltung zum 27. Januar. Der Regierende Bürgermeister war anlässlich des Termins zur Verleihung des Jewish German History Awards im Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2002 terminlich verhindert und hat dieses dem Veranstalter mitgeteilt. Andere Senatsmitglieder waren ebenfalls verhindert. interjection: [Niedergesäß (CDU): Das ist ja lustig!]

Danke schön! – Frau Dr. Klotz, eine Nachfrage? – Bitte!

Dann stelle ich also zunächst fest, dass kein Senatsmitglied an keiner Veranstaltung am 27. Januar selbst teilgenommen hat, interjection: [Niedergesäß (CDU): Ein Skandal ist das hier!] und frage den Senat daraufhin: Wie wird der Senat zukünftig seine Verantwortung für ein angemessenes Gedenken am 27. Januar wahrnehmen? Welche Überlegungen gibt es bereits dazu?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Senat nimmt alle Veranstaltungen, gerade Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, sehr ernst und intensiv wahr. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass nicht bei allen Veranstaltungen die Senatsmitglieder anwesend sein können. Ich habe Ihnen die Terminlage am 27. geschildert. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass selbstverständlich die Veranstaltung am 28. Januar eine Veranstaltung zum 27. Januar war – auf höchster Ebene im Deutschen Bundestag. Neben den offiziellen Vertretern, die ich genannt habe, hat auch die Senatorin Knake-Werner an dieser Veranstaltung teilgenommen, auch der Bevollmächtigte des Landes Berlin. Wir waren also in der Tat nicht nur durch die genannten Personen, sondern durch eine deutliche Präsenz auch im Deutschen Bundestag vertreten als Land Berlin. Und wir werden auch bei zukünftigen Anlässen, nicht nur bei diesen Gedenktagen, sondern auch bei anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit Gedenktagen anderer Themenfelder, selbstverständlich eine geeignete Repräsentanz des Senats sicherstellen.

Frau Dr. Klotz, bitte!

Ich möchte dieses Thema nicht zum Gegenstand einer polemischen Auseinandersetzung machen. Ich habe nicht gefordert, dass alle Senatsmitglieder an allen Veranstaltungen teilnehmen, sondern ich hätte mich gefreut, wenn ein Senatsmitglied an einer Veranstaltung an diesem Tag zu sehen gewesen wäre. Insofern stelle ich eine Frage, die das von mir angesprochene Thema aufgreift: Herr Regierender Bürgermeister, wie wird der Berliner Senat künftig Berliner Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten im Land Brandenburg wahrnehmen – zum Beispiel auch in finanzieller Hinsicht?

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Dies geht weit über die bisherige Frage hinaus. Sie werden das Engagement des Senats nicht im Rahmen einer Fragestunde klären. Dazu bedarf es der Beratung im Senat als auch im Parlament. Berlin hat sich bislang nicht direkt finanziell beteiligt. Dazu kann man stehen, wie man will. Ich persönlich habe als eine meiner ersten Amtshandlungen auch einen Besuch vor Ort vorgenommen, was in den letzten Jahren von keinem Regierenden Bürgermeister in Erwägung gezogen wurde. Damit habe ich deutlich gemacht, dass selbstverständlich vor den Toren Berlins die Gedenkstätte Sachsenhausen liegt und mit Berlin zusammenhängt. Wir werden intensiv darüber diskutieren, welches Engagement das Land Berlin für diese Gedenkstätte einnehmen kann.

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Weitere Nachfragen gibt es nicht. – Dann hat Frau Spranger das Wort für die nächste Frage über

Sicherung der Erfolge des Liegenschaftsfonds durch Optimierung der Verfahren

Herzlichen Dank! – Ich frage den Senat: 1. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wie die Verfahren zur Veräußerung von Liegenschaften des Landes Berlin durch den Liegenschaftsfonds auf Landes- und Bezirksebene – aufbauend auf die erfreuliche Bilanz des Liegenschaftsfonds für das Jahr 2001 – in Zukunft noch effizienter gestaltet werden können? 2. Wie wird der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass die Erfahrungen des Liegenschaftsfonds hinsichtlich der Vergabe von Optionen und hinsichtlich der Vergabe von Liegenschaften im Erbbaurecht bei zukünftigen Verkaufstätigkeiten berücksichtigt werden?

Zur Beantwortung hat der Finanzsenator das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Liegenschaftsfonds wurde eine für Berlin – sowohl für die Finanzen als auch für die Ansiedlungspolitik – wichtige Entscheidung getroffen. Der Fonds hat nach anfänglichen Anlaufproblemen – die auch nicht anders zu erwarten waren – insgesamt sehr gute Arbeit geleistet. Aus den bisherigen Erfahrungen können wir drei Dinge ableiten, bei denen künftig Verbesserungen notwendig sind: 1. muss der Fonds, um dauerhaft Verkaufserfolge zu haben, in noch höherem Tempo mit attraktiven Liegenschaften nachbestückt werden. 2. muss die Mitwirkung zahlreicher Dienststellen innerhalb der Bezirke und der Hauptverwaltung deutlich auf ein notwendiges Mindestmaß eingeschränkt werden. Wir müssen insgesamt zu einfacheren und zeitlich kürzeren Abläufen kommen. 3. müssen wir vermeiden – das hängt mit 2. zusammen –, dass einzelne Dienststellen und Gremien mit den Entscheidungen mehrfach befasst werden. Wenn wir das Ganze beschleunigen, tun wir etwas für die interessierten Käufer, die häufig auch Arbeitsplätze mitbringen, und für die Einnahmen des Landes Berlin. Zu Ihrer zweiten Frage, nämlich wie wir die positiven Erfahrungen umsetzen: Zunächst sollten wir die Nachbestückung beschleunigen. In dem Umfang, in dem wir das tun, kann der Verkauf aller Liegenschaften von den Erfahrungen profitieren. Am Ende ist beabsichtigt, dass ausschließlich der Verkauf von Einund Zweifamilienhäusern, Kleingartenflächen oder Entwicklungsgebieten ausgenommen wird. Dies wäre vielleicht irgendwann zu überprüfen. Aber wenn man so verfährt, ist sichergestellt, dass alle übrigen Liegenschaften – dort finden die meisten Verkäufe statt – auch hinsichtlich der beiden Punkte Erbbaurecht und Optionen begünstigt werden. – Vielen Dank!

(A) (C)

(B) (D)

Danke schön, Herr Dr. Sarrazin! – Frau Spranger hat bestimmt eine Nachfrage. – Bitte!

Trifft die Aussage zu – es gab einen entsprechenden Zeitungsartikel –, dass die Bilanz übertroffen wurde? Wenn ich richtig informiert bin, waren ca. 206 Millionen Euro im Ansatz, aber offensichtlich wurden über diese Summe hinaus Verträge abgeschlossen. Trifft das zu, bzw. in welcher Höhe ist das der Fall?

Bitte, Herr Dr. Sarrazin!