Protocol of the Session on October 30, 2003

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird gebeten, dem Unterausschuss Haushaltskontrolle des Hauptausschusses über den aktuellen Stand der Gehälter der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und über den Stand der Implementierung des neuen Vergütungssystems für den genannten Personenkreis zu berichten und das Gutachten der

Fa. Kienbaum, das sich mit dem Vergütungsrahmen befasst, vorzulegen. Der Bericht soll auch Aussagen enthalten,

in welchem Rahmen sich die Gehälter bei Wohnungsbaugesellschaften anderer Gebietskörperschaften, gemessen an Größe und Leistung, bewegten,

unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Boni vereinbart wurden und welche Position sie jeweils im Marktrahmen einnehmen,

mit welchen Konkretisierungen Zielvereinbarungen mit den Wohnungsbaugesellschaften und mit den Geschäftsführungen geschlossen worden sind, inwieweit diese auf Vorgaben des Landes Berlin und nicht nur auf Angeboten der Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen beruhten und zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Laufzeiten sie abgeschlossen wurden. In welcher Form erfolgt die Zielmessung?

Der Bericht wird gemeinsam mit einem Bericht über Beteiligungsmanagement und -controlling, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2003 erwartet.

31. Bürgschaften

T 350 – 356

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen in diesem Einzelfall eine Bürgschaftserklärung abgegeben hat, obwohl Unterlagen, die im Einvernehmen aller Beteiligten für eine sachgerechte Antragsprüfung erforderlich waren, noch nicht vorgelegen haben.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass vor Bürgschaftsentscheidungen stets auch nach Anzeichen für eine etwaige Überschuldungssituation gezielt gesucht wird. Bürgschaften zugunsten überschuldeter Unternehmen, für die kraft Gesetzes ein Insolvenzantrag zu stellen ist, tragen nicht zum Erhalt der Unternehmen bei und führen zu vermeidbaren finanziellen Belastungen für das Land Berlin. Von derartigen Bürgschaften ist abzusehen, insbesondere wenn sie ausschließlich oder überwiegend den kreditgebenden Banken nutzen.

Der Senat wird aufgefordert, die Verantwortlichkeiten für die Bürgschaftserklärung darzustellen und gegebenenfalls Regressmöglichkeiten zu prüfen. Dem Hauptausschuss ist rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 15 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 zu berichten.

32. Bezüge von Geschäftsführern und Vorständen städtischer Wohnungsbaugesellschaften

T 357 – 366, 370

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen als Beteiligungsverwaltung nicht in dem gebotenen Maße auf die Vertreter Berlins in den Aufsichtsräten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingewirkt hat, um unangemessene Einkommenssteigerungen der Geschäftsführer/Vorstände einiger Gesellschaften von bis zu 60 v. H. innerhalb von drei Jahren zu vermeiden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seine Zusage einhält, die Implementierung des neuen Vergütungssystems intensiv zu begleiten und dessen Grundsätze konsequent durchzusetzen. Es erwartet ferner, dass die Beteiligungsverwaltung insbesondere darauf hinwirkt, dass der für kommunale Wohnungsunternehmen ermittelte Marktrahmen im Regelfall nicht bis zur Obergrenze ausgeschöpft und dass bei Vergütungsanhebungen stets die Ertragslage der Unternehmen mit berücksichtigt wird.

bis wann das neue System vollständig umgesetzt sein wird,

in welchen Gesellschaften Gehälter über dem bundesweiten Rahmen liegen und ob sie bereits nach dem neuen System gezahlt werden,

33. Zuwendungen durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

T 392 – 396

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die Verhaltensweise der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Zuwendungen zur institutionellen Förderung zu gewähren, ohne deren zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung zu prüfen.

Es erwartet, dass der Senat die Prüfung der Verwendungsnachweise unverzüglich vornimm

34. Nutzungskonzept für die Zitadelle Spandau

T 397 – 402

Das Bezirksamt Spandau wird aufgefordert, bis 31. Oktober 2003 seiner Berichtspflicht gegenüber dem Hauptausschuss nachzukommen.

35. „Elektronisches Ticketing“ / BVG

T 405 – 406

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BVG der S-Bahn Berlin GmbH einen Einnahmevorteil von 0,96 Millionen € überlassen wollen. Es erwartet, dass die BVG im Rahmen der von ihnen beabsichtigten Verhandlungen insoweit eine Rückforderung geltend machen.

die hiernach in Betracht kommenden Stellen im Benehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen unter Beachtung der veränderten Obergrenzen laufbahngerecht umwandelt und mit entsprechenden Stellenvermerken versieht,

dem Hauptausschuss über das Ergebnis erneut berichtet und darstellt, wie und in welchem zeitlichen Rahmen eine Bereinigung der anderweitigen Besetzung vorgenommen wird.

36. Sammlung von Bioabfällen

T 414 – 424

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen der Fortschreibung der Maßnahmen zur Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle ab 2005 darstellt, wie von diesem Zeitpunkt an mit der Sammlung von Bioabfällen verfahren werden soll, und darüber bis zum 30. Juni 2004 berichtet. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit als ein entscheidendes Kriterium zu Grunde zu legen und die in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Urteil des Europäischen Gerichtshofes bei der Planung für die Abfallentsorgung ab Sommer 2005 berücksichtigen, Drucksache 15/1759, dargestellten Maßnahmen einzubeziehen.

37. Lohn- und Gehaltstarifsituation bei BSR und BWB

T 425 – 437

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Berliner Wasserbetriebe unverzüglich

die erforderlichen Unterlagen für eine tarifgemäße Bewertung der Arbeitsgebiete erstellen,

nicht gerechtfertigte Einreihungen von Arbeitern bereinigen,

die Zahlung ungerechtfertigter Lohnzuschläge einstellen und

in künftigen Tarifverhandlungen auf Klarstellungen zur Pauschalierung von Lohnzuschlägen hinwirken.

38. Arbeiter im Forschungsbereich

T 438 – 443

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat weiter auf die Hochschulen einwirkt, um den Wegfall der Funktionszulage zu beschleunigen. Dazu sind die Tarifverhandlungen zwischen Hochschulleitungen und Gewerkschaften zu nutzen.

Die Universitäten sind aufgefordert, nunmehr umgehend tätig zu werden und ein entsprechendes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Dabei wird auch zu klären sein, welche Folgerungen aus der bisher unterlassenen Kündigung des eigenständigen Tarifvertrages für Arbeiter des Botanischen Gartens und des Botanischen Museums zu ziehen sind.

Dem Hauptausschuss ist rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 17 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 über das Ergebnis der Bemühungen und die Verhandlungspositionen der Verhandlungspartner zu den Tarifverhandlungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich zu berichten.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1999 Drs 15/968

39. Zulagen und Entschädigungen für Polizeibeamte

T 186 – 188 (Rj 1995)

Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Senatsverwaltung für Inneres, dass sie

die außerhalb des Einsatzdienstes von Vollzugsdienstkräften wahrgenommenen Funktionen vollständig erfasst,

Dem Hauptausschuss ist im Rahmen der Haushaltsberatungen regelmäßig zur 1. Lesung über den aktuellen Sachstand zu berichten.

Das Abgeordnetenhaus erwartet vom Senat, dass er den Gesetzesantrag Baden-Württembergs im Bundesrat, durch Rechtsänderung die Gewährung der Polizeizulage auf diejenigen Beamten zu beschränken, die vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, weiterhin unterstützt und im Falle eines Scheiterns selbst entsprechend initiativ wird.