Protocol of the Session on October 30, 2003

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die im Sportförderungsgesetz festgelegten Kriterien zur Förderung von Sportorganisationen strikt eingehalten werden. Es erwartet ferner, dass der Senat die Kriterien für die Förderungswürdigkeit, d. h. die Abgrenzung sportlicher Aktivitäten gegenüber sonstigen Freizeitgestaltungen und Hobbys überprüft und berichtet, wie die Abgrenzung zum gewerbsmäßig betriebenen Sport sichergestellt werden kann. Mit dem gleichen Bericht sind dem Abgeordnetenhaus vom Senat Vorschläge zur Änderung des Sportförderungsgesetzes mit dem Ziel der Haushaltsentlastung vorzulegen.

Der Bericht ist rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 vorzulegen.

18. Landesamt für Gesundheit und Soziales

T 219 – 230

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in den Bereichen Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe und öffentlicher Gesundheitsdienst

weitere mindestens 6,6 Stellen einspart und

die begonnenen Maßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung entschieden und zielorientiert vorantreibt.

Es erwartet ferner, dass ihm über die haushaltsmäßigen Auswirkungen bis zum 31. März 2004 berichtet wird.

19. Wohlfahrtsverbände

T 235 – 242

20. Soziale Künstlerförderung

T 244 – 250

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen seines im Hauptausschuss erteilten Berichtsauftrags rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 09 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 im Zusammenhang mit dem laufenden Interessenbekundungsverfahren und mit der Vorlage einer Gesamtabrechnung 2002 auch die Einstellung der landesseitigen Förderung prüft.

21. Heranziehung von Unterhaltspflichtigen

T 251 – 257

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das ehemalige Bezirksamt Hohenschönhausen über Jahre hinweg versäumt hat, auf die rechtzeitige Erhebung von Einnahmen hinzuwirken. Es erwartet, dass das Bezirksamt Lichtenberg die Haftung der verantwortlichen Leitungskräfte für den Schaden prüft. Dem Abgeordnetenhaus ist über das Ergebnis innerhalb eines Jahres mit Zwischenbericht zum 1. Januar 2004 unter Einschluss der Möglichkeiten des Forderungsverkaufs zu berichten.

hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei der Bemessung von Vergütungen an beauftragte Geschäftsbesorger/Projektträger wirtschaftlich handelt und dabei insbesondere Notwendigkeit und Angemessenheit ihrer Zahlungsverpflichtungen

transparent und nachvollziehbar prüft. Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung ihre Aufsichtspflichten über Beauftragte sachgerecht und mit den gegebenenfalls auch erforderlichen Konsequenzen ausübt. Zudem hat sie Vorleistungen künftig nur ausnahmsweise unter Zugrundelegung strenger und nachvollziehbarer Maßstäbe zu vereinbaren und für eine zeitnahe und lückenlose Überprüfung der erbrachten Leistungen ihrer Auftragnehmer zu sorgen.

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung eine verbindliche Förderzusage erteilt hat, bevor ein aussagefähiger Antrag vorlag.

22. Topographie des Terrors

T 258 – 277

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Gesamtkosten von 38,9 Millionen € strikt einhält, ihre Projektsteuerungsaufgaben ordnungsgemäß und effizient wahrnimmt und insbesondere eine äußerst stringente Kostenkontrolle und Kostensteuerung durchführt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 12 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 zu berichten.

23. Baupreise

T 287 – 292

Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 12 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 darzustellen, wie das zweistufe Baucontrolling die Reaktionszeit verkürzt. Er wird darüber hinaus um eine Darstellung gebeten, inwiefern das zweistufige Baucontrolling eine ergänzende Regelung in der AV LHO ersetzt.

24. Vergabe von Fachlosen

T 304 – 308

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 12 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 um einen Bericht gebeten, inwiefern die Anweisung Bau überarbeitet worden ist.

25. Umweltförderprogramme

T 309 – 321

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

infolge schwerwiegender Mängel und Versäumnisse bei ihren Vertragsverhandlungen über die Vergütung an die Investitionsbank Berlin (IBB) für die Durchführung der Umweltförderprogramme und mangels ausreichender Fachaufsicht finanzielle Nachteile für das Land Berlin von insgesamt 135 000 € verursacht,

eine um 50 000 € überhöhte Vergütung der IBB an einen Fachprojektträger zugelassen und

erst auf Veranlassung durch den Rechnungshof von der IBB die Nachbesserung eines mangelhaften Evaluierungsberichts und eine Honorarkürzung erreicht

26. Wirtschaftsförderung

T 333

27. Wirtschaftsförderung

T 331, 334

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat Zuwendungsbescheide widerruft, wenn der ursprüngliche Zuwendungszweck nicht mehr erreicht werden kann.

28. Wirtschaftsförderung

T 335

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Vergabe von Fördermitteln ausnahmslos transparent gestaltet und eine effektive Kontrolle der Verwendung der Fördermittel und Evaluierung sowohl im Einzelfall als auch des Förderprogramms gewährleistet.

29. Arbeitsmarktpolitisches Programm „Arbeitsförderbetriebe“

T 340 – 342

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung bei dem arbeitsmarktpolitischen Programm „Arbeitsförderbetriebe“ keine geeigneten Erfolgskontrollen durchgeführt hat.

30. Vorsorge für Zahlungsverpflichtungen aus Bürgschaften

T 347 – 349

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen für die Haushaltsjahre 1997 bis 2001 bei der Aufstellung der Haushaltspläne völlig unzulänglich Vorsorge für die Zahlungsverpflichtungen Berlins aus übernommenen Bürgschaften getroffen hat.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird gebeten, dem Unterausschuss Haushaltskontrolle des Hauptausschusses über den aktuellen Stand der Gehälter der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und über den Stand der Implementierung des neuen Vergütungssystems für den genannten Personenkreis zu berichten und das Gutachten der