Protocol of the Session on October 30, 2003

Das Abgeordnetenhaus erwartet vom Senat, dass er den Gesetzesantrag Baden-Württembergs im Bundesrat, durch Rechtsänderung die Gewährung der Polizeizulage auf diejenigen Beamten zu beschränken, die vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, weiterhin unterstützt und im Falle eines Scheiterns selbst entsprechend initiativ wird.

40. Feuerwehrzulage

T 244 – 249 (Rj 1998)

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres

die Feuerwehrzulage nur den organisatorisch zum Einsatzdienst gehörenden Dienstkräften gewährt und

die Zulagengewährung an Dienstkräfte, die nicht in ausreichendem Maße im Einsatzdienst tätig sind, umgehend einstellt.

Dem Hauptausschuss ist rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 05 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 über das Ergebnis zu berichten.

41. Anwendung tarifrechtlicher Vorschriften durch das Jugendaufbauwerk Berlin

T 206 – 207, 210 (Rj. 1999)

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die noch ausstehenden Feststellungen zur Eingruppie

ugestimmt.

Der Senat wird aufgefordert, für die gemeindenahe psychiatrische Versorgung gemeinsam mit den Leistungserbringern und Kostenträgern in mindestens zwei Bezirken neue personenzentrierte Steuerungs- und Finanzierungssysteme zu installieren. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

Zuwendungsmittel und kostensatzgesteuerte Mittel sind in einem Globalbudget auf bezirklicher Ebene zusammenzuführen. Das Gesamtbudget bemisst sich an den Schlüsselzahlen des Psychiatrieentwicklungsplanes; diese sind im Vorfeld der Budgetzuweisung zu überprüfen. Die Mittel der Eingliederungshilfe für den betroffenen Personenkreis sind in das Globalbudget zu integrieren.

Mit den bezirklichen Leistungserbringern werden Steuerungsrunden eingerichtet, die über die Verwendung der Budgets auf Basis des jeweiligen individuellen Bedarfs der betroffenen Menschen entscheiden. Die beteiligten Leistungserbringer übernehmen eine Versorgungsverpflichtung. Der sozialpsychiatrische Dienst des Bezirks ist Teil der Steuerungsrunde.

rung und zum Beginn von Bewährungszeiten in jedem Einzelfall unverzüglich trifft. Es erwartet ferner, dass Schwierigkeiten bei der Anwendung des Tarifrechts im Benehmen mit der für das Tarifrecht zuständigen Senatsverwaltung für Inneres geklärt werden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die Anspruchsberechtigung der Mitarbeiter in den betreuten Wohnformen auf Gewährung der Heimzulage unter Beachtung der bisher ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in jedem Einzelfall unverzüglich überprüft.

Das Abgeordnetenhaus erwartet einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 bei der Haushaltsberaung 2004/2005.

42. Lehrverpflichtung der Hochschullehrer

T 480 bis 495 (Rj. 1999)

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Lehrverpflichtungsverordnung umgehend ändert und die großzügige Gewährung von Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden einschränkt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2003 ein Bericht über den Sachstand vorzulegen. Es erwartet, dass dabei umfassend auch auf die finanziellen Auswirkungen einer Heraufsetzung der Vorlesungsdauer eingegangen wird.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Vermögensgeschäft Nr. 15/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung des Grundstücks Freienwalder Str./ Genslerstr. in Berlin-Hohenschönhausen in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung zu.

Vermögensgeschäft Nr. 19/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des Grundstücks Jebensstraße 2 in Berlin-Charlottenburg an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zu den Bedingungen des abgestimmten und dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses vorgelegten Kaufvertragsentwurfes wird z

Gemeindenahe psychiatrische Versorgung effizient gestalten

Einführung eines Gesamtbudgets kommunaler Finanzierun

Sicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Das Landeskrankenhausgesetz ist mit dem Ziel zu verändern, die Träger der stationären psychiatrischen Versorgung zu verpflichten, die Entlassung von Patientinnen und Patienten in den Steuerungsrunden vorzulegen und sich der Diskussion der Steuerungsrunden bezüglich der weiteren Betreuung der betroffenen Menschen zu stellen.

Einbeziehung der vorrangigen Kostenträger

Mit den Krankenkassen ist ein Rahmenvertrag zur Finanzierung der Soziotherapie in Anlehnung an die vertraglichen Vereinbarungen in RheinlandPfalz zu verhandeln.

Die Finanzierungspflicht der Krankenkassen für den Bereich der ambulanten psychiatrischen Pflege ist durchzusetzen.

Mit den Krankenkassen ist darüber zu verhandeln, ob Teile der ambulanten psychiatrischen Versorgung in den Modellbezirken nicht auch als präventive Maßnahme zur Verhinderung eines stationären Aufenthaltes nach SGB finanziert werden können.

Einbeziehung der Krankenhäuser

Mit den Krankenhausträgern der psychiatrischen Versorgung für die Modellbezirke ist über die Einbeziehung der tagesklinischen Versorgung in die Steuerung durch die Steuerungsrunde zu verhandeln.

nburg

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Ausschreibung für den Spreepark durch den Liegenschaftsfonds und die planungs- bzw. genehmigungsrechtliche Begleitung durch Land und Bezirk transparent zu gestalten und das Abgeordnetenhaus umfassend zu unterrichten. Dazu sind diese Verfahren durch eine AntiKorruptionsorganisation zu begleiten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2004 Bericht zu erstatten.

Modernisierung statt Abschaffung der Gewerbesteuer

Der Senat wird aufgefordert, sich bei den Verhandlungen im Bundesrat zur Reform der Kommunalfinanzierung für eine Modernisierung der Gewerbesteuer einzusetzen.

Die Gewerbesteuer soll auf alle Selbstständigen im Sinne von § 18 EStG ausgedehnt und in ihrer Bemessungsgrundlage erweitert werden, sodass kommunales Steueraufkommen wieder auf dem 1999/2000 bereits einmal erreichten Niveau stabilisiert wird.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis 30. November 2003 über den Fortgang der Verhandlungen zur Reform der Kommunalfinanzierung und die Positionsfindung der Länder insbesondere hinsichtlich folgender Optionen einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und von Kompensationen für die Steuerpflichtigen zu berichten:

Volle Hinzurechnung aller Zinsen sowie eines pauschalierten Finanzierungsanteils aller Mieten, Pachten und Leasingraten zum Gewerbeertrag bei Gewährung eines Freibetrages für Zinsen etc.;

Hinzurechnung von Veräußerungsgewinnen zum Gewerbeertrag auch bei Personenunternehmen;

Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft;

Zielgenauere Ausgestaltung der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen;

Rechtsformunabhängige Anhebung des Steuerfreibetrages auf 25 000 Euro, der bis zu einem Gewerbeertrag von 50 000 Euro abgeschmolzen wird;

Senkung der Steuermesszahlen und deren maßvolle Staffelung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften