Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Möglichkeiten eines wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verbundes der Anwendung der IT-Verfahren LIV und IPV prüft. Unabhängig von der Prüfung ist die zurzeit erforderliche doppelte Datenhaltung für IPV und LIV auf ein Mindestmaß zu beschränken.
4. Verzögerungen und erhebliche Gefahren bei der Entwicklung des bundesweiten automatisierten Besteuerungsverfahrens / T 152-162
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unabhängig von der Weiterentwicklung bei der FISCUS-GmbH durch geeignete Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Berliner Steuerverwaltung sicherstellt.
Es erwartet ferner, dass der Senat zu den Haushaltsberatungen über den Stand, den Fortgang und die Kosten von zukunftsorientierten Alternativverfahren berichtet.
6. Zahlreiche Mängel bei der Anwendung tarifrechtlicher Vorschriften durch das Jugendaufbauwerk Berlin
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass die Frage der Eingruppierung von Erziehern, die für die Tätigkeit von Sozialarbeitern intern weiterqualifiziert worden sind, geklärt wird, um alsbald zu einer tarifrechtlich befriedigenden Lösung zu kommen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür sorgt, dass nach Klärung der Zulagenberechtigung von Beschäftigten in betreuten Wohnformen umgehend die erforderlichen Konsequenzen bei der Gewährung der Heimzulage gezogen werden.
7. Schaden aufgrund mangelhafter Überwachung eines Geschäftsbesorgers durch die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung die Fachaufsicht über den mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauten Treuhänder nur mangelhaft wahrgenommen hat, wodurch zumindest die zur Konkurstabelle angemeldeten Rückforderungen von 843 000 € (1,65 Mio. DM) als voraussichtlicher Schaden für das Land Berlin enstanden sind.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung weder bei der A.GmbH noch beim Arbeitsförderbetrieb auf die Führung und Prüfung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises geachtet hat, so dass im Falle des Arbeitsförderbetriebes weitere Fördermittel von 598 000 € (1,17 Mio. DM) ungerechtfertigt gezahlt wurden, anstatt die Förderung einzustellen. Es missbilligt ferner, dass sie die Einhaltung der Vorga
be an die Servicegesellschaft, Ergebniskontrollen durchzuführen, nicht überwacht hat, so dass ein Förderungserfolg nicht nachgewiesen ist.
8. Millionenschaden bei der Geltendmachung von sozialhilferechtlichen Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Bundesländern durch Versäumnisse der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung / T 232 - 239
• die für Soziales zuständige Senatsverwaltung versäumt hat, die Bezirke rechtzeitig auf das sich abzeichnende Scheitern einer gegenseitigen Anspruchsverzichtsvereinbarung zwischen den neuen Bundesländern und dem Land Berlin in so genannten Altfällen hinzuweisen, wodurch erhebliche Schäden verursacht wurden,
• die überwiegende Zahl der Bezirke erst mit erheblicher Verspätung tätig wurden, so dass es ohne das Eingreifen des Rechnungshofs zu weiteren Schäden gekommen wäre.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über das Ergebnis anhängiger Musterprozesse zur Frage der Anspruchsverjährung sowie darauf erfolgte Erstattungen durch andere Bundesländer berichtet.
• durch die ungeprüfte Weitergabe eines Rundschreibens der für Wohnungsangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung an die bezirklichen Sozialämter einen Schaden für den Landeshaushalt mitverursacht hat,
• nicht bemerkt hat, dass Wohngeldansprüche von in Heimen betreuten Sozialhilfeempfängern über viele Jahre abgelehnt worden sind, weil sie keine Vorgaben gemacht hat, wie ein im Heimentgelt enthaltener Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt gesondert auszuweisen war.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat durch geeignete Regelungen die Gewährung von Wohngeld an berechtigte Sozialhilfeempfänger in Heimen sicherstellt, um den Berlin zustehenden Bundesanteil an den Wohngeldzahlungen zu sichern.
10. Fehlender personalwirtschaftlicher Erfolg bei der Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin / T 253, T 255, T 258 - 260, T 267
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nach einer nachvollziehbaren Aufgaben- und Durchführungsanalyse die Geschäftsprozesse optimiert, indem das LAGeSo
• das Konzept zur Aufgabenabgrenzung zwischen Serviceeinheit und Leistungs- und Verantwortungszentren umsetzt,
11. Überzahlungen in Millionenhöhe bei der Bewilligung von Fördermitteln an Krankenhäuser für Schließungskosten
• bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen die Vermögenssituation des Krankenhausträgers berücksichtigt,
• hierbei nicht nur die Betriebsmittelrücklage, sondern das gesamte Vermögen des Krankenhausträgers zur Entscheidung über eine Kürzung der Ausgleichszahlungen heranzieht und
• eine Lösung erarbeitet, die entsprechend der differenzierten Vermögenssituation der Krankenhausträger zu angemessenen Einbringungsverpflichtungen bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen führt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig bei Schließung von Krankenhauskapazitäten vom Krankenhaus noch nicht verwendete Fördermittel nach § 8 LKG einschließlich noch vorhandener Fördermittelbestände zurückfordert bzw. auf die Ausgleichszahlungen für Schließungskosten anrechnet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen prüft, inwieweit die Restbuchwerte oder Liquidationswerte aller mit Fördermitteln beschafften Anlagegüter bei Verzicht auf Rückforderung von Fördermitteln ebenfalls auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt insgesamt die bisherige Förderpraxis, die im Ergebnis zu einer Überzahlung von 2,8 Mio. € (5,5 Mio. DM) geführt hat.
12. Finanzielle Nachteile in Millionenhöhe infolge ungerechtfertigter „Vorleistungen“ an Träger von Pflege- und Behinderten-Einrichtungen / T 280 - 291